Unser Bauunternehmer (NRW) hat uns zugesagt, wenn wir seine Fliesen nicht mögen, könnten wir gerne andere aussuchen. Dies haben wir getan und drauf hin gewiesen, dass diese z.T. aus dem Baumarkt sein werden. Jetzt macht der Fliesenleger Theater und will die Gewährleistung für die Fliesen nicht übernehmen, da diese den DINAbk.-Normen nicht entsprechen. Es geht um verschiedene Wandfliesen:
- weiße Wandfliese, EN 159, weißscherbelig für das Badezimmer
- Glasmosaik (angeblich aus China) würde Putzwasser ziehen und dann Schlieren bilden. (Seit wann hat Glas eine kapillare Wirkung?) kostet ca. 40 €/m²
- Wandfliesen, weißscherbelig aus Italien, kosten immerhin ca. 30 €/m²
Was für DIN-Normen kann er meinen und wie weit kann er die Gewährleistung zurücknehmen? Was heißt das für uns?
Danke für Ihre Antworten!
