Fliesen nach DIN-Norm auswählen: Baumarkt-Qualität, Gewährleistung & Unterschiede?
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Fliesen nach DIN-Norm auswählen: Baumarkt-Qualität, Gewährleistung & Unterschiede?

Hallo!
Unser Bauunternehmer (NRW) hat uns zugesagt, wenn wir seine Fliesen nicht mögen, könnten wir gerne andere aussuchen. Dies haben wir getan und drauf hin gewiesen, dass diese z.T. aus dem Baumarkt sein werden. Jetzt macht der Fliesenleger Theater und will die Gewährleistung für die Fliesen nicht übernehmen, da diese den DINAbk.-Normen nicht entsprechen. Es geht um verschiedene Wandfliesen:
  • weiße Wandfliese, EN 159, weißscherbelig für das Badezimmer
  • Glasmosaik (angeblich aus China) würde Putzwasser ziehen und dann Schlieren bilden. (Seit wann hat Glas eine kapillare Wirkung?) kostet ca. 40 €/m²
  • Wandfliesen, weißscherbelig aus Italien, kosten immerhin ca. 30 €/m²

Was für DIN-Normen kann er meinen und wie weit kann er die Gewährleistung zurücknehmen? Was heißt das für uns?
Danke für Ihre Antworten!

  • Name:
  • Kerstin Griese
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass es Unstimmigkeiten bezüglich der Gewährleistung gibt, da Sie Fliesen aus dem Baumarkt ausgewählt haben, die der Fliesenleger nicht verlegen möchte.

    DIN-Normen für Fliesen: Es gibt verschiedene DINAbk.-Normen, die sich auf Fliesen beziehen, z.B. DIN EN 14411 (Keramische Fliesen). Diese Norm legt Qualitätsstandards und Prüfverfahren fest. Baumarktfliesen können diese Normen erfüllen, müssen es aber nicht unbedingt. Fragen Sie im Baumarkt nach, ob die Fliesen die entsprechenden Normen erfüllen.

    Gewährleistung: Der Fliesenleger ist in der Regel für die fachgerechte Verlegung der Fliesen verantwortlich. Wenn er Bedenken hinsichtlich der Qualität der Baumarktfliesen hat, kann er die Gewährleistung für Schäden ablehnen, die auf Materialfehler zurückzuführen sind. Klären Sie dies im Vorfeld schriftlich mit dem Fliesenleger.

    Alternative: Sprechen Sie mit Ihrem Bauunternehmer und dem Fliesenleger, ob es eine Möglichkeit gibt, Fliesen aus dem Fachhandel auszuwählen, die den Qualitätsstandards entsprechen und für die der Fliesenleger die Gewährleistung übernimmt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich vom Fliesenleger schriftlich bestätigen, unter welchen Bedingungen er die Gewährleistung übernimmt. Klären Sie im Vorfeld die Qualität der Baumarktfliesen und lassen Sie sich ggf. ein Datenblatt zeigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN EN 14411
    Europäische Norm für keramische Fliesen, die Anforderungen, Eigenschaften und Prüfverfahren festlegt. Sie dient als Grundlage für die Qualitätssicherung und Kennzeichnung von Fliesen.
    Verwandte Begriffe: CEAbk.-Kennzeichnung, Fliesenarten, Qualitätsstandards
    CE-Kennzeichnung
    Kennzeichnung, die besagt, dass ein Produkt den geltenden Anforderungen der EU-Richtlinien entspricht. Bei Fliesen bedeutet dies, dass sie bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen.
    Verwandte Begriffe: DIN EN 14411, Produktsicherheit, EU-Richtlinien
    Feinsteinzeug
    Eine Art keramischer Fliese, die bei hohen Temperaturen gebrannt wird und dadurch besonders dicht, hart und widerstandsfähig ist. Sie eignet sich gut für stark beanspruchte Bereiche und ist frostbeständig.
    Verwandte Begriffe: Steingut, Fliesenarten, Abriebfestigkeit
    Steingut
    Eine Art keramischer Fliese, die poröser und weniger widerstandsfähig ist als Feinsteinzeug. Sie wird hauptsächlich im Innenbereich verwendet.
    Verwandte Begriffe: Feinsteinzeug, Fliesenarten, Wasseraufnahme
    Abriebfestigkeit
    Die Widerstandsfähigkeit der Oberfläche einer Fliese gegen mechanische Beanspruchung. Sie wird in Klassen (PEI-Klassen) eingeteilt, wobei höhere Klassen eine höhere Widerstandsfähigkeit bedeuten.
    Verwandte Begriffe: PEI-Klasse, Oberflächenhärte, Verschleißfestigkeit
    Rutschfestigkeit
    Die Eigenschaft einer Fliese, das Risiko des Ausrutschens zu minimieren. Sie wird in Klassen eingeteilt (R-Klassen), wobei höhere Klassen eine höhere Rutschfestigkeit bedeuten.
    Verwandte Begriffe: R-Klasse, Trittsicherheit, Nassbereich
    Gewährleistung
    Gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel an der Ware oder Leistung einzustehen. Im Falle von Fliesen bezieht sich dies auf Materialfehler oder unsachgemäße Verlegung.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche DIN-Norm ist für Fliesen relevant?
      Die wichtigste Norm ist DIN EN 14411, die keramische Fliesen hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren definiert. Diese Norm ist entscheidend für die Qualitätssicherung und Kennzeichnung von Fliesen.
    2. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung bei Fliesen?
      Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen der EU-Richtlinien entspricht. Bei Fliesen bedeutet dies, dass sie bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen.
    3. Worauf sollte ich bei der Auswahl von Fliesen für das Badezimmer achten?
      Im Badezimmer sind Rutschfestigkeit (besonders in Nassbereichen), Wasseraufnahme und Abriebfestigkeit wichtige Kriterien. Achten Sie auf die entsprechenden Kennzeichnungen und wählen Sie Fliesen, die für den Einsatz in Feuchträumen geeignet sind.
    4. Was ist der Unterschied zwischen Feinsteinzeug und Steingutfliesen?
      Feinsteinzeugfliesen sind dichter und härter als Steingutfliesen, da sie bei höheren Temperaturen gebrannt werden. Dadurch sind sie widerstandsfähiger gegen Abrieb, Frost und Feuchtigkeit und eignen sich gut für stark beanspruchte Bereiche. Steingutfliesen sind poröser und werden hauptsächlich im Innenbereich verwendet.
    5. Kann ich jede Fliese auf einer Fußbodenheizung verlegen?
      Nicht jede Fliese ist für Fußbodenheizungen geeignet. Achten Sie auf die Herstellerangaben und wählen Sie Fliesen mit guter Wärmeleitfähigkeit. Feinsteinzeugfliesen sind hier oft eine gute Wahl.
    6. Was bedeutet Abriebfestigkeit bei Fliesen?
      Die Abriebfestigkeit gibt an, wie widerstandsfähig die Oberfläche einer Fliese gegen mechanische Beanspruchung ist. Sie wird in Klassen (PEI-Klassen) eingeteilt, wobei höhere Klassen eine höhere Widerstandsfähigkeit bedeuten.
    7. Wie reinige ich Fliesen richtig, um Schlieren zu vermeiden?
      Verwenden Sie milde Reinigungsmittel und vermeiden Sie säurehaltige Reiniger, die die Oberfläche beschädigen können. Wischen Sie die Fliesen nach der Reinigung mit klarem Wasser nach und trocknen Sie sie mit einem sauberen Tuch, um Schlieren zu vermeiden.
    8. Was ist bei der Lagerung von Fliesen zu beachten?
      Lagern Sie Fliesen trocken und frostfrei, um Schäden zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass die Fliesen nicht übereinander gestapelt werden, um Kratzer zu vermeiden.

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  2. Gewährleistung: Fliesenleger haftet nicht für Baumarktfliesen

    Hallo Kerstin Griese, der Fliesenleger ist im Recht, ...
    Hallo Kerstin Griese,
    der Fliesenleger ist im Recht, wenn er die Gewährleistung für bauseits beigestellte (also von Ihnen gekaufte Fliesen) ablehnt. Gewähleisten und haften kann er nur für seine Leistung.
    Und bauseits beigestellte (also von Ihnen gekaufte Fliesen) sind nicht seine Leistung.
    Allerdings hätte der Fliesenleger vorher darauf hinweisen müssen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  3. Bauvertrag: Bauunternehmer haftet für Fliesenleger-Leistung!

    Moment mal,
    nach der Frage ist doch der Bauunternehmer Vertragspartner, dann sollte doch eigentlich das Innenverhältnis BU/Sub dem Bauherren ziemlich egal sein können. Zumal der Bauunternehmer und nicht der Fliesenleger die eigenen Fliesen gestattet hatte, Garantiegeber für den gesamten Bau ist doch wohl der BU, der das mit dem Fliesenleger selbst regeln muss?
    Lasse mich gern eines Besseren belehren, da auch nur Laie.
    Gruß
    Volker
  4. Haftung: Wer haftet bei Baumarktfliesen? – Die Verantwortlichkeiten

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    ganz einfach
    Einer haftet immer, egal wie man die Konstellation zerlegt. Unter der Annahme, die Fliesenarbeiten fallen beim Generalunternehmer heraus (werden quasi Eigenleistung), der Bauherr schließt einen Vertrag mit dem Fliesenleger und stellt Baumarktfliesen, haftet der Generalunternehmer nicht, der Fliesenleger haftet fürs Verlegen und der Baumarkt fürs Material.
    Der Fliesenleger tut nur seine Pflicht, wenn er darauf hinweist, dass das beigestellte Material bedenklich ist. In der VOBAbk./B § 4.3 steht nicht umsonst: "Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen ... die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe ..., so hat er sie dem Auftraggeber ... mitzuteilen". Täte er es jetzt nicht, wäre in ein paar Monaten hier zu lesen: "Meine Fliesen haben Schlieren. Hätte mich der Fliesenleger nicht darauf aufmerksam machen müssen, dass ... ".
    Normen gibt es viele, wie eine Suche bei Beuth/DINAbk. nach "Fliesen" zeigt. Da könnte der Fliesenleger also präziser werden, wenn er schon Bedenken hat.
  5. DIN-Normen: Klare Kriterien für Fliesenqualität gefordert!

    Alle italienischen Fliesen Murks?
    Erst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten. Natürlich muss mich der Fliesenleger informieren, wenn seiner Meinung nach die Fliesen nicht gut sind. Ich hätte dann aber gerne klare Kriterien. Unsere Info nach mehrmaligem Nachfragen war: deutsches Markenprodukt. Sind denn alle italienischen Fliesen Murks?
    Ich habe jetzt nach den jeweiligen DINAbk.-Normen gefragt, denen unsere Fliesen nicht entsprechen. Ein Ausschluss der Gewährleistung kann sich ja dann nur auf diese Aspekte beziehen?!? Als Antwort bekam ich: "Ein Schriftstück für den Gewährleistungsausschluss der Lieferung des Glasmosaiks und evtl. anderer Fliesen werden wir erstellen und sollte von Ihnen gegengezeichnet werden, bevor wir mit Arbeiten beginnen. " Ich denke, dort müssen dann zwingend die DIN-Normen benannt sein, oder?
    Danke!
    • Name:
    • Kerstin Griese
  6. Fliesenmängel: Gewährleistungsausschluss bei krummen Fliesen!

    Hallo Frau Griese,
    Das Schreiben des Fliesenlegers würde ich so pauschal nicht unterschreiben.
    Er sollte schon genau sagen, was er an dieser oder jener Sorte auszusetzen hat.
    Sind z.B. Fliesen krumm, dann MÜSSEN Sie Ihm gegenzeichnen, dass durch die Fliesen bedingte Unebenheiten von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
    Das heißt, er muss sich Ihre Fliesen schon vorher mal stichprobenweise ansehen.
    Er kann auch Mehraufwand geltend machen, wenn z.B. die Bruchquote beim Schneiden größer ist als normal.
    Grüße
  7. Gewährleistung: Bauherr kauft Fliesen – Risiken & Folgen

    Fliesenleger weigert sich Fliesen zu kaufen
    Hallo!
    Irgendwie wird es immer verzwickter. Auf meine Bitte hin, uns die nicht erfüllten DINAbk.-Normen zu nennen, hat der Bauunternehmer gesagt, dass wir die Fliesen selbst kaufen müssen. Der Fliesenleger würde sich strickt weigern, diese zu besorgen. Was bedeutet das für uns? Schränkt das die Gewährleistung noch weiter ein?
    Außerdem sollen wir die Fliesen bis zum Wochenende liefern, am Mittwoch erst erhalten wir die Mengenangaben. Wir haben mehrmals darauf hingewiesen, dass die Fliesen z.T. Lieferzeiten von bis zu drei Wochen haben. Kann man uns einen Strick daraus drehen? z.B. wenn die Wohnung nicht, wie im Kaufvertrag festgelegt, rechtzeitig fertig wird?
    • Name:
    • Kerstin Griese
  8. Fliesenbeschaffung: Bauunternehmer in der Pflicht?

    Naja,
    Frau Griese,
    auch noch dort abholen und transportieren ist vielleicht wirklich etwas viel verlangt. Oder zahlen Sie was dafür?
    Aber das muss doch alles vorher irgendwie abgesprochen gewesen sein.
    Haben Sie denn bei dem Händler des Fliesenleger nichts gefunden?
    Oder zumindest einen Teil.
    Der verdient natürlich auch an dem Verkauf seiner Ware.
    Sprechen Sie nochmal mit dem BU, damit der Einfluss nehmen kann. Letztlich ist der ja Ihr Vertragspartner.
    Halten Sie das Datum fest, wann Sie die Mengen bekommen haben.
    Grüße
  9. Baumarktfliesen: Gewährleistung vs. günstige Preise – Das Dilemma

    Wenn der Fliesenleger
    die Baumarktfliesen beschafft, ist er in der Gewährleistung für das Material. Das will er aus verständlichen Gründen nicht. Bauherr möchte Baumarktpreise mit Gewährleistung desjenigen, der mit dem Material nichts zu tun hat. Fliesen mit einer Lieferzeit von 3 Wochen auszuwählen birgt das Risiko, dass es bei fehlerhafter Lieferung (soll es ja geben) zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf kommt. Es geht wohl wie immer um den Preis.
    • Name:
    • M.P.
  10. Fliesenleger: Gemeinkostenaufschlag vs. Baumarktpreise

    wobei der Fliesenleger
    seinen Gemeinkostenanteilaufschlag aufs Material gerade den Bach runtergehen sieht.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  11. Fliesenkauf: Fachhandel, Baumarkt & Gewährleistung – Ein Überblick

    Aber natürlich ...
    kaufen wir einen Teil der Fliesen beim uns empfohlenen Fliesenhändler. Einen weiteren Teil (die italienischen Fliesen) kaufen wir auch beim Fachhändler, nur leider gibt es die nicht dort, wo der Fliesenleger seine Kontakte hat. Und die restlichen 2 Sorten sind eben aus dem Baumarkt.
    Wir werden auf jeden Fall den Termin festhalten, wann wir die Massen bekommen. Und haben auch schon mit dem Bauunternehmer gesprochen, dass wir den genannten Termin nicht einhalten können. Auch das werden wir schriftlich noch mal festhalten.
    Interessant fand ich die Aussagen zur Gewährleistung. Zum einen höre ich immer wieder, dass der Fliesenleger sowieso nur für sein Gewerk haftet. Zum anderen scheint es ja so zu sein, wer die Fliesen besorgt, ist auch für das Material zuständig. Und damit auch für die Gewährleistung auf das Material?
    Ich bin ja durchaus bereit für bestimmte Fliesen die Gewährleistung raus zu lassen. Aber dann möchte ich auch gerne wissen, was mit den Fliesen nicht OK ist. Und dazu habe ich bis heute keine Antwort. Die Aussage: "Die sind aus dem Baumarkt" bzw. "Die sind aus Italien" ist meiner Meinung nach nicht wirklich ausreichen.
    • Name:
    • Kerstin Griese
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Fliesen nach DINAbk.-Norm: Baumarkt vs. Fachhandel – Gewährleistung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gewährleistungsproblematik bei der Verwendung von Baumarktfliesen. Der Fliesenleger lehnt oft die Gewährleistung ab, wenn die Fliesen nicht von ihm bezogen wurden. Der Bauunternehmer könnte jedoch in der Pflicht stehen, da er Vertragspartner des Bauherrn ist. Es ist wichtig, klare Kriterien für die Fliesenqualität festzulegen und Mängel vorab zu dokumentieren.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Fliesenmängel: Gewährleistungsausschluss bei krummen Fliesen! sollten Bauherren genau prüfen, welche Mängel am Material vorliegen und dies schriftlich festhalten, um spätere Gewährleistungsprobleme zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Haftung: Wer haftet bei Baumarktfliesen? – Die Verantwortlichkeiten erklärt, dass bei Eigenleistung des Bauherrn (Fliesenbeschaffung) der Baumarkt für das Material und der Fliesenleger für die Verlegung haftet.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab die Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche mit allen Beteiligten (Bauunternehmer, Fliesenleger, Baumarkt/Fachhandel). Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich und bestehen Sie auf klare Kriterien für die Fliesenqualität. Prüfen Sie die Fliesen vor der Verlegung auf Mängel und halten Sie diese fest. Weitere Informationen zur Haftung finden Sie im Beitrag Haftung: Wer haftet bei Baumarktfliesen? – Die Verantwortlichkeiten.

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