Darf der Architekt die Haftung ablehnen, wenn die DIN erfüllt ist?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Darf der Architekt die Haftung ablehnen, wenn die DIN erfüllt ist?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Teilhaber in einer Bauherrengemeinschaft, die ein Mehrfamilienhaus erstellt.
Die Fassade dieses Hauses soll mit einem Wärmedämmverbundsystem und abschließend Klinkerriemchen verkleidet werden. Die Architektin lehnt die Riemchen eines von uns bevorzugten Herstellers kathegorisch ab, die sie Probleme bzgl. des Tauwasserrisikos sieht. Gemäß DINAbk. 4108-3 ist aber unter Abschnitt 4.3 für Klinkerriemchen kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ("angemörtelte oder angemauerte Bekleidungen nach DIN 185151-1 und DIN 185151-2 mit einem Fugenanteil von mind. 5 %").
Die Untersuchung des Wasserdampfdiffusionswiderstandes hält die Architektin dennoch für erforderlich, da sie meint, dass Wohngebäude anders als Bürogebäude betrachtet werden müssten, obwohl die DIN diese Unterscheidung nicht vornimmt.
Sie präferiert ein Riemchen einer Firma und lässt sich von Expertenmeinungen nicht von dieser Haltung abbringen und droht mit der Verweigerung der Haftung für das von uns bevorzugte Produkt.
Darf sie das überhaupt, wenn die DIN erfüllt worden ist?
  • Name:
  • SmartyHH
  1. Warum müssen Wegs und ähnliche ...

    eigentlich immer zicken?
    Die 18515-1 gilt für angemörtelte Bekleidungen. Also im Dickbett auf die Wand gebracht und die  -  2 für auf Aufstandflächen gemauerte Bekleidungen.
    WDVSAbk. sind in der 4108-3 explizit gesondert aufgeführt.
    So what.
    So eine Tauwasserberechnung kostet kein Vermögen und bringt Sicherheit.
    Und wenn sich einzelne Mitglieder der Baugemeinschaft so aufführen, dann kann ich die Kollegin SEHR gut verstehen.
    Denn wenn es schiefgeht, wird sich keiner mehr seiner Einwände erinnern, sondern nur noch schreien, dass die Kollegin das doch hätte wissen müssen.
  2. Herr Dühlmeyer, es ist ja schön, dass sie ...

    Herr Dühlmeyer,
    es ist ja schön, dass sie für ihre Kollegin Verständnis aufbringen. Aber die Frage ist damit überhaupt nicht beantwortet.
    Ich verstehe das nicht so, dass sich nicht einzelne Mitglieder WEGAbk. 'aufführen', sondern dass die gesamte WEG ein bestimmtes Produkt bevorzugt. Vielleicht kann sich SmartyHH noch dazu genauer äußern.
    Ich denke nicht, dass zwischen Riemschen A und Riemchen B ein nennenswerter Unterschied bzgl. Tauwasserrisiko ist.
    Vielmehr scheint es mir, dass die Architektin keine Lust hat sich mit dem Kundenwunsch zu beschäftigen. Leider Stelle ich immer wieder fest, dass Architektenkollegen nicht auf Kundenwünsche eingehen (wollen).
    Und wenn es wirklich nur an der Tauwasserberechnung hängt, dann lasst die Frau halt in gottesnamen eine machen, wenn sie damit glücklich wird. Kost kein Vermögen ...
    Aber wie gesagt, ich denke das ist nur vorgeschoben.
  3. Bei der Architektin handelt es sich eher um ...

    Bei der Architektin handelt es sich eher um eine Profilneurose. Einer meiner zukünftigen Nachbarn ist Professor an der Fachhochschule für Bauingenieurwesen im Bereich Baustoffprüfung. Der hat diverse Versuche mit beiden Produkten durchgeführt und die Architektin darauf hingewiesen, dass der Wasserdampfaustausch bei Klinkerfliesen ausschließlich über die Fugen erfolgt. Auch eine Stellungnahme des Fachverbandes der Klinkerindustrie hat sich dementsprechend geäußert. Die Architektin dagegen liefert nur nicht vergleichbare Werte von Produkten, die nicht dem zur Disposition stehenden Produkt entsprechen oder die von unterschiedlichen Labors erstellt worden sind.
    Wie gesagt: Die Klinkerriemchen entsprechen durch die Bank weg dem Stand der Technik und der geltenden DINAbk..
    Mittlerweile diskutiert der Professor mit ihr schon seit einem viertel Jahr, aber sie ist resistent gegen alles bessere Wissen.
    Noch einmal meine Frage: darf die Architektin überhaupt die Haftung ablehnen, wenn die DIN und der geltende Stand der Technik erfüllt sind?
    PS: Ich verbitte mir diesen verbalen Angriff gegen uns als Bauherrengemeinschaft. Dies Art von abfälliger und arroganter Behandlung erfahren wir schon zu genüge durch unsere Architektin.
    LG smartyHH
  4. Haftungsverweigerung statt Erfüllung DIN?

    Meine Frage wurde tatsächlich nicht beantwortet.
    Aber gern noch näheres: Mein zukünftiger Nachbar in dieser Bauherrengemeinschaft ist Prof an der Fachhochschule für Bauingenieurwesen, Bereich Baustoffprüfung. Er hat in seinem Labor diverse Untersuchungen mit den Materialien durchgeführt und die Architektin darauf hingewiesen, dass der Dampfdurchlass fast ausschließlich über die Fugen erfolgt. Der Verband der Ziegelindustrie hat sich ebenfalls geäußert. Trotz einer mittlerweile vierteljährigen Diskussion beharrt sie auf ihrer Position und liefert Werte von unterschiedlichen Prüfinstituten und von Produkten, die nicht den zur Auswahl stehenden entsprechen.
    Aber mit geht es vielmehr um das Rechtliche. darf sie überhaupt ihre Haftung ablehnen, wenn die DINAbk. und der geltende Stand der Technik erfüllt sind?
    PS: Ich hatte mir eigentlich Hilfe erhofft. Dass ich hier von ignoranten Kollegen, die vom selben Schlag wie unsere Architektin zu sein scheinen, als Querulant beschimpft werde, hatte ich nicht erwartet. Aber danke für die Schützenhilfe des zweiten Beitrages. Noch ist Hoffnung, dass ich Antwort bekommen werde.
    Freundlichst,
    smartyHH
    • Name:
    • smartyHH
  5. Dann verstehe ich das Problem nicht ...

    Wenn der Professor so eine Leuchte seines Facgebiets ist, dann kann die Gemeinschaft doch locker die Haftungsfreistellung unterzeichnen, weil es ja gar nichts zu haften gibt.
    Wenn die Gemeinschaft aber auch nur ganz leise Zweifel hat, das die Berechnungen des Professors vielleicht ja doch nur zu 99,9 % stimmen könnten und es ganz eventuell doch etwas zu haften geben könnte  -  dann könnte ja doch auch die Bedenkenanmeldung der Kollegin nicht so völlig aus der Luft gegriffen sein.
    @Herr Mar-Hen
    Was haben Haftungsbedenken der Kollegin mit Kundenwünschen zu tun.
    Sie geht ja auf die Wünsche ein, hat halt nur Bedenken.
    Und Riemchen muss nicht gleich Riemchen sein. Ein hochgesintertes Klinkerriemchen ist sicher diffusionsdichter als ein Riemchen eines Holländer Handformziegel.
    Beantwortet ist die Frage auch. Die herbeigesuchten Normen passen auf das geplante Vorhaben. Ende.
    Daher kann sich der Frager zur Abwehr der Haftungsfreistellungsforderung auch nicht auf sie berufen.

    Im Gegensatz zum Fragesteller erlaube ich mir keine "Analyse" der Motive der Kollegin.
    Aber die Profilneurose muss ja nicht nur für den gelten, der partout nach einer Haftungsfreistellung ruft.
    Da gibt es ja noch eine andere Seite, die ebenso hartnäckig ist. Aber die hat "natürlich" gar nichts. ;-(.

    Die DINAbk. (jedenfalls de oben genannten) ist nicht erfüllt, weil sie gar nicht zutreffen.
    Und natürlich steht jedem am Bau Beteiligten zu, eine Haftungsfreistellung haben zu wollen.
    Eine Einzelmeinung eines (wenn auch noch so guten) Proffesors reicht da nicht, um das zu widerlegen.
    Vielleicht sollte man mal die Kollegin samt ihrer Haftpflichtversicherung an einen Tisch holen. Daraus KÖNNTE sich eine Lösung ergeben!

  6. Wieder keine Antwort

    Herr Dühlmeyer,
    ich möchte Sie bitten, sich nicht weiter zu diesem Thema zu äußern. Mit passt Ihre Art von aggressiver Stellungnahme und unterschwelliger Unterstellung nicht. Es mag sein, dass die Informationen, die ich hier habe liefern können, nicht ausgereicht haben, das Bild realistisch nachzuzeichnen. Fakt ist aber, dass diese Diskussion bereits ein Viertel Jahr läuft und dass es somit logischerweise nicht irgendeine Schnellschuss-Reaktion ist. Dies berechtigt Sie aber nicht dazu, in dieser Weise mit uns zu kommunizieren. Ich merke, dass Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind, und anscheinend sollten wir uns dann doch lieber eine objektivere Fachberatung organisieren.
    Leider ist meine Frage noch immer nicht beantwortet.
    darf die Architektin die Haftung ablehnen, wenn die entsprechenden DINAbk. erfüllt sind?
    Und bitte antworte diesmal jemand, der neutral und unemotional an meine Frage herangeht.
    • Name:
    • smartyHH
  7. Grundsatzfrage

    Warum wollen Sie unbedingt Riemchen auf Ihre Fassade kleben.
    Kein vernünftiger Architekt macht so etwas mehr, weil die Schadensqote bei keramischen Bekleidungen auf Fassaden exorbitant hoch ist. Die "Dinger" wollen einfach nicht dauerhaft (also mind. 30 Jahre) sicher kleben bleiben, weil Ihr Gebäude (ohne die genaue Größe zu kennen) sich baudynamisch verformen wird und die Fassaden die ständigen Nass- / Trocken- / Warm- / Kalt-Wechsel nicht lange aushalten können, unabhängig von irgendwelchen Computerrechenspielchen des Tauwassernachweises o.ä.
    Auch dann nicht, wenn Sie bauchemische Naturwunder-Haftbrücken und andere "Heilmittel" der Baustoffindustrie verwenden werden.
    Auch ist eine Verlegung von baukeramischen Stoffen, niemals absolut dicht gegen Regenwasser herzustellen!
    Ein weiteres, nicht beherrschbares Manko, sind die Anschlussfugen an Fenstern, Türen, Trennfugen usw. Nasswerden und Bewegungen lassen hier schnell Abrisse entstehen und damit sind weitere Fließ- und Sickerwege für Regenwasser geschaffen worden, die die Anhaftflächen durchfeuchten.
    Vielleicht hat Ihre Architektin dieses Debakel erkannt und will generell Riemchen verhindern, womit sie dann 100 %ig Recht hätte!
    Also, lassen Sie Ihrer Architektin Zeit und Raum zur Erarbeitung einer "gescheiten" Fassade.
    Viel Erfolg!
  8. Riemchen

    Wenn an dem so wäre, wären wir alle sehr froh. Die Riemchen sind uns von Seiten der Stadt auferlegt worden. Ursprünglich sollte lediglich eine WDVSAbk. aufgebracht werden. Doch die Stadt Hamburg will an der "Backsteintradition" anknüpfen. Aber eine eigene Klinkerfassade hätte das Bauvolumen der Gebäudekörper geschmälert, sodass wir auf die Riemchen zurückgreifen mussten.
    Aber danke für Ihren freundlichen Beitrag.
    smartyHH
    • Name:
    • smartyHH
  9. "Herr Dühlmeyer, ich möchte Sie bitten, sich nicht ...

    "Herr Dühlmeyer,
    ich möchte Sie bitten, sich nicht weiter zu diesem Thema zu äußern. Mit passt Ihre Art von aggressiver Stellungnahme und unterschwelliger Unterstellung nicht. "
    Das haben auch andere vor Ihnen festgestellt  -  Beiträge ohne Inhalt.
  10. Baurechtlich brisant

    wird es jetzt! Denn nun handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen klassischen Planungsfehler!
    Wenn Ihre Architektin erkannt hatte, dass Riemchenverkleidung "nicht geht" (vielleicht ist sie deswegen so bockig), sondern wirklich nur traditionsverpflichtend eine eigene Klinkerfassade, mit dem Nachteil dass der Gebäudekörper geschmälert worden wäre, dann hätte sie Ihnen reinen Wein einschenken müssen und auf einer Klinkerfassade bestehen müssen!
    Erst dann, wenn Ihre Architektin Sie diesbezüglich auf die Nachteile einer Riemchenverlegung hingewiesen, aufgeklärt und beraten hätte, wäre sie (vielleicht?) "aus dem Schneider". Jetzt hängt sie aber mit am "Fliegenfänger", egal ob mit DINAbk. oder ohne DIN, egal ob sie die Haftung ablehnen will oder nicht. Sie ist jetzt auf jeden Fall haftungsrechtlich mit dabei.
    Nur dann, wenn Ihnen die Warnungen der Architektin "egal" gewesen wären und sich Ihre Architektin hätte von Ihnen "freizeichnen" gelassen, wäre sie jetzt außen vor.
    Technisch ist jetzt hier alles gesagt. Nun wird es Zeit für Sie einen versierten Bauanwalt einzuschalten und mit diesem die weitere Vorgehensweise zu beraten. (Vielleicht auch mal mit der Stadt Hamburg reden, ob es einen Dispens geben könnte im Hinblick auf ein in kurzer Zeit "verschandeltes Stadtbild" oder so?)
    Viel Erfolg!
  11. Herr Rudolf

    lesen Sie auch bevor Sie schreiben?
    Zitat: " Die Architektin lehnt die Riemchen eines von uns bevorzugten Herstellers kathegorisch ab"
    Von einer generellen Ablehnung von Riemchen lese ich da jedenfalls nichts.

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