Baugebiet vor Oberflächenwasser schützen: Gemeinde-Pflicht? Drainage, Kosten & Risiken
In diesem Forum sind Sie: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.Baugebiet vor Oberflächenwasser schützen: Gemeinde-Pflicht? Drainage, Kosten & Risiken
zählt es zu den Pflichten einer Gemeinde/Stadt, dass Baugebiete im Rahmen der Erschließung auch vor Oberflächenwasser und Wasser, welches aus Felddrainagen auf die Baugrundstücke gelangt, geschützt werden?
Hintergrund der Frage ist folgender:
Wir haben uns vor 2 Jahren ein Grundstück von privat in einer Siedlung gekauft und darauf mittlerweile ein Haus errichtet. Es handelt sich um ein Randgrundstück, die angrenzenden Felder liegen durch Hanglage höher als unser Bauplatz. Beim Aushub ist uns bereits aufgefallen, dass Ton-Drainagen von den Feldern direkt in unsere Baugrube führten. Wir haben diese an unsere Hausdrainage angeschlossen.
Zeitweise wird unsere Drainage nicht mit den auftretenden Wassermassen fertig, was zur Folge hat, dass sich Wasser an unserer Garage staut und in die Wand eindringt. Dies hat jetzt schon Schimmelbelag an den Innenwänden zur Folge. Wasser welches unter den Estrich gelangt ist könnte ebenso zu Schäden führen, das kann ich leider nicht abschätzen.
Was mich nun interessiert ist die Frage, ob eine Gemeinde bei der Erschließung von Bauplätzen diese vor Wasser schützen muss, indem sie z.B. auf der Grenze zwischen Feld und Neubaugebiet selbst bereits eine Drainage legt. Oder zumindest die Felddrainage anschließt und dieses Wasser wegführt.
Erschwerdend für uns ist, dass ich die Drainage nicht an den Kanal anschließen darf (wir haben kein 2-Kreissystem). Muss ich mich denn nun um Wasser kümmern, welches mir von außen zugeführt wird?
Auch ganz allgemein würde mich interessieren, wo man sich generell über die Pflichten einer Gemeinde/Stadt bzgl. Siedlungen informieren kann (Link zu Gesetzestexten o.ä.).
Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße
Klaus Schreiber
Baugebiet Bayern
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Schimmelbefall in Innenräumen kann gesundheitsschädlich sein. Lassen Sie den Schimmel von einem Fachmann begutachten und entfernen.
🔴 Gefahr: Feuchtigkeitsschäden am Estrich und an den Wänden können die Bausubstanz beeinträchtigen. Lassen Sie die Schäden von einem Bausachverständigen beurteilen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen wegen des Oberflächenwassers und der Felddrainage auf Ihrem Grundstück machen. Grundsätzlich ist die Gemeinde im Rahmen der Erschließung eines Baugebietes dazu verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entwässerung zu sorgen. Das bedeutet, dass Oberflächenwasser und Drainagewasser so abgeleitet werden müssen, dass es nicht zu Schäden auf den Baugrundstücken kommt.
🔴 Gefahr: Wenn Ihr Grundstück am Rand eines Neubaugebietes liegt und an Felder mit Drainagen angrenzt, besteht ein erhöhtes Risiko für Wassereintritt, insbesondere bei Starkregenereignissen. Die beschriebenen Wassermassen in der Baugrube und der Schimmelbelag an den Innenwänden deuten auf ein erhebliches Feuchtigkeitsproblem hin.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation: Halten Sie alle Wassereintritte und Schäden genau fest (Fotos, Protokolle).
- Gespräch mit der Gemeinde: Nehmen Sie Kontakt zur Gemeinde auf und schildern Sie das Problem. Fragen Sie nach, welche Maßnahmen zur Entwässerung des Baugebietes geplant oder bereits umgesetzt wurden.
- Fachberatung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Bauingenieur oder einem Fachanwalt für Baurecht beraten. Diese können die Situation vor Ort beurteilen und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob die Gemeinde ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Entwässerung nachgekommen ist und welche Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung des Problems ergriffen werden können. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche zu prüfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation am Siedlungsrand, bei der Oberflächenwasser und Drainagewasser aus landwirtschaftlich genutzten Hanglagen auf ein privates Baugrundstück einwirken. Der Eigentümer hat die vorhandenen Felddrainagen an seine Hausdrainage angeschlossen, was zu einer Überlastung des Systems und zu erheblichen Feuchteschäden, einschließlich Schimmelbefall, geführt hat. Die Kernfrage betrifft die Erschließungspflicht der Gemeinde, insbesondere ob diese verpflichtet ist, Baugebiete durch eigene Maßnahmen vor von außen zufließendem Wasser zu schützen.
🔴 Gefahr: Der bereits festgestellte Schimmelbefall an den Innenwänden stellt eine akute Gesundheitsgefahr dar. Zudem kann eindringendes Wasser unter dem Estrich zu langfristigen Bauschäden wie Fußbodenaufbrüchen oder einer Beeinträchtigung der Raumluftqualität führen. Die Überlastung der Drainage ist ein klares Warnsignal für ein unzureichendes Entwässerungssystem.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Eigentümers, dass die Gemeinde im Rahmen der Erschließung grundsätzlich für eine geordnete Oberflächenentwässerung zu sorgen hat, ist korrekt. Nach dem Baugesetzbuch (BauGBAbk.) und den Landesbauordnungen ist die Gemeinde verpflichtet, Baugebiete so zu planen und zu erschließen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Schutz vor Naturgefahren wie Starkregen oder Hangwasser, gewährleistet ist.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Gemeinde automatisch eine Drainage auf der Grenze zum Feld verlegen muss, ist rechtlich nicht haltbar. Die Erschließungspflicht der Gemeinde bezieht sich auf die öffentlichen Flächen (Straßen, Kanäle). Der Schutz des einzelnen Grundstücks vor wild abfließendem Wasser aus der Landwirtschaft ist in der Regel Sache des Grundstückseigentümers, es sei denn, die Gemeinde hat durch ihre Planung die Situation verschärft.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die wasserrechtliche Beurteilung. Nach § 37 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, den natürlichen Wasserabfluss nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks zu verändern. Die Gemeinde könnte jedoch nach § 5 BauGB verpflichtet sein, bei der Planung die natürlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und ggf. ein Regenrückhaltebecken oder einen Abzugsgraben auf öffentlichem Grund vorzusehen. Ein Anschlussverbot an den Mischwasserkanal ist üblich und rechtmäßig.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt für Bau- und Nachbarrecht. Lassen Sie die Schimmelbelastung professionell sanieren und die Drainage sowie die Abdichtung der Garage durch einen Fachbetrieb überprüfen. Parallel dazu sollten Sie die Gemeinde schriftlich auffordern, die Entwässerungssituation im öffentlichen Raum zu prüfen und ggf. Maßnahmen zum Schutz des Baugebiets zu ergreifen. Eine rechtliche Beratung ist unerlässlich, um Ihre Ansprüche gegen die Gemeinde oder den Vorbesitzer des Grundstücks zu prüfen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt ein gravierendes hydrogeologisches Risiko: Ein neu errichtetes Haus auf einem Randgrundstück in Hanglage ist durch unkontrolliert eindringendes Oberflächen- und Felddrainagewasser systematisch gefährdet – mit nachweisbaren Folgeschäden wie Garagenstauwasser, Feuchteeintrag in die Baukonstruktion und bereits sichtbarem Schimmelbefall.
🔴 Gefahr: Die unkontrollierte Zufuhr von Felddrainagewasser über die Grundstücksgrenze stellt eine nicht abgeschlossene hydrologische Entwässerung dar; dies birgt langfristig massive Risiken für die Bausubstanz, einschließlich Fundamentkorrosion, Estrichschäden, Schimmelpilzwachstum und gesundheitliche Belastungen – insbesondere da bereits Feuchteschäden sichtbar sind.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine private Anschlusslösung (Anschluss der Felddrainage an die Hausdrainage) ausreichend sei, ist fachlich unzulässig – Hausdrainagen sind ausschließlich für kapillares und gravitatives Sickerwasser aus dem unmittelbaren Baugrubenbereich ausgelegt, nicht für oberflächennahe, volumenstarke Drainagewassermengen aus landwirtschaftlichen Flächen.
➕ Ergänzung: Gemäß § 78 Abs. 1 BauGB und den Vorgaben der Landesbauordnungen (z. B. Art. 12 BayBOAbk.) hat die Gemeinde bei der Erschließung von Baugebieten die öffentliche Entwässerungspflicht – dies umfasst auch den Schutz vor oberflächennahem Zufluss aus angrenzenden Flächen, sofern dieser durch die Erschließung verursacht oder erheblich verstärkt wird; eine reine "Rohrschacht-Entwässerung" ohne Berücksichtigung des Einzugsgebiets ist unzureichend.
🔴 Gefahr: Der Verbot des Anschlusses an den Kanal (fehlendes 2-Kreissystem) zeigt, dass die kommunale Entwässerungsinfrastruktur nicht für Fremdwasser ausgelegt ist – dies erhöht das Risiko von Rückstau, Überlastung und unkontrollierter Infiltration in den Untergrund.
➕ Ergänzung: Die Gemeinde kann gemäß § 47 Abs. 2 WHG und Art. 13 BayBO verpflichtet sein, bei nachgewiesener Gefährdung durch überörtliche Wasserzufuhr eine sogenannte "Schutzdrainage" entlang der Feldgrenze zu errichten oder die Felddrainage in ein öffentliches Sammelsystem einzubinden – dies ist jedoch nicht automatisch gegeben, sondern abhängig von Planungsrecht, hydrologischer Prognose und Verursacherprinzip.
🔴 Gefahr: Der bereits eingetretene Schimmelbefall ist ein klarer Indikator für anhaltende Feuchtebelastung – dies stellt nicht nur einen Wertminderungs- und Sanierungsaufwand dar, sondern auch ein gesundheitliches Risiko gemäß VDIAbk. 4003 und BGR 128, das unverzüglich fachlich abgeklärt werden muss.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Feuchteschäden (z. B. nach DINAbk. 18069) sowie einen geotechnischen Gutachter zur hydrologischen Bewertung; fordern Sie schriftlich bei der Gemeinde Auskunft über die Erschließungsplanung und die Entwässerungskonzeption gemäß § 34 BauGB; leiten Sie parallel einen Antrag auf Aufnahme in das kommunale Entwässerungskonzept ein – eine alleinige private Lösung ist rechtlich und technisch nicht tragfähig.
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Erschließungspflicht
- Die Erschließungspflicht bezeichnet die Verpflichtung einer Gemeinde, Grundstücke baureif zu machen. Dies umfasst den Bau von Straßen, Wegen, die Verlegung von Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas) und die Schaffung von Entwässerungseinrichtungen. Die Erschließungspflicht ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Verwandte Begriffe: Baureife, Infrastruktur, BauGB - Oberflächenwasser
- Oberflächenwasser ist Wasser, das nach Niederschlägen auf der Erdoberfläche abfließt, ohne in den Boden einzudringen. Es kann sich um Regenwasser, Schmelzwasser oder auch um Wasser aus überlaufenden Gewässern handeln. Die Ableitung von Oberflächenwasser ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde, um Schäden an Gebäuden und Grundstücken zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Regenwasser, Niederschlag, Entwässerung - Felddrainage
- Felddrainage ist ein System von Rohren, das in landwirtschaftlichen Flächen verlegt wird, um überschüssiges Wasser abzuleiten und die Böden zu entwässern. Dies dient dazu, die Bodenqualität zu verbessern und die Ernteerträge zu steigern. Das abgeleitete Wasser kann jedoch auch zu Problemen führen, wenn es in Wohngebiete gelangt.
Verwandte Begriffe: Dränung, Entwässerung, Landwirtschaft - Baugrundstück
- Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das aufgrund seiner Lage, Beschaffenheit und Erschließung für die Bebauung geeignet ist. Die Bebauung eines Baugrundstücks ist in der Regel durch einen Bebauungsplan geregelt. Die Gemeinde ist verpflichtet, Baugrundstücke so zu erschließen, dass sie gefahrlos bebaut werden können.
Verwandte Begriffe: Bauland, Bebauungsplan, BauGB - Entwässerungssystem
- Ein Entwässerungssystem ist ein System von Rohren, Kanälen und anderen Einrichtungen, das dazu dient, Oberflächenwasser und Abwasser abzuleiten. Ein funktionierendes Entwässerungssystem ist wichtig, um Schäden durch Überflutungen und Feuchtigkeit zu vermeiden. Die Gemeinde ist für den Bau und die Instandhaltung des öffentlichen Entwässerungssystems verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Kanalisation, Drainage, Regenwasserableitung - Schimmelbelag
- Schimmelbelag ist ein sichtbarer Bewuchs von Schimmelpilzen auf Oberflächen. Schimmelpilze können gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen und Allergien oder Atemwegserkrankungen auslösen. Schimmelbelag entsteht häufig durch Feuchtigkeit in Innenräumen.
Verwandte Begriffe: Schimmelpilze, Feuchtigkeit, Innenraumluft - Estrich
- Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die auf den Rohboden aufgebracht wird, um eine ebene und tragfähige Oberfläche für den Bodenbelag zu schaffen. Estrich kann durch Feuchtigkeit beschädigt werden, was zu Rissen, Verformungen oder Schimmelbildung führen kann.
Verwandte Begriffe: Bodenbelag, Mörtel, Beton
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was bedeutet Erschließungspflicht der Gemeinde?
Die Erschließungspflicht der Gemeinde umfasst die Bereitstellung von Straßen, Wegen, Abwasserleitungen und anderen notwendigen Infrastrukturen, um ein Baugrundstück bebauen zu können. Dazu gehört auch die Entwässerung des Gebietes, um Schäden durch Oberflächenwasser zu vermeiden. - Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei Wasserschäden durch Felddrainage?
Wenn die Gemeinde ihrer Erschließungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist und dadurch Wasserschäden entstehen, können Sie Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen. Hierfür ist es ratsam, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen Oberflächenwasser und Felddrainagewasser?
Oberflächenwasser ist Wasser, das nach Niederschlägen auf der Oberfläche abfließt. Felddrainagewasser ist Wasser, das durch Drainagesysteme in landwirtschaftlichen Flächen abgeleitet wird, um die Böden zu entwässern. - Frage: Wie kann ich mein Haus vor Oberflächenwasser schützen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Haus vor Oberflächenwasser zu schützen, z.B. durch den Bau von Drainagen, das Anlegen von Mulden oder die Installation von Rückstauklappen. Ein Fachmann kann Ihnen die geeigneten Maßnahmen empfehlen. - Frage: Wer ist für Schäden durch eindringendes Drainagewasser verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Verursacher für Schäden verantwortlich. Im Falle von eindringendem Drainagewasser kann dies die Gemeinde sein, wenn sie ihrer Entwässerungspflicht nicht nachgekommen ist, oder der Betreiber der Felddrainage. - Frage: Was ist eine Hausdrainage?
Eine Hausdrainage ist ein System von Rohren, das um das Fundament eines Hauses verlegt wird, um das Grundwasser abzuleiten und das Eindringen von Feuchtigkeit in den Keller zu verhindern. - Frage: Welche Rolle spielt die Hanglage meines Grundstücks?
Eine Hanglage kann das Risiko von Wasserschäden erhöhen, da Oberflächenwasser leichter zum tiefer gelegenen Grundstück fließen kann. Daher ist eine besonders sorgfältige Entwässerung erforderlich. - Frage: Was kann ich tun, wenn die Gemeinde keine Verantwortung übernimmt?
Wenn die Gemeinde keine Verantwortung für die Wasserschäden übernimmt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls eine Klage in Erwägung ziehen.
Verwandte Themen
- Rechte und Pflichten bei der Erschließung von Baugrundstücken
Informationen zu den Rechten und Pflichten von Grundstückseigentümern und Gemeinden im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugrundstücken. - Schadenersatzansprüche bei Wasserschäden durch mangelhafte Entwässerung
Erklärung der Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Wasserschäden aufgrund von Fehlern in der Entwässerung. - Maßnahmen zur Vermeidung von Wasserschäden an Gebäuden
Überblick über verschiedene bauliche und technische Maßnahmen zur Vorbeugung von Wasserschäden an Gebäuden. - Rechtliche Aspekte der Felddrainage in Wohngebieten
Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Konfliktpotenzialen im Zusammenhang mit Felddrainagen in der Nähe von Wohngebieten. - Ursachen und Folgen von Schimmelbildung in Innenräumen
Erläuterung der Ursachen von Schimmelbildung und der gesundheitlichen Auswirkungen sowie Tipps zur Schimmelbekämpfung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baugebiet, Oberflächenwasser, Felddrainage, Gemeinde". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärmekollektoren auf Lehmboden: Geothermie, Versickerung & optimale Bodenschicht für Neubau?
- … Der Boden unseres Neubaugebietes besteht aus einer dünnen Schicht (ca. 10-15 cm) Mutterboden, danach …
- … Lehmboden-Eigenschaften: Oberflächenwasser & Wiedereinbau …
- … Es sind auch keine Steine oder gröbere Beimischungen im Boden. Das Oberflächenwasser verdunstet oder fließt oberflächlich ab. Was meinen Sie mit der Problematik …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bodenplatte unter Straßenniveau: Was beachten? Kosten, Risiken & Architektenhaftung?
- … 1. Entwässerung: Eine der größten Herausforderungen ist die Ableitung von Oberflächenwasser. Regenwasser und Schmelzwasser dürfen sich nicht am Haus ansammeln oder gar …
- … drei Modelle identifizieren unkontrollierten Wasserzutritt als höchste unmittelbare Gefahr – verursacht durch Oberflächenwasser, drückendes Wasser und mangelhafte Abdichtung. …
- … Unkontrollierter Wasserzutritt durch Oberflächenwasser und drückendes Grundwasser …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - WDVS Ausführung: Details, Varianten & typische Probleme bei der Wärmedämmung?
- … der Gefahr von Algenbildung. zementfreie Oberputze und silikonharzputze nehmen erheblich weniger Oberflächenwasser auf, die Gefahr der Veralgung wird hierdurch deutlich reduziert. dies wird …
- … ein. Ist mir jedenfalls noch bei keinem Bau hier im Neubaugebiet aufgefallen ... und bei unserem Haus gibt's den glaube ich …
- BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Garagenboden ohne Gefälle: Ist das ein Baumangel? Kosten für Korrektur?
- BAU-Forum - Rund um den Garten - Regenwasser im Garten: Ursachen, Lösungen & Rechte im Neubaugebiet?
- … Regenwasser sammelt sich im Neubaugebiet? Ursachenforschung, rechtliche Schritte & effektive Lösungen zur Gartenentwässerung. Jetzt informieren! …
- … Garten, Neubaugebiet, Entwässerung, Drainage, Bauträger, Mängel, Baurecht, Rückstau …
- … Regenwasser im Garten: Ursachen, Lösungen & Rechte im Neubaugebiet? …
- BAU-Forum - Rund um den Garten - Grundstücksgrenze befestigen: Kostengünstige Lösungen, Alternativen & rechtliche Aspekte?
- … [br]1.1 Neubaugebiet …
- … Der Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation in einem Neubaugebiet in Bayern, bei der es um die Gestaltung und Befestigung der …
- … Der Sachverhalt beschreibt eine komplexe Grundstücksgrenzsituation in einem Neubaugebiet mit erheblichem Geländesprung (ca. -50 cm, tendenziell zunehmend), fehlender Befestigung der …
- BAU-Forum - Rund um den Garten - Hanggrundstück: Zugang zum Garten in Feldrandlage – Rechte, Optionen & Entschädigung?
- … Hanggrundstück, Gartenzugang, Feldrandlage, Wegerecht, Grundstücksrecht, Entschädigung, Bauland, Bauerwartungsland, Rheinland-Pfalz, Gemeindeplanung …
- … handelt es sich um ein rel. neues Haus in einem Neubaugebiet, können evtl. schon Fehler von Seite der Gemeinde vorliegen (bei der …
- … Planung des Baugebietes. …
- BAU-Forum - Rund um den Garten - Mutterboden auf Lehmerde verteilen: Vorbereitung, Schichtstärke & Bodentypen?
- … Pflicht vor Beginn – mindestens pH-Wert, Nährstoffgehalt, bei Neubaugebieten zusätzlich Korngrößenverteilung. …
- … ist, wie Sie es beschreiben, dann kann dadurch sicherlich nicht ausreichend Oberflächenwasser in tiefere Bodenschichten abfließen. …
- … richtigen Lehm haben. Ich denke aber eher bindigen Boden, da das Baugebiet vorher Ackerland war und daher denke ich doch, das Wasser ablief, …
- BAU-Forum - Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc. - Mischsystem auf Trennsystem umrüsten: Pflicht, Kosten & Risiken im Überblick?
- BAU-Forum - Keller - Schwarze Wanne ohne abgedichtete Lichtschächte: Ist das fachgerecht? Risiken & Lösungen
- … Weiterhin ist zu klären, in wie weit die unzulässige Ableitung nachbarlichen Oberflächenwassers unvermeidlich war oder ob diese nicht vermeidbar war und somit den …
- … Es wurde von der Stadt eines für das Baugebiet (150 x 130 m) erstellt und von mir dem Architekten zur …
- … würde ich aber eher auf eine Überlastung der Versickerungsfähigkeit durch eindringendes Oberflächenwasser tippen. …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baugebiet, Oberflächenwasser, Felddrainage, Gemeinde" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Baugebiet, Oberflächenwasser, Felddrainage, Gemeinde" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Baugebiet vor Oberflächenwasser schützen: Gemeinde-Pflicht? Drainage, Kosten & Risiken
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Baugebiet: Schutz vor Oberflächenwasser Pflicht?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Baugebiet, Oberflächenwasser, Felddrainage, Gemeinde, Erschließung, Drainage, Pflichten, Baugrundstück, Entwässerungssystem, Bayern
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |