Werkvertrag: Nicht erbrachte Putz-Leistung bei WDVS – Anspruch auf Preisminderung?
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Werkvertrag: Nicht erbrachte Putz-Leistung bei WDVS – Anspruch auf Preisminderung?
folgender Sachverhalt.
Zur Zeit lassen wir an unseren Haus ein WDVSAbk. anbringen. Der Edelputz wird wegen der Witterung nicht aufgebracht.
Wir haben einen Werkvertrag abgeschlossen in dem steht, das die VOBAbk. und das vom Auftragnehmer unterbreitete Angebot Bestandteil des Werkvertrages ist. Es wurde ein Festpreis für die gesamte Leistung vereinbart.
Jetzt wollen wir nachträglich an den Fenstern und deren Laibung eine Umrahmung in einem andern Putz und Farbe. Auf Anfrage hat uns der AN einen Preis für Putz und streichen genannt.
Darf der AN diesen Betrag für die gesamte Meteranzahl verlangen, oder muss er die nicht erbrachte Leistung des ursprünglich vorgesehenen Putzes heraus- bzw. gegenrechnen.
Weiter hat er an einer Wand kein Gerüst gestellt obwohl es im Angebot enthalten war. (Er kam mit Leitern und Gerüstböcken aus).
Darf ich den Preis um diese Menge kürzen bzw. mit der Laibung verrechnen.
Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich erschöpfenden Antworten.
Freundliche Grüße
Alexander M.
-
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Im vorliegenden Fall, in dem ein Werkvertrag für ein WDVSAbk. (Wärmedämmverbundsystem) besteht und der Edelputz aufgrund der Witterung nicht aufgebracht wurde, ist entscheidend, ob der Putz eine im Vertrag vereinbarte Leistung darstellt. Da die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und das Angebot des Auftragnehmers Bestandteil des Werkvertrages sind, sollten diese Dokumente detailliert geprüft werden.
Wenn der Edelputz im Angebot und somit im Werkvertrag als zu erbringende Leistung aufgeführt ist, liegt eine nicht erbrachte Leistung vor. Dies berechtigt Sie grundsätzlich zu einer Preisminderung. Die Höhe der Preisminderung richtet sich nach dem Wert der nicht erbrachten Leistung, also den Material- und Arbeitskosten für den Edelputz.
Es ist wichtig, die Kommunikation mit dem Auftragnehmer zu dokumentieren und schriftlich festzuhalten, dass der Edelputz nicht aufgebracht wurde und Sie eine Preisminderung fordern. Sollte der Auftragnehmer sich weigern, eine angemessene Preisminderung zu gewähren, empfehle ich Ihnen, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Werkvertrag und das Angebot genau auf die vereinbarten Leistungen und fordern Sie schriftlich eine Preisminderung unter Fristsetzung vom Auftragnehmer. Ziehen Sie bei Uneinigkeit einen Anwalt für Baurecht hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. die Errichtung eines Hauses oder die Anbringung eines WDVS) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung (Werklohn) zu zahlen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag einen konkreten Erfolg.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, VOB. - WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
- Ein WDVS ist ein System zur Wärmedämmung von Gebäuden, bei dem Dämmplatten auf die Fassade geklebt und anschließend verputzt werden. Es dient dazu, Wärmeverluste zu reduzieren und somit Heizkosten zu senken.
Verwandte Begriffe: Fassadendämmung, Wärmedämmung, Dämmplatten. - VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Die VOB ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). Die VOB/B ist besonders wichtig, da sie die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer regelt.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Vertragsbedingungen. - Preisminderung
- Preisminderung bedeutet die Reduzierung des vereinbarten Preises aufgrund eines Mangels oder einer nicht vertragsgemäßen Leistung. Im Baurecht hat der Besteller das Recht auf Preisminderung, wenn der Unternehmer seine Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt.
Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Schadenersatz. - Edelputz
- Edelputz ist eine hochwertige Putzart, die als Oberputz auf Fassaden oder Innenwänden aufgetragen wird. Er dient nicht nur dem Schutz der darunterliegenden Schichten, sondern auch der optischen Gestaltung.
Verwandte Begriffe: Oberputz, Fassadenputz, Innenputz. - Werklohn
- Der Werklohn ist die Vergütung, die der Besteller dem Unternehmer für die Herstellung des Werkes schuldet. Die Höhe des Werklohns wird im Werkvertrag vereinbart.
Verwandte Begriffe: Vergütung, Honorar, Baukosten. - Nicht erbrachte Leistung
- Eine nicht erbrachte Leistung liegt vor, wenn der Auftragnehmer eine im Vertrag vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig erbringt. Dies kann zu Ansprüchen des Auftraggebers auf Nacherfüllung, Preisminderung oder Schadenersatz führen.
Verwandte Begriffe: Mangel, Vertragsverletzung, Leistungsstörung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet WDVS?
WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem. Es handelt sich um eine Außendämmung von Gebäuden, bei der Dämmplatten auf die Fassade geklebt und anschließend verputzt werden. Ziel ist die Reduzierung von Wärmeverlusten und somit die Senkung der Heizkosten. - Was ist die VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). Die VOB/B ist besonders wichtig, da sie die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer regelt. - Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. die Anbringung eines WDVS) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung (Werklohn) zu zahlen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag einen konkreten Erfolg. - Was bedeutet Preisminderung im Baurecht?
Preisminderung bedeutet im Baurecht die Reduzierung des Werklohns aufgrund eines Mangels am Werk. Wenn der Unternehmer seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringt, hat der Besteller das Recht, den Preis entsprechend dem Minderwert des Werkes herabzusetzen. - Welche Rolle spielt das Angebot im Werkvertrag?
Das Angebot des Auftragnehmers ist oft ein wichtiger Bestandteil des Werkvertrages. Es beschreibt detailliert die zu erbringenden Leistungen, die verwendeten Materialien und die Preise. Wenn das Angebot Bestandteil des Werkvertrages ist, sind die dort genannten Leistungen verbindlich. - Was tun, wenn der Auftragnehmer die Preisminderung ablehnt?
Wenn der Auftragnehmer die Preisminderung ablehnt, sollten Sie zunächst schriftlich Ihre Forderung unter Fristsetzung bekräftigen. Dokumentieren Sie alle Mängel und die Kommunikation mit dem Auftragnehmer. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren. - Kann ich den Werkvertrag kündigen, wenn der Putz nicht aufgebracht wird?
Eine Kündigung des Werkvertrages ist grundsätzlich möglich, wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringt und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde. Allerdings sollte eine Kündigung gut überlegt sein und im besten Fall nach Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen, da sie rechtliche Konsequenzen haben kann. - Wie berechnet sich die Höhe der Preisminderung?
Die Höhe der Preisminderung berechnet sich nach dem Minderwert des Werkes aufgrund des Mangels. In der Regel wird der Minderwert durch einen Sachverständigen ermittelt. Er entspricht dem Betrag, der erforderlich wäre, um den Mangel zu beseitigen oder den Wertverlust auszugleichen.
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WDVS: Preisminderung – Handwerker zufriedenstellen?
Mal im Klartext,
um wieviel Geld reden wir denn hier? Was kostet denn das "zusätzliche" Rahmen um die Fenster.
Sie werden hier sicherlich keine Beratung bekommen, wie man einen Handwerker mit "weniger" Geld zufriedenstellt.
Mal direkt gefragt, wenn der Handwerker mehr-Leistung erbracht hätte zum gleichen Preis, hätten Sie dann auch gefragt ob Sie die Mehrleistung zahlen müssen?
Klar kann ich verstehen, dass heute jeder sparen muss, auch der Handwerker, daher hat der wohl kein Gerüst gestellt. Kostet nur Zeit. Ein andere hätte es vielleicht gemacht. Und ob Leiter "bequemer" wäre als Gerüst sei dahingestellt. Kann Ihnen eigentlich auch egal sein.
Und vermutlich muss der eh die "normale" Leistung erbringen, bevor der Ihren Sonderwunsch "anmalen" kann.
Fazit:
Sie wollen ein vertraglich nicht vereinbarte Mehrleistung, also ist diese separat zu "verhandeln" und zu vergüten (meine persönliche Meinung).
Aber vielleicht können Sie ja mal mit dem Handwerker reden. z.B. ich zahle sofort nach Rechnungstellung (ggf. Abschlagszahlung), bekomme ich dann 2 % Skonto.
Wenn Sie dann auch tatsächlich sofort zahlen, hat der Handwerker was davon, der sonst wochenlang aufs Geld warten muss. Und Sie haben auch was davon.
Nennt sich dann WIN-WIN-Lösung -
WDVS: Preisminderung bei Festpreis nach VOB rechtens?
Kosten ca. 600,00 Eiro
Hallo kho,
danke für die schnelle Antwort. Es geht hier um ca. 600,00 € Mehrkosten. Es geht mir auch nicht darum dem Handwerker auf "Teufel komm raus" weniger Geld zu zahlen. Meine Frage ist einfach, ob es nach VOBAbk. rechtens ist (Trotz Festpreis) eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen zu erhalten. Er hat ja wie gesagt ein Angebot mit diesen Leistungen erstellt, das wir angenommen haben und auch mit den gesamten Leistungen Bestandteil des Werkvertrages ist.
Freundliche Grüße
Alexander M -
WDVS: Gerüstkosten – Keine separate Verrechnung möglich
Halten Sie sich
nicht weiter an dem "Gerüst" auf.
"Ein Gerüst ist eine vorübergehend errichtete Hilfskonstruktion (meist aus Holz oder Metall) zum Errichten und Ausbessern von Bauwerken. "
Der Bauunternehmer wird das was er an der betreffenden Wand verwendet hat, als Gerüst bezeichnen.
Zu verrechnen gibt es da nichts. -
WDVS: Preisminderung bei Festpreis nach VOB rechtens?
Kosten ca. 600,00 Eiro
Hallo kho,
danke für die schnelle Antwort. Es geht hier um ca. 600,00 € Mehrkosten. Es geht mir auch nicht darum dem Handwerker auf "Teufel komm raus" weniger Geld zu zahlen. Meine Frage ist einfach, ob es nach VOBAbk. rechtens ist (Trotz Festpreis) eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen zu erhalten. Er hat ja wie gesagt ein Angebot mit diesen Leistungen erstellt, das wir angenommen haben und auch mit den gesamten Leistungen Bestandteil des Werkvertrages ist.
Freundliche Grüße
Alexander M -
WDVS: Laibung – Berechnung nicht erbrachter Leistung?
Es geht nicht nur ums Gerüst
Hallo,
Es geht nicht nur ums Gerüst. Bei den Fenstern die größer 2,5 m² sind wurde die Laibung als Extra-Position im Angebot aufgeführt. (Mit dem gleichen Putz). Jetzt soll ja die Laibung mit einem anderen Putz erstellt werden. Deshalb meine Frage ob er nicht erbrachte Leistung trotzdem berechnen darf.
Freundliche Grüße
Alexander M
PS: Warum mein zweites Post nochmal erscheint kann ich nicht erklären. -
WDVS: Keine Verrechnung bei nicht erbrachten Leistungen
Na dann- für Gerüst gibt's nichts zu verrechnen
- den Mehrpreis kalkuliert ein Unternehmer als Zulagepreis zur bisherigen Leistung, d.h. nicht zu erbringende Leistungen sind berücksichtigt, auch da wäre also nichts gegenzurechnen
-
WDVS: Angebot – Teilleistungen bei Mehrpreisklärung
Zulagepreis muss auch als solcher im Nachtragsangebot gekennzeichnet sein
Aber nichts desto trotz: Warum lassen Sie sich von dem Unternehmer sein Angebot nicht erklären. Sie können zwar nicht erwarten, dass er seine Kalkulation offen legt, jedoch wird er Ihnen sicherlich erklären können, ob und welche Teilleistungen er bei der Mehrpreiskalkulation hinein und hinausgerechnet hat. -
WDVS: Preisminderung – Verhandlungsspielraum nutzen!
Nochnicht beauftragt
Hallo,
Noch haben wir den Auftrag für die Merhrarbeit vergeben. Den Preis hat er uns telefonisch genannt. Ich wollte halt bevor ich das alles schriftlich mit dem Handwerker festmache mich erkundigen wie es mit den nicht erbrachten Leistungen aussieht. (Wegen Verhandlungsspielraum)
Auf jeden Fall lasse ich mir den Preis noch schriftlich bestätigen und werde eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Werkvertrag machen.
Freundliche Grüße
Alexander M -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Werkvertrag: Preisminderung bei nicht erbrachter Putz-Leistung am WDVSAbk.
💡 Kernaussagen: Bei einem Werkvertrag mit Festpreis und VOBAbk.-Bestandteil besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Preisminderung, wenn vereinbarte Leistungen (wie Edelputz am WDVS) nicht erbracht werden. Die separate Berechnung von Gerüstkosten ist unüblich. Es ist ratsam, das Angebot des Unternehmers genau prüfen zu lassen und eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, bevor Mehrarbeiten beauftragt werden. Der Verhandlungsspielraum sollte genutzt werden, um eine faire Lösung zu erzielen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut WDVS: Keine Verrechnung bei nicht erbrachten Leistungen gibt es für Gerüstkosten nichts zu verrechnen, da diese im Zulagepreis zur bisherigen Leistung bereits berücksichtigt sind.
💰 Zusatzinfo: Die Diskussion dreht sich um eine Preisminderung von ca. 600€ aufgrund nicht erbrachter Leistungen am WDVS, insbesondere im Bereich der Fensterlaibungen. Es wird die Frage aufgeworfen, ob trotz Festpreis eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nach VOB rechtens ist, wie in WDVS: Preisminderung bei Festpreis nach VOB rechtens? erläutert.
🔧 Zusatzinfo: Die Laibung wurde als Extra-Position im Angebot aufgeführt, wie im Beitrag WDVS: Laibung – Berechnung nicht erbrachter Leistung? beschrieben. Es ist wichtig zu klären, ob der Unternehmer die nicht erbrachte Leistung trotzdem berechnen darf, wenn ein anderer Putz verwendet wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Unternehmer, welche Teilleistungen bei der Mehrpreiskalkulation berücksichtigt wurden, wie im Beitrag WDVS: Angebot – Teilleistungen bei Mehrpreisklärung empfohlen wird. Verhandeln Sie vor der Auftragserteilung über die Preisminderung und halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest, wie in WDVS: Preisminderung – Verhandlungsspielraum nutzen! geraten wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Werkvertrag, WDVS, Wärmedämmung, Edelputz". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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