im Kaufvertrag meiner Neubaumaßnahme steht:
Flächenabweichungen in der Bauausführung von bis zu 2 % sind noch vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar. Verringert sich die Wohnfläche durch Sonderwünsche des Käufers, gilt dies nicht als Verminderung der Wohnfläche im Sinne des vorherigen Satzes.
Ich habe überalls gesucht, aber keine richtige Antwort gefunden.
Handelt es sich hierbei um irgendeine DINAbk. oder andere Norm, auf die sich der Verkäufer stützt?
Oder hat sich der Verkäufer das selber aus der Grütze gedrückt?