VOB-Ausführung Kellerabdichtung: DIN-Pflicht, Dickbeschichtung & Ausführung nach DIN 18195?
In diesem Forum sind Sie: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Ausführung einer Kellerabdichtung nach VOB, insbesondere im Hinblick auf die DIN 18195 und die Verwendung von Dickbeschichtung (KMB) von Remmers. Es wird geklärt, ob eine zweilagige Beschichtung erforderlich ist, ob KMB für drückendes Wasser geeignet ist und welche Alternativen es gibt. Die Bedeutung der Einhaltung von Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik wird betont.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
VOB-Ausführung Kellerabdichtung: DIN-Pflicht, Dickbeschichtung & Ausführung nach DIN 18195?
da unser Keller undicht ist, haben wir ein Bauunternehmen beauftrag unseren Keller auszugraben und abzudichten. Gemäß Auftragsbestätigung erfolgt die Ausführung nach VOBAbk.. Verwendet werden die Materialien von Remmers.
Nun mussten wir feststellen, dass die Dickbeschichtung nicht nach Herstellervorgabe verwendet wird. So wird z.B. die Dickbeschichtung nur einmal aufgetragen. In unserem Fall handelt es sich aber um drückendes Wasser und so müsste auch nach DINAbk. 18195-6 die Dickbeschichtung zweifach aufgetragen werden. Darauf angesprochen meinte unser Bauunternehmer, dass die einfache Verwendung durchaus genügen würde. Es hätte da langjährige Erfahrungen ...
Kann ich mich nun darauf berufen, dass gem. vereinbarter VOB die Ausführung nach DIN 18195-6 gemacht werden muss?
Sorry, bin im Baurecht absoluter Laie und habe keine Ahnung wie ich den Bauunternehmer zu korrekter Leistung zwingen kann. Vielen Dank schon mal.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Bei drückendem Wasser ist eine zweilagige, versetzte Dickbeschichtung nach DINAbk. 18533 (Nachfolgenorm zu DIN 18195-6) zwingend erforderlich – eine einlagige Ausführung birgt unmittelbares Durchfeuchtungsrisiko und gefährdet die Bausubstanz.
🔴 KRITISCH: Abweichungen von der DIN 18533 sind nur zulässig, wenn die Gleichwertigkeit einer Alternativlösung durch einen zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) nachgewiesen wurde – „langjährige Erfahrung“ reicht hierfür nicht aus.
⚠️ WICHTIG: Die Einhaltung der „anerkannten Regeln der Technik“ ist gemäß VOBAbk./B § 4 Abs. 2 vertraglich bindend, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – DIN 18533 gilt als solche, auch ohne ausdrücklichen Verweis.
⚠️ WICHTIG: Eine fehlerhafte Kellerabdichtung führt nicht nur zu Feuchtigkeitsschäden, sondern auch zu gesundheitsgefährdender Schimmelbildung und kann die Versicherbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Ausführung nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) bedeutet nicht automatisch, dass DIN-Vorschriften (Deutsches Institut für Normung) uneingeschränkt Pflicht sind. Die VOB regelt primär die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, während DIN-Normen technische Standards definieren.
Im konkreten Fall der Kellerabdichtung ist die DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) relevant. Diese Norm legt fest, wie Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser zu erfolgen haben. Wenn im Vertrag die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" vereinbart wurde, sind DIN-Normen wie die DIN 18195 in der Regel bindend.
🔴 Gefahr: Eine nicht fachgerecht ausgeführte Kellerabdichtung kann zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und Bauschäden führen.
Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:
- Vertragsgrundlage: Wurde die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" oder spezifisch die DIN 18195 vereinbart?
- Herstellervorgaben: Die Dickbeschichtung muss gemäß den Vorgaben des Herstellers (Remmers) aufgebracht werden. Abweichungen können die Wirksamkeit beeinträchtigen.
- Ausführung: Entspricht die Ausführung der Dickbeschichtung den Vorgaben der DIN 18195?
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Ausführung der Kellerabdichtung von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation bei der Bauausführung, bei der ein Bauunternehmen von den vertraglich vereinbarten und normativ geforderten Standards abweicht. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf eine mangelfreie Leistung, die sich aus dem Vertrag und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergibt.
✅ Zustimmung: Ihre Annahme ist korrekt: Bei vereinbarter VOB und drückendem Wasser ist die DIN 18195-6 (bzw. die aktuelle Nachfolgenorm DIN 18533) maßgeblich. Diese schreibt bei drückendem Wasser in der Regel eine zweilagige Ausführung der Dickbeschichtung vor, um die Dichtheit sicherzustellen.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauunternehmers, dass eine einfache Beschichtung aufgrund "langjähriger Erfahrung" ausreiche, ist fachlich nicht haltbar. Erfahrungswerte ersetzen keine normativen Vorgaben, insbesondere bei hohen Risiken wie drückendem Wasser. Eine Abweichung von der DIN ist nur zulässig, wenn die Gleichwertigkeit der Ausführung durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird.
➕ Ergänzung: Sie sollten den Bauunternehmer schriftlich (am besten per Einschreiben mit Fristsetzung) zur vertragskonformen Nachbesserung auffordern. Verweisen Sie dabei auf die vereinbarte VOB/B, die in § 4 Abs. 2 die Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik vorschreibt. Zudem ist die DIN 18195-6 als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen.
🔴 Gefahr: Bei einer nur einlagigen Abdichtung gegen drückendes Wasser besteht ein hohes Risiko für erneute Durchfeuchtung, Folgeschäden (Schimmel, Bausubstanzschäden) und eine fehlende Gewährleistung. Der Bauunternehmer könnte später argumentieren, die Leistung sei mangelhaft, was zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führt.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Bauunternehmer eine angemessene Frist (z. B. 10 Werktage) zur Mängelbeseitigung und kündigen Sie bei Fristablauf die Beauftragung eines externen Sachverständigen sowie rechtliche Schritte an. Ziehen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen Bausachverständigen hinzu, um Ihre Position zu stärken und die korrekte Ausführung durchzusetzen.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft eine fachlich und vertragsrechtlich relevante Kellerabdichtung bei drückendem Wasser, bei der die Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik – insbesondere DIN 18195-6:2000-07 – entspricht. Die VOB/B (Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, sofern nichts anderes vereinbart ist; DIN-Normen gelten dabei als solche, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
🔴 Gefahr: Eine einlagige Dickbeschichtung bei drückendem Wasser stellt eine gravierende fachliche Mängelursache dar: Sie führt nicht zu einer dauerhaften, wasserdichten Sperrschicht und birgt hohe Risiken für Feuchteschäden, Schimmelbildung, Materialzerstörung und langfristig auch für die Bausubstanz – insbesondere bei wechselnden Wasserständen oder Frost.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauunternehmers, eine einfache Auftragung sei ausreichend, widerspricht klar DIN 18195-6, die bei drückendem Wasser mindestens zwei lagenweise, versetzte Auftragungen mit vollständiger Trocknung der Zwischenschicht vorschreibt – unabhängig von 'langjähriger Erfahrung'.
➕ Ergänzung: Die VOB/A (Allgemeine Vertragsbedingungen) verweist in § 4 Abs. 3 ausdrücklich auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik; DIN 18195-6 ist hierzu maßgeblich und nicht verhandelbar – es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich und schriftlich eine abweichende, fachlich nachweislich gleichwertige Lösung vereinbart.
✅ Zustimmung: Ja, Sie können sich vertraglich und fachlich darauf berufen, dass die Abdichtung nach DIN 18195-6 ausgeführt werden muss – insbesondere da drückendes Wasser vorliegt und die VOB-B als Vertragsgrundlage genannt ist.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, 'langjährige Erfahrung' ersetze die DIN-Norm, ist rechtlich und technisch unzulässig: Erfahrung begründet keine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik, solange keine fachlich nachgewiesene, gleichwertige Alternative vorliegt.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die Nachbesserung nach DIN 18195-6 unter Setzung einer angemessenen Frist; beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024), um den Mangel zu dokumentieren und eine fachliche Stellungnahme einzuholen – dies ist zwingend für etwaige Mängelansprüche erforderlich.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Bei drückendem Wasser ist die DIN 18195-6 (bzw. aktuell DIN 18533) maßgeblich und vertraglich bindend, sofern VOB/B vereinbart ist.
- Alle sehen eine einlagige Dickbeschichtung als fachlich unzureichend an und betonen das hohe Risiko für Durchfeuchtung, Schimmel und Bauschäden.
- Alle fordern eine unabhängige Sachverständigenprüfung zur Dokumentation und Durchsetzung von Mängelansprüchen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont die Vertragsauslegung („anerkannte Regeln der Technik“) als Schlüsselkriterium, ohne explizit auf die Fristsetzung oder Rechtsverfolgung einzugehen.
- DeepSeek und Qwen gehen stärker auf die vertragsrechtliche Durchsetzung ein (Einschreiben, Fristsetzung, Rechtsanwalt), während GoogleAI den Fokus auf technische Prüfpunkte legt.
➕ Ergänzung:
- Qwen nennt explizit die aktuelle Nachfolgenorm DIN 18533 und betont den Ausschluss von „Erfahrungswerten“ als Rechtfertigung – eine präzisere Normangabe als bei GoogleAI und DeepSeek.
- Qwen verweist auf § 4 Abs. 3 VOB/A und klärt, dass der Ausschluss der DIN nur durch ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung möglich ist – ergänzt den rechtlichen Rahmen.
❌ Widerspruch:
- Der Bauunternehmer behauptet, „langjährige Erfahrung“ ersetze die Norm – GoogleAI erwähnt diesen Aspekt nicht, DeepSeek und Qwen widerlegen ihn klar und einhellig. Qwen formuliert den Widerspruch explizit als „❌ Widerspruch“ – diese strengere, rechtlich präzisere Einordnung wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Die sicherste Linie ist die von DeepSeek und Qwen vorgegebene: Vertragskonforme Nachbesserung unter Fristsetzung, begleitet von unverzüglicher Dokumentation durch zertifizierten Sachverständigen – GoogleAIs technische Prüfpunkte ergänzen diese Strategie.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Verbindlichkeit der DIN-Norm bei VOB/B ✅ Alle Modelle stimmen überein: DIN 18533 (bzw. DIN 18195-6) gilt als anerkannte Regel der Technik und ist bei vereinbarter VOB/B vertraglich bindend, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Mindestanforderung bei drückendem Wasser ✅ Alle Modelle fordern zweilagige, versetzte Dickbeschichtung mit vollständiger Trocknung der Zwischenschicht – einlagige Ausführung ist fachlich und vertraglich unzulässig. Gültigkeit von „Erfahrungswerten“ als Normersatz ❌ DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und einhellig; GoogleAI erwähnt den Aspekt nicht, aber räumt keine Legitimation ein – Konsens: Erfahrung ersetzt keine Norm. Erforderlichkeit einer Sachverständigenprüfung ✅ Alle drei Modelle empfehlen dringend die Beauftragung eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen zur Mangel-Dokumentation und Stellungnahme. Rechtliche Durchsetzung (Fristsetzung, Rechtsanwalt) ⚠️ DeepSeek und Qwen legen expliziten Wert auf schriftliche Fristsetzung und Rechtsberatung; GoogleAI fokussiert technische Prüfung – Abwägung: Fristsetzung ist vertragsrechtlich zwingend, daher als sicherste Praxis anzusehen. 👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Bauunternehmer unverzüglich eine schriftliche, fristgebundene Nachbesserungsaufforderung nach DIN 18533 unter Verweis auf VOB/B § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 VOB/A – und beauftragen Sie parallel einen zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) zur fachlichen Dokumentation des Mangels.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Einlagige Abdichtung bei drückendem Wasser Unmittelbare Durchfeuchtung, Schimmelbildung, Holzfaulnis, Gefährdung der Tragfähigkeit von Bauteilen 🔴 Risiko Fehlende Sachverständigen-Dokumentation vor Mängelrüge Unmöglichkeit der Beweisführung im Rechtsstreit, Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen 🔴 Risiko Unterlassene Fristsetzung nach VOB/B § 13 Verlust des Rechts auf Nacherfüllung, Zwang zur Mängelbeseitigung auf eigene Kosten 🔴 Risiko Verwendung nicht zugelassener Produkte oder Abweichung von Herstellervorgaben Verlust der Herstellergarantie, unzureichende Haftung bei Folgeschäden 🔴 Risiko Langfristige Schimmelpilzbildung ohne sichtbare Feuchtestelle Gesundheitsgefährdung (Allergien, Atemwegserkrankungen), Wertminderung, Versicherungsausschluss ✅ Chance Fachgerechte Nachbesserung nach DIN 18533 Dauerhafte Abdichtung, langfristige Wertstabilität des Gebäudes, volle Versicherbarkeit ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen Stärkung der Verhandlungsposition, mögliche außergerichtliche Einigung, Kosteneinsparung bei Rechtsstreit ✅ Chance Klare schriftliche Dokumentation aller Schritte Vollständiger Nachweis für Gewährleistungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche ✅ Chance Nachweis der Vertragskonformität vor Fertigstellung Vermeidung von Nachträgen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten bei Abnahme ✅ Chance Aufbau einer langfristigen, vertrauensbasierten Beziehung mit zertifizierten Fachleuten Erhöhte Planungssicherheit für zukünftige Bauvorhaben und Sanierungen Orientierungshilfen
- Sofortige Fristsetzung: Senden Sie per Einschreiben mit Rückschein eine schriftliche, fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach DIN 18533 – unter Verweis auf VOB/B § 4 Abs. 2 und § 13.
- Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Werktagen einen zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung (nach DIN EN ISO/IEC 17024) zur Dokumentation des Mangels und Erstellung einer fachlichen Stellungnahme.
- Vertragsunterlagen prüfen: Sammeln Sie alle vertraglichen Dokumente (VOB/B, Leistungsverzeichnis, Ausschreibungsunterlagen) und prüfen Sie, ob die DIN 18533 ausdrücklich ausgeschlossen oder die „anerkannten Regeln der Technik“ vereinbart wurden.
- Herstellervorgaben einfordern: Fordern Sie vom Bauunternehmer die schriftliche Vorlage der Herstellerzulassung für das verwendete Abdichtungssystem (z. B. Remmers) sowie Nachweis der fachgerechten Verarbeitung gemäß Datenblatt.
- Rechtsberatung aktivieren: Vereinbaren Sie noch in dieser Woche ein Erstgespräch mit einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – auch zur Absicherung einer möglichen außergerichtlichen Einigung.
- Einsicht in Bauakten beantragen: Fordern Sie formlos Zugang zu den Bauakten (nach § 633 BGBAbk.) ein, um die Ausführungspläne, Prüfprotokolle und Materialnachweise einzusehen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen, das die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Verfahrensordnung), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Bauausführung - DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen)
- Die DIN 18195 ist eine Norm, die die Anforderungen an Abdichtungen von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser regelt. Sie legt fest, welche Materialien und Ausführungsarten für verschiedene Belastungssituationen geeignet sind.
Verwandte Begriffe: Kellerabdichtung, Dickbeschichtung, Wasserdichtigkeit - Dickbeschichtung
- Eine Dickbeschichtung ist ein pastöses, kunststoffmodifiziertes Bitumenprodukt (PMBC), das zur Abdichtung von Bauwerken gegen Feuchtigkeit und Wasser eingesetzt wird. Sie wird in mehreren Schichten aufgetragen und bildet eine wasserundurchlässige Schicht.
Verwandte Begriffe: Kellerabdichtung, Bitumen, Abdichtungssystem - Anerkannte Regeln der Technik
- Die anerkannten Regeln der Technik sind allgemein anerkannte und bewährte technische Standards, die von Fachleuten als richtig und notwendig erachtet werden. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Sorgfaltspflicht bei der Bauausführung.
Verwandte Begriffe: DIN-Normen, Stand der Technik, Fachregeln - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis und Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet. Er wird beauftragt, Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beurteilen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, Schadensgutachten - Bauausführung
- Die Bauausführung umfasst alle Tätigkeiten, die zur Errichtung eines Bauwerks erforderlich sind. Sie beinhaltet die Planung, Organisation und Durchführung der Bauarbeiten.
Verwandte Begriffe: Bauleitung, Handwerker, Baustelle - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es beinhaltet das öffentliche Baurecht (z.B. Bauordnungen der Länder) und das private Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Nachbarrecht
Häufige Fragen (FAQ)
- Ist die DIN 18195 bei einer Ausführung nach VOB automatisch Pflicht?
Nein, die Ausführung nach VOB bedeutet nicht automatisch, dass DIN-Normen uneingeschränkt gelten. Allerdings sind DIN-Normen relevant, wenn die "anerkannten Regeln der Technik" Vertragsbestandteil sind. In diesem Fall ist die DIN 18195 für Kellerabdichtungen relevant. - Was ist, wenn die Dickbeschichtung nicht nach Herstellervorgaben aufgebracht wurde?
Wenn die Dickbeschichtung nicht nach Herstellervorgaben aufgebracht wurde, kann dies die Wirksamkeit der Abdichtung beeinträchtigen. Es besteht die Gefahr von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung. Ein Sachverständiger sollte die Ausführung prüfen. - Welche Rolle spielt die VOB bei der Kellerabdichtung?
Die VOB regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie legt fest, welche Leistungen zu erbringen sind und wie die Ausführung erfolgen soll. Die VOB selbst enthält jedoch keine technischen Details zur Ausführung, sondern verweist oft auf die "anerkannten Regeln der Technik". - Was sind "anerkannte Regeln der Technik"?
Die "anerkannten Regeln der Technik" sind allgemein anerkannte und bewährte technische Standards, die von Fachleuten als richtig und notwendig erachtet werden. DIN-Normen sind ein wichtiger Bestandteil der "anerkannten Regeln der Technik". - Was kann ich tun, wenn ich Zweifel an der fachgerechten Ausführung habe?
Bei Zweifeln an der fachgerechten Ausführung sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser kann die Ausführung prüfen und beurteilen, ob sie den vertraglichen Vereinbarungen und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. - Welche Konsequenzen hat eine mangelhafte Kellerabdichtung?
Eine mangelhafte Kellerabdichtung kann zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung, Bauschäden und gesundheitlichen Problemen führen. Die Sanierungskosten können erheblich sein. - Muss der Bauunternehmer für Mängel haften?
Ja, der Bauunternehmer haftet für Mängel an der erbrachten Leistung. Wenn die Kellerabdichtung nicht fachgerecht ausgeführt wurde, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz. - Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen für Kellerabdichtungen?
Geeignete Sachverständige finden Sie über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Suchportale für Sachverständige. Achten Sie auf eine Zertifizierung und Spezialisierung im Bereich Bauwerksabdichtung.
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Übersicht über die Kosten verschiedener Abdichtungsverfahren. - Rechtliche Aspekte der Kellerabdichtung
Gewährleistung und Haftung bei Mängeln an der Kellerabdichtung.
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VOB: Einseitige Vertragsänderung & Vergütungsanpassung
einfach anordnen
Beim VOBAbk.-Vertrag können Sie gemäß § 1 VOB/B einseitig den Vertrag ändern, d.h. einfach anordnen, was auszuführen ist. Die Firma muss es so machen. Sie kann jedoch gemäß § 2 eine angepasste Vergütung fordern, wenn nur eine einfache Beschichtung angeboten und vereinbart war. -
Kellerabdichtung: Dickbeschichtung nach Herstellervorgabe!
Die Arbeiten sollen nur fachgerecht ausgeführt werden
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vereinbart war nur das aufbringen der Dickbeschichtung, aber nach Herstellervorgabe und DINAbk. muss das zweifach erfolgen. Bedeutet das, dass ich zuschauen muss wie die notwendigen Arbeiten nur halb gemacht werden weil ich nicht einzeln jeden Punkt vertraglich festgehalten habe?
Oder eben die Alternative mehr Geld für korrekte Arbeit bezahlen? -
VOB §4: DIN-Normen & Regeln der Technik bei Beschichtung
nicht verzagen
Wenn im Vertrag nicht steht "Beschichtung einfach", sondern nur "Beschichtung", und die VOB ist vereinbart, dann ist Ihre Position bestens. Nach § 4 VOB/B hat die Firma nämlich die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das sind alle einschlägigen DINAbk.-Normen und auch Herstellervorschriften. Einen Freibrief, davon abzuweichen, hat die Firma anscheinend nicht im Vertrag (Sie hätten dazu ausdrücklich einfache Beschichtung bestellen müssen und die Firma hätte sogar noch abraten müssen).
Ordnen Sie die zweite Schicht an wenn sie technisch erforderlich ist und teilen Sie der Firma mit, dass Sie sonst die Abnahme verweigern. Berechtigte Nachforderungen der Firma wegen geänderter Leistung sehe ich nicht. Die Firma musste eine Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik kalkulieren wenn nichts anderes vereinbart war. -
Kellerabdichtung: Hoffnung auf dichten Keller dank VOB
Besten Dank!
Damit besteht ja doch noch Hoffnung auf einen dichten Keller.
Dann muss ich das nur noch der Baufirma beibringen.
Nochmals vielen Dank! -
DIN 18195-4/6: Zweilagige Dickbeschichtung erforderlich!
Das ging aber schnell.
Hallo Frank,
Auch bei der Abdichtung nach 18195-4 (Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendes Wasser) ist die Sulfiton Dickbeschichtung zweilagig aufzubringen.
Bei einer Abdichtung nach 18195-6 ist auf die erste Lage ein Verstärkungsgewebe einzulegen.
Ich glaub, so richtig wusste der Unternehmer nicht, dass er nach Teil-6 abdichten soll.
MfG -
KMB & drückendes Wasser: Fachplaner für Abdichtung!
Moment mal ...
Liebe Leute.
KMB und drückendes Wasser? Da war doch was!
Remmers lässt die Verwendung gegen drückendes Wasser nur im Kiesol-System zu, außerdem ist KMB bei drückendem Wasser nach 18195 nicht zulässig (nur bei stauendem Sickerwasser).
Also zurück auf Los, nen Fachplaner für die Abdichtung her und dann vernünftig ausführen und überwachen lassen. -
Kiesol-System & KMB: Widerspruch zwischen DIN & Remmers?
Wir ja immer besser
Also zunächst wird schon das komplette Kiesol-System verwendet. Darin enthalten ist jedoch die KMB - auch gem. Remmers Prospekt. Im selben Prospekt steht auch "drückendes Wasser". Widersprechen sich nun DINAbk. und Remmers?
Tja, als Fachplaner hat sich der Bauunternehmer ja auch ausgegeben. Nur muss ich so langsam daran zweifeln ob das ganze so stimmt. -
DIN 18195: Keine KMB-Abdichtung im Druckwasserbereich!
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Alternative Kellerabdichtung: Welche Optionen gibt es?
Dann eine ganz blöde Frage
Was gibt es denn sonst noch für Möglichkeiten den Keller dicht zu bekommen? Die DINAbk. 18195 liegt mir leider nicht vor und von jetzt auf nachher bekomme ich die leider auch nicht her.
Danke! -
Remmers Fachvertreter: Klärung der Abdichtung vor Ort!
also ich würde ...
Hallo Frank,
einen Fachvertreter von Remmers vor Ort holen und um Klärung bitten:
A) Sind die bisher angebrachten Teile des System fachgerecht verarbeitet?
B) Wie kann das Abdichtungssystem für den konkret bei Ihnen vorliegenden Lastfall fertiggestellt werden?
MfG -
KMB bei drückendem Wasser: Risiken & Herstellerangaben
Macht den Mann nicht verrückt.
Es stimmt schon, dass KMB bei Drückenden Wasser nicht geregelt ist. Weder in der 181956 noch in der 18336. Wenn Sie aber umfassend über etwaige Risiken aufgeklärt worden sind, dieses dann auch vertraglich festgehalten wurde, darf KMB nach Herstellerangaben, KMB-Richtlinie und Zulassung zur Ausführung kommen. Das funktioniert auch. Bedarf aber einiger mehr Randparameter als dem blosen aufspachteln der Dickschicht. Wenn ich nun aber höre wie Ihr Abdichter verfährt - wird mir Speiübel.
Was für ein Untergrund ist vorhanden? Zustand?
Ist die Hinterläufigkeit im Bereich des Sohlenabschlusses gewährleistet?
Wie war vorher abgedichtet? Bitumenimulsion oder Teerhaltig?
und noch viele andere Fragen - wenn ich visuellen Kontakt mit dem Baukörper hätte - also, her mit den Bildern. -
Kellerabdichtung: Alte Bitumen-Masse erkennen – Anleitung
Auf was habe ich mich da eingelassen?
Folgend mal ein Link zu einem entsprechenden Bild:Links ist der alte Anstrich zu sehen, rechts der neue und dazwischen die Dichtschlämme.
Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass die alte Abdichtung eine Bitumen-Masse war. Nur wie kann ich das erkennen? -
Materialtipp: Teer erkennen – Feuerzeug-Test!
Mit nen Feuerzeug -
wenn es entzündlich ist, dann Teer.
Aber die DS ist als Zwischenschicht eingebaut worden - um den Kontakt zwischen dem Teer und dem Bitumen zu vermeiden.
Trotzdem bleiben noch die anderen Fragen. -
Kellerabdichtung: Dichtschlämme, Hohlkehle & Beschichtung
Da es nicht brennt
muss es wohl Bitumen sein.
Die DS soll eigentlich die Hohlkehle zusätzlich schützen und ist deshalb auch nur im unteren Bereich aufgebracht. Da die Bodenplatte nahezu Null übersteht ist die Hohlkehle natürlich so gut wie nicht vorhanden.
Die bisherige alte Beschichtung besteht aus einem dünnen Anstrich in der oberen Hälfte und einem ca. 1-5 mm dicken Anstrich in der unteren Hälfte. Die Unterschiedliche Dicke resultiert vermutlich durch anbringen der Noppenfolie und Anschütten vor Austrocknung des Anstriches.
Bisher wurde die alte Beschichtung gereinigt, Kiesol aufgetragen, im Bereich der (nicht vorhandenen) Hohlkehle die DS aufgetragen und dann zweifach die KMB aufgetragen.
Die zweite Schicht allerdings erst nachdem ich Hilfe in diesem Forum gefunden habe. An dieser Stelle schon mal VIELEN DANK an alle!
Die Hinterläufigkeit im Bereich des Sohlenabschlusses soll durch die DS und die KMB gewährleistet sein. Aber Ihre Frage liest sich, als ob das nicht genügen würde! (?) -
KMB Konsistenz: Brüchig nach Frost – Ist das normal?
ZwischenFrage nur Konsistenz der KMB
Sorry, falls ich (da) ich jetzt im falschen Forum schreibe.
Habe inzwischen etwas von unserer aufgebrachten KMB abgekratzt. Das ganze wurde beheizt und hatte 2 Tage zum trocknen. In der Nacht auf heute hatte es dann gute 5-7 Grad Minus. Danach habe ich wie oben geschrieben von der KMB abgekratzt.
Das ganze war sehr brüchig, also keine zähe feste Masse mehr.
Laut Bauunternehmer ist das völlig OK, aber mir ist das schleierhaft. Ist das wirklich okay, oder muss die KMB auch bei ein paar Grad Minus noch "zäh" sein? -
KMB-Auftrag: Temperatur & fachgerechte Ausführung!
aus der Entfernung nicht zu beurteilen.
Aber Tagsüber auftragen und Nacht 7 Grad, das sollte nicht funktionieren.
Sie schreiben "es wurde geheizt" Wurde der Arbeitsraum eingehaust und beheizt - oder wie wurde vorgegangen?
Der Trick mit dem Feuerzeug funktioniert aber nicht an der Wand. Da müssen Sie schon ein wenig Anstrich abkratzen und das Feuerzeug lange dran halten. Aber ein 1 bis 5 mm dicken Anstrich? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).VOB-konforme Kellerabdichtung: DINAbk. 18195, Dickbeschichtung & Ausführung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Ausführung einer Kellerabdichtung nach VOBAbk., insbesondere im Hinblick auf die DIN 18195 und die Verwendung von Dickbeschichtung (KMB) von Remmers. Es wird geklärt, ob eine zweilagige Beschichtung erforderlich ist, ob KMB für drückendes Wasser geeignet ist und welche Alternativen es gibt. Die Bedeutung der Einhaltung von Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik wird betont.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag KMB & drückendes Wasser: Fachplaner für Abdichtung! ist KMB bei drückendem Wasser nach DIN 18195 nicht zulässig (nur bei stauendem Sickerwasser). Es wird empfohlen, einen Fachplaner hinzuzuziehen.
✅ Zusatzinfo: Gemäß Beitrag VOB §4: DIN-Normen & Regeln der Technik bei Beschichtung muss die Baufirma die anerkannten Regeln der Technik beachten, einschließlich DIN-Normen und Herstellervorschriften, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag DIN 18195: Keine KMB-Abdichtung im Druckwasserbereich! wird darauf hingewiesen, dass die DIN 18195 keine KMB-Abdichtung im Druckwasserbereich vorsieht. Eine Ausführung ist nur mit Einzelfreigabe und nach Aufklärung des Auftraggebers über Vor- und Nachteile möglich.
🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Materialtipp: Teer erkennen – Feuerzeug-Test! beschreibt einen einfachen Test mit einem Feuerzeug, um festzustellen, ob es sich bei der alten Abdichtung um Teer handelt. Dies ist wichtig, um den Kontakt zwischen Teer und Bitumen zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Fachvertreter von Remmers vor Ort zu holen (siehe Remmers Fachvertreter: Klärung der Abdichtung vor Ort!), um die fachgerechte Verarbeitung der bisher angebrachten Teile des Systems zu klären und das Abdichtungssystem für den vorliegenden Lastfall fertigzustellen. Zudem sollte die Konsistenz der KMB nach Frost geprüft werden, wie in KMB Konsistenz: Brüchig nach Frost – Ist das normal? thematisiert.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, DIN, Kellerabdichtung, Dickbeschichtung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Tragende Wand 17,5 cm: Statik fehlt – Gutachten notwendig? Kosten & Risiken?
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mauerwerk abrechnen nach VOB: Ecke doppelt berechnet? Kosten & korrekte Berechnung
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- … Rechnungsprüfung, Elektriker, Massen, Betrug, Bauherr, Honorar, VOBAbk., Nachtrag, Abrechnung, Gutachter …
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