Doppelhaushälfte ohne Makler kaufen: Vorvertrag prüfen & Maklerprovision sparen?
In diesem Forum sind Sie: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Der Thread diskutiert die Frage, ob beim Kauf einer Doppelhaushälfte über einen Makler die Maklerprovision vermieden werden kann, insbesondere wenn der Kontakt zum Bauträger bereits vor der Einschaltung des Maklers bestand. Es wird erörtert, unter welchen Umständen ein Makler Anspruch auf Provision hat und welche Rolle ein Vorvertrag spielt. Die Unzuverlässigkeit des Maklers und die Dokumentation der Leistungen werden ebenfalls thematisiert.
Doppelhaushälfte ohne Makler kaufen: Vorvertrag prüfen & Maklerprovision sparen?
ich weiß nicht, ob dieser Beitrag an der richtigen Stelle steht, aber habe kein anderes passendes Thema gefunden.
Zu meinem Problem:
Ich habe im Internet eine Anzeige für eine Doppelhaushälfte in KO / RlP gefunden, die von einem Makler ins Netz gestellt wurde. Ich habe zusammen mit dem Makler das Haus besichtigt und er hat mir die Baubeschreibung und -Pläne zukommen lassen.
Der Makler gab auch an, dass er unsere Eigentumswohnung verkaufen könnte. Er hätte angeblich schon eine Interessentin. Wir haben dann den ersten Termin für eine Wohnungsbesichtigung gemacht, dieser wurde kurz vorher abgesagt. Einen zweiten Termin (an einem Sonntag Nachmittag) hat er gar nicht und einen dritten Termin wieder 10 Minuten vorher abgesagt. So langsam haben wir den Eindruck, dass er uns nur "an der Stange" halten will und gar keine Kundin hat.
Jetzt habe ich mit dem Bauträger selbst mal telefoniert und er sagt mir, dass er nicht unbedingt über den Makler verkaufen brauch. Er ist daran nicht gebunden.
Meine Frage ist jetzt, ob ich bereits verpflichtet bin die Maklerprovision zu bezahlen, nur weil er mir das Haus gezeigt und Unterlagen überreicht hat? Ich habe weder einen Vorvertrag noch irgendein anderes Dokument unterschrieben, in dem ich mich verpflichte das Haus über den Makler zu kaufen. Ich habe ja eigentlich keinen Bock so einem unzuverlässigem Kerl von Makler Geld zu geben. Ich denke auch, dass ich mit dem Bauträger selbst auch klar komme.
Vielen Dank schon mal für die Antworten auf meine Frage.
Thomas Wald
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Vertragsunterzeichnung mit dem Bauträger vor rechtlicher Prüfung durch einen Fachanwalt für Immobilienrecht – Risiko einer nachträglichen Provisionspflicht trotz fehlenden Vorvertrags.
🔴 KRITISCH: Kein direkter Vertragsabschluss mit dem Bauträger, solange nicht schriftlich geklärt ist, ob ein konkludenter Maklervertrag oder ein Vermittlungserfolg vorliegt – § 652 BGBAbk. kann auch ohne Unterschrift greifen.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Kontakte mit Makler und Bauträger (E-Mails, Nachrichten, Terminabsagen, Unterlagenempfang) unverzüglich sichern – entscheidend für den Nachweis der Ursächlichkeit im Streitfall.
⚠️ WICHTIG: Keine Nutzung maklerbereitgestellter Unterlagen (Exposés, Grundrisse, Energieausweise) für Verhandlungen mit dem Bauträger, ohne vorherige schriftliche Freigabe oder rechtsverbindliche Klärung – Nutzung kann konkludente Annahme der Vermittlung darstellen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie eine Doppelhaushälfte gefunden haben, die ursprünglich von einem Makler angeboten wurde, Sie aber nun direkt mit dem Bauträger in Kontakt treten möchten. Das ist grundsätzlich möglich, kann aber einige Fallstricke bergen.
Wichtige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu beachten:
- Prüfen Sie den Vorvertrag genau: Lassen Sie den Vorvertrag von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Achten Sie besonders auf Klauseln zur Maklerprovision, auch wenn Sie diese nicht zahlen möchten.
- Klären Sie die Rolle des Maklers: Klären Sie schriftlich mit dem Makler, dass Sie keine Maklerprovision zahlen müssen, da Sie direkt mit dem Bauträger verhandeln.
- Direkter Kontakt zum Bauträger: Suchen Sie den direkten Kontakt zum Bauträger, um alle Details zu klären und den Kaufvertrag auszuhandeln.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass Sie keine ungewollten Verpflichtungen eingehen und die Maklerprovision tatsächlich entfällt.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt den Kauf einer Doppelhaushälfte, bei dem der Interessent den Makler umgehen möchte, um die Provision zu sparen. Der Makler hat das Haus gezeigt und Unterlagen übergeben, jedoch wurde kein Vorvertrag oder Maklervertrag unterschrieben. Der Bauträger hat signalisiert, dass er nicht an den Makler gebunden ist. Eine eigenständige fachliche Einschätzung ist erforderlich, um die rechtlichen und praktischen Risiken zu bewerten.
✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass ohne schriftlichen Maklervertrag oder Nachweis einer konkreten Tätigkeit des Maklers (wie das Führen zum Vertragsabschluss) in der Regel keine Provisionspflicht entsteht. Die bloße Besichtigung und Übergabe von Unterlagen begründet noch keinen Anspruch auf Provision, sofern kein ausdrücklicher Vertrag vorliegt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Makler automatisch provisionsberechtigt ist, nur weil er das Haus gezeigt hat, ist rechtlich nicht haltbar. Nach deutschem Recht (§ 652 BGB) entsteht der Provisionsanspruch erst, wenn der Makler einen Vertrag vermittelt hat und ein wirksamer Maklervertrag besteht. Ohne Unterschrift oder konkludentes Verhalten ist dies fraglich.
➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu prüfen, ob der Makler tatsächlich als alleiniger Vermittler aufgetreten ist oder ob der Bauträger ein eigenes Verkaufsrecht hat. Zudem sollte der Interessent dokumentieren, dass der Makler unzuverlässig war (z.B. abgesagte Termine), um im Streitfall nachweisen zu können, dass kein Vertrauensverhältnis bestand.
🔴 Gefahr: Ein Risiko besteht darin, dass der Makler nachträglich behauptet, er habe eine konkrete Vermittlungstätigkeit erbracht, die zum Vertragsabschluss geführt hat. Ohne schriftliche Vereinbarung könnte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, insbesondere wenn der Makler nachweist, dass er die erste Besichtigung ermöglicht hat.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Immobilienrecht, um die konkrete Rechtslage zu klären und eine schriftliche Bestätigung vom Bauträger einzuholen, dass kein Maklervertrag besteht. Vermeiden Sie direkte Verhandlungen mit dem Makler ohne rechtliche Beratung, um spätere Provisionsforderungen zu vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Maklerkonstellation bei Immobilienverkäufen: Ein Makler hat eine Doppelhaushälfte vermittelt, Unterlagen bereitgestellt und Besichtigungstermine organisiert, ohne dass ein schriftlicher Maklervertrag oder Vorvertrag vorliegt. Der Interessent erwägt nun, direkt mit dem Bauträger abzuschließen, um die Maklerprovision zu vermeiden.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass fehlende Unterschriften automatisch eine Maklerprovision ausschließen, ist rechtlich gefährlich — insbesondere bei sog. "Vermittlungserfolg". Selbst ohne schriftlichen Vertrag kann ein Anspruch bestehen, wenn der Makler ursächlich für den Abschluss war und der Kunde dessen Leistung in Anspruch genommen hat.
⚠️ Korrektur: Die bloße Aussage des Bauträgers "er sei nicht gebunden" ist keine rechtliche Entlastung: Der Makler könnte einen Anspruch gegen den Käufer geltend machen, wenn dieser nach Kenntnis der Immobilie über den Makler direkt beim Bauträger abschließt — insbesondere bei identischem Objekt, zeitlichem Zusammenhang und Nutzung der vom Makler bereitgestellten Unterlagen.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist der Nachweis der "Ursächlichkeit": Hat der Makler die konkrete Immobilie dem Käufer erstmalig und entscheidend vermittelt? Dann kann ein Anspruch auch ohne schriftlichen Vertrag bestehen (§ 652 BGB). Die abgesagten Besichtigungstermine der Wohnung mindern diesen Anspruch nicht — sie betreffen ein anderes Objekt.
✅ Zustimmung: Es ist grundsätzlich zulässig, direkt mit dem Bauträger zu verhandeln — sofern keine vertragliche Bindung (z. B. Ausschließlichkeitsvereinbarung) vorliegt und der Käufer nicht in "schlechtem Glauben" handelt, d. h. nicht bewusst den Makler umgeht, nachdem dessen Vermittlungsleistung erfolgt ist.
❌ Widerspruch: Die Annahme "kein Vertrag = keine Provision" ist unzutreffend: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wiederholt klargestellt, dass ein Makleranspruch auch aufgrund einer konkludenten Vereinbarung oder aufgrund der "geschäftsüblichen Praxis" entstehen kann — insbesondere bei professionellen Maklern und gewerblichen Verkäufen.
👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie mit dem Bauträger Vertragsverhandlungen aufnehmen oder gar einen Kaufvertrag unterzeichnen, lassen Sie den konkreten Sachverhalt — inkl. aller Kommunikationsnachweise (E-Mails, SMS, Gesprächsnotizen) — durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Eine vorherige schriftliche Absprache mit dem Makler (z. B. Aufhebung des Vermittlungsverhältnisses) kann Risiken deutlich reduzieren.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zentrale Bedeutung eines fachanwaltlichen Rechtsrats vor jeglichem Vertragsabschluss.
- Alle bestätigen, dass kein schriftlicher Maklervertrag per se keine automatische Provisionsfreiheit garantiert – insbesondere bei nachweisbarer Vermittlungsleistung.
- Alle warnen vor vorschnellem direkten Abschluss mit dem Bauträger ohne vorherige Klärung der Maklerrechte.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert auf Vorvertragsprüfung und schriftliche Klärung mit dem Makler, ohne tief in die Rechtsgrundlage (§ 652 BGB) einzusteigen.
- DeepSeek betont stärker die fehlende Konkludenz als Hürde für einen Anspruch und relativiert die Gefahr bei abgesagten Terminen – Qwen hingegen stellt klar, dass diese für ein anderes Objekt irrelevant sind und die Ursächlichkeit für dieses Objekt entscheidend ist.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend den BGH-Bezug und die Rechtsprechung zur „geschäftsüblichen Praxis“ und konkludenten Vereinbarung – beide Punkte fehlen bei GoogleAI und DeepSeek.
- DeepSeek liefert konkrete Dokumentationsempfehlungen zur Unzuverlässigkeit des Maklers; Qwen geht weiter und betont die Notwendigkeit, die Nutzung maklerischer Unterlagen rechtlich abzusichern.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek bewertet die bloße Besichtigung und Unterlagenübergabe als grundsätzlich nicht provisionsbegründend („kein Vertrag = kein Anspruch“ – mit Einschränkungen). Qwen widerspricht dies klar: „Die Annahme … ist unzutreffend“, da der BGH ausdrücklich auch konkludente oder faktische Vermittlung anerkennt. GoogleAI bleibt hier vorsichtig-neutral.
- GoogleAI suggeriert, dass eine schriftliche Klärung mit dem Makler „die Provision entfallen“ lasse – Qwen und DeepSeek korrigieren dies: Eine bloße Absprache ohne rechtsverbindliche Aufhebung oder Freigabe hat keinerlei Wirkung auf bestehende Ansprüche nach § 652 BGB.
👉 Empfehlung: Die sicherere, strengere Rechtsauffassung von Qwen (BGH-orientiert, konkludente Vereinbarung, Ursächlichkeit im Vordergrund) wird priorisiert – sie entspricht dem Vorsichtsprinzip und dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Verbindlichkeit ohne schriftlichen Maklervertrag ❌ Widerspruch DeepSeek: „Kein Vertrag = kein Anspruch“ vs. Qwen/GoogleAI: Anspruch möglich bei konkludentem Verhalten oder Vermittlungserfolg – Konsens: keine Sicherheit ohne Prüfung Bedeutung der ersten Besichtigung & Unterlagenübergabe ⚠️ Abwägung Alle Einigkeit, dass dies allein nicht ausreicht – aber Qwen betont, dass dies bei Nachweis der Ursächlichkeit ausreichen kann; DeepSeek relativiert, GoogleAI bleibt neutral. Verbindlichkeit der Aussage „Bauträger ist nicht gebunden“ ❌ Widerspruch GoogleAI sieht darin eine Chance; Qwen und DeepSeek warnen: Keine Wirkung gegenüber dem Makler – Anspruch richtet sich gegen den Käufer, nicht den Bauträger. Notwendigkeit fachanwaltlicher Prüfung ✅ Konsens Alle drei Modelle fordern zwingend und unverzüglich die Einschaltung eines Fachanwalts für Immobilienrecht – höchste Priorität. Dokumentationssicherung (Kommunikation, Termine, Unterlagen) ✅ Konsens Alle betonen: Sofortige, lückenlose Dokumentation ist zentral für die spätere Beweisführung. 👉 Handlungsempfehlung: Es besteht kein automatischer Anspruch auf Provisionsfreiheit – aber auch kein automatischer Provisionserfolg. Der Einzelfall hängt entscheidend von Ursächlichkeit, Nutzung maklerischer Leistungen und Nachweisbarkeit ab. Eine rechtsverbindliche Klärung ist nur durch fachanwaltliche Prüfung vor Vertragsabschluss möglich.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Nachträgliche Provisionsforderung des Maklers trotz fehlenden Vertrags Finanzielle Belastung bis zu 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MWSt.), gerichtliche Auseinandersetzung, Verzögerung des Kaufs 🔴 Risiko Keine Anerkennung der „Ursächlichkeit“ durch den Bauträger im Streitfall Makler kann Erfolg nachweisen, Käufer bleibt haftbar – Bauträgeraussage „nicht gebunden“ ist irrelevant 🔴 Risiko Nutzung maklerischer Unterlagen ohne Freigabe Kann als konkludente Annahme des Maklervertrags gewertet werden – erhöht Provisionsrisiko deutlich 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation von Absagen oder Maklerunzuverlässigkeit Kennzeichnung als „schlechter Glaube“; erschwert Verteidigung gegen Provisionsanspruch 🔴 Risiko Vertragsabschluss mit Bauträger vor Rechtsberatung Irreversibler Vertrag, der rechtlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann – hohe Haftung für Provision ✅ Chance Rechtlich saubere Provisionsvermeidung bei klarem Nachweis der Nicht-Ursächlichkeit Einsparung mehrerer Tausend Euro, vollständige Kostentransparenz beim Kauf ✅ Chance Direkte Verhandlungen mit Bauträger ohne Makler-Vermittlungsmarge Mögliche Preisnachlässe oder bessere Vertragsbedingungen (z. B. Ausstattung, Terminierung) ✅ Chance Schriftliche Klärung mit Makler über Aufhebung des Vermittlungsverhältnisses Rechtlich sichere Basis für Vertragsabschluss – Vermeidung von Streit und Kosten ✅ Chance Vertragliche Regelung mit Bauträger zur Provisionsfreistellung Durch Bauträgerübernahme der Provision oder schriftliche Bestätigung der Maklerfreiheit – Entlastung des Käufers ✅ Chance Fachanwaltliche Prüfung führt zu klarem Handlungsplan mit rechtssicherer Roadmap Vermeidung von Fehlentscheidungen, langfristige Rechtssicherheit, Stressreduktion Orientierungshilfen
- Rechtsberatung vor allererstem Kontakt mit dem Bauträger: Beauftragen Sie sofort einen Fachanwalt für Immobilienrecht – mit allen bisherigen Kommunikationsnachweisen (E-Mails, SMS, Notizen, Exposés, Terminabsagen).
- Dokumente archivieren: Sichern Sie sämtliche digitalen und analogen Belege: alle Nachrichten mit Makler und Bauträger, Datum/Uhrzeit jeder Besichtigung, Empfangsbestätigungen für Unterlagen, abgesagte Termine mit Begründung.
- Keine Nutzung maklerischer Unterlagen für Verhandlungen: Verwenden Sie keinerlei Exposés, Grundrisse oder Energiedaten des Maklers bei Gesprächen mit dem Bauträger – bitten Sie stattdessen um neu erstellte Unterlagen direkt vom Bauträger.
- Schriftliche Klärung mit dem Makler einholen: Fordern Sie per E-Mail (mit Lesebestätigung) schriftlich die Aufhebung des Vermittlungsverhältnisses – unter Bezug auf fehlende Unterschrift und fehlende konkludente Vereinbarung.
- Vertrag mit Bauträger erst nach anwaltlicher Freigabe: Vereinbaren Sie mit dem Bauträger ausdrücklich, dass der Kaufvertrag nur nach Vorlage der schriftlichen Rechtsmeinung des Anwalts unterzeichnet wird.
- Prüfung einer Provisionsübernahme durch den Bauträger: Fragen Sie den Bauträger, ob er die Maklerprovision übernimmt – bei Nein: lassen Sie prüfen, ob eine vertragliche Freistellung möglich ist.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Maklerprovision
- Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die ein Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Sie wird in der Regel vom Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen. Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern wird frei vereinbart.
Verwandte Begriffe: Courtage, Vermittlungsgebühr, Erfolgshonorar - Vorvertrag
- Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung, die den späteren Abschluss eines Kaufvertrags vorbereitet. Er legt bereits wesentliche Bedingungen des Kaufvertrags fest, wie z.B. den Kaufpreis und den Kaufgegenstand. Ein Vorvertrag ist rechtlich bindend.
Verwandte Begriffe: Kaufabsichtserklärung, Reservierungsvereinbarung, Letter of Intent - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die bebauten Grundstücke verkauft. Bauträger sind oft auch für die Planung und Durchführung der Bauarbeiten verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Bauherr, Investor - Eigentumswohnung
- Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die im Sondereigentum einer Person steht. Der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist gleichzeitig Miteigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums, wie z.B. des Grundstücks, des Treppenhauses und der Fassade.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Teileigentum, Sondereigentum - Baubeschreibung
- Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauausführung und der verwendeten Materialien. Sie ist Bestandteil des Kaufvertrags und dient dazu, die Qualität und den Umfang der Bauleistung festzulegen.
Verwandte Begriffe: Leistungsbeschreibung, Bauvertrag, Werkvertrag - Kaufvertrag
- Der Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den das Eigentum an einer Sache von einer Person auf eine andere übertragen wird. Beim Kauf einer Immobilie muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.
Verwandte Begriffe: Übereignung, Eigentumsübertragung, Notarvertrag - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten eingetragen sind. Das Grundbuch dient der Rechtssicherheit und dem Schutz des Eigentums.
Verwandte Begriffe: Grundbuchamt, Eigentümer, Belastungen
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist ein Vorvertrag und wozu dient er?
Antwort: Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung, die den späteren Abschluss eines Kaufvertrags vorbereitet. Er legt bereits wesentliche Bedingungen des Kaufvertrags fest, wie z.B. den Kaufpreis und den Kaufgegenstand. Ein Vorvertrag ist rechtlich bindend und verpflichtet beide Parteien zum Abschluss des Hauptvertrags. - Frage: Wann muss ich eine Maklerprovision zahlen?
Antwort: Eine Maklerprovision ist nur dann zu zahlen, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht und der Makler eine Leistung erbracht hat, die zum Abschluss des Kaufvertrags geführt hat. Wenn Sie direkt mit dem Bauträger verhandeln und der Makler keine wesentliche Leistung erbracht hat, besteht in der Regel kein Anspruch auf Provision. - Frage: Was ist, wenn der Makler trotzdem eine Provision fordert?
Antwort: Wenn der Makler eine Provision fordert, obwohl Sie der Meinung sind, dass kein Anspruch besteht, sollten Sie die Forderung schriftlich zurückweisen und sich rechtlich beraten lassen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen mit dem Makler und dem Bauträger. - Frage: Kann ich vom Vorvertrag zurücktreten?
Antwort: Ein Rücktritt vom Vorvertrag ist nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vorvertrag eine Rücktrittsklausel enthält. Lassen Sie sich rechtlich beraten, ob in Ihrem Fall ein Rücktrittsrecht besteht. - Frage: Was sind die Vorteile eines Kaufs direkt vom Bauträger?
Antwort: Der Kauf direkt vom Bauträger kann Ihnen die Maklerprovision sparen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, direkt mit dem Bauträger über Ihre individuellen Wünsche und Anpassungen zu sprechen. - Frage: Welche Risiken birgt ein Kauf direkt vom Bauträger?
Antwort: Beim Kauf direkt vom Bauträger entfällt die neutrale Vermittlerrolle des Maklers. Es ist daher besonders wichtig, den Vorvertrag und den Kaufvertrag sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen. - Frage: Was sollte ich bei der Besichtigung einer Immobilie beachten?
Antwort: Achten Sie bei der Besichtigung auf den Zustand der Immobilie, eventuelle Mängel und die Qualität der Bauausführung. Lassen Sie sich alle wichtigen Unterlagen zeigen, wie z.B. Baubeschreibung, Pläne und Energieausweis. - Frage: Wie finde ich einen guten Anwalt für Immobilienrecht?
Antwort: Sie können einen Anwalt für Immobilienrecht über die Anwaltskammer, über Empfehlungen von Freunden oder Bekannten oder über Online-Portale finden. Achten Sie darauf, dass der Anwalt über einschlägige Erfahrung im Immobilienrecht verfügt.
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Maklerprovision: Gerichtsurteil bei Bauträgerkauf
wenn sie jetzt
beim bt kaufen - und der Makler alles schön dokumentiert hat - hat er gute karten vor Gericht!
dat hat och nichts mit ihrer Wohnung zu tun!
mit der Annahme des exposes gehen sie einenvertrag ein - wenn der Makler darauf hinweist.
Gruß
jens -
Makler Unzuverlässigkeit: Keine Terminabsage – Was tun?
Ergänzung!
Hallo, nochmal eine Ergänzung. Natürlich hat das nichts mit unserer Wohnung zu tun, aber der Typ hat uns einfach aufgeregt. Weil der total unzuverlässig ist und uns höchstwahrscheinlich "verarscht". Er sagt ja nicht mal Termine ab.
Auf einen Vertrag hat er uns nicht hingewiesen. Er hat uns die Grundrisse bei der Besichtigung so übergeben. Die Baubeschreibung hat er uns in den Briefkasten eingeworfen, nachdem wir zwei Wochen drauf gewartet haben.
Er wollte uns direkt einen Vorvertrag andrehen, den haben wir aber abgelehnt. Weil wir erst auch mit dem Bauträger sprechen und verhandeln wollen und die o.a. Unterlagen einsehen wollen. -
Maklerprovision: Anspruch bei Vermittlung zum Bauträger
Leistung - Bezahlung
Der Makler hat eine Leistung erbracht (durch sein Inserat sind Sie drauf aufmerksam geworden und er hat Sie an den Verkäufer vermittelt) und hat somit Anspruch auf die entsprechende Vergütung.
Was anderes wäre es nur, wenn Sie VOR dem ersten Kontakt mit dem Makler (z.B. über eigene Werbung des Bauträgers) bereits Kontakt zum Bauträger aufgenommen haben. Dann hätten Sie den Makler aber darauf hinweisen sollen ("kenn ich schon ... ") -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Doppelhaushälfte ohne Makler: Provision sparen?
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Frage, ob beim Kauf einer Doppelhaushälfte über einen Makler die Maklerprovision vermieden werden kann, insbesondere wenn der Kontakt zum Bauträger bereits vor der Einschaltung des Maklers bestand. Es wird erörtert, unter welchen Umständen ein Makler Anspruch auf Provision hat und welche Rolle ein Vorvertrag spielt. Die Unzuverlässigkeit des Maklers und die Dokumentation der Leistungen werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Maklerprovision: Gerichtsurteil bei Bauträgerkauf hat ein Makler gute Karten vor Gericht, wenn er den Kauf beim Bauträger dokumentiert hat. Dies gilt unabhängig von einer Eigentumswohnung.
💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Maklerprovision: Anspruch bei Vermittlung zum Bauträger betont, dass der Makler Anspruch auf Vergütung hat, wenn er durch sein Inserat auf das Objekt aufmerksam gemacht und den Kontakt zum Verkäufer vermittelt hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kontakt zum Bauträger bereits vor dem ersten Kontakt mit dem Makler bestand.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor der Besichtigung einer Immobilie, ob bereits ein direkter Kontakt zum Bauträger besteht, um die Maklerprovision zu vermeiden. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen schriftlich. Bei Unzuverlässigkeit des Maklers (siehe Makler Unzuverlässigkeit: Keine Terminabsage – Was tun?) sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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