LBO NRW § 41 Umwehrungen. Selbst schwer betroffen ...
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LBO NRW § 41 Umwehrungen. Selbst schwer betroffen ...

Foto von Josef Schrage

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
Mein Sohn (25 Jahre alt, ausgebildeter Einzelkämpfer der BW) ist aus noch nicht aufgeklärten Umständen bei Dunkelheit von einem begrünten und mit Bäumen bewachsenen ca. 3,5 m hohen Garagendach gestürzt bzw. vor einer solchen Garage mit schwersten! Kopfverletzungen mehrere Stunden nach dem Unfallgeschehen aufgefunden worden.
Unabhängig von den Untersuchungen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft die wie ich befürchten muss, möglicherweise im Sande verlaufen ... habe ich eine konkrete Frage zur
"LBO NRW § 41
(1) In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren ... "
Das in diesem Fall von jedermann frei zugängige Dach besitzt keine Umwehrung. Als "nicht Beteiligter" sähe ich mich durchaus in der Lage die Frage nach der Erforderlichkeit einer Umwehrung zu beantworten, als selbst "mittelbar Betroffener" in diesem Fall jedoch nicht.
Ich habe Fotos von der Unfallstelle die ich jedoch nicht ins Netz stellen möchte.
Wenn mir einer der Forumsteilnehmer Hilfestellung bei dieser Frage geben kann und will, sende ich diese Fotos gerne per Email zu.
Freundliche Grüße
Josef Schrage
Sachverständiger für Tischlerarbeiten
  1. H. Schrage,

    zunächst hoffe ich, dass Ihr Sohn den Unfall gut übersteht.
    Zu der gestellten Frage:
    1.) Wieso ist das Garagendach ohne weiteres zugänglich? Hanglage? 2.) Führt eine Tür vom Wohngebäude auf das Garagendach?
    3.) Wurde die Garage ohne Umwehrung genehmigt?
    4.) Gibt es überhaupt eine Baugenehmigung?
    5.) Wurde von der Genehmigung abgewichen?
    6.) Wurde das Garagendach als "Dachterrasse" genutzt?
    • Name:
    • M.P.
  2. Herr Peters zu Ihren Fragen

    Hallo Herr Peters,
    Danke für die Rückmeldung.
    Zu den gestellten Fragen:
    1.) Wieso ist das Garagendach ohne weiteres zugänglich? Hanglage?
    Das Dach ist vom Eingangsbereich einer Wohnanlage aus, ohne jede Absperrung erreichbar, es muss lediglich eine ca. 15-20 cm hohe Stufe überwunden werden.
    2.) Führt eine Tür vom Wohngebäude auf das Garagendach?
    Nein
    3.) Wurde die Garage ohne Umwehrung genehmigt?
    Offenbar ja
    4.) Gibt es überhaupt eine Baugenehmigung?
    Ja
    5.) Wurde von der Genehmigung abgewichen?
    "Noch" nicht bekannt
    6.) Wurde das Garagendach als "Dachterrasse" genutzt?
    Nein
    Freundliche Grüße
    Josef Schrage
  3. Zunächst

    ist die Baugenehmigung dahingehend zu prüfen, ob die Garage mit Umwehrung beantragt u. genehmigt wurde.
    Im übrigen ist zu befürchten, dass spitzfindige Juristen den § 41 so auslegen, dass sie darauf abstellen, dass das Garagendach nicht wie in § 41 "im Allgemeinen zum Begehen bestimmt ist".
    Hilfsweise könnten Sie auf § 3 LBOAbk. NRW abstellen, dort heißt es in Absatz 1: Bauliche Anlagen ... sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. "
    Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
    • Name:
    • M.P.
  4. Sehe ich ähnlich ...

    Auf die LBOAbk., insbesondere den § 41 abzuheben, wird wg des allgemein zugänglichen nicht möglich sein, da die Juristen sagen werden, es war eben keine "öffentliche Grünfläche".
    Zielführender dürfte ein Abheben auf die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sein, die hier wohl nicht erfüllt wurde.
    Es sei denn, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde eine Sicherung beantragt/als Auflage in die Genehmigung geschrieben und trotzdem nicht errichtet.
    Gute Besserung Ihrem Sohn.
  5. Zwischendurch schon mal Danke

    Hallo an alle Forumsteilnehmer,
    erst einmal ein herzliches Dankeschön für die vielen Genesungswünsche die zwischenzeitlich bei mir angekommen sind.
    Auch die bisherigen Anregungen helfen mir wirklich weiter. Es ist schon was dran, dass man/Frau bei eigener Betroffenheit über ein eingeschränktes Urteilsvermögen verfügt.
    Mein Anwalt kümmert sich jetzt um die Sache.
    Der Staatsanwalt ist von meiner Frau flott gemacht worden, und will sich jetzt auch die Bauakte vornehmen ...
    Ich freue mich über jede Unterstützung und Stelle zudem fest, dass mehr Menschen als ich gedacht habe meine bescheidenen Beiträge in diesem Forum gelesen haben.
    Freundliche Grüße
    Josef Schrage
  6. Neues nach fast 7 Jahren ...

    am Montag den 05.03.2012 um 20.15 Uhr (WH am 06.03. um 14,15 Uhr) sendet das WDR Fernsehen im Rahmen der Sendefolge "Mein gutes Recht" einen Bericht über die seit über 4 Jahren beim Landgericht anhängigen Klagen von Maximilian Schrage gegen die Wohnungsgenossenschaft Olpe und das Krankenhaus Olpe vs. Provinzial  -  Haftpflicht Versicherung bezüglich der schwerwiegenden Folgen aus dem Unfallgeschehen vom 19.06.2005.

    Siehe:

    Vor über 3 Jahren (im Herbst 2008!) hat es mal einen Beschluss des LG gegeben:

    Zitat Anfang (Auszug)
    "Die-Beklagte zul) wird darauf hingewiesen, dass ausweislich der vorgelegten Fotos vieles für eine dem Grunde nach bestehende Haftung spricht. Die Örtlichkeit ist offensichtlich als Dachgarten angelegt, mag dieser auch nicht zum Betreten bestimmt sein. Die kleine Betonmauer stellt eher eine optische und funktionale Abtrennung zwischen Dachgarten und Weg denn eine Sicherung gegen unbefugtes Betreten dar. Aus ihr wird auch nicht hinreichend deutlich, und muss sich dem unbefangenen Besucher auch nicht erschließen, dass wenige Meter hinter dem Dachgarten eine Absturzstelle  -  droht, die durch Baum- und Strauchwerk zusätzlich in ihrer Erkennbarkeit erschwert wird ... "
    Zitat Ende

    der aber nichts bewirkte, weil kurz darauf der Richter versetzt wurde und der dann neue Richter einen für den 16.01.2012 anberaumten Termin aus "dienstlichen Gründen" ein paar Tage vorher einfach aufgehoben hat.

    Man beachte: Der Unfall war im Jahr 2005 also vor fast 7 Jahren ...

    mit Täglich vierundzwanzigstündiger Pflege anfänglich fast 20 Operationen in den verschiedensten Kliniken Deutschlands täglich das Haus voll Therapeuten kein Tag Urlaub keine freie Stunde, dazu der Kampf mit der (privaten!) Kranken- und Pflegeversicherung um jedes zusätzliche Heilmittel oder Maßnahme.

    Grüße

    • Name:
    • Josef Schrage

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