Gewährleistung auf Fliesen: Welche Frist gilt für Material beim Baustoffhändler?

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Gewährleistung auf Fliesen: Welche Frist gilt für Material beim Baustoffhändler?

Hallo,
wie lange gilt eine Gewährleistungsfrist für Fliesen?
Damit ist nur das Material gemeint, nicht die Verlegung!
In den AGB des Baustoffhändlers steht eine Gewährleitungsfrist von 12 Monaten. Muss nicht zwingend 24 Monate gehaftet werden?
Gruß Marcus.
  • Name:
  • Marcus Matz
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Klärung des Rechtsstatus (Verbraucher oder Unternehmer) vor Vertragsabschluss – entscheidet über Wirksamkeit der 12-Monats-Frist in den AGB.

    🔴 KRITISCH: Dokumentation aller Lieferpapiere, Verlegebedingungen und eventueller Materialmängel unverzüglich nach Erhalt – Beweissicherung für spätere Gewährleistungsansprüche.

    ⚠️ WICHTIG: Prüfung der AGB des Baustoffhändlers auf verbraucherrechtswidrige Klauseln – insbesondere bei privater Nutzung ist eine 12-Monats-Frist unwirksam.

    ⚠️ WICHTIG: Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung (Sachmangelhaftung) und freiwilliger Herstellergarantie – beide laufen unabhängig voneinander.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Gewährleistungsfrist für Fliesen, die Sie als Material beim Baustoffhändler erwerben, ist ein wichtiger Punkt. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland 24 Monate, also zwei Jahre. Diese Frist gilt für neue bewegliche Sachen, zu denen auch Fliesen zählen.

    Allerdings kann es in den AGB des Baustoffhändlers zu einer abweichenden Regelung kommen. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ist gegenüber Verbrauchern grundsätzlich unzulässig. Gegenüber Unternehmern (B2B) ist eine Verkürzung jedoch möglich. Prüfen Sie daher, ob Sie als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Ihren Status (Verbraucher oder Unternehmer) und prüfen Sie die AGB des Händlers genau. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Fliesen als Baumaterial, das von einem Baustoffhändler erworben wurde. Der Fragesteller geht zu Recht davon aus, dass die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängel bei Kaufverträgen grundsätzlich 24 Monate beträgt. Diese Frist ist in § 438 BGBAbk. geregelt und gilt für bewegliche Sachen, also auch für Fliesen als Material.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme des Fragestellers, dass die gesetzliche Frist 24 Monate beträgt, ist korrekt. Die AGB des Händlers mit einer 12-monatigen Frist weichen hiervon ab.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass zwingend 24 Monate gehaftet werden müsse, ist rechtlich nicht ganz präzise. Zwar ist die gesetzliche Frist 24 Monate, jedoch können Händler gegenüber Verbrauchern die Gewährleistungsfrist nicht auf 12 Monate verkürzen, da dies gegen § 475 BGB verstoßen würde. Gegenüber Unternehmern (z.B. Handwerkern) ist eine Verkürzung auf 12 Monate in AGB jedoch grundsätzlich zulässig.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Rechtsnatur des Käufers. Handelt es sich um einen privaten Verbraucher, ist die 12-monatige Frist in den AGB unwirksam. Handelt es sich um einen Unternehmer (z.B. Fliesenleger), der die Fliesen für sein Gewerbe kauft, kann die verkürzte Frist wirksam vereinbart sein. Zudem beginnt die Frist mit der Übergabe der Ware, nicht mit dem Kaufvertragsabschluss.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst, ob Sie als Verbraucher oder Unternehmer handeln. Als Verbraucher können Sie sich auf die gesetzliche 24-monatige Frist berufen und die AGB-Klausel anfechten. Als Unternehmer sollten Sie die AGB des Händlers genau prüfen und gegebenenfalls vorab eine individuelle Vereinbarung treffen. Im Zweifel konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Kaufrecht, um Ihre spezifische Situation rechtssicher zu klären.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Gewährleistungsfrist für Baustoffe wie Fliesen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB, nicht allein nach den AGB des Händlers — insbesondere dann, wenn es sich um Verbrauchsgeschäfte handelt.

    ⚠️ Korrektur: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher bei beweglichen Sachen wie Fliesen grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), nicht zwangsläufig 24 Monate in jedem Fall — die Frist beginnt mit der Übergabe, kann aber bei Kenntnis eines Mangels verkürzt werden.

    ➕ Ergänzung: Für Unternehmer gilt eine kürzere gesetzliche Frist von einem Jahr (§ 479 BGB), sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde — dies ist bei Baustoffhändlern häufig der Fall, insbesondere bei Großabnehmern.

    ✅ Zustimmung: Die im AGB genannte 12-Monats-Frist ist bei Verträgen zwischen Unternehmern grundsätzlich wirksam, solange sie nicht unangemessen benachteiligend ist und die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Sachmängelfreiheit nicht unterläuft.

    ➕ Ergänzung: Wichtig ist der Unterschied zwischen Gewährleistung (Sachmangelhaftung) und Garantie: Eine freiwillige Garantie des Herstellers kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, ist aber nicht zwingend an die Händlerfrist gebunden.

    🔴 Gefahr: Eine zu kurze oder unklar formulierte Gewährleistungsfrist in den AGB kann bei Verbrauchern unwirksam sein — dies führt zu Rechtsunsicherheit und möglichen Rückgriffen auf die volle zweijährige Frist.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Vertragsabschluss, ob Sie als Verbraucher oder Unternehmer agieren — bei Zweifeln an der Wirksamkeit der AGB-Frist oder bei bereits festgestellten Materialmängeln (z. B. Abplatzungen, Farbabweichungen, Frostempfindlichkeit) beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Baustoffgutachter zur Mängelbewertung und dokumentieren Sie alle Lieferpapiere sowie die Verlegebedingungen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für Verbraucher bei beweglichen Sachen wie Fliesen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
    • Alle stimmen darin überein, dass eine 12-Monats-Frist in AGB gegenüber Verbrauchern grundsätzlich unwirksam ist (§ 475 BGB).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt nicht die kürzere gesetzliche Frist von einem Jahr für Unternehmer (§ 479 BGB), die DeepSeek und Qwen explizit benennen.
    • Qwen betont die mögliche Verkürzung der Frist bei Kenntnis eines Mangels (§ 438 Abs. 3 BGB), während GoogleAI und DeepSeek darauf nicht eingehen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt, dass die Frist mit der Übergabe der Ware beginnt – nicht mit Vertragsabschluss.
    • Qwen hebt die Relevanz der Unterscheidung Gewährleistung vs. Garantie hervor und nennt den zertifizierten Baustoffgutachter als konkrete Instanz bei Mängeln.
    • Qwen weist auf die Gefahr der Rechtsunsicherheit bei unklaren AGB-Klauseln hin – ein Punkt, den GoogleAI und DeepSeek nicht explizit als „Gefahr“ kennzeichnen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert pauschal „eine Verkürzung auf 12 Monate ist gegenüber Verbrauchern grundsätzlich unzulässig“, während Qwen präzisiert, dass zwar die Frist 24 Monate beträgt, aber die Verjährung bei Kenntnis eines Mangels verkürzt werden kann (§ 438 Abs. 3 BGB). Die sicherere, verbraucherfreundliche Lesart (keine Verkürzung ohne Kenntnis) wird von allen drei Modellen geteilt – daher gilt die strengere Auslegung (Qwen/DeepSeek) als maßgeblich.

    👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der differenzierten Darstellung von DeepSeek und Qwen: Verbraucher haben Anspruch auf volle 24 Monate, Unternehmer grundsätzlich nur auf 12 Monate – doch auch hier gelten besondere Regeln bei Kenntnis von Mängeln und bei individuellen Vereinbarungen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verbraucher24 Monate ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); 12-Monats-Klausel in AGB unwirksam.
    Gesetzliche Gewährleistungsfrist für Unternehmer12 Monate ab Übergabe (§ 479 BGB); Verkürzung in AGB grundsätzlich zulässig.
    Beginn der FristMit Übergabe der Fliesen – nicht mit Vertragsabschluss (DeepSeek & Qwen stimmen überein, GoogleAI unpräzise).
    Wirksamkeit von AGB-Klauseln⚠️Bei Verbrauchern unwirksam; bei Unternehmern wirksam, sofern nicht unangemessen benachteiligend (Qwen/DeepSeek präziser als GoogleAI).
    Gewährleistung vs. Garantie⚠️Freiwillige Herstellergarantie ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung – nur Qwen benennt dies explizit als relevant.
    Mängeldokumentation & Gutachter⚠️Bei konkreten Materialmängeln (z. B. Abplatzungen, Frostempfindlichkeit) ist unverzügliche Dokumentation und Gutachterbeauftragung empfohlen – nur Qwen nennt dies konkret.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Kauf: Status klären, AGB prüfen, Lieferpapiere sichern. Bei Mängeln: Unverzügliche Dokumentation, Abnahme der Ware unter Vorbehalt bei offensichtlichen Defekten, ggf. zertifizierten Baustoffgutachter hinzuziehen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende Klärung des Rechtsstatus (Verbraucher/Unternehmer)Falsche Einschätzung der Gewährleistungsfrist → verlorener Anspruch wegen verstrichener Frist.
    🔴 RisikoUnterlassene Dokumentation von Lieferung und MängelnKeine Beweisgrundlage im Streitfall → Ablehnung sämtlicher Gewährleistungsansprüche.
    🔴 RisikoNicht geprüfte AGB mit verbraucherrechtswidriger 12-Monats-KlauselUnwirksame Anfechtung → Annahme einer kürzeren Frist durch Gericht oder Händler.
    🔴 RisikoVerwechslung von Gewährleistung und GarantieFehlende Inanspruchnahme der langfristigeren Herstellergarantie oder falsche Erwartungshaltung an den Händler.
    🔴 RisikoKeine Mängelberichterstattung beim Händler vor VerlegungVerlust des Widerrufs- oder Rückgaberechts; Verlegung macht Mängelansprüche erschwert geltend.
    ✅ ChanceNutzung der vollen 24-Monats-Frist bei VerbrauchernSichere Grundlage für Materialmängel wie Farbabweichungen, Abplatzungen oder Frostschäden.
    ✅ ChanceFreiwillige Herstellergarantie über 24 Monate hinausErweiterte Sicherheit bei zertifizierten Fliesen (z. B. Frost- oder Rutschfestigkeitsgarantien).
    ✅ ChanceIndividuelle Vereinbarung mit Händler vor KaufVerlängerung der Gewährleistungsfrist oder spezifische Mängelgarantien (z. B. für Verlegebedingungen).
    ✅ ChanceEinsatz eines zertifizierten Baustoffgutachters bei StreitObjektive, gerichtsfeste Bewertung von Materialfehlern – entscheidend für klare Rechtslage.
    ✅ ChanceNutzung der gesetzlichen Rücktrittsrechte bei schwerwiegenden MängelnVollständige Rückerstattung des Kaufpreises bei nicht nachbesserungsfähigen Defekten (§ 323 BGB).

    Orientierungshilfen

    1. Rechtsstatus unverzüglich klären: Prüfen Sie vor Kauf, ob Sie als Verbraucher (privater Erwerb) oder Unternehmer (z. B. Fliesenleger für Gewerbe) handeln – dokumentieren Sie diesen Status schriftlich.
    2. AGB des Baustoffhändlers gründlich prüfen: Suchen Sie nach Klauseln zur Gewährleistungsfrist; bei Verbrauchern ist eine 12-Monats-Frist unwirksam – notieren Sie die unklaren oder widersprüchlichen Passagen.
    3. Lieferpapiere und Verlegebedingungen sichern: Sammeln Sie Lieferschein, Rechnung, Wareneingangsnachweis sowie Fotos der unverlegten Fliesen und der Verlegeumgebung (Feuchtigkeit, Untergrund, Temperatur).
    4. Bei offensichtlichen Mängeln sofort reagieren: Bei Farbabweichungen, Kantenbrüchen oder Verformungen vor Verlegung: Sofortige schriftliche Mängelanzeige beim Händler unter Vorbehalt der Rückgabe.
    5. Zertifizierten Baustoffgutachter beauftragen: Bei komplexen Materialfragen (z. B. Frostbeständigkeit, Haftfestigkeit) kontaktieren Sie einen anerkannten Sachverständigen der Deutschen Bauregulierungsbehörde (DIBtAbk.) oder des VDBS.
    6. Herstellergarantie prüfen und aktivieren: Fordern Sie vom Hersteller die Garantieunterlagen an (oft online einlösbar); vergleichen Sie Laufzeit und Leistungsumfang mit der gesetzlichen Gewährleistung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Kaufsache einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Übergabe der Ware) vorhanden waren. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Nacherfüllung, Garantie.
    Sachmangel
    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang (Übergabe) nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Dies kann beispielsweise durch Fehler in der Herstellung oder im Material verursacht werden.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Beweislastumkehr.
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, bei Vorliegen eines Sachmangels vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu verlangen. Der Verkäufer hat die Kosten der Nacherfüllung zu tragen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Minderung.
    Beweislastumkehr
    Die Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht bedeutet, dass innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Verjährung.
    Verjährung
    Die Verjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnt aber erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat. Für Gewährleistungsansprüche gelten jedoch spezielle Verjährungsfristen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Anspruch.
    AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
    AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei (z.B. ein Unternehmen) der anderen Partei bei Vertragsschluss stellt. Sie enthalten in der Regel Regelungen zu Zahlungsbedingungen, Lieferfristen, Gewährleistung und Haftung. AGB sind nur wirksam, wenn sie dem Vertragspartner vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht wurden und dieser die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen.
    Verwandte Begriffe: Vertrag, Gewährleistung, Haftung.
    Unternehmer
    Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Im Gegensatz dazu ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
    Verwandte Begriffe: Verbraucher, BGB, Rechtsgeschäft.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei mangelhaften Fliesen?
      Bei mangelhaften Fliesen haben Sie als Käufer verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz. Die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzlieferung liegt grundsätzlich bei Ihnen, es sei denn, eine der beiden Optionen ist unverhältnismäßig teuer.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht und zusätzliche Leistungen wie beispielsweise eine längere Haftungsdauer oder den Austausch von Verschleißteilen umfassen kann.
    3. Was bedeutet "Beweislastumkehr" im Gewährleistungsfall?
      Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das bedeutet, dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel an den Fliesen zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorhanden war. Nach Ablauf dieser Frist kehrt sich die Beweislast um, und Sie als Käufer müssen beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
    4. Wie reklamiere ich mangelhafte Fliesen richtig?
      Reklamieren Sie die mangelhaften Fliesen schriftlich beim Händler. Beschreiben Sie den Mangel detailliert und fügen Sie Fotos als Beweis bei. Setzen Sie dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reklamation auf.
    5. Was passiert, wenn der Händler die Nacherfüllung ablehnt?
      Wenn der Händler die Nacherfüllung ablehnt oder die Nacherfüllung fehlschlägt, haben Sie das Recht, den Kaufpreis zu mindern, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. In diesem Fall kann es ratsam sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
    6. Gilt die Gewährleistung auch für Schäden, die durch unsachgemäße Verlegung entstanden sind?
      Nein, die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs der Fliesen vorhanden waren. Schäden, die durch unsachgemäße Verlegung, falsche Reinigung oder andere äußere Einflüsse entstanden sind, sind in der Regel nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
    7. Was ist ein Sachmangel?
      Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Fliesen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (also in der Regel bei Übergabe an Sie) nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignen. Beispiele für Sachmängel sind Risse, Farbabweichungen, Maßungenauigkeiten oder mangelnde Belastbarkeit.
    8. Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?
      Gegenüber Verbrauchern ist ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung in den AGB unzulässig. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gegenüber Unternehmern ist ein Gewährleistungsausschluss oder eine Verkürzung der Frist grundsätzlich zulässig.

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