Bei unserem Reihenhaus Baujahr 2004 ist die Mauerkronendämmung in 60 mm WLG 035 ausgeführt. Im Wärmeschutznachweis ist diese Position nicht ausgewiesen. Daher bin ich bisher davon ausgegangen, dass diese indentisch mit der Zwischensparrendämmung in 180 mm WLG 035 ausgeführt hätte werden müssen.
Ist der Wärmeschutznachweis dann überhaupt richtig berechnet worden?
Meiner Meinung nach hätte diese Ausführung im Wärmeschutznachweis gesondert aufgeführt und in die Berechnung eingehen müssen.
Das Ingenieurbüro schreibt, dass in unser Haus auf der Mauerkrone eine Wärmedämmung >= 60 mm Styrodur-Dämmung in WLG 035 eingebaut sein muss. Diese Angabe wäre kein Bestandteil des Wärmeschutznachweise nach EnEVAbk..
Können Sie mir sagen, was das bedeuten soll?
Mit freundichen Grüßen
Mauerkronendämmung / Wärmeschutznachweis nach EnEV
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Mauerkronendämmung / Wärmeschutznachweis nach EnEV
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Im Nachweis sind die Regelquerschnitte
der Verlustflächen beschrieben und bewertet.
Die Mauerkrone gehören ins Reich der Wärmebrücken.
Je nach ArtDesBauens werden solche Details "geplant" You know what it is?
Als stumpfer Fertig-Bauherr ist man zu 88,3 % auch Planungsgeringschätzer und verlässt sich auf's Gesetz. Hier DINAbk. 4108 Beiblatt 2.
So what? -
Ob die MWKrone überhaupt gedämmt werden müsste
(nicht nach Vertrag, sondern nach DINAbk.) ist vom Lambdawert des Mauerwerks abhängig.
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