Vollgeschoss berechnen? (BW)
BAU-Forum: Neubau
Vollgeschoss berechnen? (BW)
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was nicht dazu gehört
was nicht dazu gehört -
Danke für die Auskunft. Unser Kellergeschoss ...
Danke für die Auskunft. Unser Kellergeschoss ... -
Es kommt nicht darauf an, ob im Keller Wohnflächen sind!
Für einen Antrag muss ich ausfüllen, wie viele Vollgeschosse unser Haus hat. Ich habe mir die Definition (Ba-Wü) durchgelesen. Das Problem: Unser Haus liegt am Hang, das Kellergeschoss zählt nur als Vollgeschoss, wenn 1,4 m über die im Mittel gemessene Gelände-Oberfläche hinausragen. Bevor ich das jetzt ausrechne, muss ich aber wissen: zählt eine nachträglich an das Kellergeschoss angebaute Garage, die durch eine Tür mit dem Haus verbunden ist, zu dem Geschoss dazu oder nicht?Danke für eine Antwort Bei der Geschossfläche geht es um Wohnflächen. Folglich müssen Sie wissen, was nicht dazu gehört. Garagen, Schuppen, Balkone gehören nicht dazu, oder je nach Bebauungsplan mit Prozentanteil. Beim Keller kommt es darauf an, ob diese für Wohnnutzung zugelassen sind. Relevant ist das nur für Bauanträge. Wenn also der Keller keine Wohnung ist kann man leicht die Anzahl der Vollgeschosse abzählen, meist ist es EGAbk. und OGAbk., selten auch das DGAbk. Danke für die Auskunft. Unser Kellergeschoss enthält aber leider auch Wohnflächen und eine zweite Garage (im Haus). Relevant ist die Frage nur, weil ich das in einem Formular (Anerkennung der Dachdämmung nach dem EWärmeG) richtig angeben will. Nach einem Anruf bei Bauamt muss ich nun die Berechnung mit eingebauter Garage (die angebaute kann ich weglassen) durchführen. Noch einmal danke für den Beitrag Das ist absoluter Quatsch, was der Kirschner hier geschrieben hat.
Hier geht es nur und lediglich um die Frage nach der Vollgeschossigkeit, nicht aber darum, ob Wohnraum im Kellergeschoss vorhanden ist oder nicht.
Dabei kommt es darauf an, ob der Keller weit genug aus dem Erdreich heraus ragt, oder nicht. Wenn nicht, = Kein Vollgeschoss, wenn doch, = Vollgeschoss.
Im Dachgeschoss ist es ähnlich, da zählt lediglich (in NRW z.B. ) ob die Fläche des Dachgeschosses mehr als 75 % der Fläche, des darunter liegenden Geschosses hat oder nicht.
Es kommt nicht darauf an, wie die Nutzung der Geschosse ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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