Wertminderung bei Baumängeln: 3cm Wandabweichung, Estrichhöhe – Ansprüche & Vorgehen?
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Wertminderung bei Baumängeln: 3cm Wandabweichung, Estrichhöhe – Ansprüche & Vorgehen?

Hallo,

bei unserem Neubau sind die Wände bis zu 3 cm aus dem Winkel, dass haben wir erst gemerkt, als die Fliesen gelegt und die Küche eingebaut wurde. Die Wände sind in mehren Zimmern und an der Außenwand aus dem Winkel. Weiterhin wurden die vereinbarten Estrichhöhen nicht eingehalten, sodass ich bei 6 Zimmer bis zu 1,5 cm Höhenunterschied an des Fußbodens an Zimmerübergängen (Türen) habe. Ein Fenster wurde zu tief gesetzt.

In den Fluren EGAbk., OGAbk. und UGAbk. wurde der vertraglich vereinbarte Heizkreis nicht eingebaut.

Es geht jetzt darum für die Baumängel eine Wertminderung zu ermitteln, da eine Behebung kaum möglich ist. Es müssten fast alle Böden herausgerissen sowie Wandbeläge entfernt werden und die Küche ausgebaut werden.

Meine Frage ist, wie ermittelt man für so einen Fall die Wertminderung.

  • Name:
  • MT
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie aufgrund von Baumängeln wie Wandabweichungen und nicht eingehaltenen Estrichhöhen eine Wertminderung geltend machen möchten.

    Vorgehensweise:

    • Mängelanzeige: Setzen Sie den Bauträger schriftlich über die Mängel in Kenntnis. Beschreiben Sie die Abweichungen detailliert (3 cm Wandabweichung, Estrichhöhen).
    • Fristsetzung: Geben Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Mängel umfassend (Fotos, Protokolle).
    • Gutachter: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen zur Feststellung des Mangels und zur Ermittlung der Wertminderung.
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Wertminderung: Die Wertminderung wird durch den Minderwert der Immobilie aufgrund der Mängel bestimmt. Der Gutachter kann diesen Wert ermitteln.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche auf Wertminderung geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann sich in Form von Konstruktionsfehlern, Materialfehlern oder Ausführungsfehlern äußern.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Mängelanzeige.
    Wertminderung
    Die Wertminderung ist der Betrag, um den der Wert einer Immobilie aufgrund von Mängeln gemindert ist. Sie wird in der Regel von einem Gutachter ermittelt.
    Verwandte Begriffe: Minderwert, Schadenersatz, Entschädigung.
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die auf den Rohboden aufgebracht wird, um eine ebene und tragfähige Grundlage für den Bodenbelag zu schaffen.
    Verwandte Begriffe: Untergrund, Bodenbelag, Ausgleichsmasse.
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauträger, in der die vorhandenen Mängel detailliert beschrieben werden und eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wird.
    Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Gewährleistungsanspruch.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Bauwesens, die in der Lage ist, Baumängel zu erkennen, zu beurteilen und deren Ursachen zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Experte.
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die dem Geschädigten für einen entstandenen Schaden zusteht. Im Zusammenhang mit Baumängeln kann Schadenersatz für die Beseitigung der Mängel oder für Folgeschäden verlangt werden.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleich, Kompensation.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel an einem Bauwerk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Garantie, Mängelhaftung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Frist ist für die Mängelbeseitigung angemessen?
      Die Frist sollte ausreichend Zeit für die Beseitigung der Mängel einräumen. Sie hängt von der Art und dem Umfang der Mängel ab. In der Regel sind 2-4 Wochen angemessen.
    2. Wie wird die Wertminderung berechnet?
      Die Wertminderung wird durch den Unterschied zwischen dem Wert der mangelfreien Immobilie und dem Wert der mangelhaften Immobilie berechnet. Ein Gutachter kann diesen Wert ermitteln.
    3. Was ist, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, können Sie die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen oder eine Klage auf Schadenersatz einreichen.
    4. Kann ich auch Schadenersatz für Folgeschäden verlangen?
      Ja, Sie können auch Schadenersatz für Folgeschäden verlangen, die durch die Baumängel entstanden sind, z.B. Kosten für die Beseitigung von Schäden an Möbeln oder anderen Gegenständen.
    5. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Bauträger, in der die vorhandenen Mängel detailliert beschrieben werden und eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wird.
    6. Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
      Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Gutachter. Wenn sich jedoch herausstellt, dass die Mängel vom Bauträger zu verantworten sind, kann dieser zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden.
    7. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Bauwesens, die in der Lage ist, Baumängel zu erkennen, zu beurteilen und deren Ursachen zu ermitteln.
    8. Welche Rolle spielt das Werkvertragsrecht bei Baumängeln?
      Das Werkvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauträger im Zusammenhang mit Baumängeln. Es legt fest, welche Ansprüche der Bauherr bei Mängeln hat und wie diese durchgesetzt werden können.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängelprotokoll bei Bauabnahme
      Erstellung eines detaillierten Mängelprotokolls bei der Bauabnahme, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    • Rechte des Bauherrn bei Baumängeln
      Überblick über die Rechte des Bauherrn bei Vorliegen von Baumängeln, wie z.B. Mängelbeseitigung, Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
    • Beweissicherung bei Baumängeln
      Methoden zur Beweissicherung von Baumängeln, wie z.B. Fotos, Videos oder Gutachten.
    • Verjährung von Mängelansprüchen
      Informationen über die Verjährungsfristen von Mängelansprüchen im Baurecht.
    • Bauzeitverzögerung durch Mängel
      Ansprüche bei Bauzeitverzögerung aufgrund von Baumängeln.
  2. Baumängel: Nachbesserung durch Anwalt & Bausachverständigen

    Sowas machen
    Baurechtsanwälte zusammen mit Bausachverständigen. Das können Sie alleine gar nicht.

    Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Nachbesserung / Beseitigung der Mängel. Das Argument, dass die Mängelbeseitigungskosten zu hoch und somit "unverhältnismäßig" seien, gilt nur für optische Mängel, aber nicht für die fehlenden Heizkreise.

    Da sie sich den unabhängigen Baubetreuer offenbar gespart haben, müssen Sie nun nachträglich einen Sachverständigen ins Boot holen, der Ihnen die Kohlen aus dem Feuer holt.

    Winkelabweichung der Wände von 3 cm auf einer Wandlänge von l =? m. Da muss zuerst mal geprüft werden, ob die Grenzwerte nach DINAbk. 18202 Tabelle 2 überschritten sind und somit tatsächlich ein Mangel vorliegt.

    Bzgl. der unterschiedlichen Estrichhöhen sollte wohl Ausgleichsmasse das Problem lösen, bevor die Beläge eingebaut werden.

    Bzgl. des zu tief eingebauten Fensters ist die Frage, ob es sich dabei "! nur" um einen optischen Mangel handelt oder ob dadurch zusätzliche Absturzsicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Diese zusätzlichen Maßnahmen schuldet der Unternehmer dann als Mängelbeseitigung und evtl. zusätzlich einen Minderwert für optische Mängel.

  3. BGH Urteil: Kein Anspruch auf fiktiven Schadenersatz

    Kein Ersatz des fiktiven Schadens
    Guten Tag,

    hierzu ist ein Urteil vom 22.02.18 des Bundesgerichtshof (BGH) interessant, wonach der Geschädigte bei Nichtbeseitigung des Schadens wohl keine Anspruch mehr auf Zahlung der fiktiven Schadenskosten hat.

    BGH, Urteil vom 22. Februar 2018  -  VII ZR 46/17

    Viele Grüße Christian Fassbender

  4. Wertminderung statt Schadenersatz: Hinweis zum BGH Urteil

    Dieser Hinweis ist wenig zielführend
    sondern nur verwirrend. Sicher gibt der Fall und das Urteil mehr her und man muss den Fall genauer lesen.

    Vermutlich tritt in einem solchen Fall anstelle des Schadenersatzanspruchs (Erstattung der Mängelbeseitigungskosten der Anspruch auf Minderwert.

  5. Wertermittlung Bauschaden: Aktuelle Rechtsprechung relevant

    Was soll bitte schön an der ...
    Was soll bitte schön an der aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich der Wertermittlung eines Bauschaden verwirrend sein, nur darauf kommt es doch in der Regel an? Aber danke für die Mittelung Ihrer Ansicht zu dem Thema.
  6. Minderwert vs. fiktive Kosten: Ermittlung nach BGH-Urteil

    Nun ...
    ich habe nichts von fiktivem Schadenskosten geschrieben, sondern von tatsächlicher Mängelbeseitigung und in anderen Fällen von Minderwert. Aus dem BGH-Urteil ergibt sich nur, dass man nicht für jeden Fall den Minderwert aus den fiktiven Schadensbeseitigungskosten ermittelt, sondern "aus dem Markt"
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wertminderung bei Baumängeln: Wandabweichung & Estrichhöhe

    💡 Kernaussagen: Bei Baumängeln wie Wandabweichungen und Estrichhöhendifferenzen ist die Einschaltung eines Bausachverständigen und eines Baurechtsanwalts ratsam. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht grundsätzlich. Die aktuelle Rechtsprechung zur Wertermittlung von Bauschäden ist relevant. Der Geschädigte hat möglicherweise keinen Anspruch mehr auf Zahlung der fiktiven Schadenskosten bei Nichtbeseitigung des Schadens.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag BGH Urteil: Kein Anspruch auf fiktiven Schadenersatz kann es sein, dass bei Nichtbeseitigung des Schadens kein Anspruch mehr auf Zahlung der fiktiven Schadenskosten besteht. Dies ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Februar 2018 belegt.

    ✅ Zusatzinfo: Im Falle von Baumängeln kann anstelle des Schadenersatzanspruchs (Erstattung der Mängelbeseitigungskosten) ein Anspruch auf Minderwert treten, wie im Beitrag Wertminderung statt Schadenersatz: Hinweis zum BGH Urteil erläutert wird. Die Wertermittlung eines Bauschadens ist in der Regel entscheidend.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Ihre Ansprüche auf Wertminderung und Schadenersatz mit einem Bausachverständigen und Baurechtsanwalt. Beachten Sie die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere das BGH-Urteil, wie im Beitrag Minderwert vs. fiktive Kosten: Ermittlung nach BGH-Urteil beschrieben, um Ihre Position korrekt einzuschätzen.

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