bei unserem Neubau sind die Wände bis zu 3 cm aus dem Winkel, dass haben wir erst gemerkt, als die Fliesen gelegt und die Küche eingebaut wurde. Die Wände sind in mehren Zimmern und an der Außenwand aus dem Winkel. Weiterhin wurden die vereinbarten Estrichhöhen nicht eingehalten, sodass ich bei 6 Zimmer bis zu 1,5 cm Höhenunterschied an des Fußbodens an Zimmerübergängen (Türen) habe. Ein Fenster wurde zu tief gesetzt.
In den Fluren EGAbk., OGAbk. und UGAbk. wurde der vertraglich vereinbarte Heizkreis nicht eingebaut.
Es geht jetzt darum für die Baumängel eine Wertminderung zu ermitteln, da eine Behebung kaum möglich ist. Es müssten fast alle Böden herausgerissen sowie Wandbeläge entfernt werden und die Küche ausgebaut werden.
Meine Frage ist, wie ermittelt man für so einen Fall die Wertminderung.