Gerüst verhindert das reintragen größerer Gegenstände, welche Rechte habe ich?
BAU-Forum: Neubau
Gerüst verhindert das reintragen größerer Gegenstände, welche Rechte habe ich?
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Störungen im Bauablauf
Störungen im Bauablauf -
Danke für die Antwort
Danke für die Antwort -
Haben Sie einen Fertigstellungstermin vereinbart? ...
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Verzug durch Witterung,
Hallo,
vorab eine kurze Einleitung. Unser Fertighaus wurde Anfang Januar gestellt. Da damals das Wetter nicht so gut war und die Firma für den Außenputz (läuft alles über unsere Hausbaufirma) noch für einige Aufträge Aufgrund des Winters im Verzug waren, wurde bis Heute noch nicht verputzt. So und nun wollte der Küchenbauer die Küche anliefern, was Aufgrund des Gerüstes nicht möglich ist. Und wir wollen nach Ostern einziehen. Ich denke, dass wir einen Teilen über die Terrassentür reinbringen müssen, da diese breiter ist, ein Teil wird sicher über die Haustüre gehen, was ein kürzerer Weg wäre. Nun werde ich auf meine Fragen hingehalten und bekomme keinen Fertigstellungstermin genannt. Es muss erst noch ein den Ecken der Grundputz mit Gewebe angebracht werden und im zweiten Schritt kommt dann der Außenputz hin. Welche Rechte habe ich nun? Ich möchte keinen Streit aber auch nicht mir meine ganzen Möbel mehrfach überall anschlagen lassen. Wir müssen einziehen, die Wohnung ist gekündigt. Innen ist bis auf den Innentüren und den Sanitärobjekten und der Küche alles fertig.
Danke mal für die Antwort. Störungen im Bauablauf müssen Sie durch Witterung hinnehmen. Ansonsten müssen Sie mahnen, in Verzug setzen und Mehrkosten anmelden. Wenn ein anderer Transportweg gewähl werden kann ist das doch OK. Man nennt das "guten Willen" zeigen. Kein Problem ist das Ganze, wenn die Küche über die Hausbaufirma geht, oder ist das Ihr eigener Auftrag? Auch das wäre rechtzeitig zu koordinieren gewesen. Also das Gerüst ist ringsum um das Haus. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Derzeit gibt es keine Möglichkeit größere Gegenstände ins Haus zu tragen.
Die Küche haben wir selber bestellt. So wie es uns kommuniziert wurde, hätten wir nie gedacht, dass bis im April das Gerüst stehen bleibt. Und es war schon lange bekannt gegeben, dass wir im April einziehen werden. Hmm ich muss mal schauen wie ich das schriftlich anmahnen kann. Ich habe nur Kontakt mit dem Bauleiter. Und da kommuniziere ich nur per Telefon. Haben Sie einen Fertigstellungstermin vereinbart?? evtl. mit Vertragsstrafen? Wenn nein wird es schwierig. Eine Kiste Bier oder ein paar Hähnchen helfen aber in der Regel besser als die VOBAbk. hoch und runter zu spielen müssen Sie nicht hinnehmen.
Es kommt dabei natürlich auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Ist dies im Vertrag beschrieben und vereinbart müssen Sie das natürlich hinnehmen.
Ist da hinsichtlich "Schlechtwetter" nichts vereinbart, hat der Unternehmer die Schlechtwettertrage - mit denen üblicherweise gerechnet werden muss - in den Zeitrahmen der Fertigstellungsdauer mit einzurechnen.
Hier zählt das 10-Jahres-Mittel. Erst wenn es darüber hinaus Schlechtwettertage noch gibt, erst dann müssten Sie dass dann hinnehmen.
Für diesen Jahreswechsel von 2016 auf 2017 wird es wohl keinerlei Verlängerung geben, so lange war das Wetter nun auch wiederum nicht schlecht.
Auch hier liegt Herr Kirschner wieder einmal - wie so oft - falsch, ganz falsch, jedenfalls so lange falsch, wie er nicht auf das Schlechtwetter abstellt, welches über das Schlechtwetter, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, hinausgeht.
guckst Du hier ..Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz