Abdichtung einer Setzungsfuge
BAU-Forum: Neubau

Abdichtung einer Setzungsfuge

Folgendes Problem ist bei mir aufgetreten:

Ich besitze ein zweigeschossiges Einfamilienhaus, welches ich in der Wohnfläche erweitert habe, im Zuge eines Erweiterungsanbaus (2016). Hierzu wurde auf der Rückseite des Althauses ein Teil der Wand (auf einer Länge von ca. 5 m) eingerissen und an einen eingeschossigen Neubau (Breite ca. 5 m) mit Flachdach angeschlossen. Diese beiden Gebäude sind durch eine sogenannte Setzungsfuge von 2-3 cm getrennt  -  Altgebäude ist unterkellert, Anbau ist nicht unterkellert.

Nun musste ich nach einem stärkeren Regenfall im Keller des Altgebäudes eine Durchnässung der Kelleraußenwand an zwei Stellen mit "Tröpfchenbildung" feststellen. Genau an jener Seite , welche zum Anbau, nebst Setzungsfuge, gerichtet ist.

Dieses Problem schilderte ich meinem Bauplaner, welcher auch gleich einen Vorort Termin mit der Baufirma (befreundetes Verhältnis) vereinbarte. Während der Besichtigung wurde festgestellt, dass sich offenbar Sickerwasser innerhalb der Setzungsfuge festgesetzt hatte und die alte Hauswand durchfeuchtete. Der Bauunternehmer hat sich bereit erklärt, nachträglich die Abdichtung der Setzungsfuge vorzunehmen. Allerdings soll ich an beiden Gebäudeseiten auf einer Tiefe von ca. 1,10 m den verdichteten Erdraum so freilegen, dass die Abdichtung durch den Bauunternehmer an der Setzungsfuge möglich ist.

Nun meine Frage, welche ich von meinem ehemaligen Bauplaner nicht beantwortet bekommen habe:

Ich bin der Auffassung, dass die Abdichtung schon während der Bauphase hätte erfolgen müssen und eine unerlässliche Leistung gewesen wäre? Muss nicht der Bauunternehmer nachträglich dafür Sorge tragen, dass er die Setzungsfuge ordnungsgemäß abdichten kann und den Erdaushub selber erledigen? Hätte nicht auch während der Bauphase die Hausaußenwand des Altgebäudes im Kellerbereich nochmals mit einem Feuchtigkeitsschutz behandelt werden müssen?

  • Name:
  • Jan
  1. So lange

    die tatsächliche Ursache des Wassereinbruchs nicht feststeht (Warum leckt die alte Abdichtung plötzlich), ist das alles nur Kosmetik.

    Dann sind Abdichtungen zu PLANEN. Ergo ist Ihr Planer in der Pflicht!

    Schlussendlich fragen Sie vermutlich, weil es um die Kosten geht! Alles das, was bei Bau hätte gemacht werden müssen, aber nicht gemacht wurde, um die Dichtigkeit zu garantieren, müssen Sie jetzt bezahlen, weil es ohne gemacht worden wäre (Sowieso-Kosten)

    Alles, was jetzt an Arbeiten nötig ist, um das herzustellen und damals nicht nötig gewesen wäre (Freischachten z.B. ) ist, sollte die Ursache im Anbau liegen, nicht Ihr Deckel. Über die Kosten mögen sich Planer und Unternehmer streiten.

  2. Anzeige zur Mängelbeseitigung

    Vielen Dank für die schnelle Rückinformation.

    Ich habe soeben mit dem Planer Kontakt aufgenommen, welcher mir zum Problem wie folgt mitgeteilt hat:

    Die Abdichtung der Setzunsfuge hätte während der Bauphase erfolgen müssen. Weitere Korrespondenz mit mir lehnt er ab, da ich ihn nicht mit der Bauüberwachung beauftragt hatte.

    Ich denke, es wird Zeit für eine Baumangelanzeige an der Bauunternehmer ...

    • Name:
    • Jan

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