Hallo zusammen, wir bauen in Baden ...
BAU-Forum: Neubau

Hallo zusammen, wir bauen in Baden ...

Hallo zusammen, wir bauen in Baden Hallo zusammen,

wir bauen in Baden Württemberg eine Doppelhaushälfte. Die Baustelle begann am Anfang ehr problemlos, bis uns vor drei Monaten, also mitten in der Bauphase, mitgeteilt worden ist, dass wir plötzlich keine Bauleitung mehr haben, da diese gekündigt hat. Wir sollen uns mit allen Fragen seit dem an die Baufirma, die 20 km entfernt von der Baustelle liegt, wenden. Seit dem ist es ein drunter und drüber, wir müssen überall selbst anrufen und um Erledigungen bitten, keiner kontrolliert die Baustelle, auf Fragen reagiert man genervt und man erwartet von einem Leihe alles zu wissen, was bauen angeht. Für die Bauleitung haben wir ja schon bezahlt nun meine Frage: haben wir ein Recht darauf die Kosten für die Bauleitung erstattet zu bekommen, da wir ja keine direkte Bauleitung mehr haben?

Kennt sich jemand mit so einem Problem aus?

Danke im Voraus.

  • Name:
  • chriskosch
  1. Bauleitung ist ein muss

    Teilen Sie doch etwas über das Vertragsverhältnis der Bauleitung mit. In wessen Auftrag war die Bauleitung installiert und wer ist als Bauleiter nach der Landesbauordnung gemeldet? Wer gibt nun die Anweisungen auf der Baustelle? Ist die Baufirma ein Generalunternehmer, ein Generalübernehmer und welche Aufgabe hat der Architekt?
  2. Erst mal, Vielen Dank für die ...

    Erst mal, Vielen Dank für die Antwort.

    Über das Vertragsverhältnis zur Bauleitung kann ich ihnen nichts sagen da wir nichts darüber wissen.

    Die Bauleiterin wurde von der Baufirma eingestellt.

    Also auf der Baustelle direkt gibt eben keiner die Anweisung, das wird alles aus dem Büro, das 20 km entfernt ist ja geleitet. Zur Baustelle kommt niemand außer die Firmen die etwas erledigen müssen.

    Wir haben eine Generalübernehmer Baufirma.

    Der Architekt hat seine Arbeit erledigt in dem er die Architektur zeichnete und die Statik berechnet hat.

  3. Bauleitung ist eine Dienstleistung vor Ort

    Das bedeutet: aus der Ferne und telefonisch geht gar nicht. Der Bauleiter muss später eine Bauleitererklärung gegenüber dem Bauamt abgeben. Besprechen Sie sich mit dem zweiten Bauherrn. Es gibt 3 Möglichkeiten: Selbst einen Bauleiter verpflichten, dem Generalübernehmer gut zureden und von der Notwendigkeit überzeugen oder als Konfrontation den Bau über das Bauamt einstellen lassen. Allerdings ist ein Bauleiter nicht der richtige Partner für ständige Änderungswünsche. Der Bauleiter koordiniert die Firmen und setzt den Vertrag um und sorgt für die richtige Ausführung. Das ist für Sie wichtig, dass Sie bekommen was Sie gekauft haben. Erkundigen Sie sich auch nach dem notwendigen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitskoordinator) für die Baustelle.
  4. Würden Sie uns aus Ihrer Sicht ...

    Würden Sie uns aus Ihrer Sicht einen Sachverständigen/Gutachter empfehlen?
  5. der hilft Ihnen nicht

    Ein SV hilft, Mängel im Nachhinein festzustellen, es folgt der Streit um Zuständigkeit und Mängelbeseitigung. So bauen Sie noch in 10 Jahren. Der SV könnte bei Abnahmen hilfreich sein. Der Bauleiter ist dazu da, schnell, richtig und ohne Mängel zu bauen. Folglich hilft der Bauleiter seinem Auftraggeber, in erster Linie dem Generalübernehmer. Hat man Ihnen wenigstens Pläne, Protokolle, Terminpläne und Baubeschreibungen ausgehändigt? Fragen Sie die Bauleiterin, warum sie gekündigt hat! Vor allem aber erstellen Sie selbst Protokolle und Bilddokumente weil ein Rechtsstreit wegen Baufortschritt und Mängeln droht. Rückwirkend sollten Sie Ihr "Nachfragen" dokumentieren, also alle Nachfragen mit Zeit, Art, Ansprechpartner und Reaktionen protokollieren und alle Beweise sammeln, vor allem Fotos machen. Wie weit ist der Bau? Keller? Dach? Ausbau? Viele Mängel verschwinden hinter Putz, Verkleidungen und anderen Gewerken. Keine gute Idee ist, sich das Fehlen des Bauleiters rückvergüten zu lassen, denn so akzeptieren Sie eine unhaltbaren Zustand. Wenn Sie selbst einen Bauleiter beauftragen, muss das vertraglich mit dem Generalübernehmer vereinbart werden.
  6. Vielen Dank für ihre Ratschläge. Wir ...

    Vielen Dank für ihre Ratschläge. Wir werden schauen was wir machen Können.
  7. Herr Kirschner und seine ...

    Herr Kirschner und seine harakiri-Antworten ... *kopfschüttel*

    Also, zunächst müssen wir hier den Bauleiter erst einmal definieren. So, wie beschrieben, sieht das nach interner Bauleitung aus. Die hat aber mit dem Bauleiter nach LBOAbk. erst mal nicht viel damit zu tun.

    Jetzt muss man die vertragliche Situation kennen. Frage: wer steht im Bauantrag/Bauanzeige als Bauherr/Frau/Familie?

    Wie lautet der Text im Vertrag/BLB zur Bauleitung?

    Erst dann kann man ernstzunehmende Ratschläge erteilen.

  8. Zum Thema Bauleitung steht leider eben ...

    Zum Thema Bauleitung steht leider eben gar nichts im Vertrag.
  9. na klasse, ...

    na klasse, aber nochmal: wer steht auf dem Baueingabeformular/Bauantrag als Bauherr?
  10. Wir als Ehepaar.

     
  11. na klasse 2 ...

    na klasse 2 *Sarkasmus-Mode*

    also, damit seid Ihr gegenüber dem Bauamt in der Pflicht, einen Bauleiter nach LBOAbk. BW zu benennen. Streng genommen hättet Ihr gar nicht beginnen dürfen ohne diese Bauleitererklärung. Irgendwer muss die doch abgegeben haben?

    Irgendwie ist das aber alles etwas verworren und, so blöd das klingt, so langsam solltet Ihr Euch mal fachkundige Hilfe ins Boot holen. Also jemanden, der die Verträge mal prüft, Zahlungen mit Baufortschritt überprüft (Nachtigall ich hör dir trapsen ...) usw. usw.

  12. Bauträger werden auch

    Foto von wiki

    hin und wieder als Bauträger bezeichnet.

    Hier ist eigentlich der spätere Ärger vorgezeichnet. Jede Anweisung, die Sie geben, ist später ein Grund eine Reklamation abzulehnen.

    Sie können dem Bauträger Beine machen, wenn Sie ihm BG und Bauaufsicht auf den Hals hetzen. Aber dann steht vermutlich die Baustelle. Das kann besser oder schlechter sein als später bei Reklamationen abzublitzen.

    Verwunderlich, dass die Bauleitung extra bezahlt wird. Und auch noch im Voraus.

  13. stimmt das alle wirklich?

    Es kommt nun wirklich auf den Bauvertrag an. Es gibt fundamentale Unterschiede zwischen Generalunternehmer, Generalübernehmer und Einzelvergabe. Der dem Bauamt gemeldete Bauleiter muss eine Haftpflichtversicherung haben, seine Tätigkeit endet mit Abschluss der für die Baugenehmigung relevanten Bauteile, in der Regel ist das der Rohbau, Dach und die Erschließung. Dieser Bauleiter ist immer von der Rohbaufirma gestellt. So ist auch logisch, dass dieser nach dem Rohbau die Baustelle verlässt. Ein Generalübernehmer hat gar keine eigenen Firmen, sondern ist nur ein Büro. Damit ist das auch in 20 oder 100 km möglich und nun logisch, dass dort nicht reagiert wird. Der Generalübernehmer schickt nur Fremdfirmen mit einem klaren Auftrag. Auf Zusatzwünsche und Änderungen wird nicht reagiert. Eventuell stimmt nur Ihre Erwartungshaltung als Bauherr nicht. Im Baugeschäft gilt der Grundsatz: nur was vertraglich vereinbart ist wird auch geliefert, alles andere ist Sache des Bauherrn. Der von Ihnen erwartete Bauleiter für Ausbaugewerke, Koordination, Zusatzwünsche, Abnahnen, Rechnungsprüfung uvm. ist eine Sonderleistung die einem Vertrag bedarf.

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