Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentrale
BAU-Forum: Neubau

Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentrale

Muster-Baubeschreibung der Verbraucherzentrale
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  • PS
  1. Erstens ...

    Erstens ...
  2. Na das ist doch kein Blödsinn,

    Foto von Markus Reinartz

    Die

    "Muster-Baubeschreibung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. "

    wird Bauwilligen empfohlen, um die Baubeschreibung eines Bauträgers besser beurteilen zu können.

    Ist es angemessen, wenn ein Bauträger für deren Ausfüllen 300 € verlangt? Erstens dürfte es kein Bauträger sein, sondern eher Generalunternehmer/Generalübernehmer.

    Zweitens: 44 Seiten die man ausfüllen muss, das ist nicht mal eben so in 5 Minuten gemacht. Dazu muss man in Detailzeichnungen aller Gewerke reinschauen, Heidenaufwand, wer arbeitet gerne umsonst?

    Drittens und das ist der ganz entscheidende Punkt: welcher Laie kann das vergleichen, bzw. die unterschiedlichen Ausführungen aller Gewerke bewerten? Insbesondere monetär! Keine (r).

    Also, was soll der Blödsinn? und eigentlich  -  und das ohne Einschränkung  -  wichtig, dass der Bauwillige sich erkundigt und schlau macht. Zumindest versuchen sollte der Bauwillige das sich schlau und fachkundig zu machen, besser jedoch noch beraten lassen sollte er sich.
    Die benannte Baubeschreibung klärt allerdings nicht auf, sondern präsisiert nur die Leistung die tatsächlich zum genannten Preis geliefert werden soll. Inwiefern hier der Bauwillige daurch geläutert wird oder werden soll ist fraglich und bringt sicherlich nicht bei jedem Bauwilligen den gleichen gewünschten Erfolg.
    Ob nun Bauunternehmer, Bauträger, Generalunternehmer und was es sonst noch so alles am Merkt gibt, ist dabei völlig egal. Wenn die Baubeschreibung ausgefüllt und als Lieferumfang allumfänglich verbindlich vereinbart wird, gilt dies auch als Leistungssoll dessen, was derjenige Welche  -  auch immer  -  zu liefern hat.
    Wer was liefert  -  und in welcher Funktion  -  ist dem Bauwilligen und vor allem dem Fragesteller hier in diesem Forum und an dieser Stelle sicherlich wohl eher nebensächlich  -  sozumindest habe ich den Eingangsbeitrag verstanden-, da es sicherlich lediglich darum geht, zu wissen, was man für sein guten Geld bekommt.
    Ich hingegen jedoch empfehle jedem Bauwilligen ausdrücklich einen Fachkundigen mit der Prüfung der Baunterlagen  -  in derer zur Absicherung des Bauwilligen bestenfalls das Leistungssoll beschrieben sein sollte  -  zu beauftragen.
    Und 300,00 € ist nicht zu viel.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Sie verstehen immer nur die Hälfte ...

    Sie verstehen immer nur die Hälfte ...
  4. Wie schützt sich ein Bauherr vor ihm unverständlichen Baubeschreibungen?

    Wie schützt sich ein Bauherr vor ihm unverständlichen Baubeschreibungen?
    • Name:
    • Nachdenklicher
  5. @ Nachdenklicher ...

    @ Nachdenklicher ...

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