Nachbars Einspruch gegen Bauvorhaben
BAU-Forum: Neubau

Nachbars Einspruch gegen Bauvorhaben

Sehr geehrte Experten,

wir wollen in diesem Jahr in NRW auf dem Grundstück meiner Oma bauen. Der Nachbar hat sein Haus an die Grundstücksgrenze gebaut. Der alte Bebauungsplan sah eine Doppelhaushälfte vor. Dieser Bebauungsplan ist aufgehoben worden. Daher planen mein Mann und ich ein freistehendes Haus. Die Lücke zum Nachbargrundstück soll u.a. durch eine Garage geschlossen werden. Der Abstand zwischen den beiden Häusern entspricht den Vorgaben. Nun mein Problem: Wir haben heute unsere Nachbarin kennengelernt und ihr vom Vorhaben erzählt. Sie sagte, dass sie sich gegen den Bau wehren werden, da ihre Außenwand sehr dünn sei, weil man annahm, dass angebaut wird. Deren Haus steht seit 1979. Welche Einspruchsmöglichkeiten haben unsere Nachbarn? Können die unseren Bau verhindern, obwaohl kein Bebauungsplan mehr besteht und auch keine Baulast eingetragen ist?

Vielen lieben Dank

  • Name:
  • Alexandra LG
  1. Keine ...

    wenn die damals ihre Wand in der Hoffnung auf einen Anbau so dünn gebaut haben, dann war das eben dumm! Hat ja auch 35 Jahre gehalten! Wenn der Anbauzwang weg ist und keine Baulast besteht, sollte es keine Möglichkeit geben, Sie zur Doppelhaushälfte zu zwingen.

    MfG

  2. Vielen lieben Dank!

     

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