Risse und zulässige Rissbreiten in Neubauten
BAU-Forum: Neubau

Risse und zulässige Rissbreiten in Neubauten

Liebes Bau.net-Expertenforum,

meine Frau und ich stehen kurz vor dem Kauf eines Neubaus, der gerade entsteht. In der Baubeschreibung des Bauträgers steht explizit geschrieben, dass Risse mit einer Breite bis max. 1 mm nicht als Mangel angesehen werden und damit nicht reklamierbar sind.

Diese "Klausel" wirf für mich einige Fragen auf, die ich hier an dieser Stelle einmal gerne stellen möchte. Evtl. habt Ihr da Erfahrung und könnt mir etwas helfen. Die Fragen sind:

  • Ist das zulässig oder gar normal in solchen Bauträgerverträgen?
  • Und wenn ja, sowohl für Innen und Außen? Immerhin kann ich mir bei dieser Breite (und das ist echt nicht wenig) vor allem Außen vorstellen, dass Feuchtigkeit eindringen und somit evtl. Schimmel oder Korrosion verursachen kann.
  • Wie wahrscheinlich ist es gegen diese Klausel erfolgreich vorzugehen?
  • Stellen diese Risse ggf. Probleme beim oder nach dem Tapezieren dar? Ich habe gelesen, dass man bei Neubauten am besten ca. 5 Jahre nicht tapezieren soll. In dieser Zeit soll sich das Haus "beruhigt" haben und das Entstehen von Rissen soll dann Unwahrscheinlicher sein.

Ich wäre Euch für den ein oder anderen Rat sehr dankbar und hoffe, dass Ihr Eure Erfahrungen mit mir teilen wollt.

Viele Grüße und einen schönen, sonnigen Restsonntag noch ...

  • Name:
  • Anton Kohlenburg
  1. Steht in der Baubeschreibung denn konkret, ...

    Foto von wiki

    Steht in der Baubeschreibung denn konkret, wo diese Risse auftreten können? In den Fensterscheiben hoffentlich nicht  -  und auch nicht in der Abdichtung eines Flachdachs.

    Als Generalklausel erscheint mir sowas aberwitzig. Wenn es dagegen nur um bestimmte Aspekte des Innenbereichs geht, z.B. Acrylfuge zwischen Sockelleisten und Wand, kann so ein Passus sinnvoll sein, um sich vor übertriebenen Erwartungen der Käufer zu schützen.


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