Für Zaun mit 1,8 m Bauantrag an der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße)?
BAU-Forum: Neubau

Für Zaun mit 1,8 m Bauantrag an der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße)?

Guten Tag,

wie haben an der Straße Zaunspfähle mit 1,8 m (um einen Maschendrahtzaun zu ziehen) errichtet, weil unsere Terrasse in dies Richtung geht.

Unser Bauordnungsamt schrieb mich an, ich errichte eine illegale Einfriedung und müsse einen Bauantrag + erforderliche Unterlagen einreichen nach § 65 Abs. 1 Nr. 133 BauO NRW.

Auf Rückfrage meinte der Mitarbeiter des Amtes er könne mir nicht sagen, wie die Aussichten bzgl. des Antrages auf Erfolg seien und die Kosten wisse er auch nicht ...

Natürlich meinte er es gäbe keine einfachere Lösung ...

Da mir die Antworten nicht wirlklich schlüssig erscheinen hoffe ich, dass mir hier jmd. helfen kann.

Gibt es eine einfachere/kostengünstigere Lösung?

Einige Nachbarn in meiner Straße haben auch 2,0 m Zäune zur Straße, diese mussten nichts beantragen ...

Danke und viele Grüße

Frank Willmers

  1. Auf welche Vorschrift beruft sich denn das Bauamt?

    Wie hoch soll denn ihr Zaun höchstens sein dürfen? Klar gibt es mancherorts Regelungen, wonach der Zaun nur 1,25 m und nicht blickdicht sein sollte. Aber in solchen Nachbarschaftsregelungen gibt es immer wieder auch Ausnahmen, z.B. für Hundehalter und auch wenn in der Nachbarschaft mehrheitlich andere Zaunhöhen vorhanden sind.

    Fotografieren Sie doch mal die Straße runter, messen die Zaunhöhen der Nachbarn und reichen mal diese Tabelle in Beantwortung des Schreibens beim Bauamt ein. Und dann kündigen Sie an, dass Sie auf Ihrem Grundstück einen großen Hund halten wollen, dann wird die Zaunhöhe totsicher durchgewinkt und wenn der Zaun auch nicht blickdicht ist, sondern Spaziergängern den Blick in Ihr Grundstück nicht verwehrt, weil es ja nur ein Maschendrahtzaun wird, was soll dann dagegen sprechen?!

    Da wiehert wohl ein Amtsschimmel an der falschen Stelle und zwar im Voraus, weil er einen blickdichten Lattenzaun fürchtet.

  2. Das Amt beruft sich auf § ...

    Das Amt beruft sich auf § 65 Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW "Zaun mit mehr als 1 m an öffentlichen Verkehrsflächen ... ist Genehmigungspflichtig und bisher ist keine Genehmigung erteilt wurden"

    Vielen Dank für Ihren Tipp.

    Ich soll nun einen Bauantrag mit Zeichnungen einreichen und muss laut Bauamt auch mit einer Ablehnung rechnen. Mir erschien es nur etwas übertrieben einen Bauantrag einzureichen, ich dachte es gäbe einen anders gearteten Antrag. Bitte entschuldigen Sie die vielleicht "blauäugigen" Ideen, nur leider war mein Amt bisher mit zu vielen widersprüchlichen (mir im Nachgang hohe Kosten verursachend, im Zusammenhang mit meinem Architekten und Bauleiter) auffällig.

  3. Vielleicht findet sich hier noch was ...

    Die sicherste Chance auf Zustimmung zu einem höheren Zaun ist die Absicht der Tierhaltung und den daraus resultierenden Anspruch und die Pflicht des Schutzes der Nachbarn und der Öffentlichkeit vor dem Hunde. Wenn Sie sich den Hund dann doch nicht zulegen aus gesundheitlichen Gründen, dann wird ihnen keiner den Rückbau des Zaunes vorschreiben können.


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