Abrechnung filigran Deckenplatten
BAU-Forum: Neubau
Abrechnung filigran Deckenplatten
-
Ja >2,5 m² wird abgezogen
Hallo zusammen, wie werden denn filigran Deckenplatten korrekt abgerechnet im Bezug auf große Aussparungen im Randbereich? In meiner Rechnung sind die Platten alle voll angesetzt mit A = l*b, jedoch sind in einigen Platten große Öffnungen über 2.5 m² ... müssen diese abgezogen werden oder nicht?Danke und Gruß Allerdings ist die Abschalung der Stirnseite der Decke - z.B. bei der Aussparung für eine Fertigteiltreppe etc. - gesondert zu vergüten.
Deckenplatten werden im/nach Außenmaß (außerhalb der aufgehenden Wände bzw. am Rand der äußeren Begrenzungsfläche des Betons) abgerechnet, sodann nach m² abgrechnet wird. Zu berücksichtigen ist allerderings, dass Dämmschichteinbauten in der Dicke zu übermessen sind, so z.B. bei der Stirnseitendämmung der Decke - was bedeutet, dass bis zum äußeren Rand der Dämmung gemessen bzw. übermessen wird.
Bei der Abrechnung nach m³ werden Öffnungen >0,5 m³ abgezogen.
Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Deckenplatten, Abrechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Deckenplatten, Abrechnung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Deckenplatten, Abrechnung" oder verwandten Themen zu finden.
