Neubau mit Einliegerwohnung (Wände)
BAU-Forum: Neubau

Neubau mit Einliegerwohnung (Wände)

Hallo,

wir haben einen Vertrag über den Bau eines Bungalows mit Einliegerwohnung vereinbart. Diese Einliegerwohnung soll der offiziellen Vermietung dienen. Der Bauunternehmer und Architekt haben den Neubau geplant. In der Planungszeichnung sind nur 11,5 cm dicke Zwischenwände eingezeichnet und ebenso im Leistungsverzeichnis erwähnt. Zwischenzeitlich als noch nur die Grundmauern fertiggestellt waren, hatte ich den Bauunternehmer (auch Bauleiter) angesprochen, dass ich hörte, die Zwischenmauern zwischen Hauptwohnung und zu vermietender Einliegerwohnung dicker als 11,5 cm sein müssten. Darauf hat der Bauunternehmer abgewiegelt und gesagt man könne auch später z.B. beim Putz nacharbeiten. Als Baulaie gibt man sich zunächst mit der fachmännischen Aussage des Bauleiters zufrieden. Nun nach Fertigstellung (kurz vor der Abnahme, nur ) hat mir ein befreundeter Ingenieur gesagt, dass es definitiv Vorschriften (auch in der VOBAbk.) zu den Wanddicken gibt. Zumindest sollten die Zwischenwände tatsächlich dicker als 11,5 cm sein.

Meine Fragen:

Welche Vorschriften gibt es da? Wo finde ich Auszüge dazu im Internet? Wäre die 11,5 cm Wand ein Mangel? Welche vermietungsrechtlichen Folge hätte es für eine Vermietung (außer dass ich vermutlich das Schnarchen des Mieters hören werde), wenn die Dicke bei 11,5 cm bliebe? Welche Ausbesserungsmöglichkeiten gibt es jetzt noch nach Fertigstellung (Putz ist bereits fertig)?

LG,

  • Name:
  • Chris
  1. sowas ...

    Foto von Thorsten Bulka

    mal selber kreativ suchen ...

    denn wir wissen noch nicht mal welches Bundesland bei ihnen zutreffend ist ...

    • Name:
    • TB
  2. Habe ich schon getan ...

    nur sind die Informationen vielfältig und gerade bei der Einliegerwohnung wird z.B. in der entsprechenden DINAbk. immer von Ausnahmeregelungen gesprochen. Aber ich habe keine genaueren Infos wie diese Ausnahmeregelung genau aussieht? Strengere oder mindere Anforderungen für Einliegerwohnungen? In der LBOAbk. SH steht nichts genaueres über exakte Schallschutzwerte- oder Anforderungen (Schallschutzwerten, Anforderungen). Nach genauerer Prüfung habe ich nun herausgefunden, dass doch wohl 17,5 cm Trennwände eingebracht wurden. Trotzdem hatte ich den Bauleiter während der Bauphase auf dickere Wände wegen Schallschutz angesprochen. Aufgrund der "Ausnahmeregelung" vermute ich dann, dass 17,5 cm zu akzeptieren sind.

    Vlt könnte noch jemand mit seinen Erfahrungen dazu Stellung nehmen.

    LG,

    Chris


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