Abrechnung von Filigrandecken
BAU-Forum: Neubau
Abrechnung von Filigrandecken
Folgende Frage - wie werden die Filigrandecken abgerechnet? Ausgeschrieben sind diese in 2 LVAbk.-Pos. - "Filigranplatten verlegen" und "Aufbeton einbauen".
Laut "VOB im Bild" ist eine Decke zwischen den äußeren Begrenzungsflächen definiert. Die Filigranplatten reichen jedoch nicht an die äußere Begrenzungsfläche, sondern überdecken nur den Raum. Da jedoch solche Decke statisch und konstruktiv erst dann eine Decke sein wird, wenn der Aufbeton eingebaut wird, der doch bis an die äußere Begrenzungsflächen reicht, somit darf angeblich die Verlegung von Filigrandecken an bis an die äußere Flächen abgerechnet werden und nicht nach dem tatsächlichen Filigranplattenmaß.
Stimmt das?