Abstützung/Abböschung Grundstück
BAU-Forum: Neubau

Abstützung/Abböschung Grundstück

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass mir hier jemanden mit nützlichen Tipps oder rechtlichen Hinweisen zu unserem Problem weiterhelfen kann.

An der rechten Seite unseres Grundstücks befindet sich eine steile Böschung, die laut Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) des Bauträgers eigentlich mit einer Stützwand aus Betonwinkelsteinen inkl. Fundamentierung abgestützt werden müsste, da das Gefälle mehr als 30 ° beträgt. Wir haben dies auch so mündlich mit der Bauleitung besprochen. Ich wollte mir dies nun noch einmal schriftlich bestätigen lassen, nun heißt es: Zitat

gemäß unseres Vertrages schulden wir Ihnen keine Winkelstützwand entlang der nördlichen Grundstücksgrenze. Die Böschung ist im Lageplan zu erkennen und die Ausbildung dieser ist mit einer Neigung von 30 ° möglich. Sollten Sie dennoch eine Winkelstützwand und einen ebenen Garten wünschen, können wir Ihnen ein Angebot für diese Sonderleistung zukommen lassen

Zitat Ende

Absolute Frechheit! Die Neigung von 30 ° kann nur erreicht werden, wenn fast bis zur Hauswand aufgeschüttet wird. D.h. wir gehen aus der seitlichen Terrassentür in einen Hang?

Ist das überhaupt rechtens? Gibt es nicht Bestimmungen oder Vorgaben, dass eine Mindestfläche vor einer Ausgangstür frei sein muss, oder ähnliches?

Ich habe euch zur Verdeutlichung mal ein Bild angehängt.

Vorab vielen Dank + Gruß

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Abstützung/Abböschung Grundstück" im BAU-Forum "Neubau"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. Was steht

    denn genau in der Baubeschreibung zu dieser Stützwand?

    Zitat: "die laut Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) des Bauträgers eigentlich mit einer Stützwand aus Betonwinkelsteinen inkl. Fundamentierung abgestützt werden müsste, ... "

    Wenn die Baubeschreibung die Stützwand enthält, kann der Bauunternehmer die nicht einfach dadurch entfallen lassen, dass er mit Tricks bei der Geländegestaltung arbeitet.

    • Name:
    • M.P.
  2. Hallo! In der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) für ...

    Hallo! In der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) für Hallo!

    In der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) für die Außenanlage steht genau: Geländeabstufungen werden unter 30 Grad Neigung abgeböscht. ... Steilere Böschungen oder abzufangendes Gelände erhalten eine Abstützung mit Sichtbeton Winkelsteinen, Farbe Grau einschließlich Fundamentierung

    Die Bauleitung sagt nun, dass die Höhe des Absatzes ca. 1 m hoch ist, die Hauswand ist von der Grundstücksgrenze ca. 2,5 m entfernt (gem. Bauantrag genehmigt), laut Berechnung der Bauleitung wird nun ein Gefälle von 1,70 m Länge errichtet und somit ich die 30 ° erreicht. Kennt jemand die Formel für diese Berechnung? Das bedeutet, wir gehen aus der Seitentür raus und stehen quasi im Hang! Das kann es nicht sein. Das Gefälle wird bis zur Oberkante Bodenplatte berechnet, oder? Muss diese immer frei liegen oder wird/kann da auch noch aufgeschüttet werden?

    Gruß

  3. Pythagoras und das rechtwinklige Dreieck

    Benutzen Sie den Online-Rechner für rechtwinklige Dreiecke. Danach haben Sie einen geraden 1-m-Streifen am Haus, dann beginnt die Böschung von 1,7 m und einer Höhe von 85 cm. Bei 1 m Höhe wird der gerade Streifen etwas kleiner. Zumindest hat die Bauleitung Recht und Sie haben keinen Anspruch auf eine Stützwand. 30 Grad oder weniger ist beim Abstand von 2,5 Meter und einer Höhe von 1 Meter immer hinzubekommen. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Vielen Dank für die Antwort. Zunächst müssen ...

    Vielen Dank für die Antwort. Zunächst müssen Vielen Dank für die Antwort. Zunächst müssen wir noch klären, ob die Höhe tatsächlich 1 m beträgt, ich bin der Meinung es ist deutlich höher. Anbei noch ein Bild.

    Zudem muss von der verbleibenden Fläche ja noch einmal ca. 30 cm für den Kiesstreifen der um das Haus angelegt wird abgezogen werden.

    Ich meine es gibt doch auch Vorgaben über die freie Fläche vor einer Ausgangstür, freie Trittfläche oder so ähnlich?

    Mir ist es nach wie vor unerklärlich wie eine Baufirma mit so etwas durchkommen kann, das Grundstück einfach so formen das es passt

    Gruß

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Vielen Dank für die Antwort. Zunächst müssen ..." auf die Frage "Abstützung/Abböschung Grundstück" im BAU-Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  5. Böschung

    Foto von wiki

    wenn vertraglich nicht genau festgehalten wurde, was, wann, wo und wie erbracht werden muss, hast du wohl sehr sehr schlechte Karten.

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