Garage Neubau/Erweiterung: Baumängel, Entwässerung & Honorar - Was tun?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Der Thread behandelt Baumängel bei einem Garagen-Neubau, die Honorarfrage des Architekten/Ingenieurs und die Rechte des Bauherrn. Ein Gutachter wurde hinzugezogen, um Planungsfehler zu bestätigen. Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung nach HOAI, Stundenlohnvereinbarungen und die Haftung bei Mängeln. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Honorar aufgrund von Schlechtleistung gekürzt werden kann.

🔴 Wichtig/Achtung · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Garage Neubau/Erweiterung: Baumängel, Entwässerung & Honorar - Was tun?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund eines Unfalles ließ ich mir im Jahre 2007 meine Einfachgarage erweitern auf eine Doppelgarage mit einem behindertengerechten Stellplatz. Es ist eine einfache Doppelgarage, mit Betonfundament, 1 Fenster, 1 Hinterausgangs- Türe und einem el. Schiebetor. Das Dach ist mit tonziegeln bedeckt. Es gibt eine Regenentwässerung sowie einem Elektroan- Schluss. Da die Garage immense Baumängel enthält, läuft momentan ein Beweisverfahren, in welchem schon gravierende Mängel bestätigt worden sind. Aufgrund dieser Mängel wurde ein Teil der Ent- Löhnung für das damalige Ingenieurbüro einbehalten. Aufgrund dessen verklagte uns dieses jetzt auf die ausstehende Zahlung. Die Schlussrechnung ist aber aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, sodass ein Gutachter von Seiten des Gerichtes eingeschaltet wurde. Dieser legte sein Gutachten vor und behauptet nun, dass die o.g. Garage in die HZ III eingeordnet werden muss. Als Hauptkriterium dafür nannte er, dass eine Wand der alten Garage bestehen blieb, ebenso Teile des alten Fundamentes und dieses eine überdurchschnittliche Planung voraussetzt. Ebenso ist überdurschnittlich die Anbindung in die Umgebung. Auch einen angeblichen Holzlagerplatz (auf der Wetterseite) sowie die Regenentwässerung, welche unter der Garage verläuft, wurde als Grundlage dafür angegeben.

Bitte teilen Sie mir mit, ob die oben dargestellte Garage wirklich eine HZ III ist, oder wie mir jetzt durch einen befreundeten Architekten mitgteilt, diese Garage im Höchstfall eine HZ I ist, für den mir bekannten Architekten aber überhaupt keine Honorarzone darstellt.

Vielen Dank Seifert

  • Name:
  • Seifert, Uwe
  1. Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Statikprüfung durch zertifizierten Tragwerksplaner erforderlich – insbesondere beim Erhalt von Bestandswänden und Fundamentteilen.

    🔴 KRITISCH: Fachgerechte Planung und Ausführung der unterirdischen Regenentwässerung ist zwingend notwendig, um Feuchteschäden, Fundamentkorrosion und Schimmelbildung zu verhindern.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Planungsleistungen müssen HOAIAbk.-konform dokumentiert sein – insbesondere bei Integration in Bestand oder barrierefreier Ausgestaltung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit dem Neubau bzw. der Erweiterung Ihrer Garage haben. Da es sich um ein komplexes Thema mit möglichen Baumängeln handelt, ist eine strukturierte Vorgehensweise wichtig.

    🔴 Gefahr: Nicht fachgerechte Ausführung von Fundament, Wänden oder Entwässerung kann zu erheblichen Schäden an der Bausubstanz führen.

    • Baumängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Datum.
    • Gutachter einschalten: Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachlich beurteilen und deren Ursachen feststellen.
    • Beweisverfahren: Das Gericht kann ein Beweisverfahren einleiten, um die Mängel festzustellen und deren Ursachen zu klären.
    • Ansprüche geltend machen: Auf Grundlage des Gutachtens können Sie Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung des Werklohns fordern.
    • Architektenhonorar prüfen: Lassen Sie die Architektenrechnung von einem Fachanwalt für Baurecht oder der Architektenkammer prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Honorarzone und erbrachte Leistungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht und einen Bausachverständigen, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen Rechtsstreit um die Honorarzone (HZ) einer umgebauten Garage, der im Rahmen eines Beweisverfahrens und einer anschließenden Klage auf Zahlung des einbehaltenen Honorars geführt wird. Der gerichtlich bestellte Gutachter stuft das Bauvorhaben als HZ III ein, während der Bauherr und ein befreundeter Architekt dies als überzogen ansehen und maximal HZ I für angemessen halten. Die Einstufung in eine Honorarzone nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) hängt maßgeblich von den Planungsanforderungen und der Schwierigkeit des Objekts ab. HZ I umfasst sehr einfache, standardisierte Bauvorhaben, während HZ III für Bauvorhaben mit erhöhten Planungsanforderungen steht, wie sie bei Umbauten, Erweiterungen oder der Integration von Bestandsstrukturen typisch sind. Der Gutachter begründet die Einstufung in HZ III mit mehreren Faktoren: dem Erhalt einer Bestandswand und von Fundamentteilen, der überdurchschnittlichen Planung für die Anbindung an die Umgebung, einem Holzlagerplatz auf der Wetterseite sowie einer unter der Garage verlaufenden Regenentwässerung. Diese Aspekte deuten auf eine erhöhte Komplexität hin, da sie eine sorgfältige statische und entwässerungstechnische Planung erfordern, die über eine reine Neubaugarage hinausgeht. 🔴 Gefahr: Die Einstufung in HZ III durch den Gerichtsgutachter ist ein starkes Indiz, dass das Gericht dieser Einschätzung folgen wird, was zu einer erheblichen Honorarforderung führen kann. Die Behauptung des befreundeten Architekten, es handle sich maximal um HZ I, erscheint angesichts der genannten Umstände (Bestandserhalt, Entwässerung) als fachlich fragwürdig und könnte den Bauherrn in falscher Sicherheit wiegen. ➕ Ergänzung: Entscheidend ist, dass die HOAI für die Bewertung von Umbauten und Erweiterungen spezifische Regelungen vorsieht, die oft zu einer höheren Einstufung führen als bei reinen Neubauten. Die genannten Mängel der Garage (Baumängel) sind ein separates Problem, das im Beweisverfahren behandelt wird, aber nicht direkt die Honorarzone beeinflusst. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht und HOAI spezialisierten Rechtsanwalt, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen das Gutachten zu prüfen. Lassen Sie parallel ein unabhängiges Zweitgutachten zur Honorarzone erstellen, das die spezifischen Planungsanforderungen Ihres Bauvorhabens detailliert bewertet. Verhandeln Sie nicht direkt mit dem Ingenieurbüro, sondern lassen Sie alle Schritte über Ihren Anwalt koordinieren, um Ihre Position im laufenden Verfahren zu stärken.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Beschreibung der Garage deutet auf einen Anbau mit partieller Integration in die bestehende Bausubstanz hin: Erhaltung einer Wand und Teilen des alten Fundaments, tonziegelgedecktes Dach, elektrische Ausstattung, Regenentwässerung unter der Garage sowie eine behindertengerechte Ausgestaltung. Die Einordnung in die Honorarzone (HZ) III durch den gerichtlich bestellten Gutachter beruht auf der Annahme einer komplexen Planungsleistung, insbesondere durch die Anbindung an die Altsubstanz und die technische Ausstattung.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte HZ-Einordnung führt zu erheblichen finanziellen Fehlberechnungen – entweder zu Unrecht erhobene Honoraransprüche oder zu geringe Vergütung für tatsächlich aufwändige Leistungen. Insbesondere die Behauptung, die Entwässerung unter der Garage sei ein Kriterium für HZ III, ist fachlich fragwürdig: Eine unterirdische Regenentwässerung ist bei Garagenbau üblich und allein kein Indiz für erhöhte Planungskomplexität.

    ⚠️ Korrektur: Die Honorarzone richtet sich nach der HOAI 2021 (bzw. zum Zeitpunkt des Auftrags 2007 nach der damaligen Fassung), nicht nach subjektiven Eindrücken. HZ III setzt voraus, dass die Leistung eine besondere fachliche Komplexität aufweist – etwa durch besondere statische, brandschutztechnische oder barrierefreie Anforderungen, die über Standardanforderungen hinausgehen. Ein behindertengerechter Stellplatz allein reicht dafür nicht aus; es bedarf einer nachweisbaren, über die DINAbk. 18040-1 hinausgehenden Planungstiefe.

    ➕ Ergänzung: Die Erhaltung einer Wand und Teile des Fundaments ist kein automatisches Kriterium für HZ III – vielmehr ist entscheidend, ob dadurch besondere statische Nachweise, Tragwerksplanung oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich wurden. Ohne Nachweis solcher Sonderleistungen bleibt die Einordnung in HZ III unbegründet.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des befreundeten Architekten, dass die Garage höchstens HZ I zuzuordnen ist, ist fachlich plausibel – denn Standardgaragenanbauten mit geringfügiger Integration in Bestand fallen regelmäßig in HZ I, sofern keine besonderen technischen oder rechtlichen Herausforderungen vorliegen.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, der Holzlagerplatz auf der Wetterseite sei ein Kriterium für HZ III, ist sachlich unzutreffend: Ein Lagerplatz ist keine bautechnische Leistung und hat keinerlei Einfluss auf die Honorarzone – es sei denn, er wäre Teil einer genehmigungsbedürftigen baulichen Anlage mit statischer oder brandschutztechnischer Relevanz, was hier nicht dargestellt ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Gericht die Vorlage des vollständigen Gutachtens mit nachvollziehbaren, HOAI-konformen Begründungen für die HZ-III-Einordnung. Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, HOAI-erfahrenen Bauingenieur oder Architekten mit einer Gegenbegutachtung – insbesondere zur Prüfung der tatsächlichen Planungstiefe, der statischen Integration und der Entwässerungslösung. Eine fachlich fundierte Stellungnahme ist zwingend erforderlich, um das Gerichtsverfahren sachgerecht zu unterstützen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die grundsätzliche Gefährdung durch mangelhafte Entwässerung und Bestandsintegration.
    • Alle nennen die Notwendigkeit eines unabhängigen, fachlich qualifizierten Gutachtens.
    • Alle betonen die zentrale Rolle eines auf Baurecht und HOAI spezialisierten Rechtsanwalts.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf allgemeine Baumängel und Rechtsdurchsetzung, ohne tiefer in die HOAI-Honorarzone einzusteigen.
    • DeepSeek und Qwen analysieren die HZ-Einordnung detailliert – jedoch mit entgegengesetzter Bewertung: DeepSeek stützt die HZ-III-Einstufung als plausibel, Qwen hält sie für unbegründet und korrigiert Einzelkriterien (Entwässerung, Holzlagerplatz, Bestandserhalt).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert die einzige präzise HOAI-Bezugnahme (§ 15 Abs. 3 HOAI 2021 / alte Fassung), differenziert zwischen „Standardintegration“ und „Sonderleistungen“, und nennt konkrete Normen (DIN 18040-1).
    • DeepSeek betont erstmals die gerichtliche Gewichtung eines gerichtlich bestellten Gutachtens und empfiehlt proaktive Zweitgutachtenerstellung.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek sieht die Entwässerung unter der Garage als Indiz für HZ III – Qwen widerspricht klar: „allein kein Indiz für erhöhte Planungskomplexität“.
    • DeepSeek wertet den Holzlagerplatz als planungsrelevant („Anbindung an Umgebung“), Qwen erklärt ihn ausdrücklich als „keine bautechnische Leistung“ und „sachlich unzutreffend“ als HZ-Kriterium.
    • Qwen und DeepSeek widersprechen sich in der Bewertung der Bestandserhaltung: DeepSeek nennt sie als „erhöhte Komplexität“, Qwen verlangt konkreten Nachweis „besonderer statischer Nachweise“ – sonst keine HZ-Steigerung.

    👉 Empfehlung: Bei allen Widersprüchen wird die sicherere, konservativere Einschätzung bevorzugt: Qwens Position zur Entwässerung, zum Lagerplatz und zur erforderlichen Nachweisführung bei Bestandserhalt – da diese dem Vorsichtsprinzip (keine automatische HZ-Steigerung ohne Beleg) und der HOAI-Systematik entspricht.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Statik & Bestandsintegration⚠️ AbwägungErhalt von Wand/Fundament ist nur bei nachweislich erhöhtem Planungsaufwand (z. B. statische Nachweise) ein Kriterium für HZ-Steigerung – nicht automatisch.
    Regenentwässerung unter Garage❌ WiderspruchDeepSeek: Indiz für HZ III; Qwen: üblich & kein Indiz; GoogleAI: nicht thematisiert. KI-Konsens: Kein automatisches Kriterium – jedoch kritisch für Bauhautsicherheit.
    Holzlagerplatz❌ WiderspruchDeepSeek sieht planungsrelevante „Anbindung an Umgebung“, Qwen stellt klar: keine bautechnische Leistung. KI-Konsens: Kein HOAI-relevantes Kriterium – aber bauphysikalisch ggf. relevant (z. B. Feuchteschutz).
    Behindertengerechte Ausgestaltung⚠️ AbwägungAlle Modelle bestätigen, dass Standard-Barrierefreiheit (DIN 18040-1) nicht automatisch HZ III begründet – nur bei übernormativer Planungstiefe.
    Verfahrensstrategie✅ KonsensUnverzüglicher Einsatz eines HOAI-erfahrenen Bau-Sachverständigen und eines Fachanwalts für Baurecht ist zwingend.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf eine pauschale Einordnung in HZ III – fordern Sie vom Gutachter detaillierte, HOAI-konforme Begründungen für jedes Einordnungskriterium und lassen Sie diese durch einen unabhängigen HOAI-Sachverständigen prüfen. Gleichzeitig muss die bauliche Ausführung der Entwässerung und Bestandsintegration durch einen Tragwerksplaner und einen Bauphysiker abgesichert werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUngeprüfte statische Integration von Bestandswand und FundamentErschütterungsschäden, Rissbildung, langfristiger Tragschaden
    🔴 RisikoUnfachmäßige Ausführung der unterirdischen EntwässerungFeuchteschäden, Schimmel, Korrosion der Fundamentbewehrung
    🔴 RisikoFehleinschätzung der HOAI-Honorarzone ohne fachliche ÜberprüfungFehlzahlungen bis zu mehreren Tausend Euro oder verlorene Ansprüche auf angemessene Vergütung
    🔴 RisikoNicht dokumentierte Mängel ohne Fotos, Zeitstempel und SachverständigenbegutachtungVerlust der Beweiskraft im Gerichtsverfahren, Ausschluss von Schadensersatz
    🔴 RisikoRechtliche Eigeninitiative ohne Fachanwalt für BaurechtVerletzung von Fristen, falsche Schriftsätze, Verlust prozessualer Chancen
    ✅ ChanceFachgerechte Mängeldokumentation mit GutachterbegleitungStärkung der Verhandlungsposition bei Mängelbeseitigung und Schadensersatz
    ✅ ChanceUnabhängige Zweitbegutachtung zur HOAI-EinordnungEntscheidende Grundlage für gerichtliche Neubewertung der Honorarzone
    ✅ ChanceStrikte Einhaltung der HOAI-Leistungsphasen bei PlanungRechtssichere Honorarabrechnung und Vermeidung von Nachforderungen
    ✅ ChanceProfessionelle bauphysikalische Prüfung der EntwässerungVorbeugung langfristiger Schäden, Steigerung des Immobilienwerts
    ✅ ChanceZusammenarbeit mit Architektenkammer oder HOAI-ExpertenpoolKostenlose oder kostengünstige Fachmeinung, Orientierung bei komplexen Honorarfragen

    Orientierungshilfen

    1. Statik und Bestand sofort prüfen lassen: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Tragwerksplaner mit der statischen Bewertung der erhaltenen Wand und des alten Fundaments – inkl. Prüfung der Anschlussdetails und Lastabtragung.
    2. Entwässerungssystem nachprüfen: Lassen Sie die unterirdische Regenentwässerung durch einen Bauphysiker oder Fachplaner für Wasserbau auf korrekte Neigung, Materialauswahl, Rückstausicherung und Anschluss an die öffentliche Kanalisation überprüfen.
    3. Fachanwalt für Baurecht einschalten: Kontaktieren Sie noch heute einen auf HOAI und Bauvertragsrecht spezialisierten Fachanwalt – er leitet den Beweisbeschluss, beantragt die Vorlage des vollständigen Gutachtens und prüft Fristen für Einwendungen.
    4. Unabhängiges HOAI-Zweitgutachten beauftragen: Fordern Sie von der Architektenkammer oder über einen HOAI-Expertenpool die Vermittlung eines unabhängigen Architekten oder Bauingenieurs, der die tatsächlich erbrachten Planungsleistungen prüft und die HZ-Einordnung HOAI-konform bewertet.
    5. Mängel dokumentieren – jetzt: Erstellen Sie eine strukturierte Mängelliste mit Datum, genauer Beschreibung, Standortangabe und mindestens drei Fotos pro Mangel – aufbewahren Sie diese in Papierform und digital mit Zeitstempel.
    6. Honorarrechnung und Leistungsverzeichnis sammeln: Sammeln Sie alle Unterlagen zum Architektenvertrag, zur HOAI-Auswahl, zur Leistungsbeschreibung, zu den Abrechnungsphasen und zu den eingereichten Nachweisen – auch Zwischenberichte und E-Mails.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand oder den anerkannten Regeln der Technik. Er kann die Nutzbarkeit, Sicherheit oder Ästhetik eines Bauwerks beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Nacherfüllung.
    Beweisverfahren
    Ein Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Tatsachen. Im Baurecht dient es oft zur Klärung von Baumängeln und deren Ursachen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Sachverständiger, Beweisbeschluss.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Berechnungsgrundlagen für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    Verwandte Begriffe: Honorarzone, Leistungsphasen, Architektenvertrag.
    Entwässerung
    Die Entwässerung ist die Ableitung von Oberflächenwasser und Abwasser von einem Grundstück oder Gebäude. Eine mangelhafte Entwässerung kann zu Feuchtigkeitsschäden führen.
    Verwandte Begriffe: Regenwasserableitung, Drainage, Kanalisation.
    Fundament
    Das Fundament ist die tragende Basis eines Bauwerks. Es überträgt die Lasten des Gebäudes auf den Baugrund. Mängel am Fundament können die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Bodenplatte, Streifenfundament, Tiefgründung.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird in der Regel auf Grundlage der HOAI berechnet.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Architektenvertrag.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Unternehmers für Mängel an seinem Werk. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Nacherfüllung, Schadensersatz.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Schadensersatz, Minderung des Werklohns oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig von der Schwere der Mängel.
    2. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Achten Sie auf eine Zertifizierung (z.B. öffentlich bestellt und vereidigt) und Erfahrung im Bereich Garagenbau. Die Architekten- oder Ingenieurkammer kann Ihnen ebenfalls Kontakte vermitteln.
    3. Was ist ein Beweisverfahren?
      Ein Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Tatsachen, in diesem Fall der Baumängel und deren Ursachen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger erstellt ein Gutachten.
    4. Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen lassen?
      Ein Fachanwalt für Baurecht oder die Architektenkammer kann die Rechnung auf Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) prüfen.
    5. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Berechnungsgrundlagen für Architekten- und Ingenieurleistungen.
    6. Welche Honorarzone ist für meine Garage relevant?
      Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planung und Ausführung. Eine einfache Garage wird in der Regel in Honorarzone I oder II eingestuft.
    7. Was tun, wenn der Architekt nicht alle Leistungen erbracht hat?
      Sie können das Honorar entsprechend kürzen oder Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch die fehlenden Leistungen ein Schaden entstanden ist.
    8. Wie lange habe ich Zeit, Mängel geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes.

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  2. Honorarzone: Planungsfehler – Haftung & Honorarminderung

    was steht denn im Vertrag?
    Die Honorarzone I ist ein Mindestwert, höhere HZ sind im Vertrag zu vereinbaren, aber nicht mehr nachträglich. Was hat denn der Planer mit den Mängeln zu tun? Wenn die Mängel ein Planungsfehler sind, müssen diese Mängel der Berufshaftpflichtversicherung des Planers gemeldet werden, aber ein Honorarabzug von Ihnen ist nicht berechtigt. Das trifft auch bei einem Fehler der Bauleitung zu. Sie müssen beim Planer den oder die Planungsfehler schriftlich anmelden, der meldet diese dann seiner Versicherung. Falsche Behauptungen müssen Sie verantworten. Die Mängel hat doch die ausführende Firma verursacht, es besteht die Gefahr der Verjährung wenn Sie den falschen Rechtsweg gehen. Schlechte Karten haben Sie, wenn bestehende Gebäudeteile in das neue Bauwerk einbezogen bleiben und diese Bestandsteile nun die Baumängel verursachen, dann haben Sie diese Mängel "mitgebracht" und sind damit selbst der Verursacher. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Garagen-Beurteilung: Fehlende Infos erschweren Analyse!

    Foto von wiki

    Glaskugel lesen
    Um was geht es denn eigentlich? Wie sollen wir hier deine Garage beurteilen?
  4. Honorar: Stundenlohn vs. HOAI – Gutachter bestätigt Mängel

    Honorarzone
    Hallo, danke für die Antworten. Vertraglich habe ich mit dem Ingenieurbüro wurde keine HZ vereinbart, sondern ein Stundenlohn nach HOAIAbk. § 6 alte Fassung. Die massiven Mängel, welche von mir angeführt worden sind, sind bereits durch einen vom Gericht bestellten Gutachter bestätigt worden, es sind Planungsfehler (u.a. wurde das ehemalige Fundament meiner alten Garage belassen und ein neuer Boden aufgezogen, somit ich jetzt einen 20 cm höheren Garagenboden habe, wie der ehemalige Boden der alten Garage und somit meinen kompletten Hof neu pflastern durfte und dies nur, weil ein Ing. Büro eine Person für diese Arbeiten schickte, die weder Bauingenieur geschweige denn Architekt ist bzw. war). Dies nur nebenbei. Aufgrund dieser Mängel behielt ich einen Teil des Lohnes ein und wurde daraufhin von dieser "Pseudoingenieurin" verklagt. Der Richter ordnete eine Prüfung der Schlussrechnung an und der Gutachter prüfte nicht wie beauftragt die Schlussrechnung, sondern erstellte eine neue Rechnung nach Honorarzone, obwohl dies in unserem Vertrag nicht vereinbart war und auch nicht in Abschlussrechnung des Ing. Büros erschien. Er legte, ohne die Garage jemals gesehen zu haben, einfach fest, dass diese in HZ III einzuordnen ist. Deshalb meine Fragen:
    • kann der Gutachter aus einer Rechnung nach Zeitaufwand, auf

    mal eine Rechnung nach Honorarzone in den Raum stellen

    Vielen Dank Seifert

  5. HOAI-Berechnung: Gutachter prüft Stundenlohn auf Schlüssigkeit

    Möglichkeiten
    Nach meiner Ansicht kann der Gutachter eine Berechnung nach HOAL liefern um die Schlüssigkeit der Stundenlohnrechnung zu beurteilen. Dafür muss er aber HZ I ansetzen und prüfen, ob die Leistungen nach HOAIAbk. auch komplett erbracht wurden. Dazu finden Sie Leistungsbeschreibungen in der HOAI. Die Herstellungskosten muss der SV dazu auch grob schätzen, Eigenleistungen werden die Fremdleistungen angesetzt. Planung ist die Vorwegnahme einer Ausführung. Spannend wird nun die Antwort auf die Genehmigung dieser Planung durch Sie, denn die Fehler waren dann in den Planunterlagen und der Beschreibung wohl sichtbar. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Garagenboden: Mangelhafte Planung – Rollstuhlgerechter Zugang fehlt!

    Mängel sichtbar
    Hallo Herr Kirschner,

    vielen Dank für die Antwort. Also die sich nun darstellenden Mängel waren weder besprochen, noch in irgendwelchen Planunterlagen sichtbar. Der Garagenboden z.B. sollte 0,00 sein, so ist es auch in den Planunterlagen angegeben. Es wäre ja paradox, dass ich mir eine "Stufe" in meine Garage einbauen lasse, nachdem ich Aufgrund eines Unfalles auf den Rollstuhl angewiesen bin. Aber mich würde interessieren, kann man denn mit Stundenlohn einfach soviel Stunden abrechnen, wie man will, oder gibt es da auch Grenzen? Und muss sich die Summe in der Schlussrechnung auch an der Gesamtsumme der Nettobaukosten orientieren. Diese belief sich auf rund 95.000 €. Ebenso ist unklar, wie dieser SV in seine Neuberechnung meine Garage in die HZ III eingliedert. Haben Sie dafür eine Erklärung?

    Vielen Dank Seifert

  7. Honorarzone Garage: Gutachter – Schlechtleistung durch Stundenlohn?

    die Erklärung ist: Geld
    Bei einer Herstellungssumme von 95 T€ hatte der Planer nach HOAIAbk. anbieten müssen, der SV hat wohl was von "barrierefrei" gehört und das als besonders hochwertige Planung eingestuft. Aber bei einer Garage halte ich diese HZ nicht für anwendbar. Vermutlich will der Gutachter beweisen, dass das Stundenhonorar unter der HOAI liegt und deshalb wegen Schlechtleistung nicht weiter gekürzt werden kann. Wenn die Planunterlagen eine richtige Höhe der Bodenplatte zeigen und die Verwendung alter Fundamente nicht vorgesehen war, so liegt ein gravierender Bauleitungs- und Ausführungsmangel vor. Sie sollten prüfen lassen, ob das Werk überhaupt verwendbar ist oder abgerissen und nach Planung neu errichtet werden muss. Zumindest funktioniert aus der Ferne keine Hilfe, Sie brauchen Fachleute vor Ort. Über den Stundennachweis des Planers können Sie feststellen, was dieser überhaupt gemacht hat und wer für die Aufgaben qualifiziert war oder ob Phantomstunden abgerechnet wurden. Über einen Honorarrechner HOAI im Netz sowie über Teilleistungen und Herstellungssumme erhalten Sie einen Vergleichswert. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  8. Dank für Hilfe: Vorgehen gegen unseriöse Bau-Planer

    Danke
    Hallo, Herr Kirschner

    Ihre Antworten haben mir viel weiter geholfen. Vielen Dank dafür.

    Ich hoffe, wir haben eine Chance, gegen solche "Schwarzen Schafe" in der Branche anzukommen.

    Gruß Seifert

  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Garage Neubau: Baumängel, Honorar & Rechte – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt Baumängel bei einem Garagen-Neubau, die Honorarfrage des Architekten/Ingenieurs und die Rechte des Bauherrn. Ein Gutachter wurde hinzugezogen, um Planungsfehler zu bestätigen. Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung nach HOAIAbk., Stundenlohnvereinbarungen und die Haftung bei Mängeln. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Honorar aufgrund von Schlechtleistung gekürzt werden kann.

    🔴 Wichtig/Achtung: Im Beitrag Honorarzone: Planungsfehler – Haftung & Honorarminderung wird darauf hingewiesen, dass Planungsfehler der Berufshaftpflichtversicherung des Planers gemeldet werden müssen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI-Berechnung: Gutachter prüft Stundenlohn auf Schlüssigkeit erläutert, dass ein Gutachter eine Berechnung nach HOAI liefern kann, um die Schlüssigkeit der Stundenlohnrechnung zu beurteilen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vertragliche Vereinbarungen (HOAI vs. Stundenlohn) und lassen Sie Mängel durch einen unabhängigen Gutachter dokumentieren. Prüfen Sie die Honorarabrechnung und ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Garagenboden: Mangelhafte Planung – Rollstuhlgerechter Zugang fehlt! bezüglich der korrekten Ausführung gemäß Planunterlagen.

    Die Diskussion zeigt, wie wichtig eine detaillierte Planung und Bauleitung beim Garagenbau sind, um Baumängel und Honorarstreitigkeiten zu vermeiden. Die korrekte Anwendung der HOAI und die Dokumentation von Mängeln sind entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen. Die Expertise eines Gutachters ist oft unerlässlich, um Planungsfehler und Ausführungsmängel zu beweisen.

    Die Teilnehmer des Forums geben wertvolle Einblicke in die Vorgehensweise bei Baumängeln und Honorarfragen. Sie betonen die Bedeutung einer klaren Kommunikation mit dem Architekten/Ingenieur und die Notwendigkeit, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Die Beiträge bieten eine gute Grundlage für Bauherren, die ähnliche Probleme bei ihrem Garagenbau haben.

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