GÜ - Hausverbot für Bauleiter möglich?
BAU-Forum: Neubau
GÜ - Hausverbot für Bauleiter möglich?
-
Möglich ist es sicher
-
Ein sehr empfehlenswerter Ratschlag,
Guten Tag!Ich wende mich über dieses Forum an Sie, da ich einen Rat benötige. Wir bauen aktuell ein Einfamilienhaus mit einem Generalübernehmer (Grundstück gehörte uns). Da es jetzt sehr viele Meinungsverschiedenheiten gibt und der Bauleiter sich an mündlich abgesprochene Fakten nicht mehr erinnern will, möchte ich ihm gerne ein Hausverbot erteilen. Ist dies rechtlich möglich? In unserem Vertrag steht nichts von einem abgetretenen Hausrecht an den Generalübernehmer. Wie ist Ihre Meinung dazu? Danke im Voraus.
viele Grüße Sebastian R. aber wundern Sie sich nicht, wenn die Baustelle dann erstmal einige Wochen still steht, bis der Generalübernehmer extra für Sie einen neuen Bauleiter eingestellt hat.
Was sind das überhaupt für Absprachen auf der Baustelle? Wenn Sie den Bauvertrag ergänzen oder ändern wollen, sollten Sie es schriftlich machen. Es gibt aber auch Bauherren, die dem BL mit Extrawürsten so sehr zusetzen, dass der irgendwann nicht mehr hinhört und den ganzen Bauherrenquatsch für den er nicht bezahlt wird einfach ignoriert. Prüfen Sie sich selbst, ob sie es mit den Wünschen und Absprachen übertrieben haben.
Machen Sie alle wichtigen Absprachen schriftlich und kümmern Sie sich um den Kleinkram etwas mehr selbst. wie ich finde. Der hätte von mir kommen können. Mit einem Baustellenverbot ist es ja sicher nicht getan, denn es soll ja auch sicher weiter gehen.
Schildern Sie doch bitte Ihr Anliegen mal ein wenig genauer, um welche Absprachen geht es denn, die gehalten nicht gehalten oder versprochen worden sind?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
keine Extrawurst ...
keine Extrawurst ... -
Was bitte
Was bitte -
Integrieren ist das richtige Wort!
Hallo!Danke für Ihre Antwort. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Extrawurst (im Allgemeinen haben wir kaum Extrawürste gewollt). Es geht vielmehr um eine Eigenleistung, die in den Bauablauf besser hätte integriert werden müssen und uns jetzt Mehrkosten bringen soll.
Das es uns zusätzliche Bauzeit kosten soll ist mir klar. Da wir aber sowieso keinen Fertigstellungszeitpunkt haben (leider), wissen wir so oder so nicht wann das Haus fertig sein wird.
Danke.
VG soll ein Hausverbot bringen?
Wenn angeblich Bauleitungsmängel vorhanden sind, gibt es halt eine schriftliche Mängelrüge an den Generalübernehmer mit der Aufforderung den Mangel zu beseitigen.
Ist die Integrierung von Eigenleistungen vertraglich geregelt? Wenn nein, ist ohnehin der Bauherr allein verantwortlich, seine Eigenleistungen rechtzeitig zu erbringen.
Um welche Eigenleistungen geht es überhaupt? Also dann.
Führt der Auftraggeber bestimmte Bauarbeiten in Eigenleistung aus, bleibt grundsätzlich die Pflicht des Architekten zur Überwachung auch dieser Leistung bestehen. Allerdings darf der Architekt nach dem OLG Hamm (OLGR 1996,206) darauf vertrauen, dass der Bauherr die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das von ihm in Eigenleistung übernommene Werk Gewerk besitzt; fehlt diese Fachkenntnis, und ist deshalb von einer BauÜberwachungspflicht des Architekten auszugehen, kommt diese im Einzelfall nur dann in Betracht, wenn der Auftraggeber dem Architekten "durch entsprechende Mitteilung und Aufforderung zur Anwesenheit konkret Gelegenheit" gibt, diese Bauaufsicht auszuüben.
Quelle: Werner/Pastor Rn. 1506
Ein Problem ergibt sich dann, wenn der Bauherr gerade eben nicht über die nötige Erfahrung verfügt die die Eigenleistungsgewerke auszuführen. Ist der Architekt Aufgrund seiner vertraglichen Abreden von dem Bauherren mit der (uneingeschränkten) Objektüberwachung im engeren Sinne beauftragt, so muss er grundsätzlich auch diese Eigenleistung in seine Überwachungstätigkeit einbeziehen. Er wird hierdurch nicht von seinen vertraglichen Pflichten entbunden und hat für den Erfolg uneingeschränkt einzustehen. Die erforderliche Intensität der Objektüberwachung ist in diesen Fällen wiederum vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Erweist sich in diesem Sinne der Bauherr als unzuverlässig so muss der Architekt die Überwachungstätigkeit intensivieren und ggf. auch die Anzahl der regelmäßigen Baustellenbesuche erhöhen, gerade weil Baumängel anderenfalls vorprogrammiert sind. Folgt der Bauherr dabei nicht den Anweisungen des Architekten und wird die weitere Leistungserbringung für den Architekten Aufgrund der drohenden eigenen Haftung wegen unausweichlicher Baumängel für ihn unzumutbar, besteht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Davon muss der Architekt im Einzelfall dann aber auch Gebrauch machen.
Individualvertraglich kann der Architekt die Bauleitung für die vom Bauherrn in Eigenleistung erbrachten Gewerke von sich weisen, dies gilt jedoch nur dann, wenn die Erbringung seiner eigenen Leistung am Bauwerk die Mangelfreiheit der Gesamtbauleistung nicht gefährdet.
Wie jedes andere Gewerk sind auch die Eigenleistungen des Bauherrn durch den Architekten in den Bauablauf zu integrieren und ist von ihm durch geeignete Koordinierungsmaßnahmen sicherzustellen, dass er von sich aus Gelegenheit zur eigenständigen Überwachnugn der Arbeiten hat. Der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt kann also nicht einwenden, er hätte vom genauen Zeitpunkt und Ablauf der Eigenleistungen keine Kenntnis gehabt (Koordinationsverschulden).
Quelle: Kesseling in Die Haftung des Architekten, Seite 609 Rn. 42 ff
Anders als in dem Beitrag des Teilnehmers vorher - auch und eben gerade dann, wenn im Vertrag nichts geregelt ist - ist der Bauherr nicht allein verantwortlich (der Architekt ist und bleibt gerade eben dann verantwortlich). Nur dann kann der Bauherr ggf. allein verantwortlich sein, wenn es vertraglich per Individualvereinbarungsklausel geregelt ist, dass er - der Architekt- für die in Eigenleistung erbrachten Leistungen des Bauherrn nicht verantwortlich ist, dies aber auch nur dann, wenn der Erfolg des gesamten Bauwerkes nicht gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Die Sache
Die Sache -
"Eigenleistung" durch Fachfirma
"Eigenleistung" durch Fachfirma -
Tja, dann wird es mehr als schwierig!
hat nur einen Haken:Es gibt keinen vom Bauherren mit der Bauleitung beauftragten Architekten, den er im Sinne des Vorbeitrags in Anspruch nehnen könnte. Hallo die Herren und Danke für Ihre Beiträge!
Die "Eigenleistung" wurde durch eine Fachfirma (von mir selbst beauftragt und keine Leistung des Generalübernehmer) durchgeführt; also nicht von mir als privater Bauherr selbst.
Mir geht es es bei einem möglichen Hausverbot darum, dass ich überhaupt nicht mehr möchte, dass sich dieser Mann auf unserer Baustelle aufhält. Er hat uns mehrfach angelogen und auf div. Informationen (z.B. Nachweise / Gesprächsprotokolle) warten wir schon seit Wochen vergebens. Ich zahle viele € an den Generalübernehmer und bin es leid, mich wie "der letzte Dreck" (sorry für den Ausdruck) behandeln zu lassen. Einen eigenen Architekten oder Bauleiter habe ich leider nicht - das war ein Fehler, aber nun leider nicht mehr zu ändern.
viele Grüße Sebastian R. Aber als aussichtslos würde ich - je nachdem, was im Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger vereinbart wurde - nicht erachten.
Wenn die Bauleitung für das Objekt vereinbart ist und auch bezahlt wird und dies auch entsprechend im Vertrag beschrieben ist, dürfte es als unerheblich anzusehen sein, dass der Bauleiter vom Bauträger gestellt wurde.
Schlussendlich wird dies aber sicherlich einer juristischen Würdigung bedürfen, die nur von einem Juristen erledigt werden kann.
Wenn die von Ihnen hier gestellte Frage Ihnen ein derart schweres Anliegen darstellt dann sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Termin vereinbaren, mit dem Anwalt das Honorar vereinbaren, den Vertrag mitnehmen und schildern was passiert ist. Das kostet so viel nicht.
Danach können Sie immer noch entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten. Klar das Sie ein wenig Gel in die Hand nehmen müssen aber wie viel macht das gemessen an den Baukosten für Ihr Bauwerk schon aus - sicherlich nur einen Bruchteil dessen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
nur zur Sicherheit
-
Ich denke es ist ein GÜ
Ich denke es ist ein GÜ -
Klären Sie mich auf Herr Ibold,
Moin,es ist ein Generalübernehmer und kein BT?
@ Herrn Reinartz, Sie wissen, das ist ein Unterschied, der entscheidende.
si Hallo Herr Ibold,
da uns das Grundstück schon vorher gehörte und das Unternehmen (mit seinen ausführenden Subunternehmer / Nachunternehmer) "nur" das Haus baut (inkl. Planung/Bauleitung), gehe ich mal davon aus, dass es sich hier um einen Generalübernehmer und nicht um einen Bauträger handelt (wenn ich denn die Definitionen richtig verstanden habe). Hier lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren.
Danke.
viele Grüße Sebastian wo im vorgetragenen Fall der Unterschied liegt. Ohne jetzt blöd sein zu wollen oder so, ich bin gespannt. Eine eingekaufte Leistung ist und bleibt eine eingekaufte Leistung, egal wo gekauft, egal ob Generalübernehmer oder Bauträger! Es kommt in meinen Augen sicherlich auf die Formulierung im Vertrag an, was vereinbart und gekauft und mithin geleistet werden muss.
-
Auch bei
Auch bei -
basics
basics -
Natürlich sind die Unterschiede klar
einem Generalübernehmer wird i.d.R. keine Bauleitung "eingekauft".GÜ's wickeln die Bauten in eigener Verantwortung ab, Bauleiter werden zwar in den Baubeschreibungen erwähnt, da geht es dann aber immer nur darum, dass der Generalübernehmer den Bauleiter gem. LBOAbk. stellt. Und der ist nur gegenüber dem Baumt für Einhaltung der öffentl. rechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
Ich halte insgesamt das geplante Vorgehen "Hausverbot für Bauleiter des Generalübernehmer" nicht für zielführend.
Der Bauherr will offensichtlich lediglich eine Retourkutsche für schlechte Behandlung durch den Bauleiter fahren.
Wieso eigentlich nicht mal ein Gespräch mit dem Chef des Bauleiters, mit dem GÜ?
Dort die Beanstandungen vorbringen, vielleicht lässt sich das was im Bauherrensinne ändern? BT = der Kunde KAUFT das Haus = Kunde ist NICHT Bauherr
GÜ = der Kunde ist Bauherr (Auftraggeber) und BAUT das Haus
Bei einem Bauträger hätte der Kunde theoretisch nicht einmal das Recht, dass Grundstück vor der Übergabe zu betreten.
Soweit in groben Zügen. Die Konsequenzen, Herr Reinartz, dürfen Sie sich gern selber überlegen.
Comprende?
si Dennoch kommt es auf den Vertrag an. Was üblich, nicht üblich oder unüblich ist, ist weniger wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
ach so,
-
Eigentlich
Eigentlich -
Danke Herr Peters
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauleiter, Hausverbot". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Sind solche Fotos legal?
- … Kein Hausverbot erteilt? Na dann mag es durchaus legal sein, dass der Bauunternehmer …
- … der Fußmatte für jeden zugänglich, dann war es wohl Dank fehlendem Hausverbot keine ilegale Aktion. Hat er sich mit Gewalt Zutritt verschafft, wäre …
- … zu betreten ohne vorher eine Einwilligung einzuholen ist vermutlich auch ohne Hausverbot illegal und dann auch alles, was dort geschehen ist (=>Fotos). Wäre …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukostenabschätzung mit Architekt oder wie sonst?
- … es so. Mit einer Firma, die den Bauherren bis zur Fertigstellung Hausverbot auf der Baustelle erteilen will (ist mir auch bekannt), muss man …
- … da würd ich gerne mal eine Gegenkalkulation zusammen mit einem Architekten/Bauleiter u. Statiker/Geologen dem gegenüber stellen damit man das Vorteil über …
- BAU-Forum - Heizung / Warmwasser - Vaillant ecoCompact oder Buderus Logamax
- … Hausverbot für den Heizer & sofort ab zum Staatsanwalt! …
- … wir hatten bisher keinen direkten Kontakt mit dem Heizungsbauer da alles über das Bauunternehmen läuft. Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem Bauleiter, und man war auch gleich einsichtig. Zumal der Heizungsbauer …
- … Das mit der Heizlastberechnung ist ein guter Hinweis. Werde den Bauleiter mal danach fragen. …
- BAU-Forum - Neubau - 15627: GÜ - Hausverbot für Bauleiter möglich?
- … GÜ - Hausverbot für Bauleiter möglich? …
- … gehörte uns). Da es jetzt sehr viele Meinungsverschiedenheiten gibt und der Bauleiter sich an mündlich abgesprochene Fakten nicht mehr erinnern will, möchte ich …
- … ihm gerne ein Hausverbot erteilen. Ist dies rechtlich möglich? In unserem Vertrag steht nichts von einem abgetretenen Hausrecht an den Generalübernehmer. …
- … aber wundern Sie sich nicht, wenn die Baustelle dann erstmal einige Wochen still steht, bis der Generalübernehmer extra für Sie einen neuen Bauleiter eingestellt hat. …
- … soll ein Hausverbot bringen? …
- … Mir geht es es bei einem möglichen Hausverbot darum, dass ich überhaupt nicht mehr möchte, dass sich dieser Mann …
- … Einen eigenen Architekten oder Bauleiter habe ich leider nicht - das war ein Fehler, aber nun …
- … Vertrag beschrieben ist, dürfte es als unerheblich anzusehen sein, dass der Bauleiter vom Bauträger gestellt wurde. …
- … GÜ's wickeln die Bauten in eigener Verantwortung ab, Bauleiter werden zwar in den Baubeschreibungen erwähnt, da geht es dann aber …
- … immer nur darum, dass der Generalübernehmer den Bauleiter gem. LBOAbk. stellt. Und der ist nur gegenüber dem Baumt für Einhaltung der öffentl. rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. …
- … Ich halte insgesamt das geplante Vorgehen Hausverbot für Bauleiter des Generalübernehmer nicht für zielführend. …
- … offensichtlich lediglich eine Retourkutsche für schlechte Behandlung durch den Bauleiter fahren. …
- … Wieso eigentlich nicht mal ein Gespräch mit dem Chef des Bauleiters, mit dem GÜ? …
- BAU-Forum - Neubau - Bauschaumverwendung überall und teilw. Elektro und Sat. -Kabel im Estrich
- … gehört dem das Haus bis zum Eigentumsübertrag und kann Ihnen sogar Hausverbot ausprechen). Sie können dann nur noch beim Einzug sichtbare Mängel ggf. …
- … gehört aber schon Ihnen). Dann sind SIE der Bauherr. Aber der Bauleiter stellt der Generalunternehmer. Oder Sie gegen separate Bezahlung. …
- … Haus, individuell geplant vom Architekt, mit Einzelvergabe (Bauleiter ist der Architekt oder wer auch immer, aber von IHNEN beauftragt und bezahlt) …
- … Ein Stück Haus, individuell geplant vom Generalunternehmer (Grundstück gehört aber schon Ihnen). Dann sind SIE der Bauherr. Aber den Bauleiter stellt der Generalunternehmer. …
- BAU-Forum - Neubau - Mängel und Gründungssohle
- BAU-Forum - Neubau - Stress mit Bauträger
- … wir eine andere Firma mit diesen Arbeiten beauftragt und selbstverständlich den Bauleiter daruerb informiert. Der Verputz im Keller wurde von der anderen Firma …
- … für den Keller beauftragt haben. Selbstverständlich haben wir auch dies dem Bauleiter mitgeteilt. Ich musste dann dienstlich nach Sibieren für 1 Woche und …
- … in dieser Zeit den Estrich im Keller zu erledigen. Da unser Bauleiter wusste, dass diese Firma nur abends arbeitet, kam er zufällig abends …
- … rausgeschmissen und Ihnen meinen Schlüssel abgenommen. Am nächsten Tag hat der Bauleiter auf Draengen des Vaters meiner Freundin (die zur Hälfte Miteigentümer des …
- … gemäß Werkvertrag rechtzeitig bezahlt, insgesamt 325.000 DM. Nun verweigert uns der Bauleiter, den Zutritt in unser Haus mit der Begründung, dass das Haus …
- … 1. Darf der Bauleiter uns aus unserem Haus aussperren, obwohl wir laut Grundbuch die Eigentümer …
- … Bauarbeiten das Hausrecht inne . Ohne eine solche Klausel ist Ihr Bauleiter auf dem Holzweg. Vielleicht können Sie ihm das klarmachen, dann erübrigt …
- … zu bekommen. Hier kam es anders. Und dann war es dem Bauleiter mulmig bei dem Gedanken, fremde Handwerker in seiner noch nicht abgenommenen …
- … . Je nach Bautenstand hätte ich da auch ein Problem als Bauleiter. Dann hat er eben zugesperrt, wie auch ein Heizungsbauer seinen Heizraum …
- … Noch was. Ich weiß natürlich, dass der Bauleiter des Bauträger nur das Beste für uns will und er das …
- … Kann ich dem Bauleiter eigentlich verbieten unser Grundstück zu betreten? Wie bekomme ich den Schlüsseldienst …
- … würde außerdem selbst das Hausrecht ausüben und der Firma und dem Bauleiter sofort Hausverbot erteilen. Die Firmen sind ja fertig wie Sie schreiben …
- … unter. Wie Sie sehen, brauchen Sie als Eigentümer die Mitwirkung des Bauleiters und der Firma überhaupt nicht um weiterzukommen. Lesen Sie außerdem Neubau …
- … Schlösser und neuer Schlüssel. Ich könnt Euch nicht vorstellen, wie der Bauleiter gestern gekuckt habe, als seine Schlüssel nicht mehr passten und ich …
- BAU-Forum - Neubau - BGB oder VOB?
- … Und das Gegenteil von VOB ist BOV, Bauleiter ohne Vorkenntnisse ;-) …
- … Bauherren empfohlene Firmen heraus und vereinbare die VOBAbk.. Angagiere einen eigenen Bauleiter (der sich mit sowas auskennt) dann hast Du das meiste getan. …
- … ;-) bei Ihnen 750 TDM. Mit Vertragsentwurf zum Architekt, Finanzierer, Generalunternehmer, Bauleiter, Handwerker etc. wer immer auch damit beglückt werden soll. Da vom …
- … VOB, oder. Schließlich soll ich auch nur Weisungsbefugnis gegenüber dem Bauträger-Bauleiter sein. …
- … generell mir das Hausrecht einräumt und in meiner Abwesenheit dem Bauträger-Bauleiter, das Hausrecht für Subunternehmer / Nachunternehmer und Handwerker aber ausschließt. Sollte ich …
- … Architekt) und Ra mit Spezialisierung Baurecht aufsetzen. Denn gibt es kein Hausverbot mehr. …
- … Hausverbot gibt es nie. Ich will mir …
- BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Wer überwacht die Einhaltung der Baustellenverordnung?
- … hat der Dame niemand Hausverbot erteilt? …
- … Ein brauchbarer Bauleiter achtet auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften schon im eigenen Interesse. …
- … der BaustellVAbk. möchte ich nicht streiten. Ich übernehme oft beide Aufgaben (Bauleiter und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)). Ist zulässig, spart mir …
- BAU-Forum - Sonstige Themen - Können wir Subunternehmer Hausverbot erteilen?
- … Können wir Subunternehmer Hausverbot erteilen? …
- … Haben wir das Recht unter diesen Umständen dem Subunternehmen Hausverbot zu erteilen? Unser Generalunternehmen lässt leider gar nicht mit sich …
- … Erfahrung gemacht hat und wenn ja, welche Möglichkeiten ich habe, ein Hausverbot durchzusetzen. …
- … Und vrmtl. wäre die Einschaltung eines Bauleiters der von IHNEN bezahlt wird, eine gute Sache. …
- … Ihr Eigentum im Grundbuch ist, sonst könnte es ggf. für Sie Hausverbot geben). …
- … sondern gegen das Hausverbot sprich die Kündigung des Subunternehmer / Nachunternehmer. …
- … Ich denke, der SUB bekommt deswegen kein Hausverbot, weil der SUB dem Generalunternehmer abhängig ist. Der Generalunternehmer wird schon …
- … Braten gerochen hat und dann beginnt eigene Doku zu machen / eigener Bauleiter etc., spätestens dann sollte dem Generalunternehmer klar sein, dass hier das …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauleiter, Hausverbot" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauleiter, Hausverbot" oder verwandten Themen zu finden.