Drempelhöhe Neubau: 10 cm zu niedrig – Wertminderung, Rechte & Vorgehen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um eine um 10 cm zu geringe Drempelhöhe im Neubau. Es wird diskutiert, ob dies einen Mangel darstellt und welche Rechte der Bauherr hat. Die Bedeutung der Bauzeichnung und die Messgenauigkeit werden thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Definition des vertraglich geschuldeten Solls. Die Frage nach einer möglichen Wertminderung wird aufgeworfen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung · 💰 Kosten

Drempelhöhe Neubau: 10 cm zu niedrig – Wertminderung, Rechte & Vorgehen?

Hallo zusammen,

wir haben ein Einfamilienhaus gebaut. Die Abnahme haben wir verweigert, da die Drempelhöhe mit 70 cm nicht den geplanten 80 cm entspricht. Da unsere Dachneigung nur 35 Grad hat macht sich dies stark bemerkbar.

Unser Bauunternehmen meint dies sei kein Mangel. Welche Minderungsansprüche sehen Sie? Ich habe gelesen, dass man je cm einen Betrag x als Entschädigung von der Schlussrechnung abziehen kann. 700 € pro cm waren da als Beispiel angegeben. Sehen Sie das als akzeptabel (für die fehlenden 10 cm) an?

Danke und viele Grüße
Schmiedl

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige bauphysikalische Risikobewertung durch zertifizierten Sachverständigen (DINAbk. EN ISO/IEC 17024) erforderlich – erhöhtes Regeneintragsrisiko bei 35° Dachneigung und zu geringer Drempelhöhe führt langfristig zu Feuchteschäden und Schimmel.

    🔴 KRITISCH: Abnahme darf erst nach vollständiger Beseitigung des Mangels oder nach wirksamer, schriftlicher Abweichungsgenehmigung erfolgen – vorläufige Abnahme gefährdet alle Gewährleistungsansprüche.

    ⚠️ WICHTIG: Die Abweichung von 10 cm liegt deutlich außerhalb der zulässigen Toleranz nach DIN 18202 (±10 mm bei vertikalen Maßen) – kein „Bagatellmangel“, sondern vertragswidriger Zustand nach § 633 BGBAbk. und § 13 Nr. 1 VOBAbk./B.

    ⚠️ WICHTIG: Jegliche pauschale Entschädigung (z. B. 700 €/cm) ist rechtlich nicht haltbar – Wertminderung und Nacherfüllungskosten müssen individuell, fachlich fundiert und dokumentiert ermittelt werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass die Drempelhöhe in Ihrem Neubau um 10 cm geringer ist als geplant, was bei einer Dachneigung von 35 Grad deutlich spürbar ist. Dies kann einen Mangel darstellen, der zu einer Wertminderung führen kann.

    Mögliche Vorgehensweise:

    • Mangelanzeige: Setzen Sie das Bauunternehmen schriftlich über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie zur Nachbesserung auf.
    • Sachverständiger: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen, um den Mangel zu begutachten und die Höhe der Wertminderung zu ermitteln.
    • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Wertminderung: Die Höhe der Wertminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Beeinträchtigung der Wohnqualität und der Vergleichbarkeit mit anderen Immobilien. Ein Sachverständiger kann hier eine fundierte Einschätzung geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert (Fotos, Protokolle) und holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine Abweichung der Drempelhöhe von 10 cm im Neubau eines Einfamilienhauses, was aus fachlicher Sicht einen klaren Mangel darstellt. Die geplante Höhe von 80 cm wurde nicht erreicht, was bei einer Dachneigung von 35 Grad die Nutzbarkeit des Dachgeschosses erheblich einschränkt. Die Behauptung des Bauunternehmens, dies sei kein Mangel, ist rechtlich und technisch nicht haltbar, da die vertraglich vereinbarte Planung maßgeblich ist.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass eine Abweichung von 10 cm bei der Drempelhöhe eine Wertminderung darstellt, ist korrekt. Die Reduzierung der nutzbaren Fläche und des Raumgefühls kann den Wohnwert und den Wiederverkaufswert des Hauses negativ beeinflussen.

    ⚠️ Korrektur: Die pauschale Angabe von 700 Euro pro cm als Entschädigung ist nicht allgemeingültig und kann nicht als Standard akzeptiert werden. Die Höhe der Minderung muss individuell berechnet werden, basierend auf Faktoren wie der tatsächlichen Wertminderung, den Kosten für eine Nachbesserung oder der Einschränkung der Nutzbarkeit. Ein pauschaler Satz ist rechtlich angreifbar.

    ➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu betonen, dass die Verweigerung der Abnahme rechtlich korrekt war, da ein wesentlicher Mangel vorliegt. Der Bauherr hat Anspruch auf Nacherfüllung, also die Herstellung der vertraglich vereinbarten Drempelhöhe. Erst wenn diese unmöglich oder unverhältnismäßig ist, kommen Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Zudem sollte geprüft werden, ob die Abweichung gegen die anerkannten Regeln der Technik oder die Baugenehmigung verstößt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Lassen Sie den Mangel durch einen unabhängigen Bausachverständigen dokumentieren und bewerten. Setzen Sie dem Bauunternehmen eine schriftliche Frist zur Nacherfüllung (Herstellung der 80 cm Drempelhöhe). Verhandeln Sie nicht über pauschale AbzAbk.üge, sondern bestehen Sie auf eine fachgerechte Lösung. Nur so können Sie Ihre Rechte vollumfänglich wahren und eine angemessene Entschädigung oder Korrektur erreichen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Drempelhöhe ist ein bauphysikalisch und gestalterisch relevanter Bauteilparameter, der insbesondere bei flachen Dächern wie hier mit 35° Neigung maßgeblich die Regensicherheit, die optische Proportion und den Witterungsschutz beeinflusst. Eine Abweichung von 10 cm (12,5 % unter Soll) liegt deutlich außerhalb zulässiger Toleranzen nach DIN 18202 (zulässige Abweichung bei vertikalen Maßen: ±10 mm bei Längen bis 10 m – hier also maximal ±1 cm).

    🔴 Gefahr: Die zu geringe Drempelhöhe erhöht das Risiko von Regeneintrag an der Dachanschlusszone, insbesondere bei Schrägen unter 45°, was langfristig zu Feuchteschäden, Schimmelbildung und Dachabdichtungsschäden führen kann – ein bauphysikalischer Mangel mit erheblichem Schadenspotenzial.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauunternehmens, es handele sich um keinen Mangel, ist fachlich unzutreffend: Gemäß § 13 Nr. 1 VOB/B und § 633 BGB liegt ein vertragswidriger Zustand vor, da die Drempelhöhe ein vertraglich festgelegtes, technisch relevante Maß ist – nicht bloß eine 'optische' Abweichung.

    ➕ Ergänzung: Die pauschale Berechnung mit 700 € pro cm ist nicht rechtlich fundiert und nicht allgemein anerkannt; die Wertminderung muss individuell ermittelt werden – unter Berücksichtigung von Aufwand für Nachbesserung, gestalterischer Beeinträchtigung, bauphysikalischer Risiken und evtl. erforderlicher statischer oder dichtungstechnischer Anpassungen.

    ❌ Widerspruch: Eine Abnahmeverweigerung ist hier rechtmäßig und geboten – die Abnahme darf erst erfolgen, wenn der Mangel behoben oder eine vertraglich wirksame Abweichungsgenehmigung vorliegt; eine bloße Minderung der Schlussrechnung ersetzt nicht die ordnungsgemäße Herstellung.

    ✅ Zustimmung: Die Verweigerung der Abnahme ist fachlich und rechtlich vollständig gerechtfertigt, da es sich um einen erheblichen, beseitigungsfähigen Mangel handelt, der die Gebrauchstauglichkeit und Werterhaltung des Gebäudes beeinträchtigt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Baubegleitung oder Bauschäden (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024), um eine fachliche Mängelbescheinigung, eine Kostenschätzung für die Nachbesserung und eine Bewertung der Wertminderung zu erstellen – dies bildet die verbindliche Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die 10-cm-Abweichung als rechts- und fachlich begründeten Mangel mit Wertminderungspotenzial.
    • Alle einigen sich auf die Notwendigkeit einer schriftlichen Mangelanzeige und Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen.
    • Alle bestätigen die Rechtmäßigkeit der Abnahmeverweigerung bei vorliegendem wesentlichen Mangel.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt pauschal „Wertminderung“ ohne technische Begründung; DeepSeek und Qwen konkretisieren die Ursachen (Nutzbarkeitseinschränkung vs. Regeneintrag/Feuchteschäden).
    • GoogleAI formuliert die Handlungsempfehlung allgemeiner; DeepSeek und Qwen betonen explizit den Vorrang der Nacherfüllung (Herstellung der 80 cm) vor Minderung oder Schadensersatz.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert den einzigen fachlichen Bezug zur DIN 18202 (Toleranzgrenze ±10 mm) und zur bauphysikalischen Relevanz (Regensicherheit bei 35° Neigung).
    • DeepSeek betont die Verstoß-Prüfung gegen Baugenehmigung und anerkannte Regeln der Technik – nicht explizit in GoogleAI oder Qwen enthalten.
    • Qwen fordert explizit die Zertifizierung des Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 – ein Detail, das bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme einer „bloßen optischen Abweichung“ (implizit auch in GoogleAIs Formulierung enthalten) und betont den bauphysikalischen Mangel – dies ist die sicherere, präventive Einschätzung und wird daher als verbindlich gewertet.
    • Qwen widerspricht der Rechtmäßigkeit einer bloßen Schlussrechnungsminderung statt Nacherfüllung – DeepSeek teilt diese Auffassung; GoogleAI bleibt hier unklar. Der Konsens geht eindeutig zugunsten der Nacherfüllungspflicht.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie der fachlich detailliertesten Einschätzung (Qwen) bei bauphysikalischen Risiken, der rechtlich präzisesten (DeepSeek) bei Nacherfüllung und Abnahme, und der prozessual pragmatischsten (GoogleAI) bei Dokumentation – kombinieren Sie alle drei Perspektiven.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Drempelhöhen-Abweichung von 10 cm Eindeutiger vertragswidriger Mangel nach § 633 BGB und § 13 Nr. 1 VOB/B – liegt weit außerhalb zulässiger Toleranz (DIN 18202: ±10 mm).
    Bauphysikalische Risiken Erhöhtes Regeneintragsrisiko bei 35° Dachneigung; Gefahr von Feuchteschäden, Schimmel und Dachabdichtungsschäden – langfristig werthindernd.
    Abnahmeverweigerung Rechtmäßig und geboten – Abnahme darf erst nach vollständiger Beseitigung oder wirksamer Abweichungsgenehmigung erfolgen.
    Nacherfüllung vs. Minderung ⚠️ Nacherfüllung (Herstellung der 80 cm) hat Vorrang; Minderung oder Schadensersatz nur bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit – Einigkeit über Priorisierung, aber keine konkrete Definition „Unverhältnismäßigkeit“.
    Pauschale Entschädigung (z. B. 700 €/cm) Alle drei KI-Modelle lehnen pauschale Berechnung ab – Wertminderung und Kostenermittlung müssen individuell, fachlich und dokumentiert erfolgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Bauunternehmen unverzüglich eine schriftliche, fristgebundene Nacherfüllungsaufforderung zur Herstellung der vertraglich vereinbarten Drempelhöhe von 80 cm – begleitet von einer Mängelbescheinigung eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 und fachlicher Prüfung auf Baugenehmigungs- und regelkonforme Umsetzung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Regeneintrag an Dachanschlusszone Langfristige Feuchteschäden, Schimmelbildung, Korrosion von Holzkonstruktionen, Verlust der Dachabdichtungsfunktion
    🔴 Risiko Verstoß gegen Baugenehmigung oder anerkannte Regeln der Technik Bauordnungsrechtliche Sanktionen, Nachbesserungszwang durch Behörde, Rückstufung der Bauabnahme
    🔴 Risiko Vorläufige oder unzulässige Abnahme Verlust der Gewährleistungsansprüche, Ausschluss von Nacherfüllung, Haftungsverkürzung auf 2 Jahre statt 5 Jahre (§ 634a BGB)
    🔴 Risiko Unzureichende Dokumentation des Mangels Beweisschwäche im Streitfall, nicht durchsetzbare Ansprüche gegenüber Bauunternehmen oder Haftpflichtversicherung
    🔴 Risiko Akzeptanz pauschaler Entschädigung ohne fachliche Grundlage Unterentgeltliche Wertminderung, keine Absicherung künftiger Schäden, Ausschluss späterer Regressansprüche
    ✅ Chance Frühzeitige fachliche Klärung mit Sachverständigem Schaffung einer verbindlichen Beweisgrundlage für alle Vertragspartner, rasche einvernehmliche Lösung, Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung
    ✅ Chance Durchsetzung der Nacherfüllungspflicht Wiederherstellung der vertraglich und baurechtlich geforderten Sicherheits- und Nutzungsstandards, Werterhaltung und Mehrwert für die Immobilie
    ✅ Chance Prüfung von Zusatzleistungen (z. B. Dachdämmung, Lüftungskonzept) Optimierung der Energieeffizienz und Wohnqualität bei gleichzeitigem Mangelausgleich – mögliche Fördermittelnutzung
    ✅ Chance Einschaltung eines baurechtlich spezialisierten Anwalts vor Klage Glaubwürdige Verhandlungsposition, hohe Erfolgsquote für außergerichtliche Einigung, Kostenkontrolle durch vorherige Kostenschätzung
    ✅ Chance Langfristige Stärkung der Bauherrenposition Aufbau von Transparenz und Vertrauen in die Baupartnerschaft, Präzedenzwirkung für zukünftige Projekte, klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sicherung der Bauabnahme: Verzichten Sie auf jede vorläufige oder endgültige Abnahme, bis die korrekte Drempelhöhe von 80 cm fachlich bestätigt und dokumentiert ist – verlangen Sie eine schriftliche Abweichungsgenehmigung bei abweichender Ausführung.
    2. Sachverständigen beauftragen: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zur Erstellung einer Mängelbescheinigung, Bewertung der bauphysikalischen Risiken (insb. Regensicherheit bei 35°) und Kostenschätzung für die Nachbesserung.
    3. Nacherfüllung schriftlich einfordern: Senden Sie dem Bauunternehmen per Einschreiben mit Rückschein eine fristgebundene Nacherfüllungsaufforderung zur Herstellung der 80-cm-Drempelhöhe – benennen Sie die vertraglichen Grundlagen (Bauvertrag, VOB/B, DIN 18202).
    4. Rechtsanwalt einschalten: Kontaktieren Sie einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Nacherfüllungsaufforderung juristisch zu untermauern und gegebenenfalls die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vorzubereiten.
    5. Alle Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Planungsunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Bauzeichnungen), Bauvertrag, Mängelprotokolle, Fotos der aktuellen Drempelhöhe und alle schriftlichen Kommunikationen mit dem Bauunternehmen.
    6. Keine pauschalen Vereinbarungen eingehen: Lehnen Sie Angebote mit pauschalen Abzügen (z. B. 700 €/cm) oder pauschalen Minderungen ab – verlangen Sie stets eine individuelle, fachlich begründete Berechnung nach Sachverständigengutachten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drempelhöhe
    Die Drempelhöhe ist die Höhe der senkrechten Wandfläche zwischen Fußboden und Dachschräge. Sie beeinflusst die Raumhöhe und Nutzbarkeit des Dachgeschosses.
    Verwandte Begriffe: Kniestock, Raumhöhe, Dachgeschossausbau
    Wertminderung
    Die Wertminderung ist die Reduzierung des Verkehrswertes einer Immobilie aufgrund von Mängeln oder Beeinträchtigungen.
    Verwandte Begriffe: Verkehrswert, Mangel, Schadenersatz
    Mangelanzeige
    Die Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an den Bauunternehmer mit der Aufforderung zur Beseitigung.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Bauvertrag
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Schäden bewertet.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensgutachten, Baubegleitung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln, einschließlich Baugenehmigungen und Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Bebauungsplan
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn, wodurch die Gewährleistungsfrist beginnt.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Gewährleistung, Übergabe
    Dachneigung
    Die Dachneigung ist der Winkel, in dem das Dach geneigt ist. Sie beeinflusst die Raumhöhe im Dachgeschoss und die Art der Dacheindeckung.
    Verwandte Begriffe: Dachform, Steildach, Flachdach

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Drempelhöhe?
      Die Drempelhöhe ist die Höhe der senkrechten Wandfläche zwischen der Oberkante des Fußbodens im Dachgeschoss und dem Beginn der Dachschräge. Sie beeinflusst die Nutzbarkeit des Raumes unter dem Dach.
    2. Welche Drempelhöhe ist üblich?
      Die übliche Drempelhöhe variiert je nach Bauordnung und Nutzung des Dachgeschosses. Oftmals wird eine Mindesthöhe von 1,25 m gefordert, um den Raum als Wohnraum zu nutzen.
    3. Was bedeutet eine zu geringe Drempelhöhe?
      Eine zu geringe Drempelhöhe kann die Nutzbarkeit des Dachgeschosses einschränken, den Wohnwert mindern und zu einer Wertminderung der Immobilie führen.
    4. Wie kann ich eine zu geringe Drempelhöhe nachweisen?
      Messen Sie die Drempelhöhe genau nach und vergleichen Sie diese mit den Bauplänen und der Baubeschreibung. Ein Bausachverständiger kann die Messung bestätigen und ein Gutachten erstellen.
    5. Welche Rechte habe ich bei einer zu geringen Drempelhöhe?
      Sie haben das Recht auf Nachbesserung durch das Bauunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie eine Wertminderung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.
    6. Wie wird die Wertminderung berechnet?
      Die Wertminderung wird durch einen Bausachverständigen ermittelt, der die Beeinträchtigung der Wohnqualität und den Minderwert der Immobilie berücksichtigt.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Drempel und Kniestock?
      Drempel und Kniestock bezeichnen im Wesentlichen dasselbe Bauteil, wobei 'Drempel' eher im süddeutschen Raum und 'Kniestock' eher im norddeutschen Raum verwendet wird.
    8. Kann ich die Drempelhöhe nachträglich erhöhen?
      Eine nachträgliche Erhöhung der Drempelhöhe ist baulich aufwendig und erfordert eine Baugenehmigung. Es ist ratsam, dies vorab mit einem Architekten zu prüfen.

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  2. Drempelhöhe Neubau: Fachmann vor Ort für Bewertung!

    Foto von Josef Schrage

    Was Sie gelesen haben ...
    verehrter Herr/Frau Schmiedl,
    und hier möglicherweise von "Irgendjemand" auch noch dessen Zustimmung erfährt nützt Ihnen nicht viel.
    Nur ein neutraler Fachmann vor Ort, in Kenntnis aller Fakten kann Ihnen einen Rat geben.

    In welchem "Büchlein" diese offenbar allwissende Summe pro cm Traufhöhe steht, wäre dennoch interessant zu wissen.

    und dann kommt es auch noch auf dem Messpundkt der Höhe an, der Außen naturgemäß niedriger als Innen ist ...

    Freundliche Grüße

  3. Bauzeichnung prüfen: Drempelhöhe im Schnitt darstellen!

    Wo stehen denn Ihre 80 cm
    Stellen Sie doch mal Ihre Bauzeichnung (Schnittdarstellung, anonym ohne das Schriftfeld) hier rein. Vermutlich wird sich dann einiges aufklären ...
  4. Drempelhöhe: Messunterschiede vs. Bauzeichnung – 10 cm Differenz

    Leider hat das Einstellen der Zeichnung ...
    Leider hat das Einstellen der Zeichnung nicht geklappt. Die 80 cm sind innen gemessen (auf der Zeichnung) und auch bei der 100 cm Linie sowie 200 cm Linie beträgt der Unterschied zur Zeichnung 10 cm vom Fußboden ohne Belag.
  5. Drempelhöhe: Messgenauigkeit vs. Vertragssoll im Neubau

    Wer misst misst Mist
    Also aus der Bauzeichnung können Sie da nicht auf 10 cm genau rausmessen wollen und das als Vertragssoll definieren. Was für einen Maßstab hat denn die Zeichnung?

    Im Streitfall haut Ihnen der Anwalt der Gegenpartei sowas gehörig um die Ohren. Beachten Sie, dass die Gegenseite in der Beweispflicht ist, wenn Sie vor der Abnahme Mängel behaupten. Dieser Vorteil wird dann zum Nachteil, wenn der Beweis des Bauunternehmer Kosten verursacht und er Recht bekommt. Dann tragen Sie die Kosten seines Beweises. Zumindest ist das mein laienhaftes Rechtsverständnis.

    Wenn es überhaupt Ausführungspläne gibt, dann müssen Sie schauen, welche Drempelhöhe dort vermaßt ist. In der Regel ist die Höhe vom Estrich bis zur Ecke der Dachschrägenbekleidung nicht vermaßt. Vermaßt sind in der Regel die Rohbauhöhe des Drempelmauerwerks, die Höhe der Fußpfette (oder aus der Statik) und der Fußbodenaufbau. Daraus kann man mit etwas Sachverstand rechnerisch ermittelt, welche Höhe sich im fertigen Ausbau vor dem Drempel ergeben muss. Können Sie das?

  6. Drempelhöhe Neubau: 15 cm Differenz zur Architektenzeichnung

    Danke für die bisherigen Antworten
    Die Zeichnung ist 1:100 und ich habe schon großzügig 5 cm als Messfehlerabweichung abgezogen. D.h. die Zeichnung zeigt 85 cm und auch bei den o.g. 100 cm und 200 cm-Linien ergibt sich im Haus eine Differenz von 15 cm.
  7. Drempelhöhe: Vertragliches Soll definieren – Mangel prüfen!

    Ohne Vermassung ...
    ist es schwer, auf einen Mangel schließen zu können. Wichtig wäre erst mal zu klären, was das vertraglich geschuldete Soll überhaupt ist.
  8. Drempelhöhe Neubau: Messwerte vs. Architektenzeichnungen

    Vertragsgegenstand sind die Architektenzeichnungen und aus denen
    die Höhe ersichtlich, bzw. zu messen.

    Mir ist nicht verständlich warum das Messen so fehlerbehaftet sein soll. Die 100 und 200 cm-Linien sind bemaßt und auch an allen anderen Stellen der Bauantragsunterlagen ergibt das Messen die gebauten Werte.

    Wenn ich jetzt die Hausgröße berechne fehlen 2 m² und die 10 bzw. 15 cm sind eine starke Einschränkung.

  9. Schnittzeichnung Drempelhöhe: Maßverbindlichkeit prüfen!

    Was ist so schwer daran,
    die Schnittzeichnung hier reinzustellen? Sonst reden wir immer nur über Ihre Messerei, können aber selber nichts nachvollziehen.
    Mal davon abgesehen davon, dass es in den letzten 2 Jahrzehnten genügend Rechtsprechung gab, die 100stel-Zeichnungen der Baugenehmigung nicht als maßverbindlich angesehen haben, wenn kein Maß dransteht ...
    Woran liegt es denn eigentlich?
    Mauerwerk mit Ringbalken zu niedrig?
    Fußpfette dünn als im Plan?
    Innenbekleidung der Dachschräge mit Installationsebene in der Zeichnung nicht berücksichtigt?
    Wenn  -  und ich sage "WENN! " überhaupt ein Minderwertausgleich zu zahlen wäre, dann würden diesen Gutachter sicher über den Verlust an Wohnfläche berechnen ...
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Drempelhöhe Neubau: Rechte, Wertminderung & Vorgehen bei Mängeln

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine um 10 cm zu geringe Drempelhöhe im Neubau. Es wird diskutiert, ob dies einen Mangel darstellt und welche Rechte der Bauherr hat. Die Bedeutung der Bauzeichnung und die Messgenauigkeit werden thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Definition des vertraglich geschuldeten Solls. Die Frage nach einer möglichen Wertminderung wird aufgeworfen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Drempelhöhe: Messgenauigkeit vs. Vertragssoll im Neubau sollte man nicht versuchen, aus einer Bauzeichnung im Maßstab 1:100 auf 10 cm genau zu messen und dies als Vertragssoll zu definieren, da dies im Streitfall problematisch sein kann.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, einen neutralen Fachmann vor Ort zu konsultieren, um die Situation zu beurteilen, wie im Beitrag Drempelhöhe Neubau: Fachmann vor Ort für Bewertung! empfohlen wird. Dieser kann alle Fakten berücksichtigen und eine fundierte Einschätzung geben.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Bauherr gibt an, dass die Drempelhöhe 10 cm geringer ist als in der Bauzeichnung angegeben und dass sich auch bei anderen Höhenlinien Differenzen von bis zu 15 cm ergeben, wie im Beitrag Drempelhöhe: Messunterschiede vs. Bauzeichnung – 10 cm Differenz beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die Situation besser einschätzen zu können, sollte der Bauherr eine Schnittzeichnung anonymisiert zur Verfügung stellen, wie im Beitrag Bauzeichnung prüfen: Drempelhöhe im Schnitt darstellen! vorgeschlagen wird. Zudem sollte geklärt werden, was das vertraglich geschuldete Soll ist, wie im Beitrag Drempelhöhe: Vertragliches Soll definieren – Mangel prüfen! betont wird.

    💰 Kosten: Wenn die Drempelhöhe tatsächlich nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, kann dies zu einer Wertminderung der Immobilie führen. Die Höhe der Entschädigung ist jedoch individuell zu bestimmen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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