Grundriss-Diskussionen
Geschoßproblem
ich möchte ein Grundstück kaufen, das im Bauplan eine 2 vollgeschoßige Bauweise mit 30-35° Satteldach vorschreibt.
Nun möchte ich aber am liebsten nur 1,5 geschoßig bauen.
Ist es möglich das Dach bereits im 1. Stock über einen erhöhten Kniestock beginnen zu lassen oder ist es aufgrund der flachen Dachneigung nicht möglich so ein zweiten Vollgeschoß zu erreichen?
Vielen Dank
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welchen Sinn..
..soll das denn haben? -
Geschmack vielleicht?...
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Weil...
...uns eine 2 vollgeschoßige Bauweise sehr klobig und zu groß ist. Leider gibt es in diesem Ort nur noch sehr wenige Grundstücke, wodurch die Auswahl sehr gering ist.Weitere Details zum Bebauungsplan:
Bauweise: offen GFZ: 0,8 GRZ: 0,4 zwingend 2 Vollgeschoße E+1 30-35° Satteldach
Ich werde nicht um eine Bauvoranfrage herumkommen, aber meine Frage ist eher ob sich mit dieser Dachneigung ein Vollgeschoß bauen läßt?
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Hausbauer....
?.. deswegen frug ich nach dem link. Einerseits schreibst Du von zwingend 2 Vollgeschossen, andererseits von E+1, nämlich genau das, was Du willst. -
Links
Anbei die Screenshots aus dem Bebauungsplan, 2 Vollgeschoße und E+1 ist hier dasselbe.Anhang:
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt. -
das erklärts...
... also E +1 +D.Und, um die Frage zu beantworten: mit einem erhöhtem Kniestock/Drempel lässt sich bei der Dachneigung ein II. Vollgeschoss bauen.
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Umsetzung
...und wie müsste ich das Umsetzen? Kann ich mir die Kniestockhöhe selbst errechnen oder ist es besser über einen Architekten zu gehen? Danke -
In
den meisten Bauordnungen stehen die Begriffe wie Vollgeschoss im § 2. Dort wird definiert ab wann ein Geschoss ein VG ist. Lass es vom Archi machen, denn ersten sollte er das besser können als du und zweitens sollte er auch eine Haftpflicht haben, die du nicht hast, wenn was daneben läuft!