Welche Setzung ist im Hochbau zulässig?
BAU-Forum: Neubau
Welche Setzung ist im Hochbau zulässig?
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Mehr Output
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das was vorne
das was vorne -
Fast richtig,
Hallo zusammen? Weiß einer con Euch welche Setzungen im Hochbau zulässig sind? Ich habe keinerlei Toleranzdefinition gefunden. Mir ist klar dass Setzungen, solange sie gleichmäßig auftreten, unproblematisch sind - die Frag ist aber was muss ich als Kunde hinnehmen?
Ich danke Euch für Euren Input,
Gruß, Oliver Hallo Oliver,
ein paar Informationen wie, warum-weshalb-wieso-Hintergrund der Frage erleichtern die Beantwortung der Frage sehr ...
Gruß reinkommt ist der Input. Der Output kommt hinten raus. Zusammen auch putput genannt.
Zur Sache: Setzung ist kein Mangel; der Mangel ist der Schaden am Gebäude (Schiefstellung oder Risse).Üblicherweise werden die tolerierbaren Setzungsdifferenzen zwischen Baugrundgutachter und Statiker abgestimmt.
Die Antwort auf die erste Frage ist zwar Ja, aber das hilft dem Fragesteller, der die falsche Frage gestellt hat, vermutlich nicht weiter. was Herr Ackermann und Herr Schrage geschrieben haben.
Als einzige Ausnahme würden wir jedoch die Aussage von Herrn Ackermann ansehen wollen, dass eine Setzung selbst keinen Mangel darstellt.
Auch eine Setzung selbst kann einen Mangel darstellen.
Um nur ein Beispiel zu nennen ist dies zumimdest dann der Fall, wenn zum Beispiel die Außenanlage bereits fertig gestellt ist und sich an einem Haus, welches einer Setzung ausgesetzt war, die Außentüren - die nach außen öffnen - nicht mehr öffnen lassen, weil der Baukörper selbst so tief in die Erde eingesunken ist, dass Sie als Auftraggeber und Bauherr dadurch einen Schaden davon tragen, weil Sie nun die Außenanlage anpassen müssen.
Es kommt natürlich auch darauf an, welche Ursache die Setzung hat und was Sie im Bauvertrag vereinbaert haben.
Auch können Bergschäden zu Setzungen führen.
Bei Schieflagen, gleich welcher sonstiger Art und Ursache, wird auch häufig - also nicht nur bei Bergschäden- die Vereinbarung der VBHG als Verhandlungsgrundlage heran gezogen.
Diese Vereinbarung hier zu erläutern würde jedoch den Rahmen des Forums sprengen.
Einfach mal googlen. Dort eingeben
... VBHG, ... oder Bergschäden, ... oder auch Sprengnetter, Wertermittlungsforum Sinzig auch dort finden Sie die Vereinbarung.
Die hatten in der WFA-WertermittlungsforumAktuell Heft 2/98 einen Artikel darüber veröffentlich.
Dort werden auch Minderwertberechnung und die Grundlagen dafür aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
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