Hallo,
Ich würde gerne folgendes wissen bzgl. Einer Drainage.
Wir bauen ein Einfamilienhaus in ganz leichter Hanglage (ca. 3-5 % Gefälle)
Wir bauen ohne Keller.
Wir haben um das Haus herum Streifenfundamente und dann eine ebenerdige Bodenplatte (Ausgang zur Terrasse ist ebenerdig, Eingang über Haustür ist ebenerdig.
Unser Bodengutachten sagt aus, dass wir bei ca. 1,30 Meter Grundwassernhaben.
Über eine Drainage steht drinnen, dass entweder eine Ringdrainage empfohlen wird oder nur das aufschütten um das Fundament mit Kies und ohne Draiagenrohr.
Was würdet ihr machen?
Drainage bei keinem Keller
BAU-Forum: Neubau
Drainage bei keinem Keller
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Abdichtung gem. DIN 18195-6
Für Ihren Fall empfehle ich Ihnen, die Bodenplatte, einschließlich der erdberührten Bauteile, bis ca. 30 cm über Geländeoberkante, gegen von außen drückendem Wasser mit Bitumen-Schweißbahnen abzudichten.
Die Verfüllung der Arbeitsräume mit Kies und Herstellung eines umlaufenden Spritzschutzstreifens ist obligat.
Damit können Sie auf den Einbau einer Dränage verzichten.
Die ebenerdigen Ausgänge sind durch besondere Entwässerungsmöglichkeiten (Rinnen plus Oberflächen-Gefälle weg
vom Gebäude (!), Überdachungen etc.) zu schützen.
Lassen Sie die Abdichtung und die barrierefreien Übergänge vorher sorgfältigst von ihrem Architekten planen!
Viel Erfolg! -
@ Rudolf
Zitat: "Für Ihren Fall empfehle ich Ihnen, die Bodenplatte, einschließlich der erdberührten Bauteile, bis ca. 30 cm über Geländeoberkante, gegen von außen drückendem Wasser mit Bitumen-Schweißbahnen abzudichten. "
Das versteh ich nicht. "Gegen von außen drückendes Wasser"? Und was ist mit "von unten drückendes Wasser"? Und wieso drückend?
Ich will nicht frotzeln, sondern ich versteh denn Sinn wirklich nicht. Wenn das Haus eben steht, bringt es gar nix, 30 cm über GOK gegen drückendes Wasser ab zu dichten, DA IST DIE BUDE schon voll! -
Bemessungswasserstand
Zur Planung der Abdichtung gehört auch, dass der Bemessungswasserstand festgelegt wird. Der Bemessungswasserstand liegt häufig 1,00 m über dem Grundwasserstand. Dann wäre er bei 30 cm unter GOK. Da muss sich der Planer mal genau überlegen, ob nicht doch eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte (DINAbk. 18195-4) genügt. Auf die Dränung würde ich verzichten und nur Spritzschutzrabatten mit Kies ausführen.
Ebenerdig in Hanglage? Wie ist das möglich? Steht nicht doch ein guter Teil der Bodenplatte oberhalb GOK? -
von außen drückendes Wasser
ist auch Wasser, welches von unten, (außen) auf die Abdichtung einen hydrostatischen Druck ausübt.
Der Kenner der DINAbk. 18195-6 weiß, dass eine Abdichtung gegen drückendes Wasser, eine Abdichtung von Gebäuden gegen Grundwasser und Schichtenwasser ist, also Wände und Bodenplatte! Dies unabhängig von der Gründungstiefe bzw. der Eintauchtiefe des Gebäudes und der Bodenart.
@Herr Eggelsberger:
Verstehen Sie jetzt den "Sinn"?
@Herr Lott
Es mag ja sein, dass bei der vorhandenen Bodenart und Geländeform nur Stauwasser zu erwarten ist. Aber wer weiß das schon mit Sicherheit?
Also, kein Risiko eingehen in punkto Abdichtung.
Gürtel und Hosenträger nehmen.
Es ist völlig korrekt, dass die Festlegung des Bemessungswasserstandes zu einer gut geplanten Abdichtung gehört.
Der Bemessungswasserstand wird aber bei uns empirisch aus langjährigen Feststellungen ermittelt.
Daraus wird dann abgeleitet, dass die Unterkante der Bodenplatte bzw. der Kellersohle, mindestens 30 cm ÜBER diesem langjährig ermittelten Bemessungswasserstand liegen muss. (Nicht 30 cm unter GOK (Geländeoberkante) )
Wünschen wir dem "Anonymus" viel Erfolg!
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