Kaufantrag unterschrieben: Kann Bauträger nächträglich den Preis erhöhen?
BAU-Forum: Neubau

Kaufantrag unterschrieben: Kann Bauträger nächträglich den Preis erhöhen?

Kaufantrag unterschrieben: Kann Bauträger nächträglich den Preis erhöhen?
  1. Was ist ...

    Was ist ...
  2. Ich hoffe für Sie dass im

    Ich hoffe für Sie dass im
  3. Hier steht noch mehr dazu

  4. Bauträger

    Foto von Martin Eggelsberger

    Bauträger
  5. Schauen Sie in den Kaufvertrag und in die dazugehörige Baubeschreibung!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Tag,
    mein Mann und ich haben mit einem Bauträger einen Kaufantrag geschlossen für einen Neubau in Bayern. Im Kaufantrag steht klar der Preis drin. (Außerdem Daten wie Fertigstellungstermin und auch die Hausdaten, Wohnfläche Haus und Grundstück).
    Wir bekamen die Anweisung bis September bei der Bank uns um einen Kredit zu kümmern. Ende Sept. sollte dann der Notartermin sein.
    Nun bekamen wir heute Post, dass der Bauträger sich mit der Wohnfläche verrechnet hat und der Kaufpreis sich deshalb um 10000 € erhöht.
    Die Richtige Wohnfläche ist im Kaufantrag ausgewiesen.
    Bei der Bank haben wir unseren Kredit schon abgeschlossen.
    Müssen wir dieser Preiserhöhung zustimmen oder ist der im Kaufantrag ausgewiesene Kaufpreis für den Bauträger bindend?
    Vielen Dank vorab,
    MfG
    Maike Was ist ein Kaufantrag? Eine unverbindliche Reservierungsbestätigung, eine verbindliche Reservierung? Das eigentlich bindende Rechtsgeschäft ist doch wohl der Notarvertrag. Und bis dahin? Kaufantrag oder was auch immer das ist, ein bisschen mehr drin steht als nur der Preis.
    Nämlich eine ausführliche Bauleistungsbeschreibung und insb. die Dinge, welche NICHT im Preis enthalten sind und daher von Ihnen zu bezahlen sind (und damit ggf. auch im Kredit berücksichtigt werden müssen, sog. "Nebenkosten").
    Ebenfalls hoffe ich für Sie, dass Sie einen unabhängigen Baubegleiter haben und die "Musterung" schon durch ist, denn sonst kommen da sicherlich noch viele weitere Kosten auf Sie zu.
    Weiterhin hoffe ich, dass der Bauträger auch den Baugrund untersucht hat nicht dass hier, falls Sie Keller haben, noch weitere Nebenkosten dazukommen.
    Nur weil der Preis ganz unten "billig" ist, bedeutet das leider nicht, dass das auch der endgültige Betrag ist. Oft kommt noch was dazu.
    Und der ganze Rest, wie Zahlungsplan, Baumängel etc. sind Sie hier im Forum, ggf. Suche verwenden, ja gut aufgehoben.
    Meine Meinung dazu, der Bauträger gehört in die Wüste geschickt. Wenn Sie das nicht wollen/können nichts wie hin zu einen versierten Anwalt.
    Wenn der Bauträger schon VOR Baubeginn so kommt, (ich bezeichne das mal als "Vorforderung") dann bringt der es auch fertig mit allerlei Argumenten (wie oft "verrechnet" der sich möglicherweise noch?) Nachforderungen zu stellen.
    Den Hinweisen der Vorschreiber (insb. kho) ist sonst nichts hinzuzufügen.
    Viel Glück Das sind genau die Bauträger, die die ganze Branche in Verruf bringen. Billig, billig, billig, wenn dann unterschrieben ist, kommen die Mehrkosten. Und am Schluss kostet es mehr, als hätte man gleich den Teureren genömmen. Viele glauben immer noch, dass irgendwer was zu verschenken hat. Küche, Auto etc. Immer nach dem Motto: Hauptsache ein Haus, koste es was es wolle.
    T'Entschuldigung, aber das musste mal sein, weil ich täglich gegen solche unseriösen "Mitanbieter" kämpfe und dann meistens aus Preisgründen den Auftrag nicht erhalte.
    Schlagworte: Schlüsselfertig ab OK mit ausbaufähigem Dachgeschoss. Werter Forumsteilnehmer,
    prüfen Sie den Kaufvertrag und die dazugehörige Baubeschreibung.
    Das was zum Preis von X zu liefern versprochen worden ist muss auch zu dem vereinbarten Preis geliefert werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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