Handwerker hat sich verrechnet-X1234Xmuss ich das bezahlen?
BAU-Forum: Neubau

Handwerker hat sich verrechnet-X1234Xmuss ich das bezahlen?

Handwerker hat sich verrechnet-X1234Xmuss ich das bezahlen?
  1. Was heißt das genau

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,
    wir haben uns eine Neubauwohnung gekauft. Wir haben beim Kauf das Bad "herausrechnen" lassen. (Allerdings nur das Material pauschal  -  Im Kaufvertrag steht leider "Sanitärobjekte inkl. Einbau")
    wir haben verschiedene Angebote eingeholt.
    Der vom Bauträger beauftragte Badinstallateur hat uns ein unseres Erachtens nach verbindliches und unterschriebenes Angebot gemacht; hier hat er wohl die Standardobjekte gegengerechnet (s.u.). Wir haben das Angebot bestätigt, da es preislich das Beste war und ihm unterschrieben zurück gegeben.
    Das war im Dez vergangenes Jahr. Nun kommt Ende Mai diesen Jahres die Rechnung. Hier hat er alles (komplettes Material und Arbeitszeit) berechnet und lapidar gemeint er hätte jetzt erst erfahren, dass wir das Bad rausrechnen hätten lassen.
    Meine Frage: muss ich für die Uninformiertheit des Sanitärinstallateurs bezahlen? Ich kann doch bei einem verbindlichen Angebot von einem anerkannten Meisterbetrieb davon ausgehen, dass er richtig gerechnet hat; vor allem, da wir ihm bei der Angebotsanforderung davon informiert hatten, dass das Bad rausgerechnet war ...
    Danke im Voraus! Sie nehmen das Material raus.
    Der Hanwerker bietet Ihnen andere Einrichtungsgegenstände an und schreibt aber rein Mehrpreis zum Standard, was bedeuten würde, Sie müssten den Standardpreis und den Mehrpreis dazu bezahlen, weil Sie ja denn dann auch dieses von Ihnen bestellte Material bekommen haben.
    Sie selbst schreiben ja, dass der Handwerker wohl nur den Mehrpreis berechnet hat.
    Die bedeutet doch, dass Sie dann schon wussten, dass er für den alleinigen Mehrpreis nicht liefern konnte, weil er ja den Standartpreis seinem Angebot zugrunde gelegt hatte.
    Dies wiederum bedeutet doch, dass Sie dies denn dann hätten sagen müssen bzw. nachfragen müssen, wie hoch denn der Standartpreis ist, weil der fehlt Ihnen ja denn dann vom Handwerker.
    Sie hatten ja nur den Standartpreis des Bauträgers, den Sie aber raus genommen haben.
    Wenn Sie also den Handwerker nicht prellen wollen, dann bezahlen Sie!
    Oder haben wir Ihre Ausführungen nicht so Recht vertanden?
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  2. Wenn ...

    Wenn ...
  3. Wenn im Angebot steht Mehrpreis, ergibt sich ...

    Foto von Markus Reinartz

    Wenn die Sache ist im Wesentlichen abhängig von der Angebotsformulierung.
    Wenn die Angebotsleistung Lieferung und Montage umfasst, dann ist der Preis bindend. Erstmal ...
    Sollte aber aus dem Angebot hervorgehen, dass es ein Aufpreis ist (auf die Vergütung des Bauunternehmers), dann ist der "Nachschlag" zu zahlen. (sofern nicht heftig überzogen)
    Aber: Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht hier auch Wort gegen Wort. Der Installateur wird behaupten, dass er nicht wusste, dass er vom Bauunternehmer wegen des Herausrechnens keine Vergütung zu erwarten hat (was vielleicht auch stimmt, und wenn er es nur überhört hat).
    Und wenn dann sein Angebot erheblich günstiger als die Vergleichsangeobte ist, wird er wohl ganz oder teilweise Gehör finden.
    Genaueres erklärt Ihnen hier aber ein baurechtserfahrener Rechtsanwalt. Wenn im Angebot steht Mehrpreis, ergibt sich daraus, dass eine Grundleistung bereits enthalten sein muss.
    Und siehe da, der Auftraggeber weiß genau, er er die Grundleistung aus dem Vertrag genommen hat.
    Also worum geht es hier, den Handwerker einfach nur wegen Spitzfindigkeiten hinters Licht zu führen?
    Das wäre eine Unverschämtheit, denn offensichtlich weiß der Auftraggeber genau worum es denn dann tatsächlich schlussendlich geht.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
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  4. Was soll das Herumrätseln

    Was soll das Herumrätseln
  5. Genau Herr Schwarzmeier, . und genau darum ...

    Foto von Markus Reinartz

    Was könnte denn noch im Angebot stehen? Wenn dies und das drinnensteht, dann wäre ... vielleicht auch ...?
    Wer was wissen will, der soll erst mal Fakten liefern und verstänmdliche Fragen stellen.
    Wir sind doch hier nicht die Rätselecke.
    Vereinbart ist immer nur, was auch vereinbart ist, ob in Schriftform oder mündlich, was dann aber auch zu beweisen ist. Genau Herr Schwarzmeier,
    und genau darum geht es, weil der Fragesteller dies nicht genau angegeben hat.
    Hinsichtlich der Aussage, was man vermutet werden könnte und anzunehmen wäre, wenn ..., lässt sicher unzweifelhaft darauf schließen, welche Angaben des Fragestellers fehlen um die Situation beurteilen zu können.
    Und solange diese Angaben fehlen, wird sicher niemand eine genaue Angabe machen können, oder?
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
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