Hallo,
oberhalb unseres Wohngebiets sollen mehrere neue Häuser gebaut werden (in der gleichen Straße). Die Häuser in unserem Wohngebiet wurden alle ca. 1960 gebaut.
Durch die neuen Häuser muss der Abwasserkanal in unserer Straße vergrößert werden, da er für die "aktuellen Gegebenheiten" nicht mehr ausreichend ist.
Können uns hierfür erneut Erschließungskosten oder etwas ähnliches berechnet werden - etwa nach dem Motto "das bringt allen in der Straße etwas"?
Falls es etwas beiträgt: wir wohnen in Baden-Württemberg
Umlage neuer Erschließungskosten auf "alte" Anwohner
BAU-Forum: Neubau
Umlage neuer Erschließungskosten auf "alte" Anwohner
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Erschkließungskostenbeitrag
>"Können uns hierfür erneut Erschließungskosten oder etwas ähnliches berechnet werden - etwa nach dem Motto "das bringt allen in der Straße etwas"? "<
... ja und ja! (kurz und knapp) -
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Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - Erschließungskosten Mieteigentum
- … Erschließungskosten Mieteigentum …
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- … Wenn in Ihrem Kaufvertrag darüber nichts geregelt wurde im Sinne von: Erschließungskosten, die vor Eigentumsübergang angefallen sind, zahlt der Verkäufer , dann sind …
- … den sich die Gemeinde wenden wird, wenn es um die Kostenumlage geht. Erkundigen Sie sich am besten bei den anderen Miteigentümern, um …
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- BAU-Forum - Neubau - Erschließungsbeitrag zahlen obwohl keine Erschließung erfolgt?
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- … Gemeine teilte man mir mit, dass es rechtlich in Ordnung sei, Erschließungskosten zu erheben, obwohl noch keine Erschließung geleistet wurde. …
- … und die dritte mit ja beantwortet werden können, dann ist die Erschließungskostenumlage für Grundstück B m.E. unzulässig, da das Grundstück B Hauptkanalmäßig …
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- BAU-Forum - Neubau - Bau einer Straße ...
- … Die Erschließungskosten werden auf alle Anwohner der Straße umgewälzt. Und zwar nach m² …
- … bei der Umlage-Berechnung darf nur eine maximale Grundstückstiefe von 50 m angenommen werden. …
- … Straßenfrontberechnung wäre ich (bei 200.000 gesamt) mit 8.000 dabei, bei einer Umlage auf die Gesamt-Grundstücks-Quadratmeter wären das über 40.000 ! …
- … Aber nochmal zu den Erschließungskosten: …
- … dieser drei Anlieger A, B, C müssen auch einen Teil der Erschließungskosten des Seewegs bezahlen? …
- … Straßenbausatzung existiert natürlich, Umlage pro Quadratmeter. …
- … 70.000 Erschließungskosten für mich ... kann das allen Ernstes sein?!?!?!? Woher soll man das bezahlen? Ich denke da so an die Geschichte mit dem Bauern, der letzten Kuh und der Anzahlung für die Melkmaschine. Solche Beiträge sind doch nicht zumutbar für einen Anlieger; muss ich das wirklich so hinnehmen? …
- … Üblicherweise geht bei derartigen Umlagen auch die Bebaubarkeit der Grundstücke in die Erschließungssatzung mit …
- BAU-Forum - Neubau - neue Straßenlampe vor Einfamilienhaus zu akzeptieren?
- BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - "Doppelte" Erschließungskosten gerechtfertigt?
- … Doppelte Erschließungskosten gerechtfertigt? …
- … Vor einigen Jahren habe ich in einem Neubaugebiet ein Grundstück gekauft und darauf gebaut. Das Baugebiet ist komplett geplant worden (mit Ausgleichsflächen, Straßen, Parkplätzen, etc.) allerdings in zwei imaginären Hälften geteilt, da es zwei verschiedene Eigentümer der Gesamtfläche gibt. Die eine Hälfte gehört der Stadt. Sie hat zuerst die Grundstücke verkauft. Mein Grundstück liegt lediglich mit einem Zipfel auf dem Land des zweiten Eigentümers. Dieser hatte zum Kaufzeitpunkt die Fläche noch als landwirtschaftliche Nutzfläche in Gebrauch - aber kein Problem, mir den Zipfel (etwa 20 % des Gesamtgrundstücks) vorab zur Vervollständigung meines Grundstücks zu verkaufen. Erschließungskosten vielen zu diesem Zeitpunkt nur für das Stadtgrundstück als Quadratmeterpauschale …
- … die landwirtschaftliche Nutzfläche auch bebaut und ich muss für den Zipfel Erschließungskosten nachzahlen. Hier gibt es zwei Sichtweisen: 1. Zu zahlen ist die …
- … allgemeine Quadratmeterumlage für die Fläche des Zipfels; 2. Zu zahlen sind nach Bauordnung (ich habe den § nicht gefunden!) eine Quadratmeterumlage für 2/3 des gesamten Grundstücks, da es sich um …
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- … Das Einzige, was mir noch einfällt, wäre diese Regelung. Sollten Sie bei der Bezahlung der bereits gebauten Straße 3/3 der Gebühren bezahlt haben, dann sollten Sie sich ausrechnen lassen, was sie jetzt dafür zusätzlich weniger zahlen müssen. Um einen Besitzer eines Eckgrundstückes nicht zu sehr mit den Erschließungskosten zu belasten gibt es (zumindest in Bayern) diese Regelung, dass …
- … für jede Straße (eines Eckgrundstücks) nur 2/3 der Umlagefähigen kosten zu zahlen sind, also insgesamt 4/3 für das …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - müssen wir Erschließungskosten für einen zweiten Zugang zahlen
- … müssen wir Erschließungskosten für einen zweiten Zugang zahlen …
- … wir besitzen eine Doppelhaushälfte in NRW. Das Grundstück haben wir voll erschlossen gekauft. Nun geht es an die Gartengestaltung. Unser Garten stößt direkt an eine Straße. Wir überlegen nun, in den Zaun eine Türe zur Straße zu machen, dies könnte ganz praktisch sein, da auf dieser Straße ausreichender Parkraum vorhanden ist und es auch für uns praktischer wäre, z.B. die Mülltonnen dorthin zu stellen, anstatt diese erst vor das Haus bringen zu müssen. Müssen wir damit rechnen, durch diesen evtl. zweiten Grundstückszugang, zu/von dieser Straße (Erschließungsmaßnahme für die Straße ist noch nicht abgeschlossen) auch an diesen Erschließungskosten beteiligt zu werden. …
- … Die Möglichkeit an Erschließungskosten für die andere Straße beteiligt zu werden besteht durchaus, da ja …
- … Es kann auch noch nach Jahren festgestellt werden, dass sie eine Umlage zahlen müssen ... allerdings auch, wenn sie KEIN Gartentor hineinbauen, einfach …
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