Schallschutz Treppenhaus
BAU-Forum: Neubau
Schallschutz Treppenhaus
Gemäß der DINA 4109 "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe 1989, sind die Anforderungen an den Trittschallschutz von Treppen und Podesten mit 58 dBA als Mindestanforderungen festgelegt.
Inwieweit die Forderungen der DIN erfüllt werden, ist nur durch eine aufwendige Messung nachweisbar.
Hierfür wäre ein Sachverständigen-Büro zu beauftragen, das über die notwendigen Messgeräte verfügt.
Wenn Schallschutzmängel festgestellt werden, wären diese als ein "gravierender Mangel" mit "Signalwirkung" zu betrachten, der sich andauernd auswirkt.
Im Bauablauf handelt es sich bei Leistungen mit "Signalwirkung" um
... Leistungen/Ausführungen, bei denen bereits bei geringfügigen Versäumnissen bzw. Unterlassungen oder Fehlern ein relativ hohes Risiko kausaliert wird.
Dies sind z.B. auch
- Bauabdichtungen
- Baudränagen
- Wärmedämmarbeiten
- Gründungsmaßnahmen
- Schallschutzmaßnahmen
- Bewehrung der Stahlbetonbauteile
Die Bauaufsicht des Architekten (in Ihrem Fall der Generalunternehmer) verschärft sich, wenn ein besonderes SIGNAL vorliegt (vgl. JAGENBERG NJW 1990,93, 97 ).
(Quelle: Dipl. -Ing. Siegfried Sauerbrey, von der IHKA Nürnberg
öbuvA. Sachverständiger für die Sachgebiete Abdichtungen, Bauten- und Wärmeschutz (Bautenschutz, Wärmeschutz) im Hochbau u. damit verbundenen Schäden)
Drängen Sie auf eine Nachbesserung, die u.U. auch den kompletten Abriss der Treppenanlage bedeuten könnte, da eine Nachbesserung der festgestellten Mängel nicht möglich erscheint.
Viel Glück!