Hallo,
wir haben bei unserem Neubau Probleme mit dem Maler. Wir haben div. Dinge bemängelt. Hierbei wurden wir von einem von uns bestellten Gutachter unterstützt. Dieser GA ist mit uns und dem Maler alle Mängel durchgegangen und hat ihn zur Stellungnahme aufgefordert.
Er schrieb dann - nachdem er die gesetzte Frist überschritten hatte - er sei dafür nicht verantwortlich und würde nur kleinere Mängel beheben. Es geht aber um Risse (weil er kein Gewebe eingelegt hat), starke Farbabweichungen (er sieht aprikot und quietschgelb als gleiche Farbe an), schlecht bis gar nicht verspachtelte Bohrlöcher etc.
Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt, dass wir auf die vollständige Mängelbehebung bestehen und haben ihm eine weitere Frist zur Stellungnahme gesetzt. Diese ist nun 3 Tage verstrichen.
Wie oft muss ich ihn auffordern, bis ich aktiv werden und einen anderen Maler beauftragen kann? Muss ich irgendwelche Formvorschriften dafür einhalten?
Kann mir jemand einen Rat geben?
Gruß
Andreas
Wie oft muss ich an Mängelbeseitigung "erinnern"?
BAU-Forum: Neubau
Wie oft muss ich an Mängelbeseitigung "erinnern"?
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Thread 5133, Mängelbeseitigung
um es kurz zu machen: gar nicht!
will heißen, eine Aufforderung zur Stellungnahme bzgl. vorhandener Mängel ist sinnlos. Sie müssen den Maler schon gem. BGBAbk. konkret in Verzug setzen und diesem eine Frist zur Nachbesserung setzen.
Dies sollte Ihr "Gutachter" schon wissen!
Und, ich hoffe Sie haben eine genaue Eigenschaft der Farbe und des Farbauftrages ("Malerei") schriftlich vereinbart, sonst könnte Ihr Ansinnen schnell ins Leere laufen. Und Sie haben die Leistung des Malers nicht doch schon bspw. Ingebrauchnahme sog. fitiv abgenommen.
Fazit: beauftragen Sie einen kompetenten Baubegleiter, Gutachter, erfahrenen Architekten/Bauleiter, etc. mit der Feststellung von Mängeln und lassen Sie diesen das weitere Vorgehen, natürlich nach Prüfung des Sachverhalts, abstimmen.
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