Haus nicht korrekt platziert
BAU-Forum: Neubau

Haus nicht korrekt platziert

Hallo,
habe eine Frage bezüglich meines Neubaus. Das Haus wurde fälschlicherweise einige Meter in das Grundstück hinein gesetzt. Baupläne sind allerdings korrekt. Leider ist uns trotz mehrmaligem Nachfragen beim Bauträger, erst jetzt nach Fertigstellung Keller und EGAbk., der Fehler aufgefallen. Messen können wir nicht, keine Grenzsteine. Es sind aber ca. 5 Meter, die das Haus von der Bebauungsgrenze weg steht. Was für Möglichkeiten habe ich gegenüber BT? Abriss wäre nur "suboptimal".
Der Fehler liegt definitiv beim Bauträger, er hat dem Vermesser falsche Unterlagen zugechickt.
Viele Grüße und Dank für Antworten
J. Claußen
  • Name:
  • J. Claußen
  1. Welche "Möglichkeiten" ...

    sollen's denn sein.
    Sie haben's nicht in der Hand. Wenn jemand etwas dagegenhaben könnte, dann das Bauamt. => was meint dieses?
    Wenn's um Geld gehen sollte, kann man das immer verlangen, aber wofür? Ist Ihnen ein Schaden entstanden, hat der Bau Mängel, etc.?
    Nebenbei: Fragen konkret stellen, dann erhält man auch eine konkrete Antwort.
  2. Haus nicht korrekt platziert

    Hallo Herr Kaiser,
    erstmal danke für die Antwort. Ich dachte allerdings, die Frage wäre konkret gestellt.
    Also, dass Bauamt hat gegen den falschen Standort des Hauses nichts einzuwenden. Ist alles innerhalb der Bebauungsgrenze. Aber ich habe etwas dagegen. Mir fehlen die Meter im Garten, habe dafür einen riesigen Vorgarten. Und das sollte so nicht sein. Mir ist also ein Schaden entstanden.
    MfG
    JC
    • Name:
    • JC
  3. von wieviel m sprechen wir?

    Wieviel Meter sind es jetzt vorne und hinten vom Haus bis zur Gru8ndstücksgrenze ...?
  4. Bauen mit Bauträger  -  Wenn dem so ist, ...

    müsste zuerst einmal geprüft werden, welche Eigenschaften (auch hinsichtlich einer konkreten, festgelegten Lage des Gebäudes) Ihnen vertraglich zugesichert wurden, also vereinbart wurden.
    Erst danach kann beurteilt werden (am besten durch einen Fachanwalt für Baurecht), ob Ihnen ein Schaden entstanden ist.
    "Abriss wäre nur "suboptimal". " => Sie wollen also eher Geld sehen und Sie könnten demnach mit der Einschränkung leben. Was es dann nicht unbedingt glaubhafter machen würde (ich meine beim Richter).
    Ich würde, gem. Ihrer Beschreibung, unter der Prämisse, dass die Eigenschaft konkrete Lage im Vertrag exakt und unmissverständlich vereinbart ist, davon ausgehen wollen  -  ohne dass dies rechtlich verbindlich sein kann (vgl. Anwalt), dass:
    1. eine Anspruch auf korrekte Ausführung
    2. respektive ersatzweise Schadensersatz besteht.
    Allerdings ist mir kein Bauträger-Vertrag bekannt, in dem eine solche Vereinbarung stehen würde.
    Ggf. haben Sie einen Verhandlungsspielraum mit Ihrem Bauträger. Allerdings kann ohne Wissen des konkreten Falls (wie immer) keine verbindliche Aussage getroffen werden.
    Ergo, erst einmal den Vertrag und die jetzige Sachlage fachlich prüfen lassen.
  5. erstmal

    Furchs Frage beantworten.
    Die Verhältnismäßigkeit ist interessant.
    Sind es hinten noch 5 m oder 50 m?
    Gruß Christian
  6. Nach hinten

    raus von der Hauswand zur Straße sind es nur noch 10 Meter. Und eine Terrasse muss da auch noch drauf.
    Und ich will eigentlich kein Geld oder sonst was sehen. Ich möchte mich nur nicht jeden Tag ärgern, dass mein Garten so klein ist. Und Zeit, Geld und Nerven um alles noch mal neu zu machen ist nicht wirklich vorhanden. Immerhin sollten wir Weihnachten bereits im neuen Haus feiern, wird jetzt es erst Januar.
    JC
    • Name:
    • JC
  7. Ja ... und über wie viele Meter reden wir jetzt?

    Also ich denke schon, dass man eine genaue Einmessung erwarten kann. Natürlich nur dann, wenn die Lage hinrichend genau definiert ist (Lageplan, EGAbk.-Grundriss mit Grundstücksgrenzen oder ...).
    Sicher sind auch kleinere Abweichungen, wenn auch nicht wünschenswert, so jedoch sicher zumutbar.
    Aber was sind schon "kleinere" Abweichungen?
    Ich denke, wenn es sich um einige Meter handelt, kann die Qualität schon massiv eingeschränkt sein.
    Ob dies einen Rückbau rechtfertigt?
    Aber der Fragesteller will ja  -  soseine Aussage- keine finanzielle Abfindung. Also was bleibt? Rückbau und Neubau?!
    Daher nochmal: reden wir hier um 50 cm oder eher um 5 m?
    Gruß
    Thomas Bock
  8. wir reden hier

    von 5 Meter, um die das Haus versetzt wurde. 5 Meter sollten es von der Straße sein, Bebauungsgrenze. Aus irgendwelchen Gründen, wirklich keine Ahnung, wurde dem Vermesser ein falscher Plan mit 10 Meter zwischen Straße und Haus gegeben. Und der hat natürlich laut Plan eingemessen. Also ich habe jetzt 10 Meter Vorgarten und 10 Meter Garten. Unsere Unterlagen sind natürlich mit den ursprünglichen Maßen, d.h. 5 Meter Vorgarten, 15 Meter Garten. Rechne ich das ganze auch in die Breite fehlen mir im Garten ca. 70 m².
    MfG J. Claußen
    • Name:
    • JC
  9. Sach mal ...

    Sach mal wie blöd kann man eigentlich sein?
    Ich meine: Mal einen falschen Grenzstein zu erwischen ist schon grenzwertig, hier mal das Maßband etwas lasch hängen lassen, dort mal irgendwo etwas falsch ablesen ... da können schon mal ein paar cm bei rauskommen. Auch nicht gut, aber (meistens) nicht wirklich dramatisch.
    Aber 5 m?!?
    Dazu brauche ich kein Maßband!
    Ein Blick zur Straße und ich sehe, dass das nicht 5, sondern 10 m sind!
    In der Tat kann ich nicht wirklich sagen, was Sie hier zu erwarten haben (Höhe der finanziellen Entschädigung), aber ein wirklich garvierender Mangel ist dies allemal!
    Da würde ich mich wirklich nicht mit ein paar € fünfzig abfinden lassen!
    Gruß
    Thomas
  10. wie immer bei juristischen Angelegenheiten ...

    ganz so einfach dürfte es nicht werden!
    Zitat: Leider ist uns trotz mehrmaligem Nachfragen beim Bauträger, erst jetzt nach Fertigstellung Keller und EGAbk., der Fehler aufgefallen. Messen können wir nicht, keine Grenzstein ...
    wie Thomas schreibt: Eine Abweichung in der Größenordnung ist auch ohne Kenntnis des genauen Grenzverlaufes schon anhand der Lage der Bodenplatte erkennbar.
    Sofern das Zitat so zu verstehen ist, dass Sie den Bauträger auf einen (rechtzeitig, bzw. frühzeitig) auf einen evtl. Mangel hingewiesen haben, dürfte das  -  sofern belegbar  -  Ihre Position stärken.
    Um einen Rechtsanwaltsbesuch werden Sie nicht herumkommen. Der wird beurteilen können ob ggf eine Vertragsauflösung sinnvoll ist.
    Gruß
  11. Wenn

    "Leider ist uns trotz mehrmaligem Nachfragen beim Bauträger, erst jetzt nach Fertigstellung Keller und EGAbk., der Fehler aufgefallen"
    Was haben Sie denn warum nachgefragt, bzw. wieso konnten Sie das so lange nicht merken?
    Wenn Sie vom Zeitpunkt an, wo die Grube für die Bodenplatte ausgehoben wurde, selber schon an der Baustelle waren, hätte Ihnen das allerdings auffallen müssen, dass das Haus genau in die Mitte des Grundstückes zu stehen kommt. Sowas sieht ein Blinder mit Krückstock! Dann hätten Sie  -  aus Gründen der Schadenminderungspflicht  -  sofort schreien sollen, dass am falschen Ort gegraben wird.
    Wenn dem so war und der Bauträger so informationsresistent war, würde ich auf "weg und am richtigen Ort neu" bestehen und  -  mit einer Wut im Bauch  -  die Bauverzögerung in Kauf nehmen. Sie haben immer noch den kleineren Ärger als der Bauträger. Müssen Sie allerdings alles nachweisen können, da es um zu viel Geld gehen dürfte.

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