Eigentümergesellschaft / Dämmung / Flachdach Fragen?
BAU-Forum: Neubau

Eigentümergesellschaft / Dämmung / Flachdach Fragen?

Hallo Leute,
ich habe vor mir einen Reiheneckhaus zu kaufen und hätte da einige Fragen! Das Haus wird vom Bauträger gebaut. Baubeginn Anfang 2009. Es bekommt einen Fernwärmeanschluss. Die Übergabestation kommt in einen Teilbereich meines Kellers und versorgt von dort aus die anderen 8 RH. Gibt es da Vor oder Nachteile wenn die ganze Heiztechnik der Fernwärme in meinem Keller ist? Außerdem sollen die Wärmemengenzähler gemietet werden? Ist das normal?
Aber meine Hauptfragen sind!
Der Bauträger behauptet das die WEGAbk. nur für die Heizung gilt und das in der Teilungserklärung festgehalten wird, mein Fenster, mein Garten, meine Fassade, Mein Dach (Flachdach) etc. Es sollte keine Probleme mit den Nachbarn geben wenn ich eine Sat Anlage installiere meint er. Da ich ja an meiner Wand mein Schüssel montieren kann. Ist das so richtig.
Das Flachdach wird wie folgt aussehen:

1) Betondecke

2) Dampfsperre

3) Wärmedämmung (10 / 12 cm)

4) Dichtungsbahnen

5) Kies
Ist die Wärmedämmung von 10 cm den ausreichend? Nicht das ich im Sommer Hitzewallungen bekomme :-)
Als Anhang habe ich die Baubeschreibung und die Grundrisse angehängt. Freue mich schon auf eure Antworten. Was sollte ich noch beachten? Man kauft ja nicht jeden Tag so ein Haus?

  1. Keine Antworten : (

    Ist den hier im Forum keiner mehr unterwegs oder weiß keiner eine Antwort?
  2. ist ja spannend *am-Kopf-kratz*

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    [Zitat] Energieeinsparung steht im Vordergrund. Deshalb beginnt umweltfreundliches Bauen bei Baustolz mit der Minimierung
    des CO2-Ausstoßes.
    Das Objekt unterschreitet durch seine in allen Bereichen sehr gute Wärmedämmung die Vorgaben der DINAbk. 4108
    (Energieeinsparverordnung). Die Wärmedämmung wird durch den Wärmeschutznachweis des Fachingenieurs
    dimensioniert und vorgegeben. [/Zitat]
    Und dann haben Sie nur 10 cm Dämmung im Dachbereich? Selbst bei einer WLG von 0,024 W/mK ist das nicht prickelnd auch wenn es PURAbk. sein KÖNNTE.
    [Zitat] Regenrinnen, Fallrohre und Verwahrungen werden mit korrosionsbeständigem Titanzinkblech ausgeführt. [/Zitat]
    Ahja. Nein, Zink geht nicht kaputt : ((dauert zwar, aber auch Zink wird löchrig, deswegen stört mich das korrosionsbeständig etwas).
    [Zitat] Sonstiges
    Wir weisen darauf hin, dass
    • Trocknungsbedingte Haarrisse an Wänden und Decken,
    • Außentemperatur- und luftfeuchtigkeitsabhängige Tauwasserbildung im Untergeschoss
    • Nachbehandlung von Holzteilen, die der Witterung ausgesetzt sind (Nachstreichen ca. alle 2 Jahre notwendig) ,
    • Nachbehandlung von dauerelastischen Anschlussfugen
    keine Mängel im Sinne der Gewährleistungsbestimmungen sind. [/Zitat]
    Klasse: die Bude darf munter schimmeln und Bau ... z nimmt sich nichts davon an. (Tauwasserbildung).
    Lassen Sie sich den Nachweis des Fachplaners geben. Irgendwo steht in der Baubeschreibung, dass die Forderungen der EnEVAbk. übertroffen werden. Beim Dach passiert das m.E. nicht.
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Ungenügende Baubeschreibung

    Hallo Karan,
    ich kann Ihnen leider nur den Rat geben, die Finger von dem Objekt wegzulassen. Also NICHT kaufen!
    Die Baubeschreibung sagt eigentlich überhaupt nichts aus. Die ist so allgemein gehalten, dass Sie wahrscheinlich hinterher hochgradig enttäuscht sein werden. Es ist nichts ausgesagt über die Dämmstärken, keine Fliesenpreise, die als Grundlage dienen könnten, der gesamte Innenausbau (Tapeten, Anstriche, Bodenbeläge, Fliesenarbeiten) ist nur "optional", d.h. diese Kosten kommen hinzu!
    Was sagt das Bodengutachten denn aus, in puncto Abdichtung der Kelleraußenwände, Dränage?
    Ihr Bauträger geht hier nur "dünn" drüber.
    Die Übergabestation im Keller braucht für die Versorgung
    von 8 RH ca. 3 m x ca. 5 m = 15 m². Wo bzw. in welchem Raum soll die denn platziert werden?
    Ihr "Reihenhaus" ist in Wirklichkeit eine WEGAbk., mit allen Vor- und Nachteilen (Vorteilen, Nachteilen).
    "Behauptungen" des Bauträgers sind "Wischiwaschi", also nichtssagend, nichts konkretes.
    Auf Ihrem Flachdachaufbau fehlt die Anordnung eines Gefälle-Estrichs! Der braucht Platz, also Höhe!
    Der Platz hier reicht nicht, um die gesamte "Baubeschreibung" in Frage zu stellen.
    Nehmen Sie sich einen neutralen Berater/Experten aus der Nähe Ihres Wohnortes, der Ihnen weiterhilft, das letzte große Abenteuer in Ihrem Leben, nämlich den Bau oder Kauf eines Hauses zum selber bewohnen, zu durchlaufen.
    Viel Erfolg!
  4. Und was bekommen Sie

    für die Fläche die Sie nicht selber nutzen können vom Bauträger. Unabhängig mal von der Frage, wer dann bei Reparaturen bezahlt und anderen Rechtlichen Fragen.
    Gemietete Zähler kosten halt Miete.
    Lassen Sie sich mal genau die Verrechnung der Heizkosten aufschlüsseln.
  5. Hm ...

    Also die Heizung bzw. die Station kommt ins Keller. Und zwar dort wo Haustechnik steht (13.86 m²). Laut Aussage ist nur dieser Raum Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet das ich diesen Raum mitbenutzen darf. Als Entschädigung könnte man die Treppe vom Garten ins Keller nehmen. Die habe nämlich dann nur ich (wegen der Heizung). Alle anderen haben diese nicht.
    Ich konnte bis jetzt nicht in Erfahrung bringen wie dick die Isolierung an den Außenwänden sein wird. Ich weiß nur, dass das Haus nach den Richtlinien der Energiesparverordnung gebaut wird. Heißt also 80-120 kW/m².
    Was heißt WEGAbk. mit ihren Vor und Nachteilen. Ich weiß wie eine WEG funtkioniert. Aber wenn in der Teilungserklärung nur dieser Kelleranteil als Gemeinschaftseigentum deklariert wird und alles andere mein Eigentum ist. Ist das doch fast eine reele Teilung? Also ist das nicht eine richtige WEG, wo ich für den Undichten Dach meines Nachbarn bezahlen muss? Ich muss in der Gemeinschaft "NUR" finanziell nur für die Heizung und diesen Kelleranteil grade stehen? Oder?
    Danke schon mal ...
  6. Ich glaube dies gehört hier rein :-)

    Zitat
    Nö ... 10.09.08
    Es ist und bleibt eine WEGAbk.. Also darf jeder Nachbar in Ihre Suppe spucken, solange es Gemeinschaftseigentum ist.
    Fenster, Außenfassade, Dach Grundleitungen usw. usw. usw.
    RH als WEG ist für mich der Super GAU einer WEG
  7. Und dies glaube ich auch!

    Zitat:
    Puuh ... 10.09.08
    ... weiß nicht so recht, ob das geht: Eine "Ein-bisschen-WEGAbk.".
    Aber: In jedem Falle gehört den anderen RH-Besitzern der Technikkeller anteilg mit. Das heißt: Die dürfen da auch rein! Ist ja schließlich auch deren Miteigentum. Daher auch die Kelleraußentreppe. Damit die nicht bei Ihnen durchs Haus latschen müssen.
    Dann sollte m.E. dieser Raum auch zur Gänze vom Resthaus getrennt werden und nicht nur durch eine Tür. Denn, wie schon gesagt, es gibt noch sieben andere Parteien, die in "Ihren" Keller können und dürfen, sieben weitere Parteien mit einem Schlüssel zu Ihrem Haus. Nett eigentlich ... wenn man das mag ...
    Gruß
    Thomas
  8. Unendschlossen

    Inzwischen habe ich eine Teilungserklärung (Muster) werde dies aber nicht veröffentlichen. Wegen Datenschutz und so ...
    Ich könnte auch das RH Nr. 9 nehmen. Da hätte ich komplett mein Keller. Keiner würde reinkommen. Und ich hätte keine Außentreppe. Es wäre am anderen Ende der RH er und genau Spiegelverkehrt.
    Aber ich verspreche mir auch von der Übergabestation und Warmwasserspeicher auch etwas Wärme umsonst :) ... Vermutlich sind die Geräte sehr gut isoliert aber etwas Wärme werden die schon abstrahlen. Einen Schlüssel für den Technikraum (Keller) bekomme nur ich, die Fernwärmeversorger und der Hausverwalter. Ich denke mal das meine Nachbarn die Schlüssel ausleihen können und reigehen können aber das wird ohne Grund nicht gehen, denke ich mal. Die werden da ja nicht ihre Zeltlager aufschlagen. Ohne einen vernüntigen Grund wird das so einfach nicht gehen. Vermute ich. Ich Grille ja auch nicht auf seinem Flachdach, da dies der Gemeinschaft gehört ...
    Sehr wichtig wäre für mich die FRAGE:
    Geht dieses einbischen WEGAbk.. Wie schon gesagt. Laut Aussage Bauplanung wird das Reihenhaus komplett inkl. Außenwände, Dach Fenster mir gehören und nicht der Gemeinschaft.
    Geht sowas?
    Puhh ... zu viel geschrieben ... *Hände. tuen. weh. auaaa* ;)
    Achja die Teilungserklärung habe schon gelesen und nichts verstanden.. Liest sich wie das BGBAbk.. Juristen eben..
    Kann ich damit eigentlich zum Notar und mir das von ihm erklären lassen. Und was würde das kosten?
    Karan
  9. Achja noch was ...

    Habe heute E-Mail bekommen..
    Die Außenwände bekommen eine 12.5 cm Vollisolierschicht + 17.5 cm Mauerwerk.. Dies noch nebenbei.. Ist das ok? Oder geht gar nicht?
    Das es kein KFW60 Haus ist weiß ich auch, aber ist es eben Stand der Technik wenn man von KFWAbk. absieht..
  10. Ich wage das zu bezweifeln ...

    das die Außenwände Sondereigentum sind.
    Sogar der Estrich beeinträchtigt die Gemeinschaft und ist somit Gemeinschaftseigentum denn bei Schallproblemen wird die Gemeinschaft bei Instandsetzung zur Kasse gebeten ...
    Ohne Juristen ... NEVER!
  11. Warum nicht

    ganz normales Hauseigentum mit Gemeinschaftsheizung und Anschlusszwang? Dann wäre im Vertrag (und später im Grundbuch) nur festzuhalten, wer wieviel zum Unterhalt der Heizung und zu den Heizkosten beizutragen hat, und beim Gebäude mit dem Technikraum dieser als Dienstbarkeit aufzuführen (mit entsprechender Minderung des Kaufpreises dieser Einheit), sowie bei allen dazwischenliegenden Häusern die Durchführung der Heizungsrohre. Gibt es sicher Musterverträge dafür, und dann ist sicher, dass der Nachbar links außen dem rechts außen keine Vorschriften zu machen hat. Auf den Bauaufwand sollte dies keinen Eifluss haben.
    Bei einer WEGAbk. haften alle solidarisch für den Unterhalt der Gebäudehülle, d.h. du darfst deine Fassade nicht streichen ohne dass alle anderen einverstanden sind und bezahlst dafür mit, wenn es beim Kollegen an der anderen Ecke reinregnet, weil er sich nicht um sein Dach gekümmert hat. Warum sollte man sich das antun?

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN