Mehrere Fragen:
Reihenmittelhaus, Neubau
1. Ist es fachgerecht Zwischenräume von Fertigbetondecken mit Bauschaum auszufüllen?
2. Ist es fachgerecht Zwischenräume zwischen gemauerten Außenwänden und der Fertigbetondecke mit Bauschaum auszufüllen?
3. Ist es fachgerecht teilw. Elektro und Sat. -Kabel OHNE Leerrohr im Estrichbereich zu verlegen bzw. die Leerrohre am Boden enden zu lassen und nur die Kabel in den geschlitzten Wänden zu verlegen?
Kann gerne Bilder per E-Mail senden ...
Bauschaumverwendung überall und teilw. Elektro und Sat. -Kabel im Estrich
BAU-Forum: Neubau
Bauschaumverwendung überall und teilw. Elektro und Sat. -Kabel im Estrich
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Übliche Frage,
wer baut mit wem. Wer hat geplant, wer führt aus, wer überwacht? Wer ist Ihr Vertragspartner? Was sagt der Vertrag, was Bestandteil ist und was nicht. Was ist rechtlich wirksam vereinbart, war nur mündlich usw.?
Abhängig davon, ergibt sich die Reaktion und mögliche Handlungen, ggf. auch rechtlicher Art.
Fazit: Mehr Input bitte.
Ansonsten: Bilder sind schon mal sehr gut. Zumindest wissen Sie dann später wo die Leitungen verlaufen. -
Fragen über Fragen
da es mir erstmal nur grundsätzlich darum geht ob dies
zulässig/fachgerecht/den Vorschriften entsprechend ist
wollte ich hier niemanden mit allzu vielen Informationen überhäufen.
Sollte sich heraussstellen das dem nicht so ist werde ich euch hier gerne mit Infos überhäufen, denn dann wird es unangenehm
Ein "ja, das wird durchaus so gemacht" oder "zwar nicht sauber aber OK " oder "das ist absolut unzulässig" würde mir jeweils erstmal weiterhelfen um entsprechend weiter vorzugehen und weitere Infos zu liefern
Vielen Dank schon mal für das Engagement! -
Ist bei uns auch so
Hallo,
bei uns (ebenfalls RMH, fünf Jahre alt) wurden ebenfalls der Zwischenraum zwischen nichttragenden Innenwänden und Fertigdecke mit Schaum ausgefüllt und dann überputzt - scheint üblich zu sein.
Und Leerrohre sind wohl auch "Luxus" und gesondert zu beantragen und zu bezahlen (und nützen wohl ohnehin nur etwas, wenn sie sorgfältig und mit Ruhe gelegt werden ...)
Nur bei der Frage 2 würde ich mal nachfragen: sollte die Fertigdecke nicht doch vollflächig auf der Außenwand aufliegen? Oder geht es nur um kleinere Lücken wegen gebrochener Steine o.ä.?
Und zum Schluss die Standard-Phrase: holen Sie sich jemanden, der was von der Materie versteht und der auf Ihrer Seite ist: die paar Hundert €, die wir für den Gutachter ausgegeben haben, waren die beste Geldanlage seit langem ...
Achtung, alles nur Bau-Laien-Meinung
Mit freundlichen Grüßen -
Also, hier eine mögliche Antwort ...
weil je nach Vertragsgestaltung dies so sein kann oder auch nicht.
Aber genau deswegen sind ja solche Fragen da, weil:
Es gibt annerkannte Regeln der Technik. Die sind, so denke ich einzuhalten. Und dann gibt es Dinge, die sind keine anerkannten Regeln der Technik, aber vielleicht nur deswegen, weil es neu ist und daher noch keinen Eingang in irgendwelche Normen gefunden hat. Dann brauchen bestimtme Baustoffe eine Zulassung für die angestrebte Verwendung (z.B. beim Wärmedämmverbundsystem)
Hier an einem Beispiel aus Ihren Fragen ...
... fachgercht die Zwischenräume der Betonfertigdecke mit Bauschaum ...
Sie meinen damit sicherlich die Unterseite, also die Seite wo Sie nachher sehen.
Wenn es Statisch nicht notwendig ist, die Zwischenräume zu verfüllen, kann die ausführende Firma das machen oder auch nicht. Das sagt Ihnen der Statiker oder Fachplaner.
Und wenn dann im Vertrag nix steht, macht die Firma halt nichts oder nimmt was einfaches z.B. Bauschaum (muss ja nichts halten, also schadet es auch nichts ...)
Stände im Vertrag jedoch ... Zwischenräume der Unterseite der Fertigdecke malerfertig gespachtelt wäre das eine eindeutige Aussage.
Wobei es hier durchaus möglich wäre, die "großen" Hohlräume auszuschäumen und nur den "Rest" zu Spachteln. Ob das dann aber auch dauerhaft hält, ist wiederum eine andere Sache. Nämlich ob das eine anerkannte Regel der Technik ist.
Und genau da kommt wieder die Vertragsseite ins Spiel. Genau die Fragen, die Sie stellen, würde ein Gutachter ähnlich stellen und dann eine Antwort geben. Und damit könnte dann in einem Rechtstreit der Richter "Recht" sprechen.
Nur wo kein Kläger, kein Richter. Oder anders gesagt, was haben Sie denn gekauft?
Ein Stück Haus fertig vom Bauträger (dann gehört dem das Haus bis zum Eigentumsübertrag und kann Ihnen sogar Hausverbot ausprechen). Sie können dann nur noch beim Einzug sichtbare Mängel ggf. Reklamieren (den Rest sehen Sie eh nicht mehr).
ODER
Ein Stück Haus, individuell geplant vom Generalunternehmer (Grundstück gehört aber schon Ihnen). Dann sind SIE der Bauherr. Aber der Bauleiter stellt der Generalunternehmer. Oder Sie gegen separate Bezahlung.
ODER
Ein Stück Haus, individuell geplant vom Architekt, mit Einzelvergabe (Bauleiter ist der Architekt oder wer auch immer, aber von IHNEN beauftragt und bezahlt)
Um aber Ihre Frage in Kurzform zu beantworten:
Bauschaum hat in bestimmten Fällen seine Berechtigung. Aber stellen Sie die Frage andersherum. Wie wurde früher gebaut, als es noch KEINEN Bauschaum gab.
Und noch eine Aussage zum Thema Leerrohre. Wurden Verlegung IN Leerrohre vereinbart oder nur "Antennenkabel verlegt"? Was sagt der Vertrag.
Ich persönlich würde Antennenkabel / Netzwerkkabel und Telefonkabel immer in Leerrohr BIS zur Dose verlegen lassen. Einfach deswegen, weil die Technik sich ändert und ich damit ggf. ein anderen Kabeltyp verlegen kann. Was nur mit durchgehenden Leerrohren geht. Wenn das aber nicht vereinbart ist, dann muss die Ausführende Firma nur die Funktion sicherstellen. Wie, ist dann deren Problem.
Alles nur perönliche Meinung, keine Rechtsberatung, ich bin nur Bau-Laie ... -
noch eine mögliche Antwort
zu 1) kann man machen, besonders wenn die Stöße zu weit auseinanderliegen. Es ist darauf zu achten, dass der Schaum (hier als Schalungsersatz) den Betonkern auf der Ortbetonseite nicht schwächt. Wenn der Schaum dann nachher rausgeschnitten und die Fuge mit geeignetem Material ausgespachtelt wird, gibt es nichts su meckern.
zu 2) siehe Antwort 1)
zu 3) Leerrohre sind zum Schutz während der Bauzeit da. Wenn Sie zusätzlich die Funktion , wie von kho geschrieben, nutzen möchten, müssen sie das vorher vereinbaren und bezahlen.
Sat- und Telefonkabel sind anfällig und sollten auf dem Boden im Leerrohr verlegt werden, in der Wand gibt es kein Risiko, da reicht einputzen.
NYY können sowieso ohne Schuz verlegt werden.
Gruß Christian -
Danke
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
es ist:
"Ein Stück Haus, individuell geplant vom Generalunternehmer (Grundstück gehört aber schon Ihnen). Dann sind SIE der Bauherr. Aber den Bauleiter stellt der Generalunternehmer. "
im Vertrag steht leider nichts von Leerrohren, aber ich werde den Rat berücksichtigen und zumindest bei SAT+Telefon/Netzwerk auf Leerrohre bis zur Dose bestehen.
Die geschäumte Wand ist nichttragend, wurde erst nach der Deckenlegung gemauert.
Insofern also scheinbar ja doch alles akzeptabel, bei Bauschaum bin ich halt immer etwas skeptisch, da dieser ja leider viel und gern überall benutzt wird um effektiv Dinge zu kaschieren ... -
auf leerohre besten ...
können Sie, wenn es im Vertrag drin ist. Sonst ist das separat zu vergüten. Das ist der Knackpunkt. Und solche "Extras" kosten dann meist ganz viel "extra" ...
Und wenn schon, dann wie von mir auf der HP beschrieben möglichst zentral an EINE Stelle im Haus. Dann klappt es auch später mit Telefon / Computer etc.
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