wieder eine Frage zur Abnahme und Vertragsstrafe.
Wir haben ein Haus über Bauträger gebaut, Bauende wäre der 28.11.06 gewesen, ab diesem Zeitpunkt wurden pro Tag 2 Promille der Bausumme Vertragsstrafe fällig, max. 5 %. Die Formulierung im Werkvertrag lautet hier "Der AN hat die übertragenen Leistungen in einer Vertragsfrist von 32 Kalenderwochen fertig zu stellen. " (bezogen auf den Baubeginn 18.04.06 der ebenfalls so im Werkvertrag steht).
Wir sind (wg. Umzug aus der CH) zwangsweise Anfang November eingezogen. Leider hat 2 Tage vor unserem Einzug unsere Sanitärfirma den Keller unter Wasser gesetzt (Haupthahn aufgedreht und bei 2 Rohren fehlte noch eine Muffe

Deshalb musste der Keller ausgetrocknet werden (schwimmender Estrich und Fußbodenheizung) und konnte somit nicht fertiggestellt werden und war auch nicht nutzbar.
Ende Dezember 2006 konnten die Arbeiten im Keller dann weitergehen, etliche Nacharbeiten sowohl im KG als auch noch am Rest des Hauses laufen immer noch und werden sukzessive auch fertiggestellt.
Wir haben jetzt die Vertragsstrafe einbehalten und deswegen Diskussionen mit dem Bauträger. Da wir durch unseren Einzug (konkludentes Handeln) den Bau abgenommen haben stünde uns die Vertragsstrafe nicht mehr zu. Im Abnahmeprotokoll vom 15.11.06 haben wir explizit den Vorbehalt der Zahlung der Vertragsstrafe vermerkt, sowie die separate Abnahme des Kellers nach Fertigstellung.
Weiß jemand hier im Forum wie dies rechtlich zu bewerten ist bzw. ob wir ggf. keine Ansprüche wg. des nicht fertiggestellten/nutzbaren Kellers haben?
Vielen Dank vorab
Andi