Die Situation: Wir haben 1999 ein Haus gekauft und es 2000 nach der Übergabe - mit detaillierter Mängelliste bezogen. Die Liste ist mit der Unterschrift vom Bauträger akzeptiert worden. Bis zur endgültigen Mängelbeseitigung haben wir 3,5 % der Bausumme einbehalten. Einige Mängel wurden behoben, andere nicht. Wir fingen an, damit zu leben. Ab und an kam ein Schreiben vom Bauträger um die Restsumme anzumahnen. Wir baten wiederum um die Beseitigung der ausstehenden Mängel. Inzwischen kamen neue Mängel hinzu, Putzrisse, abbröckelnder Putz, Fehler an der Heizungsanlage. Wegen letzterem haben wir Ihn angeschrieben und erhielten keine Antwort, so das wir uns selber gekümmert haben. Bei einem Notarbesuch erfuhren wir nun, dass wir keine Auflassung fr unser Haus haben. Wir sollten das schleunigst nachholen. Nun - der Bauträger weigert sich natürlich dies zu veranlassen.
Frage: -Sind unsere Forderungen zur Mängelbeseitigung verjährt?
- Ist seine Forderung auf die Restzahlung verjährt?
- Brauchen wir oder Er einen Bausachverständigen?
- Brauchen wir dann doch einen Rechtsanwalt?
- Mit welchem Ergebnis ist zu rechnen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.