Zahlungsplan Neubau: Ist er fair? Gewährleistungsbürgschaft nötig? Kosten, Ablauf
BAU-Forum: Neubau
Zahlungsplan Neubau: Ist er fair? Gewährleistungsbürgschaft nötig? Kosten, Ablauf
für unseren geplanten Neubau (Stadthaus, 3 Etagen, kein Keller, Flachdach, 200 tE Kosten) liegt uns vom Bauträger folgender Zahlungsplan vor:
8 % Stellen des Bauantrages
10 % Baubeginn
15 % Verlegung der Deckenelemente über EGAbk.
15 % Verlegen der Deckenelemente über OGAbk.
8 % Aufbringen dr Dachabdichtung
8 % Montage der Fenster (ohne Verglasung, Innen und Hauseinganstür)
8 % Fertigstellen der Rohinstallation Elektro und Sanitär
8 % Ausführung des Innenputzes
6 % Verlegen des Estrichs
2 % Montage der Treppenstufen
2 % Montage der Innentürzargen
2 % Abnahme / Übergabe (ohne Außenputz und Außenanlagen)
5 % Ausführung der Außenputzarbeiten (ohne Sockelanstrich)
2 % Fertigstellung der Pflasterarbeiten (Hauszugang / Stellplatz)
1 % Endgültige Fertigstellung
Insbesondere der Anfang kommt mir ziemlich happig vor, das Ende eher dünn, 1 % für die Schlussabnahme? Ist der Plan realistisch?
Außerdem kommt im Vertrag keine Gewährleistungsbürgschaft vor. Ist sowas heute Standard und sollte man darauf bestehen? ebenso wenig ist eine Vertragsstrafe für verspätete Fertigstellung (hier sind 6 Monate nach Baubeginn festgelegt) definiert. Eine Vorgabe ohne mögliche Sanktion ist m.E. aber doch recht zahnlos? Sind hier 1000 € pro Monat Verzögerung als Vorschlag meinerseits eher zu viel/zu wenig oder angemessen?
Vielen Dank für die Beantwortung der dringenden Fragen schon Vorab sagt Robert.
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich beurteile den Zahlungsplan anhand üblicher Kriterien. Ein guter Zahlungsplan sollte den Baufortschritt widerspiegeln und keine unverhältnismäßig hohen Vorauszahlungen enthalten.
Typischer Zahlungsplan (Orientierung):
- Bauantrag: 2-3%
- Baubeginn/Bodenaushub: 10-15%
- Rohbau (inkl. Dacheindeckung): 30-35%
- Fenster, Außentüren: 10-15%
- Innenputz/Estrich: 10-15%
- Heizung, Sanitär, Elektro: 10-15%
- Fassade: 5-10%
- Endabnahme/Übergabe: 5-10%
Gewährleistungsbürgschaft: Ich empfehle dringend, eine Gewährleistungsbürgschaft (ca. 5% der Bausumme) zu fordern. Diese sichert Ihre Ansprüche bei Mängeln nach der Bauabnahme ab.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Zahlungsplan und den Bauvertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung als Vertragsbestandteil.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Zahlungsplan
- Ein Zahlungsplan legt fest, wann welche Raten des Kaufpreises für eine Immobilie fällig werden. Er ist üblicherweise an den Baufortschritt gekoppelt. Verwandte Begriffe: Baufinanzierung, Ratenzahlung, Bauvertrag.
- Gewährleistungsbürgschaft
- Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Bauträger stellt, um die Ansprüche des Bauherrn bei Mängeln nach der Bauabnahme abzusichern. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sicherheitseinbehalt, Bürgschaft.
- Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formelles Verfahren, um die Genehmigung für den Bau eines Gebäudes von der Baubehörde zu erhalten. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bebauungsplan.
- Baubeginn
- Der Baubeginn ist der offizielle Start der Bauarbeiten auf dem Grundstück. Verwandte Begriffe: Spatenstich, Rohbau, Bauzeit.
- Schlussabnahme
- Die Schlussabnahme ist die förmliche Übergabe des fertigen Baus an den Bauherrn. Dabei werden alle Leistungen geprüft und eventuelle Mängel protokolliert. Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelprotokoll, Gewährleistungsfrist.
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und die fertigen Immobilien verkauft. Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
- Vertragsstrafe
- Eine Vertragsstrafe ist eine im Vertrag vereinbarte Geldsumme, die bei Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung einer Leistung fällig wird. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verzug, Bauzeitverlängerung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Bauträger stellt, um die Ansprüche des Bauherrn bei Mängeln nach der Bauabnahme abzusichern. Sie beträgt üblicherweise 5% der Bausumme und wird für die Dauer der Gewährleistungsfrist (meist 5 Jahre) gestellt. - Wie prüfe ich, ob ein Zahlungsplan fair ist?
Vergleichen Sie den Zahlungsplan mit dem Baufortschritt. Hohe Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen sind kritisch. Orientieren Sie sich an den üblichen Prozentwerten für die einzelnen Bauphasen. Eine detaillierte Baubeschreibung ist wichtig, um den Fortschritt zu beurteilen. - Was ist, wenn der Bauträger sich weigert, eine Gewährleistungsbürgschaft zu stellen?
Das ist ein Warnsignal. Bestehen Sie auf der Bürgschaft oder suchen Sie einen anderen Bauträger. Ohne Bürgschaft tragen Sie das volle Risiko, wenn der Bauträger während der Gewährleistungsfrist insolvent geht. - Welche Rolle spielt die Baubeschreibung beim Zahlungsplan?
Die Baubeschreibung definiert die zu erbringenden Leistungen und ist die Grundlage für die Beurteilung des Baufortschritts. Ein detaillierte Baubeschreibung ist wichtig, um zu beurteilen, ob die Zahlungen im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. - Was ist eine Vertragsstrafe bei Bauverzögerung?
Eine Vertragsstrafe ist eine im Bauvertrag vereinbarte Geldsumme, die der Bauträger zahlen muss, wenn er den Bau nicht fristgerecht fertigstellt. Sie dient als Anreiz für den Bauträger, den Bau termingerecht fertigzustellen. - Was bedeutet "Schlussabnahme"?
Die Schlussabnahme ist die förmliche Übergabe des fertigen Baus an den Bauherrn. Dabei werden alle Leistungen geprüft und eventuelle Mängel protokolliert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Was tun bei Mängeln nach der Abnahme?
Mängel müssen dem Bauträger unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Setzen Sie eine Frist zur Mängelbeseitigung. Bei schwerwiegenden Mängeln sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers für Mängel, die bei der Abnahme vorhanden waren oder später auftreten. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Bauträgers, die über die Gewährleistung hinausgeht.
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-
Zahlungsplan Neubau: Bauträger bevorzugt? – Anpassung empfohlen!
Zahlungsplan
Hallo,
die Abschlagszahlungen sind auf jeden Fall zu Gunsten von Bauträger.
Abschlagszahlung 2) Baubeginn (20 T€) auf jedenfall auf die letztere Positionen verteilen!
Abschlagszahlung 12) Abnahme/Übergabe wofür ist das nötig?
Die Außenanlagen sind doch im Leistungsumfang enthalten!
Also die auch auf andere Positionen verteilen!
Als Letzte Abschlagszahlung vereinbaren 5 % Nach Fertigstellung aller arbeiten und Abnahme/Übergabe!
Feste Ausführungsfristen vereinbaren! Baubeginn 01.09.2006 oder 35. KWAbk. 2006 und Fertigstellungstermin genau so.
Ob bei Verzögerung als Schadenersatzt 1000 € Reichen müssen sie selber entscheiden, Miete/Hotel/lager kosten.
Es muss nicht jede Bauträger unseriös sein!
Viel Spaß und Starke Nerven wünsche ich Ihnen.
Yilmaz -
Einseitiger Zahlungsplan: Hohe Vorabzahlung beim Neubau vermeiden!
sehr einseitig
Moin,
klar wollen die Herren und Damen Bauträger immer gerne erstmal Ihr Geld und dann kommt (vielleicht) eine Leistung. Sie zahlen bereits 48 % der gesamten Bausumme bei Verlegung der Deckenelemente über OGAbk.. Das ist knackig. Geht irgendwas schief (Bauträger geht pleite, sie verkrachen sich und müssen/wollen Vertrag kündigen usw), haben Sie schon deutlich mehr gezahlt, als Leistungen an Sie geflossen sind. Leistungen, die zudem möglicherweise auch noch mangelbehaftet sein könnten. Im schlimmsten falle hieße dies: Sie haben für eine mangelhafte Leistung bereits den vollen (ohnehin zu hohen) Presi gezahlt.
Mag sein, dass Ihr Bauträger seriös und eine Seele von Mesnch ist. Wenn aber nicht manövrieren Sie sich mit einem derartig zu Ihren Ungunsten ausgelegten Zahlungsplan geradewegs ins Abseits.
Gruß
Thomas -
Risiko Zahlungsplan: Neubau – Abhängigkeit vermeiden!
Ich würde mich niemals darauf einlassen
Sie bezahlen für einen noch nicht einmal genehmigten Bauplan 8 % der Bausumme.
Sie bezahlen bereits 18 % der Bausumme, ohne dass auch nur ein Handstreich auf der Baustelle erfolgt ist.
Sie bezahlen bereits 48 %, da ist die Decke über OGAbk. noch nicht einmal betoniert (lediglich die Elemente draufgesetzt).
Ich persönlich würde es nicht tun, ich hätte große Angst, mich abhängig zu machen ...
MfG Ortwin -
Zahlungsplan Neubau: Alternative Vorschläge zur Ratenzahlung
Zahlungsplan scheinbar ungünstig - bitte um alternative Vorschläge!
Hallo,
den Beiträgen auf meine Frage entnehme ich, dass der Zahlungsplan als eher nachteilig für mich zu bewerten ist. Welche Änderungsvorschläge gibt es denn, um das Ganze halbwegs ausgewogen zu gestalten? Meine Ideen bisher wären:- die ersten beiden Raten 8 % und 10 % zu einer 10 % Rate für "Baubeginn nach Einreichen des Bauantrages" zusammenzufassen
- die dann verbleibenden 8 % nach hinten auf die letzten 3-4 Punkte zu verteilen
- nur eine Schlussabnahme zu 5 % und nicht wie bisher 2 Abnahmen zu 2 %und 1 %
Über Vorschläge oder alternative Ideen würde ich mich sehr freuen.
MfG Robert -
Fairer Zahlungsplan: Neubau – Leistungsgerechte Ratenzahlung!
Besser, aber nicht gut ...
Besser, aber nicht gut für Sie!
Wie schon auch mein Vorredner schrieb:
" Sie bezahlen für einen noch nicht einmal genehmigten Bauplan 8 % der Bausumme.
Sie bezahlen bereits 18 % der Bausumme, ohne dass auch nur ein Handstreich auf der Baustelle erfolgt ist. "
Hatte ich ja auch schon ansatzweise ausgeführt. Nun gut.
Grundsätzlich sollten Sie immer nur soviel zahlen, wie Sie bekommen haben. Oder würden Sie in einen Supermarkt gehen und schon mal 20 € mehr zahlen für eine Sache, die dann nächste Woche geliefert werden wird ... vielleicht (wobei das Risiko hier vergleichsweise gering wäre ... was sind schon 20 €?!?).
8 % für die Baugenehmigung.
Ein Architekt kriegt für seine gesamte Leistung (Baugenehmigung, Werkplanung, Bauabwicklung) je nach Objektgröße irgendwas zwischen 10 und 12 % der Bausumme als Honorar; die Leistungen bis zur Genehmigung (Entwurf, Bauantrag) schlagen mit etwa 3 - 4 % zu Buche.
Weitere 10 % zum Baubeginn. Verstehe ich nicht! Sie sollen 20.000 € zahlen damit mal jemand anfängt (das heißt nicht, dass Sie eine verwertbare Leistung erhalten). Im Prinzip würde es reichen den Bauwagen auf die Baustelle zu stellen und einen Spaten in den Boden zu rammen. Ein fürstliches Entgelt!
Macht der Bauträger jetzt pleite haben Sie 36 T€ gezahlt und sind stolzer Besitzer einer Baugenehmigung und eines in der Erde steckenden Spatens ...
Jetzt mal im Ernst:
Für (genehmigten) Bauantrag wären vielleicht 5 % angemessen (geht man davon aus, dass der Bauträger dann auch gleich die Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) hinterherschiebt um mit dem Bau beginnen zu können). Weitere 10 % nach Fertigstellung des KG.
Achten Sie darauf, dass nicht Sie, sondern der Ausführende in Vorleistung geht, sonst zahlen Sie schon mal für eine Leistung deren Qualität und Vollständigkeit Sie vorab gar nicht beurteilen können. Das versetzt Sie in eine denkbar ungünstige Verhandlungsposition. Da kann man schlecht Forderungen stellen, wenn das Druckmittel fehlt!
Insgesamt scheint mir der Zahlungsplan geeignet Sie massiv zu übervorteilen. Eine Zusammenarbeit mit diesem Bauträger würde ich mir genau überlegen.
Gruß
Thomas -
Bauträgervertrag: Zahlungsplan nach MaBV prüfen! – Info
Bauträgervertrag-Kurze Ergänzung ...
wenn es sich, wie Sie schreiben um einen Bauträger (Bauträger) handelt, so muss sich der Zahlungsplan nach der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) richten. Dieser sieht maximal 13 Raten in zusammengefasst in Rechnung zu stellenden sieben Teilbeträgen vor. In der MaBV ist auch die prozentuale Höhe der einzelnen Raten festgelegt.
Ergo: mindesten Bauträger auf die MaBV hinweisen, Zahlungsplan gem. MaBV ändern, eine Gewährleistungsbürgschaft (Insolvenzabsicherung) vereinbaren, Fertigstellungstermin festlegen, bei Bauzeitüberschreitung Vertragsstrafe (ca. 0,1-0,3 % des Preises pro Tag) vereinbaren, etc.
Empfehlung:
besser noch Sie lassen sich durch einen qualifizierten Berater und/oder Fachanwalt beraten und bei der Vertragsverhandlung untersützen.
vgl. Link zu MaBV
MfG
R. Kaiser -
Zahlungsplan Neubau: MaBV-Konformität prüfen – Vergleich!
ungünstig?
Also, bei Rohbaufertigstellung haben Sie maximal 56 % des vereinbarten Kaufpreises bezahlt.
Nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) wären eigentlich 58 % fällig.
Nach Übergabe sind hier (wenn man den Außenputz mal außer acht lässt) noch 3 % fällig, nach MaBV sind es 3,5 %.
So what?
Gruß Christian
PS: Grundstückskosten sin normalerweise in den ersten Raten enthalten. -
Zahlungsplan Neubau: Überzahlung vermeiden – Bautenstand prüfen!
nun mal langsam mit den jungen Pferden ...
@Chr-503-Sto
Mag sein, dass ich was falsch verstanden habe, aber Sie schreiben:
"Also, bei Rohbaufertigstellung haben Sie maximal 56 % des vereinbarten Kaufpreises bezahlt.
Nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) wären eigentlich 58 % fällig.
Nach Übergabe sind hier (wenn man den Außenputz mal außer acht lässt) noch 3 % fällig, nach MaBV sind es 3,5 %.
So what? "
Mal ungeachtet was die Maklerverordnung hierzu hergibt, aber: ich sehe vor allem die 48 % bis "Auflegen der Deckenelemente über OGAbk.". Hier sind nicht annähernd 48 % der Bauleistung abgeliefert. Eher im Bereich von 30-35 % würde ich den tatsächlichen Bautenstand einstufen. Das sind dann schlichtweg 13 - 18 % Überzahlung ungeachtet der abgelieferten baulichen Qualität.
Es steht natürlich jedem frei so einen Zahlungsplan zu unterschreiben. Natürlich.
Nur: Ich würde es nicht tun und würde es auch Niemandem raten. Andererseits: Die, die es dann doch tun werden wir - zur allgemeinen Belustigung und Häme hinterher ja wieder im Forum finden ...
Gruß
Thomas -
Neubau Kosten: Zahlungsplan – Grundstück & Architekt berücksichtigen!
junge Pferde wollen rennen
und bevorratete Grundstücke bezahlt werden.
Und eine BE gibt es auch. Und die Architektenleistung auch.
Und bis OGAbk. Decke hat der Mann dann nun ca. 100.000,- bezahlt.
jetzt taxierste das Grundstück mal mit 40.000,-; die Architektenleistung mal mit 10000,- und ziehst mal die Mehrwertsteuer aus dem Rest raus und bist bei ca. 43.000,- für Gründung, EGAbk. und 1. OG.
Immer noch unfair?
Ich garantier, dass Ihr Architekten dem Bauherrn bis OG-Decke schon mehr Kohle abgeknöpft hättet, immer inkl. Grundstück.
Christian -
Zahlungsplan Neubau: Grundstück inkludiert? – Klärung!
Bullshit ...
Bullshit dass wir den BH mehr abknöpfen. Also ehrlich.
Außerdem: Habe nicht gelesen, dass das Grundstück mit dabei wäre. Dann müsste - wenn das Grundstück mit dabei wäre - dies natürlich schon irgendwie Berücksichtigung finden.
Daher: an den Fragesteller: Ist Grundstück hier mit dabei?
Grüße
Thomas -
Neubau Kostenaufstellung: Zahlungsplan – Details & Berechnung
Butter bei die Fische
Grundstück 40.000,-
Architektenhonorar bis dahin abzurechnen LPAbk. 1-7 = 14.000,-
Statiker ca. 10.000,-
Mutterboden abschieben, Grundleitungen verziehen, frostfrei gründen: ca. 4000,-
Bodenplatte d = 25 cm; ca. 80 m² = 10.000,-
Baustelleneinrichtung ca. 6.000,-
Mauerwerk EGAbk., d = 17,5 cm ; ca. 100 m² x 80,- pro m² = 8000,-
EG Decke ca. 8000,-
1. OGAbk. Mauerwerk ca. 8000,-
1. OG Decke ca. 8000,-
wie weit biste?
bei mir kommen so ca. 116.000,- raus.
und ich Streit mich nicht um 5 Mille.
Vorausgesetzt der Architekt gibt die Rechnungen immer schön zeitnah frei.
Christian -
Zahlungsplan Neubau: Überarbeiteter Vorschlag ohne Grundstück
angegebener Zahlungsplan war ohne Grundstück!
Die 200.000 für das Haus und somit auch der angegebene Zahlungsplan waren OHNE Grundstück. Das wird extra gekauft.
Ich habe Aufgrund der vorhergehenden Beiträge den Zahlungsplan etwas überarbeitet und würde dem Bauträger folgendes anbieten:
8 % - Stellen des Bauantrages und Baubeginn
15 % - Verlegen der Deckenelemente über EGAbk.
15 % - Verlegen der Deckenelemente über OGAbk.
8 % - Aufbringen der Dachabdichtung
8 % - Montage der Fenster
8 % - Rohinstallation Sanitär und Elektro
8 % - Verlegung des Innenputzes
6 % - Verlegen des Estrichs
2 % - Montage Treppe
2 % - Montage Türzargen Innentüren
8 % - Abnahme/Übergabe
5 % - Ausführung Außenputz
2 % - Fertigstellung der Pflasterarbeiten
5 % - Endgültige Fertigstellung
Wäre ein solcher Zahlungsplan für beide Seiten ausgewogen? Ich will hier weder den Bauträger noch mich im Vorteil sehen, es soll für beide Seiten fair und tragbar sein.
Grüße, Robert -
Diskussion Zahlungsplan: Einigung & Fokus auf Bauherrn-Fortschritt
und nun?
hi Herr Chr-503-Sto
"wie weit biste?
bei mir kommen so ca. 116.000,- raus.
und ich Streit mich nicht um 5 Mille.
Vorausgesetzt der Architekt gibt die Rechnungen immer schön zeitnah frei. "
nach der letzten Info vom BH bin ich jetzt bei eben mal € 40 T weniger. Und nun? Streit um des Kaisers Bart? Bringt doch nix, oder?
Vertragen wir uns einfach wieder und schaune was der Bauherr weiter so machth.
Gruß
Thomas -
Klarstellung Zahlungsplan: Inklusive Grundstück – Missverständnis
alles klar
Herr Bock.
Bin auch nicht auf Streit aus.
Hatte nur in meinem ersten Posting explizit erwähnt : " alles immer mit Grundstück"
Nix für ungut.
Gruß Christian -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fairer Zahlungsplan Neubau: Gewährleistungsbürgschaft & Kostenkontrolle
💡 Kernaussagen: Der ursprüngliche Zahlungsplan des Bauträgers wird als ungünstig für den Bauherrn bewertet, da hohe Vorabzahlungen gefordert werden. Es wird empfohlen, den Zahlungsplan an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anzupassen und nur für erbrachte Leistungen zu zahlen. Die Diskussionsteilnehmer analysieren die Kostenstruktur und schlagen alternative Zahlungspläne vor, die Grundstückskosten, Architektenleistungen und den Bautenstand berücksichtigen. Eine Gewährleistungsbürgschaft wird im Kontext der Absicherung gegen Bauträgerinsolvenz thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Risiko Zahlungsplan: Neubau – Abhängigkeit vermeiden! sollte man vermeiden, sich durch hohe Vorabzahlungen zu stark vom Bauträger abhängig zu machen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauträgervertrag: Zahlungsplan nach MaBV prüfen! – Info verweist auf die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die den Rahmen für Zahlungspläne bei Bauträgerverträgen vorgibt. Diese Verordnung dient dem Schutz des Bauherrn.
💰 Zusatzinfo: In Neubau Kostenaufstellung: Zahlungsplan – Details & Berechnung wird eine detaillierte Kostenaufstellung präsentiert, die Architektenhonorar, Statikerkosten und Baustelleneinrichtung berücksichtigt, um die Angemessenheit des Zahlungsplans zu bewerten.
📊 Zusatzinfo: Es wird diskutiert, ob die Grundstückskosten im Zahlungsplan enthalten sind (siehe Zahlungsplan Neubau: Grundstück inkludiert? – Klärung!). Die Klärung dieser Frage ist entscheidend für die Beurteilung der Fairness des Zahlungsplans.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Zahlungsplan kritisch prüfen, mit der MaBV vergleichen und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Baurecht konsultieren, um ihre Interessen zu wahren. Siehe auch Zahlungsplan Neubau: Alternative Vorschläge zur Ratenzahlung für konkrete Änderungsvorschläge.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Ein Bauträger ist ein Unternehmen, …
- … finanziert und realisiert. Er verkauft die fertiggestellten Immobilien an Käufer. Der Bauträger trägt das wirtschaftliche Risiko des Bauvorhabens. …
- … Ein Ratenplan ist eine Vereinbarung zwischen Bauträger und Käufer, die die Zahlungen in Abhängigkeit vom Baufortschritt regelt. Die MaBV schreibt einen solchen Ratenplan vor, um die Interessen der Käufer zu schützen. Die Raten werden fällig, wenn bestimmte Bauabschnitte abgeschlossen sind. …
- … Verwandte Begriffe: Zahlungsplan, Baufortschritt, Abschlagszahlung, Teilzahlung. …
- … Bauwerks. Sie können die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen und zu Schäden führen. Der Bauträger ist verpflichtet, Mängel zu beseitigen. …
- … Was ist die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)?Die MaBV ist eine deutsche Verordnung, die die Pflichten …
- … von Bauträgern und Maklern regelt. Sie soll Käufer vor unseriösen Geschäftspraktiken schützen, insbesondere im Hinblick auf Zahlungen und Sicherheiten bei Bauvorhaben. …
- … Was kann ich tun, wenn der Bauträger Mängel nicht beseitigt?Sie sollten die Mängel schriftlich dokumentieren und …
- … dem Bauträger eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt, können Sie einen Teil der Rate zurückbehalten oder einen Anwalt einschalten. …
- … Welche Sicherheiten habe ich als Käufer?Die MaBV sieht verschiedene Sicherheiten vor, beispielsweise eine Baugewährleistungsversicherung oder eine Bürgschaft. Diese Sicherheiten sollen Sie vor finanziellen Verlusten schützen, falls der Bauträger insolvent wird oder seine Verpflichtungen nicht erfüllt. …
- … Wie gehe ich vor, wenn der Bauträger droht, die Arbeiten einzustellen?Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. …
- … Sie rechtlichen Rat. Dokumentieren Sie alle Drohungen und setzen Sie dem Bauträger eine Frist zur Fortsetzung der Arbeiten. …
- … Bauträgervertrag prüfen lassenDie Überprüfung eines Bauträgervertrags durch einen Anwalt kann vor finanziellen Risiken schützen. …
- … am Neubau – Rechte und PflichtenInformationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei Mängeln an einem Neubau. …
- … Zahlungsverzug des Bauträgers – Was tun?Schritte, die …
- … Sie unternehmen können, wenn der Bauträger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. …
- … Sicherheiten beim BauträgervertragWelche Sicherheiten Ihnen als Käufer zustehen und wie Sie diese …
- … MaBV Bauträger: Rechtliche Beratung & Gutachter-Empfehlung …
- … Bauträger …
- … MaBV Architekt Bauträger: Doppelte Fragestellung im Forum …
- … schon unter Rubrik Neubau geschildert. Die Antworten werden hier nicht anders ausfallen. …
- … MaBV Bauträger: Update zum Gespräch mit dem Architekten? …
- … MaBV Ratenplan: Rechte & Pflichten bei Architekt als Bauträger …
- … 1776633926,/forum/architektur/10440.php,/forum/neubau/12825.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauherr-Probleme: Weiterarbeiten? Vertrag prüfen, Risiken minimieren & rechtliche Schritte?
- … plante für einen jungen Bauherren den Neubau eines Einfamilienhaus. …
- … Grundlage für die Zahlung des Bauherrn an den Bauunternehmer.Verwandte Begriffe: Rechnungsstellung, Zahlungsplan, Abschlagszahlung. …
- … Ich denke da nur an Freunde, die ihren Bauträgervertrag vor Abschluss allen möglichen Juristen aus Freund- und Verwandtschaft (Freundschaft, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken im Vergleich?
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- und Nachteile …
- … Architektenhaus oder Bauträgerhaus? Vergleich der Vor- & Nachteile, Kosten und Risiken. Jetzt …
- … Architektenhaus, Bauträgerhaus, Vergleich, Vor-Nachteile, Kosten, Risiken, Bauherr, Architekt, Bauträger, Festpreis, Gewährleistung …
- … Bauträgerhaus: Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken im Vergleich? …
- … Architekt, welche Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) bietet das Bauen mit Bauträger? …
- … auch der Architekt/Bauträger ist nur ein Mensch und überall gibt es schwarze Schafe zu führen. …
- … Zum Einstieg ein paar pro-Bauträger-Argumente und meine Bedenken hierzu: …
- … in Bauträgerhand. Alternative Bauweisen sind somit ausgeschlossen. …
- … - Der Bauträger ist Bauherr, der Erwerber hat kein Hausrecht und kann während der Bauzeit ausgesperrt werden. …
- … - Der Bauträger bietet einen Festpreis. …
- … sind incl. der Honorare keinesfalls teurer, meist sogar günstiger als das Bauträgerangebot. …
- … Zwischenhandelsbestandteile enthalten, die nur beim Bauträger anfallen, z.B. interne Zwischenfinanzierung, Werbeetat, Verwaltungskosten, Gewinn. Diese bleiben intransparent und erhöhen die Baukosten. …
- … - Beim Bauträger habe ich einen einzigen Vertragspartner. …
- … - Beim Bauträger habe …
- … - Beim Bauträger habe ich keinen Einfluss auf die Auswahl der Einzelfirmen und keinen …
- … Ich sehe, Sie möchten die Vor- und Nachteile von Architektenhäusern und Bauträgerhäusern vergleichen. Hier ist eine Übersicht: …
- … Bauträgerhaus: Festpreis, kurze Bauzeit, standardisierte Bauweise, weniger Gestaltungsfreiheit. …
- … Vorteile Bauträger: …
- … Bauträger: …
- … Bauträger …
- … Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die fertigen …
- … Eine Festpreisgarantie ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Bauträger den Preis für ein Bauprojekt im Voraus festlegt und garantiert, dass …
- … Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Architektenhaus und einem Bauträgerhaus?Der Hauptunterschied liegt in der Individualität und dem Grad der …
- … Architektenhaus wird individuell nach den Wünschen des Bauherrn geplant, während ein Bauträgerhaus ein standardisiertes Produkt ist. …
- … ein Architektenhaus?Ein Architektenhaus ist in der Regel teurer als ein Bauträgerhaus, da Honorare für den Architekten anfallen und die Bauzeit oft …
- … Welche Vorteile bietet ein Bauträgerhaus?Ein Bauträgerhaus bietet eine Festpreisgarantie, eine kürzere Bauzeit und …
- … weniger Aufwand für den Bauherrn. Der Bauträger übernimmt die Koordination der Gewerke und die Gewährleistung. …
- … Welche Nachteile hat ein Bauträgerhaus?Ein Bauträgerhaus bietet weniger Gestaltungsfreiheit, da es sich …
- … Was ist eine Festpreisgarantie?Eine Festpreisgarantie bedeutet, dass der Bauträger den vereinbarten Preis für das Haus garantiert, unabhängig von eventuellen Kostensteigerungen …
- … Rolle spielt der Baugrund bei der Entscheidung für ein Architekten- oder Bauträgerhaus?Der Baugrund spielt eine wichtige Rolle, da er die Baukosten …
- … kann. Eine gründliche Baugrunduntersuchung ist sowohl beim Architektenhaus als auch beim Bauträgerhaus unerlässlich. …
- … Smart Home Systeme im NeubauWelche Smart Home Technologien sich für den Neubau eignen. …
- … Architektenhaus: Planungsaufwand vs. Bauträger-Standardpläne …
- … @morübe: mag sein, das der Bauträger nur einen Tag …
- … Bauträger vs. Architekt: Kostenvergleich von Planung & Ausführung …
- … 1. Die Ausführungen von Bruno sind soweit richtig. Es gibt in der Tat beim Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer Komponenten, die die Baukosten erhöhen. Jedoch …
- … Rgel höher, da der Architekt nach HOAIAbk. abrechnen muss. Bei einem Bauträger, der selbst Architekt ist, kann er die Kosten für Planung frei …
- … 2. Der Bauherr hat beim Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer nur einen Ansprechpartner und einen Gewährleistungsgeber (wie Bruno schon …
- … die hiervon mal was gehört haben - mehr auch nicht. Ein Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer, der daran interessiert ist, wettbewerbsfähig zu bleiben und dabei …
- … Ein Bauträger muss vorplanen um sein Produkt (ein Haus auf einem Grundstück) zu …
- … abrechnen und z.B. den Satz einer tischlerei oder autowerkstatt nehmen. der Bauträger plant den gleichen plan übrigens nicht schneller als ein Architekt. im …
- … Architektenhaus vs. Bauträger: Vertrauen & Fachwissen entscheidend …
- … und vergleichen weiter den normal ausgebildeten und praktizierenden Architekten mit dem Bauträger, der ebenfalls Fachwissen besitzt und es praktiziert. Ich würde nicht so …
- … weit wie Helmuth gehen, dass der Bauträger im Durchschnitt innovativere Bautechnik anbietet. In beiden Fällen ist der Bauherr auf Vertrauen angewiesen, dass nach anerkannten Regeln der Technik geplant wird. …
- … Für das Architektenhaus spricht aber folgendes Regulativ: wird Ausführungsseitig von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abgewichen, wird das vom Architekten erkannt. Umgekehrt kommen Bedenkenanmeldungen von Firmen, wenn nicht auf der Höhe der Technik geplant wurde (Beispiel: neue Beton-Norm). Alles läuft im Idealfall transparent vor den Augen des Bauherrn ab, da sich diesbezüglicher Schriftwechsel über den Bauherrn vollzieht. Beim Bauträger spielt sich das zumindest hinter den Kulissen ab. Systembedingt werden …
- … Ein wichtiger Punkt MoRüBe. Zugunsten des Bauträgers wie ich die Meinungen angehender Bauherren deute. …
- … Bauträger-Ausschreibungen: Jahresverträge & Mengenrabatte für Bauherren …
- … Du Bauträger/GUs schreiben in der Regel sehr viele Gewerke für ein …
- … Ausschreibungsverfahren eine deutliche Einsparung an Arbeitszeit - nicht nur für den Bauträger, sondern auch für die Handwerker, welche sich die Arbeit mit den …
- … verstehen wollen, werden sie mit ihren ineffizienten Ausschreibungen nie mit den Bauträgern/GUs preislich mithalten können. …
- … Bauvertrag: Einfluss als Bauherr bei Architekt & Bauträger möglich …
- … Ob Bauträger oder Architekt - den Vertrag den ich mache ist meine Sache, ob ich Einfluss ausüben kann oder nicht hängt davon ab, was ich vertraglich vereinbare (ggf. gegen Aufpreis) …
- … Auch ein Bauträger oder Generalunternehmer kann individuell bauen oder anders herum, ein Architekt …
- … jetzt kann es sein, dass unser Bauträger eine Sonderform darstellt und ich verwöhnt wurde aber ... doch es …
- … gibt scheinbar noch was dazwischen (zwischen Architekt und Bauträger) als Ausweichmöglichkeit …
- … Bauträger: Großeinkauf-Vorteile vs. Endpreis für den Bauherrn …
- … der heutigen Zeit der ausgelutschten Baupreise überhaupt noch vorhanden, landen beim Bauträger zur Abdeckung seiner internen Kosten und der Preisgarantie, aber nicht beim …
- … Endkunden. Zur Verdeutlichung der internen Kosten beim Bauträger verweise ich auf eine Seminarunterlage des Berufsbildungszentrums Augsburg zum Thema Immobilienmanagement: …
- … Es handelt sich nicht um ein Einfamilienhaus, sondern um eine kleine Wohnanlage mit 385 m² Wohnfläche. Ich sehe nicht, wie der Bauträger es durch Großeinkauf schaffen soll, bei Bauwerkskosten von 380.000 um …
- … über Großeinkauf wegzusparen sehe ich nicht. Die Preisbestandteile der Aufschläge des Bauträgers stehen natürlich zur Diskussion, es ist nur eine Seminarunterlage. …
- … alle auch für Bauträger? …
- … Handwerker der Bauträger …
- … Herr Sollacher, gibt es Handwerker, welche nicht auch für Bauträger arbeiten? Wenn ja, wie viele sind das? …
- … Bauträger-Aufträge – Qualität & Rechtssicherheit …
- … die nur sehr selten oder überhaupt nicht für Bauträger arbeiten. …
- … Bauträger: Rabatte & Gewinnmaximierung vs. Architekten-Einsparungen …
- … Rabatte auf den Endpreis durchschlagen? Der Bauträger/Generalunternehmer verlangt das, was der Markt hergibt und macht doch seinen Gewinn nicht kaputt. …
- … Bauträger: Bauleistungshandel – Kostenvorteile vs. Intransparenz …
- … Nichts gegen den Bauträger als Bauleistungshändler. Wenn der Kostenvorteil auf reinem Großeinkauf, Aufbau von Einkaufswegen die nicht jedem offen stehen (original Schwedenhaus) und nicht auf Preisdrücken zu Lasten der Qualität beruht, ist es OK. Aber der Bauleistungshändler darf nicht mehr kosten als er bringt. Sonst wird es für den Endkunden teurer und der Bauträger wird zum kostentreibenden Zwischenhändler. Ich befürchte, wir haben diese Situation, …
- … Architekten: Wettbewerbsfähig durch Rabatte & Bauträgerpreise …
- … verstehen wollen, werden sie mit ihren ineffizienten Ausschreibungen nie mit den Bauträgern/GUs preislich mithalten können . …
- … Allein deshalb werden Architekten sehr wohl mit dem Bauträgerpreis mithalten können. …
- … Bauträger vs. Architekt: Zuschläge & HOAIAbk.-Vorgaben im Vergleich …
- … Ich will Euch sagen, wo das Problem liegt: Bruno hat es erkannt: Der Bauträger (ach ja Markus, sagst Du noch mal Billigbau gibt es …
- … Gleiche Leistung, aber der Architekt ist zwangsläufig teurer. Und nicht jeder Bauträger baut 500 Häuser. Was das Werbeverbot anbelangt ist dieses meiner Ansicht …
- … Architekt vs. Bauträger: Qualität & Transparenz im Fokus …
- … Produkt Haus und deren Qualität schreibt keiner. Ergo: Beide, Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer sind in der Lage, sowohl qualitätiv hochwertige und Architektonisch …
- … halte ich es nach wie vor so, dass beide (Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer) ihre Daseinsberechtigung haben. Hier gibt es kein schlecht oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Qualitätsmanagement & Fehlerbehebung …
- … und Qualitätsmanagement gar kein Thema sind, bei dem sich Architekt und Bauträger unterscheiden. …
- … hat der Bauherr einen Treuhänder und Fachmann auf seiner Seite. Beim Bauträger nicht. Der Bauherr realisiert beim Bauträger Fehler erstens später, zweitens nicht …
- … es nicht zu (Über-) Zahlungen für mangelhafte Teilleistungen kommt, wird beim Bauträgerhaus später reagiert und es wird nach Zahlungsplan weiterbezahlt, angesichts von …
- … die Eindeutigkeit des Leistungssolls. Ich will nicht darauf hinaus, dass der Bauträger die schlechteren Werk- und Detailpläne (Werkpläne, Detailpläne) an der Baustelle hat …
- … oder nach Hundertsteln baut. Es geht um die Baubeschreibung. Beim Bauträger besteht diese aus vielleicht 20 Seiten, während die Ausschreibungen des Architekten leicht 100 Seiten an Umfang haben. Der Bauherr ist beim Bauträger viel mehr auf Vertrauen angewiesen, bei einem Keller nach statischen …
- … Bauträger: Jahresverträge mit Handwerkern für Standardisierung …
- … Den Bauträgern/GUs sind Jahresverträge sehr wohl geläufig, das ist eben …
- … Standardlösungen: Preisvorteile für Bauträger & Handwerker …
- … so erlebt. Da würd ich den Unterschied festmachen. Da kann der Bauträger (und der Handwerker) was einsparen, was er dann einstecken oder an …
- … individueller baut. Ansonsten hängt die Qualität halt arg vom einzelnen Handwerksbetrieb/Bauträger/Architekt ab. Da gibt es alle Schäfchen, von schwarz über viel …
- … Standardlösungen: Grundriss vs. Ausführungsplanung – Architekt vs. Bauträger …
- … Bei der Grundriss-Planung (Eingabeplan) gebe ich Ihnen 100 %ig recht. Würde ich auch nie von einem Bauträger/Generalunternehmer machen lassen (abgesehen von einem Reihenhaus oder dergleichen). Ein …
- … ich das anders. Da ist eine Baufirma welche auch als Generalunternehmer/Bauträger tätig ist IMHO die kostengünstigere und auch für die meisten Bauherrn …
- … Architekten: Standesehre vs. Pfusch bei Bauträger-Projekten? …
- … unterschreiben? Warum tut Ihr nichts gegen Architekten, die bei (oder für) Bauträger arbeiten, und geltende LBOAbk.'s mit den Füßen treten, die z.B. …
- … Bauleiter: Treuhänder des Bauherren vs. Bauträger-Interessen? …
- … soll er sein. Jedoch - und stellt man dies mit dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer gleich, so hat dieser doch auch die Interessen des …
- … nämlich ein mängelfreies und abnahmefähiges Haus zu bauen. Selbstverständlich stehen dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer dagegen andere Interessen, die ihn dazu verleiten könnten, die …
- … Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! …
- … Architekt vs. Bauträger? …
- … Bauherr: Königsweg – Architekt, Bauträger oder Generalunternehmer? …
- … den einen ist der klassische freie Architekt, für den anderen der Bauträger und für anderen der Generalunternehmer/Generalübernehmer. Auch beim Bauen mit Architekts …
- … Bauwesen: Beweisbarkeit von Fehlverhalten – Architekt vs. Bauträger …
- … Oder einem Bauträger, dass er absichtlich mangelhaft baut um seinen Gewinn zu steigern? …
- … Und: Aus welcher Kammer wollen Sie die Bauträger rausschmeißen? …
- … zusammen. Wie gut hat es eine Gemeinde oder Stadt, wenn ein Bauträger als Lokalmatatdor als Erschließungsträger zur Verfügung steht und selbst die Bauleitplanung …
- … Architekten: Titel & Kammermitgliedschaft bei Bauträger-Tätigkeit …
- … dabei auch um diejenigen, die z.B. bei oder für Bauträger arbeiten oder deren Geschäftsführer sind. Und kommt mir nicht mit dem Argument, dass das keine echten Architekten sind. Auch diese führen offiziell den Architekten-Titel und sind in der Architektenkammer eingetragen, teilw. sogar als freischaffend. …
- … Privatisierung: Intransparenz bei Grundstücksvermarktung & Neubaugebieten …
- … freihändige Aufträge vergeben werden und und und. Wer da als Architekt, Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer keine Lobby hat, darf sich mit dem Rest, …
- … Grundstücksvermarktungen (bei Neubaugebieten) werden von der Kapitalgesellschaft an Immobiliengesellschaften übergeben. Die haben dann auch wiederum ihre Handelsbeziehungen mit dem einen oder anderen Generalunternehmer/Generalübernehmer (versteckte Provisionen werden vereinbart) und dann werden die Bauinteressenten, die eigentlich ein städtisches Grundstück so verarztet, dass diese dann möglichst bei den Partnern der Immobiliengesellschaft unterkommen, die dann wiederum mit Architektur und Individualität nichts am Hut machen ( Lass andere mal Architektur machen, wir machen Geld , hat mir mal einer gesagt). …
- … Marktverzerrung: Bauträger optimieren Margen auf Kosten der Qualität …
- … über Architekt vs. Bauträger. Wie in meinem Beitrag dargestellt wird es wohl in zahlreichen anderen Kommunen hergehen. Da wird der Markt derartig verzerrt, Marktgesetze außer Kraft gesetzt, dass es den Bauträgern doch nur zu leicht gemacht wird, ihre Margen auf …
- … Dä Deifl isch a Eichhörnchen . Da steckt im Typhaus des Bauträger, oder in der Reihenhauszeile Einsparpotential. …
- … besonders viele schwarze Schafe bei den Bauträger, die darauf abzielen die Kundschaft, die meist nichts von der Sache versteht zu übervorteilen, aber andererseits hätte ich ein Haus wie unsers nie von einem Architekt für den Preis bekommen! …
- … Grundsätzlich finde ich die Diskussion Bauträger vs. Architekt eher sinnlos, weil der Zeitgeist geht nun mal …
- … Architekten: Mut zur Kritik & Bürgerbegehren gegen Rathausneubau …
- … Ich selbst bin Mitglied eines Bürgerbegehrens gegen ein Rathausneubauvorhaben. Ich habe Mut bewiesen, bin auf die Straße gegangen, habe …
- … fragst Du, Werner, warum die Architekten und anderen Generalunternehmer/Generalübernehmer und Bauträger nicht auf die Straße gehen? Jetzt dürftest Du einen Grund kennen. …
- … Diskussion: Architektenhaus vs. Bauträgerhaus – Persönliches Treffen? …
- … System Architektenhaus vs. System Bauträger (Generalunternehmer/Generalübernehmer) Haus? …
- … baugewerblich tätiger Architekt und freier Architekt: der Architekt darf schon als Bauträger tätig werden, er darf sich dann nur nicht mehr freier Architekt …
- … nennen. Auch hier muss erst mal die Kammer Infos bekommen. Die Bauträgertätigkeit ist nicht unzulässig. Nur Geschäftspapier mit dem Zusatz freier Architekt …
- … Architekt vs. Bauträger: Vorwürfe & kaufmännische Rechnung …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. Machen wir doch mal eine einfache …
- … kaufmännische Rechnung auf: Ein Bauträger baut, sagen wir mal 20 Reihenhäuser im Jahr a 200.000 . Bei 8.000 für alles pro Stück (Bauleitung, Ausschreibung usw.) mithin 160.000 für ein freies Architektenbüro. Jetzt Stelle ich nen Arbeitslosen Architekten ein, Zahl ihm 35.000 /Jahr und bin genau um den Tick billiger, um meine Dinger zu verhökern. Und damit habe ich noch nichts über die Qualität des BVAbk. ausgesagt ... (Bruno: sag doch mal Spaßeshalber, was sowas offiziell nach HOAIAbk. kostet, ich habe es einfach nur mal so gegriffen) ... …
- … Architekt vs. Bauträger: Schwarz/Weiß-Denken & fehlende Kritikfähigkeit? …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. Allerdings waren die Schreiber auch selbst von dieser Zunft …
- … Reihenhäuser: Honorar nach HOAIAbk. vs. Bauträgeraufschläge …
- … kommen die 160.000 ganz gut hin als Honorar. Nehme ich die Bauträgeraufschläge raus und setze 20 Reihenhäuser Keller+E+1+Dach 6,5 …
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- & Nachteile – Daseinsberechtigung beider Systeme …
- … Bauträger-Preis: Honorarberechnung & Bauträger-Aufschlag im Detail …
- … sicher nicht angedeutet werden, dass die Differenz zu den 200.000,- den Bauträger-Aufschlag darstellt, oder? …
- … sind: Nämlich als RH + Bodenplatte + Grundstück. Wir reden doch von einem Bauträger-Preis. Ohne Grundstück und mit Keller müsste das Haus nämlich mehr …
- … Der Ausdruck Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Aufschlag suggeriert ja auch, dass damit eben Vertrieb und Gewinn …
- … enthalten sind, also auch die allgemeinen Betriebskosten sowie Gewerbesteuern. Wenn der Bauträger den Architekten und den Bauleiter als Angestellten beschäftigt, dann gehören deren …
- … Um einen einigermaßen korrekten Vergleich von Bauträger-Haus und Architektenhaus durchführen zu können, benötigen wir zuerst korrekte Informationen …
- … über die Kosten und Erträge, möglichst auch die Gewinne, eines typischen Bauträgers (typisch nicht als arithmetrisches Mittel, sondern als Modalwert, dem häufigsten Wert). …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … Architekt vs. Bauträger: Eigeninteresse & Konkurrenz im Forum …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … dieser Gruppen wird schon aus Eigeninteresse ein gutes Haar an den Bauträgern lassen wollen. Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu …
- … den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um. …
- … Die meisten Bauherrn in meinem Baugebiet mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus haben mit Bauträger gebaut, obwohl der Grundstücksverkauf nur direkt an die Bauherrn abgewickelt …
- … wurde. Und die allermeisten Bauträger-Bauherrn waren mit ihren Bauträgern gut bis sehr gut zufrieden. Und diese Bauherrn empfehlen diese Bauträger potentiellen Bauherrn auch weiter. …
- … Architekt vs. Bauträger: Relativierung von …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. ', die durch ein einfaches Nachzählen …
- … Bauhandwerk arbeitet! Ausnahmen natürlich ausgenommen - ich traue einigen hier schreibenden Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer durchaus Fachkompetenz zu! …
- … die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um' ein Eigentor. Glauben Sie wirklich, dass Handwerker, die im Preis gedrückt werden, das nicht an Qualität und Leistung in Abstrich bringen? Wissen Sie tatsächlich, an was der Bauträger spart, um seinen Preis x für sein Haus y halten …
- … Und wieso meinen Sie, dass die Bauträger gut sind, weil Bauherrn in Ihrem Baugebiet mit ihnen zufrieden waren? Können Ihre Bauherrn-Kollegen das überhaupt beurteilen? Sorry, aber das bezweifle ich sehr stark! …
- … Darüber hinaus Stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass der überwiegende Anteil der Fragen hier im Forum Problemstellungen von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Bauten sind und nur ein Bruchteil davon Architektenbauten betreffen. …
- … Bauträger: Bauherren bauen mit Bauträger – Architekten & Handwerker beteiligt …
- … meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens keinesfalls ausschließt, dass daran auch freie Architekten oder Handwerker beteiligt sind. …
- … Bauträger: Konzepte & Bebauungsplan – Hausplanung ohne Bauherren …
- … Zu Ihrer Aufstellung: Kurz gesagt: Glauben Sie tatsächlich, dass ein Bauträger seine Häuser nicht mit diesem Aufwand betreibt? Auch ein Bauträger hat Konzepte zu entwickeln, den Bebauungsplan zu studieren und und …
- … Beispiel: Eine Tafel Schokolade ist vorkonfektioniert, eine individuelle Hochzeitstorte nicht. Der Bauträger bedient eine andere Zielgruppe, nämlich die, die mit einem vorkenfektioniertem Haus …
- … Architekt: Problemlöser für Bauherren mit Bauträger-Problemen! …
- … jedem klar sein, wer in BAU.DE Bauherren, die mit ihrem supertollen Bauträger oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Wirtschaftliche Zwänge & Mängelbeseitigung …
- … Grundsätzlich haben sowohl Bauträger als auch Architekten wirtschaftliche Zwänge (nörgelnde, verschwendungssüchtige Ehefrauen, ... ;-)). Und …
- … wegen arbeiten und (Zeit und Leistung) optimieren, nicht anders als ein Bauträger auch. Genauso glaube ich, dass beiden nicht an Mängeln gelegen ist, …
- … Genauso wie es engagierte Architekten gibt, gibt es mit Sicherheit engagierte Bauträger, Ich behaupte jetzt mal frech - wahrscheinlich auch in vergleichbarem Zahlenverhältnis. …
- … Schwierigkeiten sehe ich dann, wenn es nicht mehr der kleine, lokale Bauträger, sondern der global Player bzw. der Auswärtige ist, der es sich …
- … Ansonsten gilt für mich: Architektenhaus = Maßanzug, Bauträger- / Fertighaus = Konfektionsware. Für beides gibt es zufriedene Anwender . Pawlow …
- … Zum Schluss noch ein Pro-Bauträger-Argument: Im Problemfall habe ich einen Ansprechpartner, der mir zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (sein sollte). Beim Arch-Bau kann (wohlgemerkt, kann, nicht muss!) es passieren, dass Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) werden und sowohl Architekt als auch Bauherr sich zwischen den Stühlen wiederfinden (Erfahrung im Bekanntenkreis). …
- … Architekt vs. Bauträger: Voraussetzungen & Sachkenntnis im Vergleich …
- … welche Voraussetzungen vorliegen müssen: Architekt / Ingenieur = Studium. Bauunternehmer = Meisterbrief. Bauträger = Erlaubnis nach § 34 c GewOAbk., erforderliche Sachkenntnis: keine! Generalunternehmer …
- … Bauträger: Wirtschaftlicher Gegner des Bauherrn – Architekt als Alternative? …
- … Der Bauträger ist der wirtschaftliche Gegner des Bauherrn hat es hier mal …
- … Das Herausrechnen des Bauträgerzuschlags war ein Scherz an MoRüBe. Auch wenn er drin wäre, …
- … Zur Bauträgerkalkulation habe ich weiter vorne eine um Bemerkungen ergänzte Seminarunterlage verlinkt, …
- … Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Kosten, Risiken & Vergleich …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau Angebot anfordern: Was muss rein? Kosten, Baubeschreibung, Architekt?
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Maler- & Tapezierarbeiten Umfang: Was gehört zum Gewerk? Eigenleistung vs. Bauträger
- … Umfang von Maler- und Tapezierarbeiten bei Neubau/Sanierung? Was gehört zum Gewerk, was ist Eigenleistung? Jetzt informieren! …
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- … Maler- & Tapezierarbeiten Umfang: Was gehört zum Gewerk? Eigenleistung vs. Bauträger …
- … Tapezierarbeiten durch den Bauherrn erbracht. Auch kein Problem. Nach Aussage des Bauträgers gehört das letzte Streichen/ Versiegeln der Holzverkleidungen außen, an Giebel, den …
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- … Bauträger …
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