Abnahme der Außenanlage nicht gemacht  -  stillschweigendes Einverständnis?
BAU-Forum: Neubau

Abnahme der Außenanlage nicht gemacht  -  stillschweigendes Einverständnis?

Hallo Zusammen
Vor ca. 3,5 Jahren wurde unser Haus fertiggestellt (von Bauträger gekauft).
Zu dem Zeitpunkt war die Außenanlage nicht fertig, sodass wir nur eine Abnahme des Hauses gemacht haben.
Die Abnahme der Außenanlage hat bisher nicht stattgefunden.
Ist das jetzt zu spät? Oder kann ich das noch einfordern. Da sind Leistungen nicht wie besprochen erledigt bzw. nicht "vernünftig".
Beispiel: Er hat uns den Garten mit einer Mauer eingegrenzt (mit diesen grauen großen Steinen, weiß nicht, wie die heißen). Die Mauer hat schon Risse. Da hätte eine "Abdeckung" sein müssen, damit von oben nicht das Wasser in die Steine zieht und diese bei Frost reißen oder so  -  hat mir letztens ein Landschaftsarchitekt gesagt.
Aber unabhängig davon sollten da eigentlich L-Steine hinkommen (schriftlich im Kaufvertrag).
Ist das jetzt alles Pech für uns? Heißt das nach 3 Jahren dann, dass ich das alles akzeptiere, so wie es ist. Oder kann ich noch im Nachhinein sagen, dass da L-Steine verlangt waren?
Viel früher konnten wir uns leider nicht drum kümmern. Anfangs hatten wir viele Streitereien mit dem Bauträger, sodass die Außenanlage außen vor blieb. Und danach war unser Privatleben ein bisschen chaotisch, sodass wir erstmal keine Kopf hatten, uns um das zu kümmern.
Nun wüsste ich gerne, ob es einen Sinn hat oder nicht, dass ich zu einem Anwalt gehe.
Noch ein zweites Problem (am Haus):
Eine Rollladen, die man manuell bedient, klemmte manchmal. D.h. wir haben sie hochgezogen. Und sie blieb oben. Also reklamiert. Die Leute kamen und haben sie repariert. Im letzten Jahr.
Dieses Jahr (durch die Kinder) mussten wir uns öfter mal auf der Seite des Gartens aufhalten und dabei ist uns das aufgefallen:
Die haben rechts und links in den Fensterrahmen zwei Schrauben reingedreht. Die schauen ca. 5 cm aus dem Rahmen raus. Und verhindern so, dass die Rollladen wirklich bis oben hinkommt und sich wieder einklemmen kann.
Ich bin tierisch sauer über diese Art der Reparatur, das hätte ich selbst auch machen können.
Aber da haben wir wohl keine Chance, was zu sagen oder?
Erstens ist das ein Jahr her. Zweitens werden sie vermutlich sagen, dass wir das so gemacht haben?
LG
Leyla
  • Name:
  • Leyla
  1. Versäumnis der Abnahme, Gewährleistungsarbeiten

    es klingt alles ein bisschen chaotisch was Sie da schreiben. Erst nach drei Jahren mit der Forderung nach einer Abnahme zu kommen ist etwas spät, aber ggf. nicht zu spät.
    Eine Gewährleistung für fehlerbehaftete Ausführungen und Reparaturversuche seitens der ausführenden Unternehmen haben Sie, gem. Ihren Ausführungen, noch. Die nicht gem. Bauvertrag erbrachte Leistung (Mauer), die Sie bisher widerspruchslos geduldet haben ist. m.E. schwer umzuwandeln. Allerdings greift auch hier die Gewährleistung.
    Ich möchte Ihnen, in Anbetracht der "Streitereien" mit Ihrem Bauträger, empfehlen einen Fachanwalt für Baurecht aufzusuchen und diesen im Rahmen einer (kostengünstigen) Erstberatung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und der rechtlichen Einschätzung Ihrer Situation zu befragen und eine mögl. weiterführende Vorgehensweise zu besprechen.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Vielen Dank!

    Ja, das ist auch alles sehr chaotisch!
    Und extrem nervig.
    Damals hat er uns L-Steine zugesprochen. Und später kam er an und meinte, dass es keine in der Größe gibt.
    Wir  -  doof wie wir sind  -  haben das geglaubt.
    Und nun haben wir erfahren, dass es sehr wohl welche gibt. Sehen wir ja auch oft genug an Autobahnen, die sind ja noch größer als unsere *g*
    Und dass diese Mauer nicht vernünftig gemacht ist, haben uns mehrere Landschaftsgärtner gesagt. Sind halt alles Sachen, die ich als Laie nicht weiß : (
    Naja, wir werden das ganze dann wohl einem Anwalt übergeben und dafür auf die Neugestaltung des Gartens verzichten müssen *heul*
    LG
    Leyla
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    • Leyla

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