wir haben letztes Jahr gebaut (Baden-Württemberg). Fertigstellungstermin inkl. Außenanlagen war der 31.12.2005. Allerdings ist immer noch ein Teil der Außenanlagen nicht fertig gestellt. Im Kaufvertrag ist eine Regelung über den Verzug geregelt.
Allerdings wissen wir nun gar nicht wie und was wir hier in Rechnung stellen könnten.
Wer könnten denn uns einen hilfreichen Tipp geben.
Wer kann helfen
BAU-Forum: Neubau
Wer kann helfen
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Druckzuschlag, Sicherheitseinbehalt, Fertigstellungstermin, Vertragsstrafe ...
Sofern Sie (zumindest) die letzte Teilzahlung gem. dem Zahlungsplan (steht im Kaufvertrag) noch nicht getätigt haben, also der Bauträger (Bauträger) bspw. noch offene Zahlungsforderungen Ihnen gegenüber hat, haben Sie gute Chancen, dass Sie Ihre kaufvertragliche Entschädigung für die Bauzeitüberschreitung (Verzug) Ihres Verkäufers geltend machen und erhalten können und Ihre Außenanlagen noch fertiggestellt werden.
Ich möchte Ihnen empfehlen:
1. fordern Sie Ihren Bauträger schriftlich mit Fristsetzung (ggf. 4 Wochen) auf die Restarbeiten zu erledigen
2. wenn Ihnen eine Berechnung des mögl. Schadenersatzes anhand der Regelung im Kaufvertrag für die Überschreitung des Fertigstellungstermins nicht möglich ist, bzw. wenn Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt Ansprüche gegen den Bauträger wegen Verzug geltend machen können, sich von einem qualifizierten Berater für den Immobilienkauf beraten zu lassen und von diesem Ihre bestehenden Forderungen gegenüber Ihrem Verkäufer einfordern zu lassen und/oder,
wenn dies nicht erfolgversprechend ist (bspw.? Zahlungsfähigkeit des BT?) als letzte Möglichkeit
3. Ihre berechtigten Forderungen von einem Fachanwalt für Baurecht durchsetzen zu lassen
MfG
Ralph Kaiser
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