Bauträger-Probleme, Verzug, Schadensersatz
BAU-Forum: Neubau

Bauträger-Probleme, Verzug, Schadensersatz

Hallo, mein Bauträger sollte unser Haus am 1.4.06 fertigstellen. Da hat er aber erst angefangen zu bauen, denn die Baugenehmigung wurde nicht rechtzeitig erteilt, da der Denkmalschutz (richtig Umgebungsschutz) Auflagen erteilte. Das hätte der Bauträger eigentlich wissen müssen, hat uns aber ignoranterweise das Haus nach unseren Wünschen verkauft und dann kam das dicke Ende, die Auflagen. Diese haben wir dann akzeptiert, damit überhaupt gebaut werden kann, natürlich sollte der Bauträger die entstehenden Mehrkosten tragen! Für den Verzug wurden 50 €/Tag vereinbart. Das deckt sich auch ungefähr mit den erhöhten Kosten, die uns entstehen. Jetzt will er natürlich nicht bezahlen. Wie muss ich vorgehen. Die 1. Abschlagsrechnung um den bis jetzt angefallenen Betrag reduzieren? Das gleiche gilt für einen 5 %igen Sicherungseinbehalt. Der Kaufvertrag sieht vor, dass diese 5 % erst mit der vorletzten Rate und nur Zug um Zug gegen Bürgschaft an den Bauträger gezahlt werden. Die erste Rechnung des Bauträger war eigentlich um diesen Betrag reduziert, dann hat er schnell eine 2. Rechnung nachgesendet, in der diese Reduktion wieder weg ist. Keine Erklärung, kein Rückruf. (Der Bauleiter will sich mit dem Problem nicht auseinandersetzen, sondern nur schnell das Projekt über die Bühne bringen.) Überhaupt wurde vertraglich viel zu unserem Vorteil vereinbart (z.B. längere Skontofristen), das der Bauträger jetzt einfach ignoriert. Unsere Angst ist, dass wir, wenn wir auf unser vertraglich gesichertes Recht bestehen und selbst die Rechnungen reduzieren, das Haus/Grundstück zum Schluss einfach vom Bauträger nicht übergeben bekommen. Dann haben wir unsere Wohnung gekündigt und stehen da ohne Dach über dem Kopf und mit einem jahrelangen Rechtsstreit am Hals. Um eine juristische Beratung werden wir wohl nicht herum kommen, aber hat jemand schon mal einen Tipp?
Bundesland: Sachsen
  • Name:
  • H&L
  1. Bauen mit dem Bauträger, ...

    wie ggf. auch bei anderen Formen des Eigentumerwerbs, stellt nach meiner Erfahrung häufig einen psychologischen "Drahtseilakt" dar. Trotz notarieller Kaufurkunde wird bspw. seitens des Bauträger gegenüber dem Käufer Druck ausgeübt, in der Weise, dass ohne Bezahlung der Teilzahlungen, selbst bei mängelbehafteten oder noch nicht vollständig erbrachten Leistungen, der Übergang des Eigentums zumindest verzögert wird.
    Hinweis: Ihr Bauträger kann nur gem. der im Kaufvertrag festgelegten sieben Teilzahlungen Rechnungen stellen, und nur, nachdem diese Leistungen auch vollständig erbracht sind. Ist ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, so ist dieser bis zur vollständigen Herstellung des Objekts vom Käufer (zu dessen Sicherung) einzubehalten und dann ggf. abgelöst durch Bankbürgschaft bis zum Ende der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
    Ohne Kenntnis der konkreten vertraglichen Vereinbarungen und des tatsächlichen Sachstandes kann Ihnen hier nicht weiter geholfen werden als mit der folgenden Empfehlung.
    Da Sie mit Ihrem Vorhaben (Erwerb) noch am Anfang der Ausführung stehen, möchte ich Ihnen empfehlen sich qualifizierte Beratung (Baubetreuung), ggf. unterstützt durch rechtliche, durch einen Dritten zu holen. Insbesondere, wenn Sie selbst keinen unbelasteten Zugang mehr zu Ihrem Verkäufer haben und noch eine Chance auf Vermittlung ohne Rechtsbeistand besteht. Nicht empfehlenswert erscheint mir eine sofortige Durchsetzung Ihres ggf. existierenden Anspruches ausschließlich mit rechtlichen Mitteln, da Sie hierbei erst recht auf Widerstand Ihres Bauträgers stoßen dürften, womit Ihnen nicht gedient sein dürfte.
    MfG
    Ralph Kaiser

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