Liebe Forumsmitglieder,
bei meiner Frage vor ein paar Tagen (Neubau von Doppelhaushälfte in der Nähe von Düsseldorf) ist mir hier schon viel geholfen worden. Nun bahnt sich - schon vor dem Bau - wohl das nächste Problem an.
Wie berichtet verweigert unser Nachbar die Nutzungsänderung für eine Scheune. Wir haben uns abgefunden und - mit Ratschlägen aus diesem Forum, die ich auch sofort umgesetzt habe - sind in in die nächste Phase unserer Bauplanung eingetreten.
Nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" hat der Nachbar nun einen Maschendrahtzaun (gab es nicht mal ein Lied mit diesem Titel - ich habe immer über sowas gelacht) errichtet und - obwohl er ja eigentlich uns "an die Karre gepinkelt hat" - scheint er irgendwie auf Konfrontationskurs zu sein. Ich möchte dazu bemerken, dass ich die Absage zwar mit bitterlichem Weinen in den heimischen vier Wänden "verdaut" habe, jedoch dem Nachbarn gegenüber kein böses Wort verlor, ja ihn danach nicht einmal mehr gesehen habe.
Nun zu meinen Fragen:
1. Kann er mir jetzt für den selbst errichteten Zaun einfach eine Rechnung zuschicken?
2. Wenn ja, kann er darin die Eigenleistung (und die seines Schwiegersohns) in Anrechnung bringen
3. Da die bestehenden Gebäude ja nun wegen der nicht erteilten Nutzungsänderung abgerissen werden und wir komplett neu bauen, wird ein von ihm an unserer Scheunenwand angebauter Hühnerstall beim Abriss wohl das Zeitliche segnen (das wird anders nicht machbar sein). Muss ich dafür irgendwas mitteilen / anfragen oder wieder umsonst "Bitte, Bitte" machen oder das Ding (einfach hoch gemauerte 2 Seiten, Rückwand ist unsere Scheune und Wellblechdach drauf) gar bezahlen?
Der erste Anlauf war schon demotivierend genug und ich denke dass der Stress mit dem Bauen wenn es losgeht schon ausreicht und man nicht auch noch Nerven für andere Leute lassen muss. Deshalb möchte ich die Dinge gern im Vorhinein versuchen zu regeln.
Allerdings muss ich schon einmal darauf hinweisen: REDEN geht mit denen leider nicht!
Ich würde mich über Ihre Mitteilungen freuen!
Lieben Gruß
Ba. Ba.
Die lieben Nachbarn
BAU-Forum: Neubau
Die lieben Nachbarn
-
Hallo mal wieder.. noch keinen Architekt gefuunden ...?
... macht ja nix!
Zu 1: Wer baut, der zahlt! Wer ungefragt auf seinem (!) Grund einen Abwehrzaun gegen unliebsame Nachbarn errichtet, wird wohl nicht ernsthaft erwarten, dass sich selbige an dessen Bezahlung zu beteiligen bereit finden können. Im Zweifelsfall Rechnung retour!
Zu 2: Erfreuen Sie sich doch an dem von der Arbeit gestählten Nachbar-Schwiegersohn ... ansonsten: vergessen Sie's. Keinen müden € Richtung Nachbar.
Übrigens: Ich würde Ihnen empfehlen unbedingt zu versuchen das Nachbargrundstück zu besuchen / zu besichtigen. Nicht nur wg. der trauten Nachbarschaft, sondern um den tatsächlichen Bautenstand vor (!) Beginn jedweder Baumaßnahme zu dokumetieren. Sollten Sie - und so erscheint zumindest mir - dicht aufeineander hocken, ... Sie glauben gar nicht wie viele Risse im Laufe einer solchen Maßnahme beim Nachbarn entstehen können, die geradezu nach Schadenersatz schreien.
Nochmals: Lassen Sie einen Architekten/Planer Ihres Vertrauens (!) an die Sache ran (speziell bei Dingen, die recht nahe dem Nachbarn auf die Pelle rücken). Das riecht ein wenig nach massivem Ärger. Oder- wenn Architekt zu teuer - dann bitte schon mal Geld für Rechtsanwalt zurücklegen.
Gruß ... und gar nicht bös gemeint
Thomas -
Bedenken anmeld!
Sollte sich Herr Bock mit seiner Aussage zu den Kosten des Zaunes auf die evtl. vorhandene Regelung in NRW beziehen bitte ich diesen Beitrag zu ignorieren.
In Schleswig-Holstein ist das Errichten von Zäunen zwischen Grundstücken so geregelt das in dem Moment wo einer der Anlieger einen Zaun wünscht sich beide Parteien die Kosten einer ortsüblichen Abtrennung zu teilen haben. Ortsüblich kann eine Mauer, ein Steinwall oder wer weiß was sein. Ist gem. Gemeindesatzung oder üblichem Gebrauch nichts definiert ist ein 120 cm hoher Maschendrahtzaun üblich. Alles was darüber hinaus geht zahlt allerdings der Besteller.
Meine persönliche Meinung: Ich würde - wenn es in NRW eine vergleichbare Regelung gibt - nur die Hälfte des Materials bezahlen, da ja keine Gelegenheit bestand an der Arbeit mitzuwirken (und der Pfusch des Schwiegersohns nicht auch noch entlohnt werden sollte).
Ansonsten: Holen Sie sich einen Fachmann. Den Kampf können Sie ohne Hilfe nur verlieren (und gewinnen schon mal gar nicht). -
Nur zur Einfriedung ...
es besteht eine Mitwirkungspflicht in NRW, wenn einer der Eigentümer eine Einfriedung wünscht. Aber: Das muss schriftlich angezeigt werden. Mitwirkungspflicht heißt dann auch Mitspracherecht. Die Einfriedung ist gemeinsam herzustellen. Wenn also einer einen Maschendrahtzaun, der andere aber einen Jägerzaun haben will bleibt beim Nachbarrecht NRW nur übrig, sich zu einigen oder ein Rechtsstreit. Wenn jemand ohne Mitteilung eine Einfriedung auf seinem Grundstück errichtet bleibt er auch auf den Kosten sitzen, so zumindest meine Auslegung.
Gruß -
jetzt wird es philosphisch
sehr geehrte Frau Ba. ,
sie müssen in eine neue Bewusstseinsebene emportreten und die Ärgernisse mit dem Nachbar als amüsante Aufgabe sehen.
Natürlich brauchen sie einen Baufachmann, aber sprechen sie schon mal mit einem auf Nachbarschaftsrecht/Baurecht spezialisierten Anwalt. Überprüfen sie jede auszuzahlende Nachbarschaftszahlung auf den prozentualen Anteil der Gesamtinvestitiuon. Kalkulieren sie in Ihrer Finanzierung explizit Kosten für den Nachbarschaftsstreit mit ein.
Seien sie wie bisher freundlich bis unberührt.
Nehmen sie die Angelegenheit als Elefant, den eine Mücke in den Hintern sticht. Sie investieren eine Menge Kohle, sie sind (hoffentlich ) baurechtlich durch Fachleute abgesichert, sie sind juristisch durch Fachleute abgesichert, sie haben ein eigenes Budget für den Querkopp eingerichtet, also kommen lassen.
Schutzschirme hoch, bei jeder Spitzfindigkeit erst mal gemütlich ein Glas Rotwein trinken (oder Birnensaft) und dann noch die Frechheit besitzen, ihn zum Richtfest/Grundsteinlegung einzuladen.
Zeigen sie Ihm, dass sie andere, wichtigere Dinge zu tun haben, als sich um so einen Kleinkram zu kümmern.
Seien sie generös.
Viel Glück
Gruß Christian -
Ich wieder..
@Lott Andreas
Sollten Sie mit Ihrer Darstellung recht haben, ziehe ich mich demütig schweigend zurück. Zugegeben: Das war natürlich aus dem Bauch heraus. Bin ja kein Rechtsexperte. Vielleicht sollte man dann auch manchmal lieber schweigen ...
@Christian:
Ganz genau so sollte man es sehen. Nicht ungefähr so oder so ähnlich, sondern exakt so! Volle Zustimmung!
Gruß
Thomas -
ne, ne, ist das klasse!
dieses Forum ist der helle Wahn! Nicht nur, dass ich super Infos und Unterstützung bekomme. Manche von Ihnen schreiben auch noch so amüsant, dass ich mich kringeln muss und andere sind fast philosophisch! Lieben Dank für die vielen Antworten!
@Herr Bock: ich habe mir die Antworten zu meinem ersten Eintrag zu Herzen genommen und noch in der gleichen Woche einen Termin beim "lokalen" Architekten gemacht - ohne meine Arcon Entwürfe zu präsentieren ... Er geht nun zum Bauamt und meldet sich. Dann sehen wir weiter.
Und @Herr Chr-503-Sto: diese Bewußseinsebene habe ich - leider im Gegensatz zu meinem Mann - schon erreicht. Gott sei Dank liegt das Wohnhaus der netten Nachbarn etwa 70 m entfernt. Mal sehen, ob ich die Einladung zum Richtfest (nächstes Frühjahr?) im Familienrat durchgesetzt bekomme ...
Vielen Dank nochmal und: das wird wohl leider nicht die letzte Frage bleiben.
Ba. Ba. -
Netter Nachbar
Hallo Frau Ba.
Irgendwie verstehe ich die bauliche Situation nicht. Sie dürfen die Scheune nicht umnutzen ohne nachbarliche Zustimmung, können Diese aber abreißen lassen um auf dem Grundstück neu zu bauen, brauchen dafür dann keine nachbarliche Zustimmung? Welches Baurech gilt denn auf dem Grundstück. Vielleicht zeigen Sie einmal einen Lageplan.
MfG T. Bertrams -
Nochmal zum Baurecht
Ich habe jetzt nur mal alles überflogen, bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich etwas wiederhohlen sollte.
Es gibt dort also eine Scheune mit Wohnhaus. Das Wohnhaus soll durch ein neues ersetzt werden, die Scheune soll zum Wohnhaus umgenutz werden und würde mit dem neuen Wohnhaus eine Verbindung ergeben. Das Wohnhaus hält die Grenzabstände ein, die Scheune ist an die Grenze gebaut.
Es würde die Möglichkeit geben, dass die Umnutzung der Scheune zum Wohnraum als Ausnahme von den Abstandvorschriften des § 6 BauO NW genehmigt werden könnte gemäß § 6 Abs. 15. Es wäre dann keine zustimmungspflichtige Baulasteintragung vom Nachbarn nötig. Die Scheunenaußenwand müsste eine Brandwand ohne Öffnungen sein.
Auf diese Ausnahme gibt es keinen Rechtsanspruch. Es bliebe reine Ermessenssache des Bauamts. Eine solche Ausnahme käme wohl auch nur dann in Betracht, wenn der Gebäudeteil Scheune dem Hauptgebäude gegenüber untergeordnet erscheint. Im Rahmen einer solchen Ausnahme würde der Nachbar vom Bauamt beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Seine Einwendungen würden aber nur dann berücksichtigt, wenn diese eine wirkliche Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange darstellen. Anders sieht es aus wenn das ganze im Außenbereich stattfindet. Dann darf die Scheune wohl nicht umgenutzt werden wegen zu großer Wohnfläche, nur das Wohnhaus darf ersetzt werden. Hat denn Ihr Architekt diese Zusammenhänge nicht mit Ihnen besprochen?
Gruß -
die werdende Bauherrin nochmal..
Hallo liebe BAU.DE's,
ja, es ist so, wie Herr Lott es dargestellt hat. Jedoch möchte das Bauamt die Genehmigung nicht ohne die nachbarschaftliche Zustimmung erteilen, da sie davon ausgehen, dass es dann zu einem Rechtstreit kommt und das Bauamt dann wohl mit in die Haftung genommen würde, bzw. einem solchen Ärger von vornherein wohl durch Nichterteilung aus dem Weg gegangen wird ...?! Der Herr vom Bauamt hat in internen Besprechungen unseren Plan vorgestellt und zumindest durchbekommen, dass wir keine Baulast benötigt hätten. Die nachbarschaftliche Beteiligung und somit nötige Zustimmung blieb jedoch weiterhin erforderlich.
Unser Grundstück ist vorn ca. 20, hinten ca. 12 m breit auf eine Länge von etwa 70 m. Derzeit ist die Scheune knapp vor der Grundstücksgrenze errichtet, daran seitlich nach hinten versetzt das Wohnhaus, das derzeit auch nicht die heutigen baulichen Abstandsmasse einhält. Es ist also ausreichend Platz da um nach Abriss mit den vorgeschriebenen Abständen neu zu bauen und somit auch den Nachbarn außen vor zu lassen. Ich weiß leider nicht, wie ich hier Bilder einstellen kann, dann könnte ich eine PDF vom Lageplan und den beim Bauamt eingereichten (und nicht durchbekommenen) Bauplan mal vorzeigen. Wenn jemand Interesse hat, muss ich dafür - mal wieder - "ans Händchen" genommen werden oder Sie müssten mir Ihre E-Mail-Adresse durchgeben.
Lieben Gruß an alle
Ba. Ba. -
Ah ja, jetzt ist's klar.
Na so ist das heutzutage. Das Bauamt hätte im Rahmen von Ausnahmen und Abweichungen den Bau genehmigen können, wenn keine nachbarliche Belange betroffen sind. Wohlmöglich sind auch keine nennenswereten nachbarlichen Belange betroffen. Aber weil ja heutzutage jeder zum Gericht rennt werden die Bauämter da sehr vorsichtig. Das Bauamt hätte auch gegen den Nachbarn eine Genehmigung erteilen können, wenn dem Nachbarn vom Bauamt die Zeichnungen zugestellt worden wären und er keinen sinnvollen und berücksichtigungswerten Einspruch abgegeben hätte. Aber das Bauamt hat sich halt nicht getraut.
Ob jetzt dem Architekt seine Honorarforderung berechtigt gewesen sind, ist wieder etwas anderes. Um eine solche Nachbarbeteiligung durchführen zu können und damit das Bauamt einen solch komplexen und schwierigen Fall beurteilen kann, hat es wohl doch recht detaillierte und augearbeitete Pläne gebraucht. Aber ob das Honorar deswegen so hoch sein musste bis zur Genehmigungsplanung? . Also ich hätte dann lieber den neuen Wohnhausentwurf ohne erneute Rechnung gemacht, also quasi die Planung nachgebessert, um die Ausschreibung, Objektüberwachung usw. machen zu können.
Aber so bleibt Ihnen halt nur Kopf hoch und Neubau.
Gruß -
@Herrn Lott
Hallo Herr Lott,
der Nachbar war sogar persönlich beim Bauamt um mitzuteilen, dass er gegen das Bauvorhaben ist (ohne die Pläne überhaupt gesehen zu haben). Der Herr vom Bauamt hat mir gesagt, dass er wie "auf ein krankes Pferd" auf die Leute eingeredet hat und sich keinen Grund für die Verweigerung erklären kann. Immerhin liegt auch noch deren Wohnhaus bestimmt 60-70 m von unserer Grundstücksgrenze entfernt, und selbst wenn wir ein Hochhaus hätten bauen wollen, hätten die es nicht einmal mitbekommen.
Ich muss halt nur leider weiterhin davon ausgehen, dass diese Herrschaften vor Langeweile platzen und daher auch weiter den Frieden stören werden (siehe Zaun, der in den letzten bestimmt 70 Jahren nicht erforderlich gewesen zu sein scheint. Seufz
Gruß
Ba. Ba.
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