Raumhöhe im Neubau zu niedrig: Schadensersatzansprüche & Minderungsrecht?
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Raumhöhe im Neubau zu niedrig: Schadensersatzansprüche & Minderungsrecht?

Bei unserem Neubau stellte sich jetzt beim nachmessen raus, dass die Raumhöhe nicht 2,93 m, wie in den Plänen, sondern 2,85 m ist. Durch falsches messen des Maurers musste der Fußboden nachträglich angehoben werden. Dadurch haben wir jetzt eine dickere Decke. Aber der Raum ist uns verloren gegangen.
Was kann ich dafür als Schadensersatz verlangen? Nach ersten Gesprächen mit der Baufirma sind sie nicht bereit, dafür was zu zahlen.
  • Name:
  • Haase-Scherneck
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine Unterschreitung der Mindestraumhöhe kann die Nutzung des Raumes einschränken und baurechtliche Konsequenzen haben.

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    Die Abweichung der Raumhöhe von 2,93 m auf 2,85 m stellt einen Mangel dar, der Ihre Rechte als Bauherr beeinflusst. Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:

    • Minderungsrecht: Sie haben grundsätzlich das Recht auf Minderung der Bausumme, da die tatsächliche Leistung (Raumhöhe) nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht.
    • Schadensersatz: Wenn Ihnen durch die geringere Raumhöhe ein Schaden entstanden ist (z.B. Wertminderung der Immobilie), können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Mangel (Raumhöhe) detailliert, z.B. durch Fotos und ein Aufmaßprotokoll.

    🔴 Gefahr: Eine zu geringe Raumhöhe kann auch bauordnungsrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn Mindesthöhen unterschritten werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, einen Bausachverständigen und einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Raumhöhe
    Die Raumhöhe ist das vertikale Maß zwischen Fußbodenoberkante und Deckenunterkante eines Raumes. Sie wird in Metern angegeben und ist ein wichtiges Kriterium für die Wohnqualität und die Nutzungsmöglichkeiten eines Raumes.
    Verwandte Begriffe: Deckenhöhe, Geschosshöhe, Bauhöhe
    Minderung
    Die Minderung ist ein Rechtsbehelf im Kaufrecht und Werkvertragsrecht. Sie ermöglicht es dem Käufer oder Besteller, den Kaufpreis oder Werklohn herabzusetzen, wenn die gelieferte Sache oder das Werk mangelhaft ist.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Wandlung
    Schadensersatz
    Der Schadensersatz ist ein Rechtsanspruch, der darauf abzielt, einen entstandenen Schaden auszugleichen. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Baumängeln oder Bauverzögerungen geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Minderung, Gewährleistung, Vertragsstrafe
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen. Er kann Gutachten erstellen, Baumängel beurteilen und die Ursachen von Schäden feststellen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Gutachter
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten des Bauherrn und des Bauunternehmers.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Werkunternehmers, für Mängel an der verkauften Sache oder dem erstellten Werk einzustehen.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Minderung, Schadensersatz
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bebauungsplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Mindestraumhöhe ist in Deutschland üblich?
      Die Mindestraumhöhe ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In den meisten Bundesländern beträgt sie 2,40 m für Wohnräume.
    2. Wie berechnet sich die Minderung bei einer zu geringen Raumhöhe?
      Die Minderung wird in der Regel durch einen Bausachverständigen ermittelt, der den Wertverlust der Immobilie aufgrund der geringeren Raumhöhe schätzt.
    3. Kann ich vom Bauvertrag zurücktreten, wenn die Raumhöhe nicht stimmt?
      Ein Rücktritt vom Bauvertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn die Abweichung der Raumhöhe so gravierend ist, dass die Nutzung des Raumes erheblich beeinträchtigt wird.
    4. Welche Rolle spielt die Baubeschreibung bei der Raumhöhe?
      Die Baubeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Wenn die Raumhöhe dort verbindlich festgelegt ist, haben Sie bei Abweichungen gute Chancen auf Schadensersatz oder Minderung.
    5. Was ist ein Aufmaßprotokoll?
      Ein Aufmaßprotokoll ist eine detaillierte Dokumentation der tatsächlichen Maße eines Raumes oder Gebäudes. Es dient als Beweismittel bei Baumängeln.
    6. Wie lange habe ich Zeit, um Mängel am Bau anzuzeigen?
      Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Bau beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Minderung und Schadensersatz?
      Die Minderung reduziert den Kaufpreis aufgrund eines Mangels. Der Schadensersatz gleicht den Schaden aus, der durch den Mangel entstanden ist (z.B. Wertverlust der Immobilie).
    8. Brauche ich einen Anwalt für Baurecht?
      Ein Anwalt für Baurecht ist empfehlenswert, um Ihre Rechte als Bauherr zu prüfen und durchzusetzen, insbesondere bei komplexen Baumängeln wie einer zu geringen Raumhöhe.

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    • Mindestraumhöhe in Wohnräumen
      Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für Raumhöhen in verschiedenen Bundesländern.
    • Baumängel richtig dokumentieren
      Tipps zur Erstellung eines aussagekräftigen Mängelprotokolls.
    • Rechte des Bauherrn bei Mängeln
      Überblick über die verschiedenen Rechtsbehelfe bei Baumängeln.
    • Bausachverständiger finden
      Hinweise zur Auswahl eines qualifizierten Bausachverständigen.
    • Anwalt für Baurecht
      Wann die Beauftragung eines Anwalts für Baurecht sinnvoll ist.
  2. Raumhöhe Neubau: Beeinträchtigung durch 8 cm weniger?

    Fußboden angehoben
    Aha, es ging also doch mit dem Anheben des Fußbodens.
    Der Höhenunterschied beträgt auch nur noch 8 statt 15 cm.
    Welche Beeinträchtigung haben Sie denn, 8 cm Luftraum weniger, bei einer Raumhöhe von 2,85 m, dürfte für eine Minderung der Rechnung wohl kaum ausreichen.
    Es sei denn, Sie weisen nach, dass die Raumhöhe von 2,93 m unbedingt erforderlich ist für irgendwelche Einbauteile, die Sie schon haben, oder in Auftrag gegeben haben.
  3. Raumhöhe Neubau: Fußbodenanhebung & Fenster – Mangel?

    Der Fußboden muss um 15 cm angehoben ...
    Der Fußboden muss um 15 cm angehoben, wegen der Höhe im Altbau, und die Fenster hochgesetzt werden. Ansonsten erreichen wir nie die Brüstungshöhe von 80 cm. Das finden wir alles nicht so lustig, da wir auch noch keinen Zeitplan dafür vorliegen haben.
    Die Decke wird dadurch um 8 cm dicker. Der Bauunternehmer hat einfach falsch gemessen. Muss ich das alles so hinnehmen? Ich habe doch eine genaue Baubeschreibung mit Plänen.
    • Name:
    • Haase-Scherneck
  4. Minderung Raumhöhe: Mangelbeseitigung & Folgeschäden prüfen!

    Hört sich doch schon ganz anders an
    Müssen Sie natürlich nicht so hinnehmen.
    Unterscheiden müssen Sie jedoch zwischen den direkten Mangelbeseitigungskosten und den daraus möglicherweise entstehenden Folgekosten, für die der Unternehmer sowie einstehen muss, und einer Minderung bzw. Schadensausgleich.
    Eine Minderung kann in Betracht kommen, wenn eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung nicht, oder nur teilweise möglich ist und die Nutzung eingeschränkt ist. Auch eine optische Beeinträchtigung kann zu einer Minderung führen..
    z.B. wenn die Fenster nicht mehr auf gleicher Höhe sitzen, und dadurch der Widerverkaufswert Ihres Hauses sinkt.
    Den zeitlichern Verzug können Sie nur geltend machen, wenn ein fester Fertigstellungtermin vereinbart ist.
    Einen hieraus entstehenden Schaden müssen Sie nachweisen, z.B. entgehende Miete, oder erforderliche Anmietung von Fremdräumen, etc..
    Für den entstandenen "Ärger" gibt es nichts.
    Jedoch, wenn eine gütliche Einigung mit der Baufirma noch möglich ist, sollte ein "Nachlass" verhandelbar sein.
    Haben Sie Zweifel an der ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung hilft vermutlich nur ein Gutachter und der Gang zum RA.
  5. Neubau Raumhöhe: Bau ruht – Protokoll & Zeitplan fordern!

    Stand
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Im Moment ist leider der Stand so, dass wir nach dem Termin am Montag vor Ort, nichts mehr vom Bauunternehmer gehört haben. Wir warten auf ein schriftliches Protokoll und einen Zeitplan für die Mängelbeseitigung. Der Bau ruht leider.
    Die Baufirma fordert eine Abschlagszahlung für die Fenster, die noch mal versetzt werden müssen, für die Heizung die noch nicht angeschlossen ist und die Heizkörper müssen auch alle hochgestzt werden und für den Innenausbau, der noch nicht fertig ist und zum Teil ja erst mal wieder zurückgebaut werden muss.
    Wir wissen nicht so richtig wie wir uns verhalten sollen. Durch die Mängelbeseitigung kann ja ein noch größerer Schaden entstehen? Und wir wollten die Leistung eigentlich erst bezahlen, wenn sie mangelfrei und fertig ist. Sollen wir einen Teilbetrag bezahlen oder ist das unklug? Wie sollen wir uns verhalten?
    • Name:
    • Haase-Scherneck
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Raumhöhe im Neubau zu niedrig: Schadensersatz & Minderungsrecht

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine zu geringe Raumhöhe im Neubau (2,85 m statt 2,93 m). Es werden Ansprüche auf Schadensersatz und Minderungsrecht geprüft. Die Ursache liegt in einem Messfehler und einer nachträglichen Fußbodenanhebung. Die Teilnehmer diskutieren die Vorgehensweise zur Mängelbeseitigung und mögliche Folgeschäden. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung der Beeinträchtigung durch die geringere Raumhöhe.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Raumhöhe Neubau: Beeinträchtigung durch 8 cm weniger? ist zu prüfen, ob die reduzierte Raumhöhe von 2,85 m eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt, die eine Minderung der Rechnung rechtfertigt. Dies ist insbesondere relevant, wenn Einbauteile eine Raumhöhe von 2,93 m erfordern.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Raumhöhe Neubau: Fußbodenanhebung & Fenster – Mangel? thematisiert die Problematik der Fußbodenanhebung und Fensterversetzung aufgrund von Messfehlern. Es wird die Frage aufgeworfen, ob diese Maßnahmen hinzunehmen sind, obwohl eine genaue Bauplanung vorliegt. Hier ist schnelles Handeln geboten, um weitere Verzögerungen und Kosten zu vermeiden.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Differenz der Raumhöhe beträgt 8 cm (2,93 m Soll vs. 2,85 m Ist). Die Decke wurde um 8 cm dicker. Der Fußboden musste um 15 cm angehoben werden (im Kontext zu anderen Bauteilen).

    👉 Handlungsempfehlung: Gemäß Neubau Raumhöhe: Bau ruht – Protokoll & Zeitplan fordern! sollte der Bauherr auf einem schriftlichen Protokoll des Termins und einem Zeitplan für die Mängelbeseitigung bestehen. Es ist ratsam, die Baufirma zur Stellungnahme aufzufordern und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die Ansprüche auf Schadensersatz und Minderungsrecht zu sichern. Der Beitrag Minderung Raumhöhe: Mangelbeseitigung & Folgeschäden prüfen! rät dazu, zwischen direkten Mangelbeseitigungskosten und möglichen Folgekosten zu unterscheiden.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, die Beeinträchtigung durch die geringere Raumhöhe genau zu dokumentieren und gegebenenfalls ein Gutachten einzuholen, um den Minderwert des Hauses zu bestimmen. Dies kann insbesondere beim späteren Verkauf relevant sein.

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