Kran über Nachbargrundstück schwenken
BAU-Forum: Neubau

Kran über Nachbargrundstück schwenken

Guten Tag!
Wir wollen in Baden-Württemberg demnächst mit dem Bau unseres Hauses beginnen. Nun hat uns der eine Nachbar angedeutet, dass er eine Entschädigung dafür will, dass unser Kran bei ihm übers Grundstück schwenken muss.
Hat er Recht auf eine Entschädigung?
Wieviel kann er verlangen?
Was können/sollen wir tun?
Viele Grüße
Ralf
  • Name:
  • Ralf
  1. ganz einfach:

    schwenken üblicherweise zulässig mit Haken (Last) über eigenem Grund, windfrei nach Feierabend ohne HakenLast.
  2. Kranstandort

    Wieso muss der Kran, unter Last, über das Nachbargrundstück schwenken? Dimensionierung des Krans, Drehkreis!
    Kann ziemlich teuer werden (Endschädigung), wenn der Kran seine Last über dem Nachbarhaus oder Grundstück verliert.
    Billiger, günstiger, dürfte daher der Einsatz eines Mobilkrans für besonders schwere Lasten (z.B. Filigrandecken) sein.
    Zur Windfreie, siehe Beitrag von M.S.
  3. Entschädigung?

    Auch im Falle eines Verlustes der Ladung (die Deckenplatte fällt dem Nachbarn in den Pool) ist keine Entschädigung als solches fällig, sondern nur die übliche Haftung (Ersatz des entstandenen Schadens). Die trägt aber üblicherweise (nachweisen lassen!) der Bauunternehmer/Kranverleiher (außer wenn bei denen nichts zu holen ist, muss der Bauherr ran). Welchen Schaden der Nachbar durch das (unfallfreie) Überschwenken haben soll ist für mich allerdings fraglich. Der Luftraum über seinem Haus ist nicht seiner, sondern Allgemeingut. Der Fall ist ähnlich wie bei den Äpfeln die übern Zaun hängen. Der Nachbar kann auf Abstellung des Zustandes bestehen, da der Kran aber nur temporär steht (nehme ich mal so an), entfällt auch das.
    Andererseits will man es sich ja auch nicht gleich mit den neuen Nachbarn verscherzen. Lad ihn zum Richtfest auf ein Bier ein, das sollte eigentlich reichen (wenn er mal nicht nur sowas meinte).
  4. Bodenloser Leichtsinn

    @ Herr Rehwald, was soll das. Schwenken von Lasten über fremden Grund ist weder zulässig noch ein Kavaliersdelikt.
    Noch nie gehört: "Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist verboten. "
    Ebenfalls ist der direkte Luftraum über einem Grundstück Privateigentum und nicht Allgemeingut.

    Kommt es zu einer Personenverletzung, vergeht mit Sicherheit auch die Freude am Richtfestbier.

  5. Lasst den Drehbegrenzer einbauen ...

    jeder noch so kleiner "Bierkastenheber" ist damit ausrüstbar und der Drehbegrenzer wird normalerweise beim Kauf von so einem Kran mitgeliefert.
    Gruß
  6. Bei Arbeitsschluss

    muss am Kran die sog. "Windfreistellung" erfolgen, d.h. der Kren muss sich je nach Windrichtung frei drehen können. Drehbegrenzer im unbeaufsichtigten Betrieb sind unzulässig.
    • Name:
    • M.P.
  7. Sach ich doch

    Davon, dass der Kranführer nach gutdünken Ladung über Nachbars Grundstück abwirft, hat doch keiner was gesagt. Ich geh mal ganz frech davon aus, dass im Bedarfsfalle der Bereich dann auch abgesichert wird.
    Mich deucht allerdings als ob da auch das Hammerschlagsrecht (oder so ähnlich) zutreffen würde (betreten des Nachbargrundstückes zwecks Bau/Instandhaltung des eigenen Werkes, wenn keine andere Lösung. Es ist ja auch eher das Problem nach Feierabend (am Tage wird der Kran wohl eher zwischen Straße und Bauplatz hin und herschwenken und kaum übers Nachbargehöft), wenn der Arm frei schwenken/drehen kann.
    Achja ein Mobilkran wird mit Sicherheit nicht billiger. Zumindest nicht wenn er die ganze Zeit dort benötigt wird.
    Gruß
    Thomas,
    der in MV baut, wo man weitestgehend ohne festen Kran auskommt.
  8. Gute Nachbarschaft ist billiger

    denn wenn Sie die nächsten 30 Jahren Streit haben wird es ungemütlich. Könnte ja sein, der "neue", "nette" Nachbar kontrolliert die Baumaße exakt auf den Zentimeter. Weher das stimmt nicht > Bauamt > Baustopp? etc.
    Klärt natürlich nicht die Frage.
    Entwer Rechtlich absichern, dann evtl. verscherzt mit Nachbar.
    Oder Reden, warum der das nicht möchte aus einem Seminar: ".. Baum der Positiven Absicht ... " (Raucher und Nichtraucher in einem Zimmer.)
    Oder Sie drücken dem 100,- in die Hand und Fragen ob damit alles geklärt ist. Kostet Sie zwar 100,- € aber billiger als 30 Jahre Streit.
    Vielleicht könnten Sie sogar Strom und Wasser von Ihm bekommen. Wäre dann wieder locker refinanziert als die "Mietkosten" für Bauwasser und Baustrom.
    So nach dem Motto ... hier haben sie 100,- EUR, wär das OK? Achja, wären Sie bereit, natürlich gegen Abrechnung und "Zuschlag" mit Wasser und Strom zu "verkaufen".
    Wenn die Kosten für Bauwasser/Strom deutlich höher sind, haben Sie immer noch was gespart.
  9. Ich fass es nicht!

    Was für einen Kotzbrocken an Nachbarn bekommen Sie denn da?! Statt sich zu darüber freuen, dass in seiner Nachbarschaft gebaut wird, dass man sehen kann, wie ein neues Haus entsteht, dass man neue Nachbarn bekommt, hat dieser Depp nichts anderes zu tun, als eine Entschädigung fürs Kranschwenken über sein Grundstück einzufordern.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er ein Recht auf solch eine Entschädigung hat, davon habe ich noch nie gehört (ja, ich weiß, das heißt gar nix) und ich empfinde dieses Verhalten einfach nur als unanständig. Es ist leider ein weiterer Beleg für den Werteverfall in unserer Gesellschaft ...
    Auf den Nachbarn zugehen, wie kho es vorschlägt, würde ich auf gar keinen Fall, solch eine unmoralische Vorgehensweise kann man nicht auch noch belohnen! Ich würde den Typen einfach ignorieren.
    Meke: Wer sich als Würstchen gibt, wird auch als Würstchen gegessen.
    MfG Ortwin
  10. Auch wenn

    Foto von Lukas Ensikat

    man es mit Würstchen zu tun bekommt, sollte man sich nicht unbedingt auch wie ein solches benehmen.
    Wo soll das hinführen?
    Wenn man irgendwo baut sollte man daran interessiert sein auch mit den Nachbarn für die nächsten Jahre gut auszukommen. Sonst nutzt das schönste Haus nichts.
    Ich halte es für klüger auch auf Würstchen freundlich zu zugehen.
    Dann kann das Würstchen es sich immer noch überlegen, sich vernünftig zu benehmen.
    In manchem Würstchen kann auch ein ganz anständiger Kerl stecken.
    Manchmal muss man ihm erst die Möglichkeit geben, das selbst zu erkennen.
    Mit friedlichen Grüßen
    Lukas
  11. Falsch verstanden

    Meinen letzten Satz haben Sie falsch verstanden, Herr Ensikat. Mir Würstchen ist nicht der Nachbar, sondern der Bauherr gemeint. Will sagen: Man darf sich einfach nicht alles gefallen lassen.
    MfG Ortwin
  12. Bezogen,

    Foto von Lukas Ensikat

    Hallo Herr Duddeck,
    habe ich mich auf die beiden Sätze davor. Ich nahm nur das Bild des Würstchens auf.
    Auch zurückstecken zu können kann Stärke bedeuten.
    Natürlich finde ich das Ansinnen des Nachbarn auch völlig daneben.
    Dennoch halte ich die von kho vorgeschlagene Herangehensweise für langfristig klüger.
    Gruß Lukas

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