Treppenloch im Rohbau zu groß: Anbetonieren, Statik & Risiken prüfen?
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Treppenloch im Rohbau zu groß: Anbetonieren, Statik & Risiken prüfen?

Hallo, Ich hätte da eine Frage ...
Zur Zeit wird uns der Rohbau von einem Bauunternehmen erstellt. Nachdem die 2. Decke oben war, wurde festgestellt, dass das Treppenloch zu gr0ß ausgespart wurde. Das heißt der Robauunternehmer muss ca. 20 cm anbetonieren.
Die Filigrandecke wurde von einem Deckenhersteller hergestellt und geliefert. Dieser hat, bevor die Decke produziert wurde, einen Deckenverlegeplan erstellt. Danach kontaktierte der Deckerhersteller den Bauunternehmer und hat um eine Deckenfreigabe angefragt. Diese wurde dann vom Bauunternehmer nach Prüfung freigegeben. Der Bauunternehmer hat dabei aber die Größe des Treppenlochs übersehen.
Muss der Bauunternehmer oder der Deckenhersteller bezahlen?
Gruß Hans
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Statische Mängel können die Stabilität des gesamten Gebäudes gefährden. Unbedingt Fachmann hinzuziehen.

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    🔴 Gefahr: Ein zu großes Treppenloch im Rohbau kann die Statik der Decke beeinträchtigen. Das Anbetonieren muss fachgerecht erfolgen, um die Tragfähigkeit wiederherzustellen.

    Ich empfehle folgende Schritte:

    • Statische Berechnung: Eine erneute statische Berechnung durch einen Statiker ist unerlässlich.
    • Deckenhersteller kontaktieren: Klären Sie mit dem Deckenhersteller, ob das Anbetonieren die Eigenschaften der Filigrandecke beeinflusst.
    • Bauunternehmen in die Pflicht nehmen: Das Bauunternehmen ist für die korrekte Ausführung verantwortlich und muss die Kosten für die Nachbesserung tragen.
    • Betongüte: Achten Sie darauf, dass der verwendete Beton zum Anbetonieren die gleiche oder eine höhere Festigkeitsklasse wie der vorhandene Beton aufweist.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie mit dem Anbetonieren beginnen, holen Sie unbedingt eine schriftliche Freigabe des Statikers und des Deckenherstellers ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Filigrandecke
    Eine Filigrandecke ist eine Stahlbeton-Fertigteilplatte, die vor Ort mit Ortbeton vergossen wird. Sie dient als tragendes Bauelement für Decken.
    Verwandte Begriffe: Stahlbeton, Fertigteil, Ortbeton
    Statik
    Die Statik ist die Lehre von den Kräften und deren Wirkung auf Bauwerke. Sie dient dazu, die Standsicherheit und Tragfähigkeit von Gebäuden zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Standsicherheit, Lasten
    Deckenverlegeplan
    Ein Deckenverlegeplan ist eine Zeichnung, die die Anordnung und Verlegung der Deckenelemente auf der Baustelle darstellt.
    Verwandte Begriffe: Bauplan, Ausführungsplanung, Architekt
    Betongüte
    Die Betongüte beschreibt die Festigkeit und Zusammensetzung von Beton. Sie wird durch Normen festgelegt und ist entscheidend für die Tragfähigkeit von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Festigkeitsklasse, Zement, Zuschlagstoffe
    Rohbau
    Der Rohbau ist die Bauphase, in der die tragende Struktur eines Gebäudes errichtet wird. Dazu gehören Fundamente, Wände, Decken und das Dach.
    Verwandte Begriffe: Baugrube, Mauerwerk, Betonarbeiten
    Anbetonieren
    Anbetonieren bezeichnet das nachträgliche Aufbringen von Beton auf eine bestehende Betonfläche, um diese zu verstärken oder zu vergrößern.
    Verwandte Begriffe: Betonieren, Verstärkung, Sanierung
    Deckenfreigabe
    Die Deckenfreigabe ist die Bestätigung des Deckenherstellers, dass die Decke gemäß den statischen Anforderungen und den Herstellerrichtlinien ausgeführt wurde.
    Verwandte Begriffe: Herstellererklärung, Konformitätserklärung, Bauabnahme

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für den Fehler verantwortlich?
      In der Regel ist das Bauunternehmen für Fehler im Rohbau verantwortlich. Es sollte die Kosten für die Korrektur tragen.
    2. Muss die Deckenfreigabe erneuert werden?
      Ja, durch die Änderung am Treppenloch ist eine erneute Prüfung und Freigabe durch den Deckenhersteller erforderlich.
    3. Welche Betongüte ist für das Anbetonieren geeignet?
      Der verwendete Beton sollte mindestens die gleiche Festigkeitsklasse wie der vorhandene Beton der Filigrandecke aufweisen. Ein Statiker kann hierzu genaue Angaben machen.
    4. Kann das Anbetonieren selbst durchgeführt werden?
      Nein, das Anbetonieren sollte unbedingt von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen.
    5. Welche Risiken bestehen bei unsachgemäßer Ausführung?
      Eine unsachgemäße Ausführung kann zu Rissen in der Decke, verminderter Tragfähigkeit und im schlimmsten Fall zum Einsturz führen.
    6. Wie lange dauert die Korrektur des Treppenlochs?
      Die Dauer hängt von der Größe des Treppenlochs und der gewählten Methode ab. Ein Fachbetrieb kann hierzu eine genaue Einschätzung geben.
    7. Welche Unterlagen sind für die Prüfung notwendig?
      Für die Prüfung sind der Deckenverlegeplan, die statische Berechnung und die Deckenfreigabe erforderlich.
    8. Was passiert, wenn der Deckenhersteller keine Freigabe erteilt?
      Wenn der Deckenhersteller keine Freigabe erteilt, müssen alternative Lösungen gefunden werden, die die Statik nicht beeinträchtigen.

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    • Statische Berechnung nachträglich ändern
      Wie sich Änderungen auf die Statik auswirken und was zu beachten ist.
    • Filigrandecken richtig verlegen
      Anleitung und Tipps zur korrekten Verlegung von Filigrandecken.
    • Betonreparatur: Methoden und Materialien
      Überblick über verschiedene Methoden und Materialien zur Reparatur von Betonschäden.
    • Bauabnahme: Mängel richtig dokumentieren
      Wie Mängel bei der Bauabnahme richtig dokumentiert werden, um Ansprüche geltend zu machen.
    • Haftung bei Baufehlern
      Wer haftet für Baufehler und welche Ansprüche können geltend gemacht werden.
  2. Baufehler: Bauunternehmer haftet für Treppenloch-Nachbesserung!

    Klare Sache
    Hallo Hans,
    wenn alles so verlaufen ist, wie dargestellt, muss der Bauunternehmer den Aufwand übernehmen. Über eine Nachbesserung von 20,0 cm muss man doch gar nicht reden. Der Bauunternehmer hat Glück, wenn die Nachbesserung ohne optischen Mangel ausgeführt werden kann. Langsam habe ich den Verdacht, dass die Bauunternehmen nicht mehr wissen, was eine Baustelle ist. Es gibt immer einige Schwierigkeiten, dies sollte auf beiden Seiten (Bauherr / Baufirmen) einkalkuliert werden.
    Schönes Wochenende
    Heiko
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Treppenloch im Rohbau zu groß – Risiken & Verantwortlichkeiten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um ein zu großes Treppenloch im Rohbau, verursacht durch einen Fehler des Bauunternehmers. Es wird die Verantwortlichkeit für die Nachbesserung, die statische Prüfung und die möglichen Risiken des Anbetonierens diskutiert. Der Deckenhersteller trägt eine Mitschuld, wenn Planungsfehler vorliegen. Eine mangelfreie Ausführung der Nachbesserung ist entscheidend.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Baufehler: Bauunternehmer haftet für Treppenloch-Nachbesserung! muss der Bauunternehmer den Aufwand für die Nachbesserung tragen, da er den Fehler verursacht hat. Eine optisch einwandfreie Ausführung ist dabei essenziell.

    ✅ Zusatzinfo: Die Statik der Filigrandecke muss nach der Nachbesserung durch Anbetonieren erneut geprüft werden, um die Deckenfreigabe zu gewährleisten. Der Deckenhersteller sollte in den Prozess involviert sein, um sicherzustellen, dass die Tragfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

    🔴 Kritisch/Risiko: Das Anbetonieren birgt Risiken hinsichtlich der Haftung zwischen altem und neuem Beton. Eine sorgfältige Vorbereitung der Oberfläche und die Verwendung geeigneter Betonmischungen sind entscheidend, um Risse und Abplatzungen zu vermeiden. Die Statik muss dies berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung genau zu prüfen, um die Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Ein unabhängiger Statiker sollte hinzugezogen werden, um die Tragfähigkeit der Decke nach der Nachbesserung zu bestätigen und die Deckenfreigabe zu erteilen.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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