Bauträger insolvent: Gewährleistung, Subunternehmerhaftung & Ihre Rechte (NRW)?
BAU-Forum: Neubau
Bauträger insolvent: Gewährleistung, Subunternehmerhaftung & Ihre Rechte (NRW)?
mein Bauträger, mit dem ich 2001 in NRW gebaut habe, ist vermutlich pleite. Ich habe allerdings noch 1 Jahr Gewährleistung. Sind die von meinem Bauträger beauftragten Subunternehmer gewährleistungspflichtig, wenn sie für einen Schaden nachweislich verantwortlich sind? Oder gucke ich hier in die Röhre? Den für die Planung zuständigen Architekten gibt es noch, der müsste aber nur für Planungsfehler haften oder könnte ich den wegen mangelhafter Bauaufsicht rankriegen?
Kurz noch der Schaden: Ein Fallrohr zur Entwässerung einer kleinen Dachfläche wurde irrtümlich an die Dränage angeschlossen. Bisher ist es immer gut gegangen, aber beim letzten Unwetter Ende Juni war der Wasserschaden da, da nicht genug ablaufen konnte.
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Wasserschäden können die Bausubstanz gefährden und zu Schimmelbildung führen. Eine schnelle Behebung ist wichtig.
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Wenn Ihr Bauträger insolvent ist, während noch Gewährleistungsansprüche bestehen, ist die Situation komplex. Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
- Gewährleistungsansprüche: Grundsätzlich haftet der Bauträger für Mängel. Durch die Insolvenz kann die Durchsetzung erschwert sein.
- Subunternehmerhaftung: Subunternehmer sind in der Regel nicht direkt gewährleistungspflichtig gegenüber dem Bauherrn. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei einer direkten vertraglichen Beziehung oder bei arglistiger Täuschung.
- Insolvenzverwalter: Melden Sie Ihre Gewährleistungsansprüche beim Insolvenzverwalter an. Dieser prüft die Ansprüche und entscheidet über die Befriedigung.
- Beweissicherung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Gutachten). Dies ist wichtig für die Anmeldung Ihrer Ansprüche.
- Planungsfehler: Bei Planungsfehlern (z.B. fehlerhafte Entwässerung) kann auch der Architekt haftbar gemacht werden.
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👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich umgehend von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihre Situation prüfen und die notwendigen Schritte einleiten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Während der Gewährleistungsfrist hat der Bauherr Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung.
- Insolvenzverwalter
- Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die im Falle einer Insolvenz das Vermögen des Schuldners verwaltet und die Gläubigerinteressen vertritt. Er prüft die angemeldeten Forderungen und verteilt die Insolvenzmasse. Verwandte Begriffe: Insolvenzmasse, Gläubiger, Forderungsanmeldung.
- Subunternehmer
- Ein Subunternehmer ist ein selbstständiges Unternehmen, das vom Hauptunternehmer (in diesem Fall dem Bauträger) mit der Ausführung von Teilleistungen beauftragt wird. Er steht in keiner direkten vertraglichen Beziehung zum Bauherrn. Verwandte Begriffe: Nachunternehmer, Werkvertrag, Bauvertrag.
- Planungsfehler
- Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung des Bauwerks nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Planungsfehler können zu Mängeln und Schäden am Bauwerk führen. Verwandte Begriffe: Architektenhaftung, Bauplanung, Ausführungsplanung.
- Fallrohr
- Ein Fallrohr ist ein senkrechtes Rohr, das Regenwasser von der Dachfläche ableitet. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Entwässerungsanlage. Eine fehlerhafte Dimensionierung oder Verstopfung des Fallrohrs kann zu Wasserschäden führen. Verwandte Begriffe: Dachentwässerung, Regenrinne, Ablaufrohr.
- Dränage
- Eine Dränage ist ein System zur Ableitung von Sickerwasser im Erdreich. Sie dient dazu, das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Eine fehlerhafte oder fehlende Dränage kann zu Wasserschäden im Kellerbereich führen. Verwandte Begriffe: Sickerwasser, Bauwerksabdichtung, Perimeterdämmung.
- Bauaufsicht
- Die Bauaufsicht ist eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften beim Bauen zuständig ist. Sie erteilt Baugenehmigungen und führt Kontrollen auf der Baustelle durch. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Landesbauordnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit meiner Gewährleistung, wenn der Bauträger insolvent ist?
Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben grundsätzlich bestehen, müssen aber beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Durchsetzung kann jedoch schwierig sein, da die Insolvenzmasse oft nicht ausreicht, um alle Forderungen zu befriedigen. Es ist wichtig, Ihre Ansprüche fristgerecht und detailliert anzumelden. - Kann ich Subunternehmer direkt in Anspruch nehmen, wenn der Bauträger insolvent ist?
In der Regel besteht keine direkte vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und den Subunternehmern. Daher ist eine direkte Inanspruchnahme schwierig. Ausnahmen können gelten, wenn der Subunternehmer arglistig gehandelt hat oder eine separate Vereinbarung mit Ihnen besteht. Lassen Sie dies von einem Anwalt prüfen. - Was ist, wenn der Schaden durch einen Planungsfehler des Architekten verursacht wurde?
Wenn der Schaden auf einen Planungsfehler des Architekten zurückzuführen ist, kann dieser unter Umständen haftbar gemacht werden. Hier ist es wichtig, den Architekten in Regress zu nehmen und den Schaden nachzuweisen. Ein Gutachten kann hier Klarheit schaffen. - Wie sichere ich meine Ansprüche im Insolvenzverfahren?
Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos und Gutachten. Melden Sie Ihre Gewährleistungsansprüche fristgerecht beim Insolvenzverwalter an. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Interessen zu vertreten und die bestmögliche Strategie zu entwickeln. - Was bedeutet "arglistige Täuschung" im Zusammenhang mit Subunternehmern?
Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Subunternehmer einen Mangel bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt hat, um Sie zu täuschen. In diesem Fall kann er direkt haftbar gemacht werden. Der Nachweis der Arglist ist jedoch oft schwierig. - Welche Rolle spielt die Bauaufsicht bei Baumängeln?
Die Bauaufsicht ist für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständig. Sie prüft jedoch in der Regel nicht die Ausführungsqualität der Bauarbeiten. Bei Baumängeln ist daher primär der Bauträger bzw. der Architekt verantwortlich. - Was ist ein Fallrohr und welche Bedeutung hat es für die Entwässerung?
Ein Fallrohr ist ein senkrechtes Rohr, das Regenwasser von der Dachfläche ableitet. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Entwässerungsanlage. Eine fehlerhafte Dimensionierung oder Verstopfung des Fallrohrs kann zu Wasserschäden führen. - Was ist eine Dränage und wozu dient sie?
Eine Dränage ist ein System zur Ableitung von Sickerwasser im Erdreich. Sie dient dazu, das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Eine fehlerhafte oder fehlende Dränage kann zu Wasserschäden im Kellerbereich führen.
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Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten im Falle einer Bauträgerinsolvenz. - Gewährleistungsansprüche durchsetzen: So gehen Sie vor
Schritte zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche. - Subunternehmerhaftung im Baurecht: Wann haften Subunternehmer?
Erklärung der Haftung von Subunternehmern bei Baumängeln. - Wasserschäden am Neubau: Ursachen und Sanierung
Informationen zu Ursachen von Wasserschäden und Maßnahmen zur Sanierung. - Architektenhaftung: Wann haftet der Architekt für Planungsfehler?
Erklärung der Architektenhaftung bei Planungsfehlern und Baumängeln.
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Gewährleistung: Subunternehmerhaftung im Notarvertrag prüfen!
Nicht in die Röhre, sondern in den Notarvertrag schauen
dort sollte geregelt sein, ob es eine Haftung der Subunternehmer / Nachunternehmer gibt -
Bauträgerinsolvenz: Gewährleistungsansprüche absichern – Realität!
BT-Pleite was nun
Klingt nicht besonders populär, ist aber meistens Realität.
Wer es versäumt hat sich seine Gewährleistungsansprüche entsprechend abzusichern, sei es durch eine entsprechende Bürgschaft oder durch Einbehalt, guckt meistens in die Röhre.
Die Subunternehmer / Nachunternehmer des Bauträger "ran zu bekommen" dürfte selbst bei vertraglich vereinbarten Gewährleistungsabtretungen mehr als schwierig werden.
Jeder Sub wird sofort argumentieren, dass seine Leistung ohnehin nicht voll bezahlt wurde.
Und den Archie, den wegen mangelnder Bauaufsicht zu belangen, dürfte praktisch aussichtslos sein.
Frage zum Schluss, warum wurde der Mangel, da offensichtlich bekannt,
Zitat:
"Bisher ist es immer gut gegangen, aber beim letzten Unwetter Ende Juni war der Wasserschaden da, da nicht genug ablaufen konnte. "
nicht frühzeitig gerügt? -
Gewährleistungsbürgschaft: Bauträgerpflicht vs. Garagen-Regelung?
"mmmh"
"ja" müssen die Bauträger keine Gewährleistungsbürgschaft über 5 % der Auftragssumme leisten? ... unsereins muss die sogar bei einer Garage bringen (!)
wie lange haben Sie eigentlich Gewährleistung ... 4 o. 5 Jahre ... wenn 3 Jahre schon nichts war dann wird auch ned gleich im letzten Jahr das Haus einbrechen (!) -
Werkvertrag: Gewährleistung nach BGB – Bürgschaft ausgeschöpft!
zusätzliche Erläuterungen
Danke erst mal für die Antworten. Hier noch einige Erläuterungen
@ Bernd Jähn:
Ich habe einen Werkvertrag (Notarvertrag nur für Grundstück) und da steht nur, dass ich Gewährleistung nach BGBAbk. habe, also 5 Jahre.
@ Jens-Peter Volquardsen:
Gewährleistungsbürgschaft hatte ich, aber die ist inzwischen aufgebraucht (5 % sind ja quasi nichts, ein mittlerer Baumangel reicht und die Summe ist weg). Wieso kann ich einen Subunternehmer auch bei Gewährleistungsabtretung nicht heranziehen (prima, ich werde Sub und brauche nie mehr haften), die Abtretung ändert doch nichts an der Gewährleistungspflicht des Subunternehmer / Nachunternehmer, nur der Anspruchsberechtigte wird ein anderer? Die Subunternehmer / Nachunternehmer wurden damals alle korrekt bezahlt, jetzt zu sagen, sie bekämen noch Geld ist wohl etwas einfach.
Wenn es aussichtslos wäre, den Architekten zu belangen, dann würde sich keiner von denen mehr auf einer Baustelle blicken lassen. Meiner war aber dauernd da und hätte den Baufehler bemerken müssen.
Der Schaden war nicht bekannt, sonst hätte ich natürlich sofort reklamiert. Ich habe erst jetzt nach dem Wasserschaden bei der Ursachenforschung gemerkt, dass das Fallrohr falsch angeschlossen war. Schließlich gräbt man ja nicht vorsorglich den Boden auf, nur um zu sehen, wie ein Rohr angeschlossen ist.
@ Josef Thalhammer:
Bürgschaft siehe oben. Natürlich wird das Haus nicht gleich einbrechen, aber hier liegt doch wohl eindeutig ein Baumangel vor, der langfristig zu weiteren Schäden führen kann.
Noch eine weitere Frage: Was muss zur Beweissicherung getan werden? Reichen da Fotos des Mangels aus oder muss da ein teurer Gutachter bestellt werden (der letzte war ca. 1 h da und hat 600,- € kassiert, toller Job), der vor Gericht u.U. von der Gegenseite nicht anerkannt wird? In diesem Fall ist der Mangel ja offenkundig und auch von einem Laien zu erkennen.
Meine Fragestellungen richten sich darauf, die jetzt entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, weil ich nicht weiß, ob ich nicht darauf sitzenbleibe.
Danke nochmal für die Antworten. -
Werkvertrag: Gewährleistung nach BGB – Bürgschaft ausgeschöpft!
zusätzliche Erläuterungen
Danke erst mal für die Antworten. Hier noch einige Erläuterungen
@ Bernd Jähn:
Ich habe einen Werkvertrag (Notarvertrag nur für Grundstück) und da steht nur, dass ich Gewährleistung nach BGBAbk. habe, also 5 Jahre.
@ Jens-Peter Volquardsen:
Gewährleistungsbürgschaft hatte ich, aber die ist inzwischen aufgebraucht (5 % sind ja quasi nichts, ein mittlerer Baumangel reicht und die Summe ist weg). Wieso kann ich einen Subunternehmer auch bei Gewährleistungsabtretung nicht heranziehen (prima, ich werde Sub und brauche nie mehr haften), die Abtretung ändert doch nichts an der Gewährleistungspflicht des Subunternehmer / Nachunternehmer, nur der Anspruchsberechtigte wird ein anderer? Die Subunternehmer / Nachunternehmer wurden damals alle korrekt bezahlt, jetzt zu sagen, sie bekämen noch Geld ist wohl etwas einfach.
Wenn es aussichtslos wäre, den Architekten zu belangen, dann würde sich keiner von denen mehr auf einer Baustelle blicken lassen. Meiner war aber dauernd da und hätte den Baufehler bemerken müssen.
Der Schaden war nicht bekannt, sonst hätte ich natürlich sofort reklamiert. Ich habe erst jetzt nach dem Wasserschaden bei der Ursachenforschung gemerkt, dass das Fallrohr falsch angeschlossen war. Schließlich gräbt man ja nicht vorsorglich den Boden auf, nur um zu sehen, wie ein Rohr angeschlossen ist.
@ Josef Thalhammer:
Bürgschaft siehe oben. Natürlich wird das Haus nicht gleich einbrechen, aber hier liegt doch wohl eindeutig ein Baumangel vor, der langfristig zu weiteren Schäden führen kann.
Noch eine weitere Frage: Was muss zur Beweissicherung getan werden? Reichen da Fotos des Mangels aus oder muss da ein teurer Gutachter bestellt werden (der letzte war ca. 1 h da und hat 600,- € kassiert, toller Job), der vor Gericht u.U. von der Gegenseite nicht anerkannt wird? In diesem Fall ist der Mangel ja offenkundig und auch von einem Laien zu erkennen.
Meine Fragestellungen richten sich darauf, die jetzt entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, weil ich nicht weiß, ob ich nicht darauf sitzenbleibe.
Danke nochmal für die Antworten. -
Bauträger (vermutlich) insolvent: Mängelrüge – Vorgehensweise!
Überschrift
"Bauträger pleite, was nun? " Nächste Zeile "Bauträger vermutlich pleite".
Was ist denn nun richtig? Wenn nur vermutlich pleite, dann Mängelrüge an Bauunternehmer bzw. feststellen ob wirklich pleite. Wenn Pleite u. Gewährleistung abgetreten, Mängelrüge an SUB.
Reaktion SUB abwarten und neu überlegen. -
Baurecht: Rechtsanwalt & Gutachter – Strategische Reihenfolge!
Rechtsanwalt und Gutachter
In der Reihenfolge. Problem: guten aber nicht zu teuren Rechtsanwalt zu finden.
Ein guter Rechtsanwalt vermag zu beurteilen, ob nochmal ein Sachverständiger die Mängel aufschreiben muss. Und zwar mit detaillierter (die RA sagen: substantiiert oder so ähnlich) Mängelbeschreibung und -Begründung. Es spielt keine Rolle, ob der SV öffentlich bestellt ist oder nicht.
Ich verstehe solche Verträge nicht. Verstehen sie den Vertrag voll und ganz mit all seinen Konsequenzen und Verbindungen zu BGBAbk. und VOBAbk.🔴 Rechtsanwälte haben das gelernt.
Hier im Forum schreiben auch Rechtsanwälte, suchen sie mal (einer fällt mir auf Anhieb ein: Hägele) -
Gutachterkosten: 600€/Stunde – Aufschlüsselung der Leistungen!
Toller Job ...
600 € für eine Stunde.
Vielleicht sollten Sie mal sagen, warum der 600 € kassieren konnte!
Vermutlich haben Sie mit ihm einen Vertrag abgeschlossen und er war nicht nur eine Stunde vor Ort, sondern hatte Fahrzeit (ruckzuck Std. Nr. 2) und hat Ihnen sicherlich auch ein entsprechendes Gutachten übergeben, dass ausgearbeitet und geschrieben werden muss.
Und ein paar Nebenkosten dürften auch noch dabei gewesen sein.
Und dann muss der ja auch noch die Mettwurststeuer für Papa Staat einnehmen. -
Beweissicherung: Kosten sparen bei offensichtlichen Mängeln?
600 €, ich wollt's selbst nicht glauben
Hat ja nicht lange gedauert bis der erste SV sich auf den Schlips getreten fühlt. Ich habe's doch gar nicht so gemeint, die Kosten mögen ja alle berechtigt sein.
Nur frage ich mich, wieso ich soviel Geld ausgeben soll für etwas, das offenkundig ist? Daher auch die Frage nach der Beweissicherung (Fotos kann ich selber machen, die Kosten dann auch nicht 2 € pro Stück).
Hätte mich gefreut, wenn Sie zur Frage der Beweissicherung auch was gesagt hätten, Herr Dühlmeyer. -
SV-Antwort: Ergänzende Informationen zur Beweissicherung
Ich trage ...
keinen Schlips! 😉.
Und warum soll ich wiederholen, was R.K. ausreichend beschrieben hat. -
Generalunternehmer vs. Bauträger: Abtretung im Vertrag prüfen!
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Beweisverfahren: Antragstellung nur durch Rechtsanwalt möglich!
Beweissicherung
Da sind wir doch noch gar nicht. Für ein selbständiges Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) muss ja nun erst mal ein Antrag gestellt werden. Das kann aber nur ein Rechtsanwalt.
Der wiederum braucht technische "Munition". Vielleicht reicht das bisherige ja aus. Das wissen wir nicht. Das soll der Rechtsanwalt beurteilen.
In einem Beweisverfahren gibt es einen Beweisbeschluss. Darin stehen Fragen oder Behauptungen Ihrerseits, die der vom Gericht bestellte SV beantworten muss.
Aber eben nur die!
Ausforschen darf er nicht. Also kann es sehr wohl notwendig sein, einen privaten Fachmann zu engagieren, der wirklich alle Mängel sucht (und findet). Denn der privat tätige SV darf aktiv suchen.
Hier mal übliche Preise: Stundenverrechnungssatz zwischen 65 und 130 €, Bilder 2 €, Kopien 25 ct, Fahrtkosten 25 - 100 ct/km. Faustformel: für 3 Seiten Text wird eine Stunde Schreibarbeit benötigt. Sie können aber auch eine Pauschale vereinbaren.
Jedenfalls sind RA und SV allemal billiger als ein verlorener Prozess. Ansonsten müssen Sie sich mit dem Mangel abfinden und das Prozessrisiko meiden. -
🔴 Baumangel: Regenrohr an Drainage – Kostenrisiko abwägen!
Sehe ich das richtig?
1 Regenfallrohr einer kleineren Teildachfläche an Drainage anstelle Regenentwässerung angeschlossen? Aufgegraben zur Mangelfeststellung ist auch schon? Bauunternehmer Pleite? Was meinen Sie was SV/RA/ggf. Gerichtskosten ausmachen werden? Abgesehen von Zeit/Ärger etc. Was sagt denn der Architekt zu den vor. Kosten der Mängelbeseitigung? Ich würde alles mal gegeneinander abwägen und überlegen, ob es nicht das sinnvollste ist, das Problem auf eigene Kosten zu lösen. -
Generalunternehmer haftet: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung!
Doch nicht pleite
Der Generalunternehmer ist nun anscheinend doch nicht pleite. Es handelt sich nämlich um eine Personengesellschaft und keine GmbH, und die haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Nach Auskunft meines RA haftet der Architekt übrigens auch, wenn er mit der Bauleitung betreut war. Ich habe dem Generalunternehmer jetzt eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt. Wird die nicht eingehalten, gibt es einmalig eine zweite Frist mit der Androhung den Schaden auf Kosten des Generalunternehmer durch eine Drittfirma (nach vorheriger Dokumentation des Schadens) beseitigen zu lassen. Danach kommt der RA ins Spiel. Mal sehen, wie weit ich gehen muss.
Danke nochmal für die vielfältigen Hinweise. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauträger insolvent: Gewährleistung, Subunternehmerhaftung & Ihre Rechte in NRW
💡 Kernaussagen: Bei Bauträgerinsolvenz in NRW ist die Prüfung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Subunternehmern entscheidend. Eine Gewährleistungsbürgschaft kann finanzielle Sicherheit bieten, ist aber oft schnell aufgebraucht. Die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts und gegebenenfalls eines Gutachters ist ratsam, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Die Unterscheidung zwischen Bauträger und Generalunternehmer ist wichtig, da unterschiedliche Haftungsregelungen gelten. Eine frühzeitige Beweissicherung der Baumängel ist essenziell.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Baumangel: Regenrohr an Drainage – Kostenrisiko abwägen! wird auf das Kostenrisiko bei Baumängeln hingewiesen und eine Abwägung der Kosten der Mängelbeseitigung empfohlen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Gewährleistung: Subunternehmerhaftung im Notarvertrag prüfen! rät dazu, den Notarvertrag auf Regelungen zur Haftung von Subunternehmern zu prüfen. Dies kann entscheidend sein, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob es sich um einen Bauträger oder Generalunternehmer handelt (siehe Generalunternehmer vs. Bauträger: Abtretung im Vertrag prüfen!). Setzen Sie dem (General-)Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung (Generalunternehmer haftet: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung!) und ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu, um ein selbstständiges Beweisverfahren einzuleiten (Beweisverfahren: Antragstellung nur durch Rechtsanwalt möglich!).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträger, Insolvenz". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … nur mit einer sehr teuren Baugrundverstärkung zu begegnen, die wohl der Bauträger ggf. nicht übernehmen würde …
- … die Sohle der Garage eine Vielzahl von Rissen. Diese wurden vom Bauträger fachgerecht mit einer kompl. Garagenbeschichtung versehen. …
- … Gewährleistung: Prüfen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger. Die Verjährungsfristen sind zu beachten. …
- … die Verantwortlichkeiten klären. Dokumentieren Sie alle Schäden und Kommunikationen mit dem Bauträger schriftlich. …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel am Bauwerk innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.Verwandte Begriffe: …
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- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauleiters oder Bauträgers, Mängel an der erbrachten Leistung zu beseitigen.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Verjährung, …
- … Klageweg ist sinnvoll, wenn eine außergerichtliche Einigung mit dem Bauleiter oder Bauträger nicht möglich ist und die Mängel schwerwiegend sind. …
- … Rechte bei Insolvenz des BauträgersIm Falle einer Insolvenz des Bauträgers sollten Bauherren …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik nach Bauträger-Insolvenz: Wer zahlt Rechnung? Nutzungsrecht?
- … Statik & Insolvenz: Wer zahlt? …
- … Bauträger insolvent? Frage zum Nutzungsrecht der Statik & wer die Rechnung …
- … Statik, Insolvenz, Bauträger, Rechnung, Nutzungsrecht, Bauen, Hamburg, Konkurs …
- … Baurecht, Insolvenzrecht, Statik …
- … Statik nach Bauträger-Insolvenz: Wer zahlt …
- … ein Haus. Die Statik für das Haus haben wir von unserem Bauträger erhalten. Nun meldet er leider Konkurs an. Der Statiker sagt, auch …
- … bezahlen. Ist das korrekt, wir haben die Statik ja vor der Insolvenz bekommen. Müssen wir die Rechnung jetzt bezahlen, oder ist dafür noch …
- … der Bauträger zuständig. …
- … Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers wird der Insolvenzverwalter prüfen, welche Vermögenswerte …
- … zur Insolvenzmasse gehören. Die Forderung des Statikers gegen den Bauträger ist eine Insolvenzforderung. Sie als Bauherr müssen klären, ob und in welcher …
- … Zahlung verpflichtet sind. Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauträger ab. …
- … ? Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation umgehend mit dem Insolvenzverwalter und dem Statiker. Lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten, um …
- … Insolvenz …
- … Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, um die Gläubiger zu befriedigen.Verwandte Begriffe: Konkurs, …
- … Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverwalter …
- … Insolvenzverwalter …
- … Person, die im Insolvenzverfahren das Vermögen des Schuldners …
- … verwaltet und die Gläubiger befriedigt. Der Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse.Verwandte Begriffe: Treuhänder, Sachwalter, Konkursverwalter …
- … Bauträger …
- … Frage: Was passiert, wenn der Bauträger insolvent geht? …
- … Antwort: Bei einer Insolvenz des Bauträgers wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die …
- … Frage: Darf ich die Statik nutzen, wenn der Bauträger insolvent ist, aber ich die Statikunterlagen schon habe? …
- … Frage: Wer zahlt die Statikrechnung bei Insolvenz des Bauträgers? …
- … Klären Sie mit dem Insolvenzverwalter und dem Statiker, wer zur Zahlung verpflichtet ist. Gegebenenfalls müssen Sie die Rechnung selbst begleichen, um die Statik nutzen zu können. …
- … Antwort: Ja, Sie können den Statiker direkt beauftragen, eine neue Statik zu erstellen. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Klären Sie vorher die Situation mit dem Insolvenzverwalter. …
- … Frage: Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? …
- … Antwort: Der Insolvenzverwalter verwaltet das Vermögen des insolventen Bauträger …
- … sich rechtlichen Beistand. Ein Anwalt kann Ihre Rechte vertreten und den Insolvenzverwalter zur Auskunft auffordern. …
- … Insolvenz des Bauträgers: Rechte …
- … Informationen zu den Rechten und Pflichten des Bauherrn im Falle einer Insolvenz des Bauträgers. …
- … Bauvertrag: Was tun bei Insolvenz? …
- … zum Umgang mit Bauverträgen im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners. …
- … Insolvenz Bauträger: Statik-Rechnung – Problem des Statikers! …
- … geringstes Problem sein erst mal vom Bauchgefühl her: Auftraggeber war der Bauträger (eher ein Generalunternehmer/Generalübernehmer). Damit wäre es das Problem des Statikers, …
- … der inzwischen insolventen Firma. Nu kommt es darauf an, was der Insolvenzverwalter macht. Führt er die Firma weiter, oder wickelt er ab …
- … Bauträger-Insolvenz: Baustelle still? Bausachverständigen einschalten! …
- … alles durchfotografieren lassen (Bautenstandsfeststellung), damit Sie sich wehren können, falls der Insolvenztverwalter noch Geld von Ihnen fordert. …
- … irgendwen (Bauträger/Generalunternehmer/Handwerker/Statiker/Bauleiter/etc.), ohne dass Ihnen das Ihr Anwalt nicht ausdrücklich erlaubt hat. …
- … Sie zahlen nur, was Sie persönlich durch Unterschrift irgendwo beauftragt haben. Wenn der Statiker und der Architekt Ihren Bauantrag im Auftrag des Generalunternehmers erstellt haben, dann müssen die ihr Geld vom Insolvenzverwalter einfordern. …
- … Statik nach Bauträger-Insolvenz: Rechte & Pflichten! …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Bauträger-Insolvenz ist …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauträger-Insolvenz: Baustelle still? Bausachverständigen einschalten! sollten Sie sofort einen Bausachverständigen …
- … Bautenstand zu dokumentieren. Dies dient als Beweissicherung für eventuelle Forderungen des Insolvenzverwalters. …
- … ✅ Zusatzinfo: Im Fall einer Bauträger-Insolvenz ist es entscheidend, …
- … Sie vor unberechtigten Forderungen und finanziellen Risiken. Die Verträge mit dem Bauträger und dem Statiker sollten umgehend von einem Anwalt geprüft werden, um …
- … 🔴 Risiko: Wie im Beitrag Insolvenz Bauträger: Statik-Rechnung – Problem des Statikers! erwähnt, liegt das Problem der …
- … Statik-Rechnung primär beim Statiker, da der Auftraggeber der insolvente Bauträger war. Dennoch ist Vorsicht geboten, da der Insolvenzverwalter möglicherweise Ansprüche geltend machen könnte. Eine rechtliche Beratung ist …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht und Insolvenzrecht, um Ihre Situation zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen. Lassen Sie den Bautenstand durch einen Bausachverständigen dokumentieren und prüfen Sie Ihre Verträge auf Ausstiegsklauseln. Klären Sie das Nutzungsrecht der Statik und die Zahlungsmodalitäten mit dem Statiker und dem Insolvenzverwalter. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten anderer Hersteller – Muss vereinbarte Marke drin stehen?
- … Bauträger-Schlussrechnung prüfen: Dämmplatten eines anderen Herstellers verbaut. Muss die ursprünglich vereinbarte Marke in der Rechnung stehen? Jetzt informieren! …
- … Schlussrechnung, Bauträger, Dämmplatten, Hersteller, Architekt, Bauvertrag, Markenname, Abweichung, Gleichwertigkeit …
- … Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten anderer Hersteller – Muss vereinbarte Marke drin stehen? …
- … wir haben ein Einfamilienhaus mit Bauträger gebaut. Jetzt liegt uns die Schlussrechnung vor. U.a. hat der …
- … Bauträger die Dämmplatten beim anderen Hersteller bezogen. Laut unser Architekt, gleichwertig. Meine …
- … In der Schlussrechnung eines Bauträgervertrags muss grundsätzlich die Leistung aufgeführt sein, die tatsächlich erbracht wurde. …
- … als Bauherr das Recht, die Gleichwertigkeit nachzuprüfen. Lassen Sie sich vom Bauträger die technischen Datenblätter der eingebauten Dämmplatten vorlegen und vergleichen Sie diese …
- … ? Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Bauträger einen Nachweis der Gleichwertigkeit der Dämmplatten an und lassen Sie sich …
- … BauträgerEin Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend an …
- … Kosten zur Beseitigung der Mängel entspricht. Dies sollte schriftlich gegenüber dem Bauträger kommuniziert werden. …
- … Frage: Was ist ein Bauträgervertrag?Antwort: Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem ein …
- … Bauträger ein Grundstück erwirbt, bebaut und anschließend an den Käufer verkauft. Der …
- … Bauträger ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer. …
- … Bauträger insolvent geht?Antwort: Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sind …
- … ist eine Bauhandwerkersicherung?Antwort: Eine Bauhandwerkersicherung ist eine Sicherheit, die der Bauträger zugunsten des Bauherrn stellt, um dessen Ansprüche im Falle einer Insolvenz …
- … des Bauträgers abzusichern. …
- … der Bauträger unerwartete Kosten nachträglich in Rechnung stellt? …
- … Rechte bei BaumängelnWelche Ansprüche Sie gegenüber dem Bauträger geltend machen können. …
- … Bestätigung: Information zur Bauträger-Schlussrechnung erhalten …
- … Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten – Herstellerabweichung rechtens? …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Schlussrechnung sorgfältig und vergleichen Sie sie mit den tatsächlich verbauten Materialien. Klären Sie eventuelle Abweichungen mit dem Bauträger und dem Architekten. Die Information aus Bestätigung: Information zur Bauträger …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, Kosten & Haftung im Vergleich
- … Architekt vs. Bauleiter: Nach Insolvenz weiterbauen? …
- … Bauträger insolvent – Architekt oder Bauleiter? Aufgaben, Kosten, Haftung. So geht& …
- … Architekt, Bauleiter, Bauträgerinsolvenz, Bauleitung, Baubetreuung, Bauunterlagen, Baupläne, Statik, KfW-Kredit, EnEVAbk. …
- … Architektur, Baubetreuung, Bauleitung, Insolvenzrecht, Baurecht …
- … Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, …
- … Wir haben folgende Situation: Bauträger Insolvent, alle Bauunterlagen (Baupläne, Baubeschreibung, Kfw-Berechnung nach EnEVAbk., Statik) und Bodenplatte …
- … Und jetzt, wo wir uns mit dem Bauträger verbrannt haben, möchten wir lieber die Sache selbst in die Hand nehmen. Aber wie macht man das am besten? Einen Architekten aussuchen oder einfach einen vernünftigen Bauleiter nehmen - da alle Unterlagen bereits vorhanden sind? Außerdem sollte derjenige auch Ahnung von energiesparenden Bauen haben, da wir ein Kfw-60-Kredit zugeteilt bekommen haben und die Werte sollten eingehalten werden. …
- … Nach der Insolvenz Ihres Bauträgers stehen Sie vor der Entscheidung, wie Sie …
- … sich um die Genehmigungsplanung und kann die Bauleitung übernehmen. Bei einer Insolvenz kann ein Architekt helfen, die vorhandenen Planungsunterlagen zu prüfen und gegebenenfalls …
- … dass der Bau termingerecht und gemäß den Bauplänen erfolgt. Nach einer Bauträgerinsolvenz kann ein Bauleiter die bereits erstellte Bodenplatte und die vorhandenen …
- … BauträgerinsolvenzEine Bauträgerinsolvenz liegt vor, wenn ein Bauträger zahlungsunfähig ist und …
- … seine Verpflichtungen gegenüber den Bauherren nicht mehr erfüllen kann.Verwandte Begriffe: Insolvenzrecht, Bauherrenschutz, Sicherungsmaßnahmen …
- … Frage: Wer haftet für Baumängel nach einer Bauträgerinsolvenz?Die Haftung für Baumängel ist komplex. Grundsätzlich haftet derjenige, …
- … der den Mangel verursacht hat. Nach einer Bauträgerinsolvenz kann es schwierig sein, Verantwortliche zu finden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann vor finanziellen Risiken schützen. …
- … Frage: Was passiert mit dem KfW-Kredit bei einer Insolvenz?Klären Sie mit der KfW, wie der Kredit weitergeführt werden …
- … BaufertigstellungsversicherungSichert die Fertigstellung des Baus bei Insolvenz des Bauunternehmens. …
- … Sicherungsmaßnahmen bei BauträgerinsolvenzSchutz des Bauherrn vor finanziellen Verlusten. …
- … Architekt vs. Bauleiter: Aufgabenverteilung nach Insolvenz …
- … Empfehlung: Architekt für Weiterbau nach Bauträgerinsolvenz …
- … Alternative: Generalunternehmer nach Bauträger-Insolvenz …
- … Architekt oder Bauleiter nach Bauträgerinsolvenz: Aufgaben, Kosten & Haftung …
- … 💡 Kernaussagen: Nach einer Bauträgerinsolvenz stellt sich die Frage, ob ein Architekt oder ein …
- … eingehenden Angebote bewertet, wie im Beitrag Architekt vs. Bauleiter: Aufgabenverteilung nach Insolvenz erläutert wird. Dies ist entscheidend für die Qualität und Wirtschaftlichkeit des …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Empfehlung: Architekt für Weiterbau nach Bauträgerinsolvenz deutet an, dass es geeigneter sein könnte, mit einem Architekten weiterzubauen, um die Bauunterlagen (Baupläne, Baubeschreibung, Kfw-Berechnung nach EnEVAbk., Statik) optimal zu nutzen und den Baufortschritt zu sichern. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Option, einen Generalunternehmer zu beauftragen, wie im Beitrag Alternative: Generalunternehmer nach Bauträger-Insolvenz vorgeschlagen. Achten Sie jedoch darauf, einen zuverlässigen und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukosten Eigentumswohnung pro m²: Aktuelle Preise & Vergleich für Geschosswohnungsbau?
- … Wie finde ich einen zuverlässigen Bauträger oder Architekten?Holen Sie Referenzen ein, prüfen Sie die Qualifikation und …
- … Erfahrung des Bauträgers oder Architekten und achten Sie auf eine transparente Kommunikation und eine detaillierte Leistungsbeschreibung. …
- … Die Ausstattung (Standard a la Bauträger oder eher etwas, was den Gewährleistungszeitraum sogar noch übersteht ...) …
- … soll, dann wundert es mich wahrlich nicht, dass so viele GUs Insolvenz anmelden ... gehen wir mal davon aus, dass dies in Wirklichkeit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachstuhlplanung: Gehört sie zur Ausführungsplanung des Architekten? Kosten & Details
- … Wir reden hier über Architekt, Zimmer und Dachdecker und nicht über Bauträger und Dachdecker im Besitz eines Fichtenmopeds. …
- … Architekt vs. Bauträger: Abstimmung zahlt sich aus! …
- … alle am falschen Ende sparen wollen. Wer einen Architekten statt eines Bauträger nimmt, wird meistens auch noch diese Abstimmung bezahlen wollen (es ist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unterschreibt unfertige Gewerke: Was tun? Rechte, Vorgehen & Konsequenzen (BW)
- … Die ich teilweise sogar positiv gebe wenn ich andere Geschichten mitbekomme Insolvenz Domicil z.B. , da ist ein Bekannter von mir mit einem …
- … Bauträger-Sparzwang: Service und Beratung leiden! …
- … dürfte nicht einfach sein, weil die Gewinnspanne eh zu niedrig ist für den Bauträger. Also muss gespart werden. Da gibt es dann Service …
- … Kritisch/Risiko: Es besteht das Risiko, dass durch den Sparzwang der Bauträger der Service und die Beratung leiden, wie im Beitrag Bauträger-Sparzwang: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel Rohbau: Sachverständiger, Nachträge, Abnahme – Was tun bei Streit mit Bauunternehmer?
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