Kann Bauträger die Abnahme zurücknehmen
BAU-Forum: Neubau

Kann Bauträger die Abnahme zurücknehmen

Hallo zusammen,
ich bin grad etwas verwirrt, weil ich das eigentlich nicht glauben kann, was mir ein Bekannter erzählt hat. Und zwar meinte er, wir sollten bei der Abnahme unseres Neubaus nicht zu genau hinschauen und zu viele Fehler finden, weil ansonsten unserer Bauträger die Abnahme erstmal zurücknehmen könnte.
Hintergrund: das Haus ist fast 2 Monate vor vertraglich festgeschriebenem Fertigstellungstermin fertig und wir wollen natürlich gerne rein. Wenn jetzt aber der Bauträger die Abnahme wieder zurück nimmt, lohnt es sich für uns vielleicht eher die Fehler nicht anzumerken und selbst zu beheben als dass wir noch zwei Monate in der alten Bude bleiben.
Könnt Ihr mir sagen ob ein Bauträger so etwas machen darf, wenn er uns zur Abnahme aufgefordert hat. Ich würde sagen, die Aufforderung zur Abnahme ist ja schon der Hinweis dass das Haus fertiggestellt ist, und im Kaufvertrag steht ja ein spätester Fertigstellungstermin.
Verwirrte Grüße
Heiko
  • Name:
  • Heiko
  1. Abnahme ist Abnahme

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Auf keinen Fall kann der Verkäufer die Abnahme "zurücknehmen", sie ist ein rechtsgeschäftlicher Akt des Käufers. Der ist der aktive Part und bringt mit der Abnahme zum Ausdruck, dass er die Leistung als vertragsgemäß anerkennt und übernimmt, mit den Einschränkungen und Vorbehalten, die er bei Abnahme erklärt und die ins Abnahmeprotokoll wandern. Die Abnahme kann sogar ohne Mitwirkung des Verkäufers durchgeführt werden.
  2. Abnahme = Übergabe?

    Kann es sein, dass hier was ganz anderes gemeint ist? Nämlich das übliche bei gewissen Bauträgern: "Unterschreibst Du nicht das Abnahmeprotokoll, gibt es auch keine Übergabe! "
    Wird gerne gemacht. Dann wird aber die Abnahme eben NICHT durchgeführt. Schlecht für den Käufer, wenn er in Zeitnot ist. Auch beliebt: "Zahlen Sie erst mal die letzte Rate, dann reden wir über Mängel"
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  3. Abnahmeprotokoll

    Gibt es tatsächlich das, von H. Stubenrauch bereits angesprochene, Abnahmeprotokoll mit Unterschrift des Bauträger.
    Wenn nein gibt es (rechtliche Laienmeinung) auch keine vollzogene Abnahme.
    Nur die Ladung zur einer Abnahme ist noch keine Abnahme.
  4. Vorsicht, Justitia ist manchmal auf beiden Augen blind

    VOB-Verträge sind zwar selten bei privaten Bauherren, da aber bitte mal nachlesen zur Abnahme. Und dann gibt es ja auch noch den Begriff des "konkludenten Verhaltens" in der Jura.
    Nochmal: um die im Prinzip simplen Abnahmen  -  die ein Bauherr als Laie immer leichtfertig macht, ohne Kenntnis der Konsequenzen  -  spielt eben noch die Übergabe eine Rolle.
    Also Jura, Finanzierung, Technik und die persönlichen Begebenheiten. Übersetzt: Rechtsanwalt, Finanzberater (hoffentlich unabhängig und keine Bank), Architekt / Bauingenieur / Sachverständiger und in vielen Fällen schlicht und einfach ein guter Freund.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  5. Ja Abnahme und Übergabe meine ich natürlich

    So richtig viel schlauer bin ich jetzt nicht  -  oder doch
    Abnahme = ich sage das Bauwerk ist so in Ordnung bis auf die festgestellten Mängel (übrigens Vertrag nach BGBAbk.)
    davon unabhängig:
    die Übergabe = der Bauträger gibt mir die Schlüssel für das Haus.
    Und ich darf erst einziehen, wenn mir das Haus offiziell (schriftlich) vom Bauträger übergeben wurde. Das kann mit der Abnahme einhergehen, muss aber nicht.
    Also kann es tatsächlich so sein, wie von meinem Kollegen behauptet, wenn ich zu viele Fehler reklamiere, lässt mich der Bauträger einfach nicht ins Haus einziehen.
    Was tun?
    Gruß
    Heiko
  6. was tun?

    wir kennen ihren Vertrag nicht  -  und  -  ob es sich um einen Bauträger handelt. das ist eigentlich das entschjeidende. wenn explezit ein "spätester" Übergabetermin in acht Wochen festgelegt ist  -  kann der Unternehmer ihnen das Haus früher übergeben  -  muss es aber nicht (das unabhängig von der Abnahme) für die sofortige Übergabe spricht eigentlich der durch die Abnahme erfolgte gefahrübergang. für sie macht es keinen Sinn  -  jetzt abzunehmen  -  und  -  erst in zwei Monaten einziehen zu können  -  bzw. das Objekt zu nutzen. das sollten sie vorher klarstellen. im übrigen kommt nach gängiger Rechtsprechung  -  die Aufforderung zur Abnahme einer Fertigstellungsanzeige gleich.
    festgestellte Mängel  -  MÜSSEN sie bei der Abnahme auflisten.
    MfG
    jens
  7. Ein Fall aus der Praxis

    Ein Bauträger verweigert die Übergabe, eben weil Mängel beanstandet wurden. Die gute Dame (Bauherrin) war damit erpressbar, weil deren Wohnung schon gekündigt war. Vielleicht meinen das Ihre Freunde. Das ist zwar nicht unbedingt rechtmäßig, funktioniert aber in der Praxis.
    Jetzt kommt es natürlich auf den Vertrag an, wie Jens schon schrieb. Und auf Ihre persönliche Situation. Es kann durchaus sein, dass sie auf Ihr Recht aus praktischen Gründen verzichten.
    Die bekannte Drohung lautet doch: "Na, dann bezahlen Sie mal einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Unter 10.000 € geht da nichts" In dem Wissen, dass der Bauherr das Geld nicht hat.
    Sie können somit hier keine erschöpfende Antwort erwarten. Dazu fehlen zu viele Informationen. Vor allem private, die man nicht unbedingt im Internet veröffentlichen sollte.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.

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