Hallo zusammen,
ich bin grad etwas verwirrt, weil ich das eigentlich nicht glauben kann, was mir ein Bekannter erzählt hat. Und zwar meinte er, wir sollten bei der Abnahme unseres Neubaus nicht zu genau hinschauen und zu viele Fehler finden, weil ansonsten unserer Bauträger die Abnahme erstmal zurücknehmen könnte.
Hintergrund: das Haus ist fast 2 Monate vor vertraglich festgeschriebenem Fertigstellungstermin fertig und wir wollen natürlich gerne rein. Wenn jetzt aber der Bauträger die Abnahme wieder zurück nimmt, lohnt es sich für uns vielleicht eher die Fehler nicht anzumerken und selbst zu beheben als dass wir noch zwei Monate in der alten Bude bleiben.
Könnt Ihr mir sagen ob ein Bauträger so etwas machen darf, wenn er uns zur Abnahme aufgefordert hat. Ich würde sagen, die Aufforderung zur Abnahme ist ja schon der Hinweis dass das Haus fertiggestellt ist, und im Kaufvertrag steht ja ein spätester Fertigstellungstermin.
Verwirrte Grüße
Heiko
Kann Bauträger die Abnahme zurücknehmen
BAU-Forum: Neubau
Kann Bauträger die Abnahme zurücknehmen
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Abnahme ist Abnahme
Auf keinen Fall kann der Verkäufer die Abnahme "zurücknehmen", sie ist ein rechtsgeschäftlicher Akt des Käufers. Der ist der aktive Part und bringt mit der Abnahme zum Ausdruck, dass er die Leistung als vertragsgemäß anerkennt und übernimmt, mit den Einschränkungen und Vorbehalten, die er bei Abnahme erklärt und die ins Abnahmeprotokoll wandern. Die Abnahme kann sogar ohne Mitwirkung des Verkäufers durchgeführt werden. -
Abnahme = Übergabe?
Kann es sein, dass hier was ganz anderes gemeint ist? Nämlich das übliche bei gewissen Bauträgern: "Unterschreibst Du nicht das Abnahmeprotokoll, gibt es auch keine Übergabe! "
Wird gerne gemacht. Dann wird aber die Abnahme eben NICHT durchgeführt. Schlecht für den Käufer, wenn er in Zeitnot ist. Auch beliebt: "Zahlen Sie erst mal die letzte Rate, dann reden wir über Mängel" -
Abnahmeprotokoll
Gibt es tatsächlich das, von H. Stubenrauch bereits angesprochene, Abnahmeprotokoll mit Unterschrift des Bauträger.
Wenn nein gibt es (rechtliche Laienmeinung) auch keine vollzogene Abnahme.
Nur die Ladung zur einer Abnahme ist noch keine Abnahme. -
Vorsicht, Justitia ist manchmal auf beiden Augen blind
VOB-Verträge sind zwar selten bei privaten Bauherren, da aber bitte mal nachlesen zur Abnahme. Und dann gibt es ja auch noch den Begriff des "konkludenten Verhaltens" in der Jura.
Nochmal: um die im Prinzip simplen Abnahmen - die ein Bauherr als Laie immer leichtfertig macht, ohne Kenntnis der Konsequenzen - spielt eben noch die Übergabe eine Rolle.
Also Jura, Finanzierung, Technik und die persönlichen Begebenheiten. Übersetzt: Rechtsanwalt, Finanzberater (hoffentlich unabhängig und keine Bank), Architekt / Bauingenieur / Sachverständiger und in vielen Fällen schlicht und einfach ein guter Freund. -
Ja Abnahme und Übergabe meine ich natürlich
So richtig viel schlauer bin ich jetzt nicht - oder doch
Abnahme = ich sage das Bauwerk ist so in Ordnung bis auf die festgestellten Mängel (übrigens Vertrag nach BGBAbk.)
davon unabhängig:
die Übergabe = der Bauträger gibt mir die Schlüssel für das Haus.
Und ich darf erst einziehen, wenn mir das Haus offiziell (schriftlich) vom Bauträger übergeben wurde. Das kann mit der Abnahme einhergehen, muss aber nicht.
Also kann es tatsächlich so sein, wie von meinem Kollegen behauptet, wenn ich zu viele Fehler reklamiere, lässt mich der Bauträger einfach nicht ins Haus einziehen.
Was tun?
Gruß
Heiko -
was tun?
wir kennen ihren Vertrag nicht - und - ob es sich um einen Bauträger handelt. das ist eigentlich das entschjeidende. wenn explezit ein "spätester" Übergabetermin in acht Wochen festgelegt ist - kann der Unternehmer ihnen das Haus früher übergeben - muss es aber nicht (das unabhängig von der Abnahme) für die sofortige Übergabe spricht eigentlich der durch die Abnahme erfolgte gefahrübergang. für sie macht es keinen Sinn - jetzt abzunehmen - und - erst in zwei Monaten einziehen zu können - bzw. das Objekt zu nutzen. das sollten sie vorher klarstellen. im übrigen kommt nach gängiger Rechtsprechung - die Aufforderung zur Abnahme einer Fertigstellungsanzeige gleich.
festgestellte Mängel - MÜSSEN sie bei der Abnahme auflisten.
MfG
jens -
Ein Fall aus der Praxis
Ein Bauträger verweigert die Übergabe, eben weil Mängel beanstandet wurden. Die gute Dame (Bauherrin) war damit erpressbar, weil deren Wohnung schon gekündigt war. Vielleicht meinen das Ihre Freunde. Das ist zwar nicht unbedingt rechtmäßig, funktioniert aber in der Praxis.
Jetzt kommt es natürlich auf den Vertrag an, wie Jens schon schrieb. Und auf Ihre persönliche Situation. Es kann durchaus sein, dass sie auf Ihr Recht aus praktischen Gründen verzichten.
Die bekannte Drohung lautet doch: "Na, dann bezahlen Sie mal einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Unter 10.000 € geht da nichts" In dem Wissen, dass der Bauherr das Geld nicht hat.
Sie können somit hier keine erschöpfende Antwort erwarten. Dazu fehlen zu viele Informationen. Vor allem private, die man nicht unbedingt im Internet veröffentlichen sollte.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Abnahme, Bauträger". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Bauabnahme
- … Abnahme durch Ingebrauchnahme oder rechtlich: Abnahme durch konkludentes Verhalten …
- … In der Praxis ist die konkludente Abnahme trotz ihrer Nachteile nach wie vor weit verbreitet. Nachteil ist, …
- … dass die Voraussetzungen und der Zeitpunkt der Abnahme häufig nicht eindeutig festliegen und Streit auslösen. …
- … Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, …
- … dass er die Leistung des Bauträgers willentlich als im wesentlichen vertragsgerecht billigt. Ein solches Verhalten ist typischerweise die Ingebrauchnahme des Bauwerks. Hier gilt für den Abnahmezeitpunkt: Zieht der Auftraggeber ohne Zwang und ohne erhebliche Mängel …
- … Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist (ca. 1 Monat bei Neubau) eine konkludente Abnahme vorliegen. Daneben kann auch die vorbehaltlose Zahlung der Vergütung (Schlußrate) eine …
- … konkludente Abnahme sein. …
- … Keine konkludente Abnahme liegt dagegen vor, wenn der Auftraggeber vor dem Einzug oder der Nutzung die Abnahme zu Recht verweigert hat und die von ihm gerügten Mängel …
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- … wie man seine Ansprüche sichert und durchsetzt?- welche Wirkung eine Abnahme hat? Die meisten Fehler, die später zu Problemen führen können, lassen …
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- … und hohe Sanierungskosten auftreten, zweifeln wir an wir Mängelbeseitigung durch den Bauträger ... deshalb auch unsere Fragen nach einer Absicherung. …
- … scheint auch, der Bauträger hat für unser Objekt, wohl auch anderweitig oft so, eine Projektgesellschaft mit 20 ooo. - Kapital gebildet. …
- … Es gab in 2013 eine Abnahme mit einem Gutachter der Projektgesellschft und der damaligen dazugehörenden Verwaltung. …
- … Die Abnahme ist aber nach der Rechtsprechung unwirksam, da diese von dem Verwalter der Gesellschaft getragen wurde. Auch die Wohnungseigentümer waren damals zugegen. …
- … Ich werde versuchen noch vorher eine Gewährleistungsbegehung zu veranlassen. Muss dazu zwingend ein Sachverständiger dabei sein? Formal müsste wohl der Bauträger eingeladen werden? …
- … müssen VOR dem 31.12.2018 alle heute noch offenen Mängel schriftlich dem Bauträger anzeigen. NUR wenn dieser vor Ablauf der Gewährleistung alle diese Mängel …
- … immer nicht beseitigten Mängeln verhält, sagt ihnen ihr Anwalt. Wenn der Bauträger diese Mängel nie offiziell anerkannt hat, könnte auch für diese Mängel …
- … Um diesen Gewährleistungsablauf ohne vorherigen Mängelmeldungs-und-Mängelanerkennungs-Schriftverkehr mit dem Bauträger zu hemmen, haben sie bis zum 31.12.18 Zeit in letzter Minute …
- … gewährleistungshemmender Wirkung entsteht. Durch ein solches Verfahren wird die Mangelanerkenntnis des Bauträger durch die Mangelfeststellung des Gutachters ersetzt. …
- … projektbezogene Bauträger-GmbHs gegründet werden. Diese können aber nur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geschlossen (liquidiert) werden und nur wenn keine Ansprüche mehr gegen diese GmbH bestehen. Läuft ein Beweissicherungsverfahren kann die Firma nicht einfach liquidiert werden, sondern müsste Insolvenz anmelden. Diese wird dann zumeist durch einen Insolvenzverwalter überprüft. …
- … Bringen Sie den Bauträger dazu, schriftlich auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. …
- … ist aber auch sehr gut. Vielleicht sollte die HV an den Bauträger herantreten und ihm ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ankündigt für den Fall, dass …
- … und Bewertung aller Mängel zu beauftragen und diese anschließend gesammelt beim Bauträger anzumelden. Das verschafft zumindest etwas Zeit. …
- … Fachmann mit der Aufstellung einer Mängelliste beauftragen. Bekommt die WEGAbk. vom Bauträger keine Gewährleistungsverlängerung, dann MUSS diese Liste bis zum 31.12.2018 mit Beweissicherungsantrag …
- … Am 14.11 schrieben Sie, dass die Bauträgergesellschaft, in diesem Fall eine mbH Co. KG, das Objekt erst …
- … mehr bestehen. Bei offenen Forderungen (z.B. aus offenen Mängeln), welche die Bauträgerin nicht begleichen will/kann besteht dann nur noch die Möglichkeit …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme Einzugsfertiges Gebäude
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- … 1. Die Niederschrift bei der Bauabnahme also das …
- … Protokoll stellt das der Bauträger bei der Abnahme zusammen? oder muss man das selber vorbereiten, anfertigen und mitbringen? …
- … 2. Wenn das Haus Abgenommen wird und nicht die Außenanlagen (da noch nicht fertig) muss das im Abnahmeprotokoll vom Haus erwähnt werden das die Außenanlagen nicht Abgenommen …
- … Reinigung der Fenster? Mir geht es hauptsächlich darum das bei der Abnahme die Böden und Fenster Sauber sind damit ich Kratzer und Schäden …
- … unmöglich. Oder ist es besser und ratsam selber ein Tag vor Abnahme zu Putzen? …
- … 4. Der Bauträger hat nach Abnahme 2 Wochen Zeit …
- … den 2 Wochen durch die Handwerker? Gibt es dann wieder eine Abnahme? …
- … übergeben werden? Ich denke an Betriebsanleitungen Abnahmeprotokoll Heizung Elektrik Energiepass etc. wäre schön wenn es da so eine Liste gibt. Nachträglich ist immer alles schwerer zu bekommen. …
- … In ein Abnahmeprotokoll gehören in jedem Fall die Standpunkte beider/aller Beteiligter. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmer oder Architekt?
- … um nichts kümmern, dann sollen Sie halt zum Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Bauträger gehen. …
- … Bauunternehmer (Bauträger): Er erstellt Ihnen eine nahezu schlüsselfertige Lösung. Sein Verdienst ist …
- … es eine Einzelvergabe der Gewerke. Den Architekt könnten Sie bis zur Abnahme alle Leistungsphasen in Auftrag geben. Ist meiner Erfahrung nach aber nicht …
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