Hallo liebes Forum, ich weiß ja nicht, wer ...
BAU-Forum: Neubau

Hallo liebes Forum, ich weiß ja nicht, wer ...

Hallo liebes Forum,
ich weiß ja nicht, wer sich an die Threads noch entsinnen kann, aber ich bin einen Schritt weiter. Ob es zum Sektkorken-knallen-lassen reicht, weiß ich noch nicht, aber ich habe zu allen Punkten bis auf den Dachstuhl in tauchimprägniert, den ich aber so nicht wollte, sondern in Sichtqualität ein unterschriebenes Mängelanerkenntnis.

Auf Grund einiger Besonderheiten würde ich jetzt gern eine Ersatzvornahme durchführen lassen. Mein Anwalt sagt, dass dies auch ohne eine Kündigung des Vertrages (aus wichtigem Grund) möglich ist. Was halten die Experten hiervon? Oder was sagt Ihr allgemein dazu, dass es geklappt hat mit dem Mängelanerkenntnis. Mangel detalliert beschrieben, Kreuzchen für Mangel wird anerkannt ja/nein und jeder einzelne Mangel separat unterschrieben. Da ich nicht weiß, wo der Thread besser aufgehoben ist, gibt es ein Doppelposting in Neubau und in Holzrahmenbau ...
Thanks vorab ;-)

  • Name:
  • Angela
  1. Hausmängel

    Klar kann ich mich erinnern, doch zunächst mal das Doppelposting sollten Sie lassen. Führt nur zu Verwirrungen.
    Durch die schriftliche Mängelanerkennung können Sie auf das Beweissicherungsverfahren vermutlich verzichten, ist schon mal ein guter Schritt in die richtige Richtung.
    Erkennt Ihr Unternehmer auch die, von Ihnen oder dem Schlichter aufgestellten Kosten der Mängelbeseitigung an?
    Ob Sie Ihren Unternehmer jedoch aus der eigenen Mängelbeseitigung (Ist wohl nach wie vor das Ziel, oder?) durch eine Ersatzvornahme herrausdrängen können, scheint mir nach wie vor zweifelhaft. Wichtiger Grund, fehlendes Vertrauen?
    Ob das reicht? Juristische Laienmeinung!
  2. Jens-Peter Volquardsen

    Zum Mängelanerkenntnis gibt es dann noch Punkte "Leistung zu erbringen" anerkannt ja/nein, jedoch ohne Nennung eines Betrages, und Restleistung/Material ja/nein ...
    Setzt man dann nicht die ortsüblichen Kosten dafür an? Es gibt auf jeden Fall Gründe warum ich eine Ersatzvornahme wünsche, da die bisherige Qualität der Ausführung sehr zu wünschen übrig lässt und ich nicht will, dass nur kaschiert wird, sondern auch sehen will, wie die innenliegende Dämmung der Außenwände gearbeitet ist, falls genauso schlecht, wie in der Decke, dann wird es richtig teuer, weil dann die komplette Fassadendämmung (Unger-Diffutherm) ab muss und die Rockwool nachgearbeitet werden muss (Aussage von der AWT bei Rockwool, denen ich die Fotos zur Dämmung der Decke gsendet habe ...) Und den 2. Grund hatte ich Ihnen per E-Mail schon mal zugesendet, wenn ich es recht in Erinnerung habe ...
    • Name:
    • Angela
  3. Ersatzvornahme

    Angela,
    dass aus Ihrer Sicht, der Wunsch vorhanden ist, eine Mängelbeseitigung durch den derzeitigen Bauunternehmer abzulehnen (Info Forum +Mail) habe ich schon begriffen.
    Die Frage die ich mir Stelle, ist halt nur, ob die Gründe für die Entbindung ausreichend sind.
    Wenn Ihr Anwalt, dass so sieht, ist es jetzt der aus der Infomail, mag es ja richtig sein.
    Zu den Kosten: ortsüblich ist ein weiter Begriff, geht es um Neubaupreise, mag man damit noch zurecht kommen.
    Bei der Mängelbeseitigung wird es schwierig, der eine (meistens Bauherr) schätzt den Aufwand relativ hoch, der andere (in der Regel BU) schätzt diesen relativ niedrig.
    Selbst wenn Sie mit der Ersatzvornahme durchkommen, wird Ihr BU, dann gegen die Kosten zu Felde ziehen, wenn dieses im Vorfeld nicht verbindlich geregelt bzw. gutachterlich festgestellt wird.
  4. laut Anwalt

    gibt es mehrere Gründe dem AN den Auftrag zu entziehen, einer der die geringste Schwere hat, ist der Bauverzug von 5 Monaten, andere sind schwerwiegender ...
  5. Nachbesserungsentzug

    Angela,
    wenn Ihr RA sagt die Summe der Gründe sei ausreichend, dann los!
    Was sagt er zum Aufwand der angesprochenen Nachbesserungskosten?
    Alles schon dargewesen, AG bessert auf eigene Kosten nach nach, AN hat im Prinzip zugestimmt, bestreitet jedoch im Nachhinein die Höhe der Mängelbeseitigungskosten!
  6. laut Anwalt

    gibt es mehrere Gründe dem AN den Auftrag zu entziehen, einer der die geringste Schwere hat, ist der Bauverzug von 5 Monaten, andere sind schwerwiegender ...
  7. Bei Ersatzvornahme ...

    ohne vorherigen Auftragsentzug würde ich dazu raten, diesen Vorschlag des Anwalts schriftlich zu bekommen.
    Auch wenn's Ihnen nicht passt (aus diversen Gründen), das normale Vorgehen ist die Aufforderung zur Mangelbehebung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung und die anschließende Kündigung, bevor Dritte die Arbeiten machen!
    Ob jeder Richter andere Verfahren im Streitfall anerkennt, wage ich mal zu bezweifeln.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN